Im deutschen Volksmund geht man von einer „Person, die an einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung leidet“ (Büntig 1996, 152) aus, womit medizinische oder gesellschaftliche Normen nicht erfüllt werden können. Medizinische Normen meinen körperliche oder seelische Gegebenheiten, die ein Mensch im Vergleich zu anderen zu wenig oder zu viel hat. Daraus ergibt sich oft die Tatsache, dass man nicht wie alle anderen am alltäglichen Geschehen teilhaben kann.
Jedoch werden bestimmte Formen von Behinderung dazu benutzt, „andere Personen zu kritisieren oder herabzusetzen“ (Metzler, H. / Wacker, E. 2005, 118). Blindheit wird äquivalent mit Blödheit gesehen, genauso Taubheit. Auch lässt sich der Trend beobachten, andere Menschen als behindert zu bezeichnen, wenn sie nicht so reagieren, wie man selbst es gern gehabt hätte.
Folglich kann schon nach kurzer Erläuterung behauptet werden, dass Behinderung kein einheitlich und klar definierter Begriff ist, sondern viele Fachrichtungen oder Personengruppen ihn sich mit einem jeweils völlig anderen Sinn eigen machen. Im Kontext zur Thematik ist der Bezug auf den medizinischen Aspekt von Behinderung gerichtet.
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel 1: Einleitung
1.1 Definition von Behinderung
1.2 Mittelalter
Kapitel 2: Einrichtungen dieser Zeit
2.1 Historische Begrifflichkeit von Behinderung
2.2 Einrichtungen
Kapitel 3: Religiöser Fanatismus – Die Strafe Gottes trifft auf „caritas“
3.1 Die“ Strafe“ Gottes
3.2 „caritas“ – Das Almosenwesen
3.3 Religiöser Widerspruch
Kapitel 4: Status in Gesellschaft und Familie
4.1 Familie
4.2 Gesellschaft
4.3 Status in der Welt des Mittelalters
Kapitel 5: Fazit und Schlussfolgerungen
Literaturverzeichnis
Kapitel 1: Einleitung
1.1 Definition von Behinderung
Im deutschen Volksmund geht man von einer „Person, die an einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung leidet“ (Büntig 1996, 152) aus, womit medizinische oder gesellschaftliche Normen nicht erfüllt werden können. Medizinische Normen meinen körperliche oder seelische Gegebenheiten, die ein Mensch im Vergleich zu anderen zu wenig oder zu viel hat. Daraus ergibt sich oft die Tatsache, dass man nicht wie alle anderen am alltäglichen Geschehen teilhaben kann.
Jedoch werden bestimmte Formen von Behinderung dazu benutzt, „andere Personen zu kritisieren oder herabzusetzen“ (Metzler, H. / Wacker, E. 2005, 118). Blindheit wird äquivalent mit Blödheit gesehen, genauso Taubheit. Auch lässt sich der Trend beobachten, andere Menschen als behindert zu bezeichnen, wenn sie nicht so reagieren, wie man selbst es gern gehabt hätte.
Folglich kann schon nach kurzer Erläuterung behauptet werden, dass Behinderung kein einheitlich und klar definierter Begriff ist, sondern viele Fachrichtungen oder Personengruppen ihn sich mit einem jeweils völlig anderen Sinn eigen machen. Im Kontext zur Thematik ist der Bezug auf den medizinischen Aspekt von Behinderung gerichtet.
1.2 Mittelalter
Heftig umstritten ist der Beginn in das Ende des so genannten Mittelalters. Allgemein geht man von 800 – 1500 n. Chr., jedoch gibt es keine genaueren Daten. Das Mittelalter wird nicht an Jahreszahlen festgelegt, sondern an Ereignissen, die eine jeweils neue Zeit angekündigt haben.
Als Beginn nimmt man den Untergang des weströmischen Reiches und das Ende der Regierung Karl des Großen. Das Ende liegt im Zeitraum der Entdeckung Amerikas 1492 und dem Untergang des oströmischen Reiches 1452. Zudem war diese Zeit geprägt von den Anfängen der Aufklärung, welche definitiv der Neuzeit zugeordnet wird und rein mental kaum Sinnesverwandte im Mittelalter hatte.
Die Erläuterung über den Status Behinderter im Mittelalter soll daher die historisch-christliche Stellung und auch Entwicklung zum heutigen Standpunkt darlegen, geschichtliche Werdegänge werden im Laufe der Zeit schnell vergessen und hiermit sollen diese wieder ins Gedächtnis gerufen werden und eventuell zur neuen Debatte anregen.
