Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, §29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: „Sonderpädagogische Förderung sollen Grundschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.“
Der Gesamtschulausschuss des BER, um beim erwähnten Beispiel zu bleiben, forderte zur Umsetzung desselben konkret: spezielle pädagogische Qualifikationen der entsprechenden GesamtschullehrerInnen, eine verstärkte Zusammenarbeit der Gesamtschulen mit Förderschulen und außerschulischen Einrichtungen wie Trägern der Jugendhilfe, des weiteren die Anstellung von SchulsozialarbeiterInnen, ein verbessertes Entscheidungsverfahren über die weitere Schullaufbahn des betroffenes Kindes sowie den Ausbau der Gesamtschulen zu Ganztagsschulen.
Diese Arbeit erörtert, ob und in wieweit diese Forderungen der Realität entsprechen und welche weiteren Überlegungen und Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung von Integrationskonzepten ergeben können, dieses geschieht hier anhand eines Praxisbeispiels der Oberschule mit Grundschulteil in Glöwen, Land Brandenburg.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
1.1. Integration an Gesamtschulen – Vision und Wirklichkeit ?
2. Fallbeispiel X.: Integration an der Oberschule mit Grundschulteil
2.1. Allgemeine Informationen
2.2. Chronologische Entwicklung seit 1990
3. Das Integrationskonzept
3.1. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es an der Schule und wie werden diese integriert?
3.2. Praxislernen und gemeinsamer Unterricht
3.3. Lernort Natur: Lehrpfad – Ein Beispiel aus der Unterrichtspraxis
4. Schlussbemerkung
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Integration an Gesamtschulen – Vision und Wirklichkeit
Zwei Jahre nach Gründung des Berliner entwicklungspolitischen Ratschlags (BER e.V.), im Januar 1998, diskutierte der Ausschuss der Gesamtschulen in Augsburg das Thema „Integration“ und stellte dabei fest, dass die Realisierung jedweder Integrationsmaßnahmen an Gesamtschulen derart mangelhaft sei, dass von einer Erfüllung des bildungspolitischen Auftrags in Deutschland derzeit nicht die Rede sein kann. Erwähnt wurden vor allem fehlende sächliche und personelle Voraussetzungen zur Umsetzung desgleichen.
Sich auf die Menschenrechte sowie den Artikel 3 des Grundgesetzes berufend, wurden Forderungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Schulen laut. Da es sich hierbei aber nicht nur um eine menschliche oder ethische Forderung handelt, sondern Integrationsmaßnahmen auch immer aus bildungspolitischer Sicht zu behandeln sind, erschließt sich somit ein weit größerer Kontext: organisatorische, finanzielle und personelle Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit eine praktische Realisierung der theoretischen Integrationskonzepte gelingen kann.
Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, §29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: „Sonderpädagogische Förderung sollen Grundschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.“
Der Gesamtschulausschuss des BER, um beim erwähnten Beispiel zu bleiben, forderte zur Umsetzung desselben konkret: spezielle pädagogische Qualifikationen der entsprechenden GesamtschullehrerInnen, eine verstärkte Zusammenarbeit der Gesamtschulen mit Förderschulen und außerschulischen Einrichtungen wie Trägern der Jugendhilfe, des weiteren die Anstellung von SchulsozialarbeiterInnen, ein verbessertes Entscheidungsverfahren über die weitere Schullaufbahn des betroffenes Kindes sowie den Ausbau der Gesamtschulen zu Ganztagsschulen.
Ob und in wieweit diese Forderungen der Realität entsprechen und welche weiteren Überlegungen und Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung von Integrationskonzepten ergeben können, soll nun im Folgenden anhand eines Praxisbeispiels der Oberschule mit Grundschulteil in X., Land Brandenburg, erörtert werden.
2. Fallbeispiel X.: Integration an einer Grund- und Gesamtschule
2.1. Allgemeine Informationen
Die Schule X. wird von gegenwärtig etwa 300 Schülern und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 besucht. In der Grundschule sind es 116 und in der Oberschule 184 Schüler, davon sind 37 Integrationskinder. Insgesamt arbeiten 30 Lehrkräfte an der Schule sowie 4 Sonderpädagogen, 3 Lehrer für Lernhilfe, die stundenweise dort tätig sind, eine pädagogische Leitung und schließlich noch eine Schulsozialarbeiterin, die vor allem für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Erziehungshilfe zuständig ist. Außerdem besuchen alle Lehrer, die in Integrationsklassen tätig sind, regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen.
