In dieser Arbeit soll die Bedeutsamkeit des Analogieschlusses (qiyäs) in der islamischen Jurisprudenz untersucht werden. Zuerst wird auf die Fragestellung eingegangen, wie sich der der Analogieschluss (qiyäs) erkennen lässt, welche Elemente und Bedingungen dieser es gibt. Dann wird die Beweiskraft des Analogieschlusses (qiyäs) thematisiert, wobei die Argumente der Befürworter des Analogieschlusses (qiyäs) gegenüber denen der Ablehner umfassend dargestellt werden. Darauffolgend soll sich mit den Wege auseinandergesetzt werden, anhand derer der analoge Fall aus dem Grundfall erschlossen werden kann. Um die Funktionsweise des Analogieschlusses praktisch zu veranschaulichen, wird zum Schluss basierend auf der vorangegangenen Analyse am Fallbeispiel des „Drogenverbots“, dessen Urteil weder im Koran, noch in der Prophetentradition (sunna), oder im Konsens zu finden ist, analog zum "Alkoholverbot" vorgestellt.
Für meine Erarbeitungen werde ich mich primär auf Fabr ad-Dfn ar-Razfs (ca. 1149-1210) Werk al-Ma(l$ül fz u$ül al-fiqh beziehen, da dieses Werk einerseits wichtigste Erklärungen und wertvolle Erweiterungen zu vier Werke2 umfasst, welche die sämtliche Fragestellungen des 'ilm u$ül al-fiqh behandeln und andererseits sich als Quelle dieser Wissenschaftsdisziplin etablierte. Desweitern ist es kaum möglich, in der deutschsprachigen Literatur angemessene Quellen zum vorliegenden Thema zu finden, auch anderssprachige Sekundärliteratur entnimmt ihre Informationen aus den klassischen arabischen Quellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Elemente des qiyäs und ihre Bedingungen nach ar-Röäs Mahsül
2.1. Die Definition des qiyäs
2.2. Die Elemente des qiyäs und ihre Bedingungen
2.2.1. Die Wurzel (al-asl)
2.2.2. Das Urteil der Wurzel (hukm al-asl)
2.2.3. Der Zweig (al-far)
2.2.4. Der Grund (al- lila)
3. Die Legitimität und die Beweiskraft (huggiyyat) des qiyäs nach ar-Räzis Mahsül
3.1. Die Belege der Befürworter des qiyäs
3.1.1. Belege aus dem Koran
3.1.2. Belege aus der Prophetentradition (sunna)
3.1.3. Belege aus dem Konsens (igmä)
3.2. Die Belege der Ablehner des qiyäs
4. DieWegezur Grunderkennung (masälikal-llla) nach ar-Räzis Mahsül
4.1. Die Ersichtlichkeit des Textes (dalälatan-nass)
4.1.1. Expliziter, definitiver Hinweis des Textes (daläla zähira qätid)
4.1.2. Expliziter, wahrscheinlicher Hinweis (daläla zähira muhtamala)
4.2. Der Hinweis/ die Andeutung (al-isära/al-lmä)
4.3. Die Angemessenheit (al-munäsaba)
4.4. SorgfältigeDurchsicht/Korrektur (tanqihal-manät)
5. Praktische Anwendung des qiyäs auf das Fallbespiel „Drogenkonsum“ nach ar-Räzis Mahsül
6. Conclusio
Literaturverzeichnis
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