Kapitel 2: Einrichtungen dieser Zeit
2.1 Historische Begrifflichkeit von Behinderung
Etymologisch entstand das Nomen „Behinderung“ erst im 20. Jahrhundert. „Der Begriff „Behinderung“ soll erstmals 1958 bei R. Egenberger verwendet worden sein“ (Metzler / Wacker 2005, 119).
Historisch wird Behinderung im Mittelalter einerseits als „Idiotie“, „Schwachsinnigkeit“ oder „Tollheit“ benannt und die Menschen werden auf ihre Gebrechen wie „Krüppel“ oder „Lahmer“ reduziert, andererseits wird auch die Nächstenliebe als wichtigste Instanz der Christenheit gepredigt, welche „behinderte Menschen in vollem Sinn“ als „Ebenbild Gottes“ und nicht als „reduziertes“ ( Huber / Schoch 1986, 136) darstellt.
Es herrschen folglich zwei sinngemäß völlig unterschiedliche Definitionen über Behinderte vor. Das Mittelalter war geprägt von Aberglaube und christlichem Eifer, die Menschen waren unaufgeklärt und aufgrund dessen leichtgläubig, Behinderte zählten zudem grundsätzlich zu den Armen, welche aufgrund von „physischen Mängeln wie Blindheit, Taubheit, Gicht, Krankheit überhaupt, geistigen Mängeln“ (Mollat 1982, 11) dazu geworden waren.
Spezifischer unterschied man nicht, die Armen waren eine breite, aus völlig verschiedenen sozialen Schichten bestehende Menschenmasse, man machte sich nicht die Mühe der Unterscheidung. Behinderte waren entweder ein göttliches Abbild und man sollte sich in Mildtätigkeit und Barmherzigkeit üben und in ihnen das göttliche Gegenüber sehen, oder man reduzierte sie auf ihre Gebrechen.
2.2 Einrichtungen
„Die Armenhäuser wurden (…) in den meisten Ländern Europas“ ( Fischer 1982, 44) zu einer der wichtigsten Einrichtungen. Hier wurden zwar neben Behinderten auch Bettler oder Arbeitsscheue untergebracht, doch der Sinn der Einrichtung war, dass man sich seinen Lebensunterhalt selbst verdienen konnten und nicht mehr der Gesellschaft zur Last fielen, worin sich das bis heute gängige Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe wieder findet.
Hospitäler waren nach Schilling seit dem frühen Mittelalter die vorherrschenden Fürsorgeeinrichtungen für all diejenigen, die nicht von ihrer Familie versorgt wurden oder sich nicht durch die Bettelei ernähren konnten (2005, 24).
Das Nomen „hospes“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Gast, Fremder“ (Lagenscheidt-Redaktion 2001, 413). Ein Hospital in der mittelalterlichen Welt war ursprünglich kein wie heute gängig Krankenhaus, sondern ein so genanntes Armenhaus.
Jedoch gab es durchaus auch so genannte „Tollhäuser“ oder andere Anstalten, in denen Behinderte teilweise wie Tiere gehalten wurden, um sie von der Gesellschaft fernzuhalten und wegzuschließen. Diese waren allerdings meist geistig Behinderten zugeschrieben, deren Symptome und Verhalten man sich nicht mit dem menschlichen Alltagsverstand erklären konnte.
Weitere Träger fürsorglicher Einrichtungen waren Kirchen, Klöster und Begüterte. Da „Alle Christen (…) zur Barmherzigkeit verpflichtet“ sind (Mollat 1982, 43), mussten speziell diejenigen, welche genau dieses Tag für Tag predigten, der einfachen Bevölkerung mit gutem Beispiel vorangehen. Nächstenliebe spielte in der christlichen Religion seit jeher eine große Rolle, insbesondere sollte man das, was man hat, mit schlechter Gestellten teilen und ihnen jegliche Unterstützung anbieten, was für Klöster, Kirchen und Orden eine Verpflichtung darstellte.
Besser Gestellte sollten aus Mildtätigkeit und natürlich auch aus Großmut spenden, unterließ man dieses, war es aus christlicher Sicht ein Frevel, da man nicht teilte, was Gott einem im Überfluss zukommen ließ.
Insgesamt unterlagen alle mittelalterlichen Einrichtungen, die Behinderte pflegten, den Grundpfeilern der Gesundheitsfürsorge, der Wohltätigkeit und ganz besonders der Frömmigkeit. Einrichtungen wurden immer mit dem Ziel der christlichen Barmherzigkeit begründet und setzten sich diese auch als vorrangiges Ziel.
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- Lena Kölblin (Autor), 2008, Die Stellung behinderter Menschen im mittelalterlichen Europa, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117673
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