Die oftmals niederschmetternde Diagnose „Krebs“ trifft Familien bei einer Erkrankung der Jüngsten besonders schwer. Die Sorge um das Kind, um die gesamte Familiensituation aber zugleich auch die Sorge um die finanzielle Lage sind für Eltern in dieser Zeit eine fast unerträgliche Last. Die sozialrechtlichen Hilfen, die Eltern in dieser Zeit beantragen können und beanspruchen dürfen, sind vielfältig, jedoch ohne fachkundliche Hilfe meist unübersichtlich. Finanzielle Entlastungen, Zuschüsse und spezielle Leistungen sind aber insb. in Bezug auf die psychische Stabilität der Eltern von enormer Relevanz. Durch die vielfältigen Hilfen seitens der Krankenkassen, Rentenversicherungen und Ämter können finanzielle Mehrbelastungen ausgeglichen werden und verschaffen den Familien so die nötige Ruhe, um sich dem erkrankten Kind und dessen Genesung zu widmen. Der Psychosoziale Dienst in der pädiatrischen Hämatologie und Onkologie am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf hat die relevanten sozialrechtlichen Hilfen zusammengetragen und berät Eltern in der schweren Zeit der intensiven Therapie ihres Kindes. Die Mitarbeiter informieren über die breite Palette der Unterstützungsmöglichkeiten und helfen den Eltern bei der Beantragung der unterschiedlichen Leistungen. Von April bis Dezember 2007 erstellte ich zusammen mit einigen Mitarbeitern des Psychosozialen Dienstes einen Fragebogen, der im Januar 2008 an eine ausgewählte Gruppe von Eltern ehemaliger PatientInnen versendet wurde. Im Fokus dieser Erhebung stand die Frage nach der Beantragung und dem Erhalt der unterschiedlichen sozialrechtlichen Hilfen. Ziel der Befragung war eine Sensibilisierung der Mitarbeiter für eventuell gehäuft auftretende Probleme oder Widerstände seitens der Kranken bzw. Rentenkassen und Ämter bei der Beantragung bzw. dem Erhalt der unterschiedlichen Leistungen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Diplomarbeit stellt ein Überblick über die gängigsten Krebserkrankungen im Kindes und Jugendalter, sowie die medizinischen und therapeutischen Maßnahmen der Behandlung dar. Darüber hinaus enthält die vorliegende Arbeit eine Aufzählung und Erläuterung der für den Fragebogen relevanten sozialrechtlichen Hilfen sowie deren gesetzliche Verankerung. Die Arbeit des Psychosozialen Dienstes wird in Kapitel 3 genauer beleuchtet.
SOZIALRECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR ELTERN KREBSKRANKER KINDER
Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen hiermit eine Zusammenfassung über die sozialrechtlichen Möglichkeiten geben, die Ihnen vom Gesetzgeber angeboten werden. Für alle Leistungen erhalten Sie von uns sozialmedizinische Bescheinigungen, die Sie bei der Krankenkasse oder den entsprechenden Behörden einreichen können.
LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG (SGB XI)
Sie können für die Zeit der intensiven Chemotherapie Leistungen der Pflege-Versicherung in Anspruch nehmen. Voraussetzungen hierfür sind:
- Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monate bestehen.
- Sie müssen mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die Pflegekasse einbezahlt haben.
- Sollte Ihr Kind länger als 4 Wochen stationär behandelt werden müssen, wird das Pflegegeld für diesen Monat gekürzt. Pflegegeldzahlungen werden nicht auf das Einkommen oder Sozialleistungen angerechnet.
Procedere
Stellen Sie so schnell wie möglich nach Diagnosestellung einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse (Teil der Krankenkasse), da die Leistungen erst ab Antragstellung erfolgen.
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).
Der MDK wird sich schriftlich bei Ihnen melden und Ihnen einen Termin für eine Begutachtung bei Ihnen zu Hause mitteilen. Der Gutachter wird mit Ihnen zusammen das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit anhand der Pflegetätigkeiten zusammentragen.
