Die hohe Arbeitslosigkeit sowie der seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich wachsende
Niedriglohnsektor in Deutschland drängt die Bundesregierung zum Handeln. Verschiedenste
Möglichkeiten zum Abbau der Arbeitslosigkeit werden derzeit diskutiert, unter anderem auch
die Einführung eines Mindestlohns, wobei dieser eher zur Erhaltung momentaner
Arbeitsplätze sowie zur Existenzsicherung dienen soll, anstatt zum Abbau von
Arbeitslosigkeit.
Ich möchte die Problematik des Mindestlohns in meiner Arbeit aus ökonomischer Sicht
betrachten. Dazu habe ich die Basismodelle der Neoklassik und des Keynesianismus
herangezogen. Diese beiden Arbeitsmarkttheorien haben jeweils andere Annahmen bezüglich
der Auswirkungen nach einer Einführung des Mindestlohns. Grund dafür ist die differenzierte
Vorstellung in Bezug auf das Zustandekommen eines Vollbeschäftigungsgleichgewichts im
jeweiligen Wirtschaftsmodell.
Ziel ist es, diese beiden Modelle und ihre theoretisch fundierten Annahmen bezüglich der
Mindestlohnproblematik darzustellen und zu erläutern. Die Weiterentwicklungen der
klassischen keynesianischen und neoklassischen Theorien kann ich nicht berücksichtigen, da
dies den Rahmen meiner Arbeit sprengen würde.
Einleitend werde ich kurz die Arbeitsmarktsituation Deutschlands mit Hilfe von empirischen
Daten der OECD erläutern und die Erfahrungen, welche bereits andere Länder mit der
Einführung eines Mindestlohns gemacht haben, skizzieren. Abschließend werde ich die
Kernaussagen meiner Ausführungen nochmals zusammenfassen und ein Fazit formulieren.
Gliederung
1. Einleitung
2. Der gesetzliche Mindestlohn
2.1. Fakten zur Arbeitslosigkeit in Deutschland
2.2. Internationale Erfahrungen mit dem gesetzlichen Mindestlohn
3. Neoklassische Arbeitsmarkttheorie
4. Der Keynesianismus
5. Schluss
6. Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Die hohe Arbeitslosigkeit sowie der seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich wachsende Niedriglohnsektor in Deutschland drängt die Bundesregierung zum Handeln. Verschiedenste Möglichkeiten zum Abbau der Arbeitslosigkeit werden derzeit diskutiert, unter anderem auch die Einführung eines Mindestlohns, wobei dieser eher zur Erhaltung momentaner Arbeitsplätze sowie zur Existenzsicherung dienen soll, anstatt zum Abbau von Arbeitslosigkeit.
Ich möchte die Problematik des Mindestlohns in meiner Arbeit aus ökonomischer Sicht betrachten. Dazu habe ich die Basismodelle der Neoklassik und des Keynesianismus herangezogen. Diese beiden Arbeitsmarkttheorien haben jeweils andere Annahmen bezüglich der Auswirkungen nach einer Einführung des Mindestlohns. Grund dafür ist die differenzierte Vorstellung in Bezug auf das Zustandekommen eines Vollbeschäftigungsgleichgewichts im jeweiligen Wirtschaftsmodell.
Ziel ist es, diese beiden Modelle und ihre theoretisch fundierten Annahmen bezüglich der Mindestlohnproblematik darzustellen und zu erläutern. Die Weiterentwicklungen der klassischen keynesianischen und neoklassischen Theorien kann ich nicht berücksichtigen, da dies den Rahmen meiner Arbeit sprengen würde.
Einleitend werde ich kurz die Arbeitsmarktsituation Deutschlands mit Hilfe von empirischen Daten der OECD erläutern und die Erfahrungen, welche bereits andere Länder mit der Einführung eines Mindestlohns gemacht haben, skizzieren. Abschließend werde ich die Kernaussagen meiner Ausführungen nochmals zusammenfassen und ein Fazit formulieren.
2. Der gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes Arbeitsendgeld. Unterhalb dieses Betrages dürfen die abhängig beschäftigten Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. Ziel ist es, die Einkommenssituation der Arbeitnehmer zu verbessern und das Existenzminimum durch Erwerbsarbeit zu sichern.