Da es sich um eine der letzten ländlichen weiterführenden Schulen im Land Brandenburg handelt, ist das Einzugsgebiet der Schule sehr groß, es erstreckt sich über circa 15 Ortschaften. Begünstigt wird dies außerdem durch die Tatsache, dass die Eltern der Integrationskinder die Schule selbstständig auswählen können und sich für die Schule X. entscheiden, da diese einen mittlerweile etablierten Status in der Region besitzt.
Das Credo der Schule „Die Zukunft unserer Kinder beginnt in der Schule“ drückt sich vor allem in einer großen Vielfalt an projekt- und praxisorientiertem Lernen, fächerübergreifendem Unterricht sowie der bereits erwähnten Integrationskonzeption aus. Die Schulleitung geht davon aus, dass viele Eltern behinderter Kinder sehr viel Anstrengung aufwenden müssen und aufgrund einer höheren Sensibilisierung das Gefühl haben, bei der integrativen Beschulung ihrer Kinder um etwas Außergewöhnliches zu bitten. Der Schritt in die allgemeine Schule stellt sich somit für die Betroffenen als besonders schwierig dar, so dass auch mit diesem Aspekt feinfühlig umgegangen werden muss und eine höchstmögliche selbstverständliche Gleichbehandlung und auch der pädagogische Wille und das Engagement dazu oberste Priorität sind.
2.2. Chronologische Entwicklung seit 1990
Wie bereits erwähnt, findet seit 1990 gemeinsamer Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und nicht behinderten Kindern statt. Die Schule selbst beschreibt ihre Anfänge, Antoine de Saint-Exupéry zitierend, wie folgt: "Wenn du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen Meer."
Im Januar wurde erstmals der Integrationsgedanke öffentlich vorgestellt, Bedenken diskutiert und die Zustimmung der Eltern eingeholt. Es galt nun, das Kollegium auf seine neue Aufgabe vorzubereiten und nach individuellen Entwicklungsplänen erste Integrationsarbeit mit einzelnen Schülern zu leisten. Es entwickelte sich ein schulinternes Weiterbildungsprogramm und starkes Engagement von Seiten der Lehrkräfte, so dass im Februar 1991 ein erstes fertiges Konzept sowohl auf einer Elternversammlung als auch kurze Zeit darauf beim Schulträger vorgestellt werden konnte. Da dies erfolgreich verlief, erhielt die Schule am 21. März 1991 den Errichtungsbeschluss, fortan eine Grund- und Gesamtschule mit Zustimmung auf Integration zu sein.
Hinsichtlich einer Profilierung auf dem Gebiet der Integration handelt es sich bei der Schule X. um ein Vorzeigemodell. Seit Umsetzung des Integrationskonzeptes und der Zusammenlegung von Gesamt- und Realschulen zu Oberschulen in den dünn besiedelten Gebieten des Landes Brandenburg wurde die Grund- und Gesamtschule X. zur Oberschule mit Grundschulteil.
Leider fehlten zu Beginn noch die notwendigen räumlichen Voraussetzungen sowie ausreichendes Lehrpersonal, so dass in den Folgejahren ein kooperierendes Lehrerteam gebildet wurde, welches sich Aufgaben und Probleme bewusst macht und diese entsprechend kritisch einschätzt. Auch durch entsprechende bauliche Maßnahmen konnte schließlich eine Integration optimal realisiert werden - nach wie vor wird das Klassenraumprinzip befolgt und der Integrationsunterricht kann in unterschiedlichen Fach- und Spezialräumen stattfinden. Durch die sich verbessernde Gesamtorganisation konnten somit auch inhaltliche Konzepte schlichtweg besser umgesetzt werden. In den Jahren 1993 und 1994, als die Integration von behinderten MitschülerInnen längst alltäglich geworden war, beantragte die Schulleitung zusätzlich den Ganztagsbetrieb, um noch gezielter auf die Stärken der Integrationskinder eingehen zu können und eine optimale Einzelförderung zu gewährleisten.
[...]
- Arbeit zitieren
- Claudia Becker (Autor:in), 2007, Das Konzept einer integrativen Gesamtschule am Beispiel einer Oberschule mit Grundschulteil, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117929
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.