HINWEIS: Bitte schreiben Sie ca. nach dem zweiten Therapieblock einen Tagesablauf, der dokumentiert, was Sie im Vergleich zu der Zeit vor der Erkrankung Ihres Kindes mehr an Pflege und Unterstützung (Pflegetätigkeiten) bei Ihrem Kind leisten müssen und sprechen Sie, sobald sich der MDK angemeldet hat, mit Ihrem psychosozialen Betreuer.
Nach der Begutachtung schreibt der Gutachter einen ausführlichen Bericht über die Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes und schlägt damit eine Pflegestufe Ihrer zuständigen Pflegekasse vor.
Sie haben das Wahlrecht zwischen:
- SACHLEISTUNG ( Einsatz professioneller Kräfte )
- GELDLEISTUNG ( z.B. indem Sie ihr Kind selber pflegen)
- KOMBINATIONSLEISTUNG (z.B. wenn Sie die beiden o.g. Leistungen kombinieren )
ê In der Regel werden die Geldleistungen in Anspruch genommen.
Bitte lesen Sie Weiteres zu diesem Thema in der roten Broschüre "SOZIALRECHTLICHE INFORMATIONEN" ( herausgegeben von der Deutschen Leukämie-Forschungshilfe/DLFH ) ab Seite 10. Diese Broschüre erhalten Sie beim Psychosozialen Dienst.
- Antragsformular von der Pflegekasse besorgen
- Ausgefüllten Antrag zusammen mit der sozialmedizinischen Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen
- Nach ca. 6 Wochen bei der Pflegekasse nachfragen, wie weit der Antrag bearbeitet wurde
- Wenn sich der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) meldet, wenden Sie sich bitte wegen der Dokumentation der Pflegetätigkeiten an Ihren psychosoz. Betreuer
Rentenversicherungsbeiträge
Sie können sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen, wenn Sie nicht erwerbsmäßig pflegen, wenn Sie Ihr pflegebedürftiges Kind betreuen und Sie deshalb Ihren Beruf aufgeben bzw. unterbrechen müssen oder wenn Sie nicht erwerbstätig sind.
Die Rentenversicherung bezahlt Beiträge zur Rentenversicherung für häusliche Pflegekräfte, das trifft auch für Sie als pflegende Mütter und Väter zu.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Pflegestufe und nach dem Umfang der Pflegetätigkeit. Außerdem werden die Pflegekräfte beitragsfrei in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen.
HINWEIS: Bitte lassen Sie sich weitere Informationen von Ihrer Pflegekasse geben.
LEISTUNGEN DER KRANKENKASSE (SGB V)
HAUSHALTSHILFE zur Versorgung der Geschwisterkinder unter 12 Jahren nach
§ 38 SGB V
Sie können bei der Krankenkasse einen Antrag für die Finanzierung einer Haushaltshilfe zur Betreuung der Geschwisterkinder, wenn sie noch nicht 12 Jahre alt oder behindert sind, stellen. Da Sie Ihr erkranktes Kind bei allen Behandlungsmaßnahmen aus medizinischen Gründen - sowohl stationär als auch ambulant - begleiten müssen, benötigen die Geschwisterkinder zuhause, wenn sie nicht in der Schule oder im Kindergarten sind und auch sonst niemand im Haushalt lebt, der die Geschwisterkinder versorgen kann, eine Betreuung.
Procedere
Eine Haushaltshilfe sollten Sie sich selbst suchen, z.B. im Freundeskreis oder Sie können sich auch an die zuständige Sozialstation vor Ort wenden. Die Kosten für die selbst-beschaffte Haushaltshilfe übernimmt die Krankenkasse. Die Stundenlöhne liegen zwischen 5.- bis 7,25 Euro. Für Verwandte (z.B. Großeltern) übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, evtl. Fahrtkostenerstattung oder Verdienstausfall.
Auf jeden Fall müssen Sie vorher mit der Krankenkasse Rücksprache halten. Für jeden Tag der Inanspruchnahme der Haushaltshilfe ist eine Zuzahlung von 10% der Kosten zu leisten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.
Lesen Sie dazu bitte Näheres unter dem Punkt "Zuzahlungen" und in der roten Broschüre SOZIALRECHTLICHE INFORMATIONEN S. 20
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- Citation du texte
- Isabel Chowanietz (Auteur), 2008, Unterstützungen auf dem Weg in eine gesunde Zukunft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118043
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