In Deutschland gibt es bereits in der Baubranche, im Maler- und Lackierhandwerk, im Dachdeckerhandwerk sowie im Abbruch- und Abwrackgewerbe einen Mindestlohn in Form des Arbeitnehmer-Endsendegesetzes. Dieser ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern eröffnet den Tarifpartein die Möglichkeit, Mindeststandards festzulegen. Es gibt jedoch viele Tariflöhne, die unter der Armutsgrenze liegen sowie fließende Grenzen zum Lohnwucher. Unter 3,51 Euro pro Stunde gelten Löhne als unzumutbar. Ende 2003 gab es circa 2500 Tarifverträge, deren Löhne unterhalb von sechs Euro pro Stunde liegen. Selbst Nominallöhne von drei Euro pro Stunde sind regional keine Seltenheit.[1] Allerdings unterliegen nur etwa 70 Prozent im Westen und 54 Prozent im Osten der Beschäftigungsverhältnisse der Tarifgebundenheit.
2.1. Fakten zur Arbeitslosigkeit in Deutschland
Der Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland leidet bereits seit Jahrzehnten unter einer verfestigten Massenarbeitslosigkeit. Laut den Erhebungen der OECD teilten sich im Jahr 2005 im Vergleich zu den Staaten der EU-15 und den USA Deutschland und Frankreich mit einer Arbeitslosenquote von jeweils 9,5 Prozent den zweiten Platz in der Rangliste der arbeitsmarktpolitisch erfolglosesten Länder. Vor allem der hohe Anteil an Langzeitarbeitslosen, welche auf eine geringe Dynamik am Arbeitsmarkt hinweist, gibt Grund zur Besorgnis, denn mit 54 Prozent der Gesamtarbeitslosenquote besitzt Deutschland den internationalen Spitzenwert. Das heißt, dass über die Hälfte unserer Arbeitslosen bereits länger als zwölf Monate ohne Beschäftigung sind.[2]
Problembehaftete Gruppen des deutschen Arbeitsmarktes sind vor allem ältere und geringqualifizierte Arbeitssuchende. Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland hier schlecht ab, obwohl die Erwerbstätigenquote bei den 55- bis 64-Jährigen über dem Durchschnitt der EU-15-Staaten (43,9 Prozent), bei 45,5 Prozent liegt. Betrachtet man jedoch die signifikant hohe Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe, kann dieser Umstand als Rechtfertigung nichts taugen.[3]
Auch die Situation von Geringqualifizierten ist kritisch. So überstieg die Arbeitslosenquote von Personen ohne Berufsausbildung (24,6 Prozent) diejenige der Personen mit einer Berufsausbildung (8,7 Prozent) um das Zweieinhalbfache im Jahr 2004.[4] Im Osten Deutschlands ist bereits jeder Zweite ohne Berufsausbildung arbeitslos. Bezogen auf die Arbeitslosenquote für geringqualifizierte Personen im Alter zwischen 25 und 64 Jahren 2004 belegte auch hier Deutschland im internationalen Vergleich den traurigen Spitzenrang.
2.2. Internationale Erfahrungen mit dem gesetzlichen Mindestlohn
Neben den USA und Japan haben bereits 18 (Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Slowenien, die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Griechenland) von 25 Eu-Staaten monatliche Mindestlöhne, welche jedoch sehr differenziert gestaltet sind. Ausgehend vom Mindestlohn-Niveau können die europäischen Staaten in drei Gruppen eingeteilt werden: 1. Mindestlöhne über 1000 Euro pro Monat (Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg), 2. Mindestlöhne zwischen 437 und 668 Euro pro Monat (Spanien, Portugal, Slowenien und Malta) und 3. Mindestlöhne bei 72 bis 240 Euro pro Monat (Lettland, Litauen, Estland, Polen, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn). Der höchste Mindestlohn wird in Luxemburg gezahlt. 2005 lag er bei 1467 Euro pro Monat. Befinden sich die Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, so darf das Endgeld von diesem Betrag abweichen.[5]
[...]
[1] Vgl. Klaus Uwe Gerhardt: Hartz plus: Lohnsubventionen und Mindesteinkommen im Niedriglohnsektor.
Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, 2006. S. 202
[2] Vgl. Guido Raddatz, Sascha Wolf: Irrglaube Mindestlöhne: trügerische Hoffnung, zerstörte
Beschäftigungschancen. Berlin: Stiftung Marktwirtschaft, 2007. S. 4
[3] Vgl. ebd.
[4] Vgl. ebd. S. 5
[5] Vgl. Silke K. B. Hinz: Ausgewählte Möglichkeiten zum Abbau der Arbeitslosigkeit von gering qualifizierten Arbeitskräften in Deutschland: unter besonderer Berücksichtigung der „Hartz“-Gesetze und der subjektiven Wahrnehmung der Betroffenen. Tönning [u.a.]: Der Andere Verlag, 2007. S. 226 f
- Citar trabajo
- Katrin Schrimpf (Autor), 2007, Gesetzliche Mindestlöhne aus der Sicht der Neoklassik und des Keynesianismus, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117912
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