Um 8.46 Uhr Ortszeit raste ein Passagierflugzeug der American Airlines in den
Nordturm des World Trade Centers; nicht einmal 20 Minuten später kollidierte ein
Passagierflugzeug der United Airlines mit dem Südturm des WTC. Während der
Hilfsarbeiten stürzten beide Türme in sich zusammen. Zwei weitere Flugzeuge
wurden ebenfalls gekapert, wovon eines in die westliche Seite des Pentagon stürzte und das zweite von den Passagieren in der Nähe von Pittsburgh, Pennsylvania zum Absturz gebracht wurde. Bei der gesamten Terrorattacke starben fast 3000 Menschen. Die Verantwortung dafür übernahm Osama Bin Laden, Anführer der Terrororganisation Al-Kaida, worauf der amerikanische Präsident George W. Bush den "Krieg gegen den Terror“ verkündete. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erließ eine Resolution (UN-Resolution 1373) basierend auf Art 7 UNCharta (Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei
Angriffshandlungen) zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Nach der
Weigerung der Taliban, Mitglieder der Al-Kaida an die USA auszuliefern, erklärten die USA und einige Verbündete Afghanistan den Krieg; am 7. Oktober 2001 begannen die USA mit der Operation Enduring Freedom.
In der Folge wurden vor allem in Afghanistan nicht nur Menschen festgenommen,
die sich an Kampfhandlungen beteiligten sondern auch andere, die unter dem
Verdacht standen, der Al-Kaida anzugehören. Hierbei wurde der Verdacht nicht
gerade eingehend geprüft, mitunter reichte es aus, dass irgendjemand den
Amerikanern mit der Behauptung übergeben wurde, er würde der Al-Kaida
angehören. Dies erscheint vor allem deshalb problematisch, weil die USA für jeden vermeintlichen Al-Kaida-Angehörigen Kopfgeld bezahlte. Aber nicht nur im von Amerika besetzten Afghanistan, auch an anderen Orten wie im Kosovo wurden
Menschen auf ungeprüften Verdacht hin festgenommen. Viele von den
Festgenommenen wurden nach Kuba gebracht und ohne Recht auf Information (über
Verdacht, Haftgrund, Aufenthaltsort), dem Recht einen Anwalt zu sprechen oder gar dem Recht auf Haftprüfung auf unbestimmte Zeit in einer Haftanlage im dortigen US-Militärstützpunkt verwahrt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
A. Allgemeines
1. Der Terror des 11. September 2001
2. Der Transport nach Guantanamo
3. Die Haftanlage auf dem US Militärstützpunkt Guantanamo
4. Die Verhörmethoden
5. Was ist die Al-Kaida ?
B. Gegenstand der Arbeit
II. Innerstaatlicher Rechtsschutz
A. Allgemeines
B. Überblick
C. Rechte der Exekutive
1. Authorization for Use of Military Force und Military Order
2. Combatant Status Review Tribunal
3. Suspendierung des Rechtes auf Habeas Corpus
D. Die Habeas Corpus – Petition
1. Allgemeines
a) Geschichtlicher Überblick
b) Die Writ of Habeas Corpus im geltenden Bundesrecht
2. Gerichtszuständigkeit
a) Territorialität und Personalität
aa) Territorium
ab) US-Bürger vs. Fremde
b) Örtliche Zuständigkeit innerhalb der USA
E. Ausgewählte Rechte der Al-Kaida Häftlinge
1. Verfassungsrechtliche Garantien für Fremde außerhalb der USA?
2. Das Recht auf due process
3. Das Recht auf einen Anwalt
4. Rechte auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen
a) Humanitäres Völkerrecht
b) Internationale Menschenrechte
5. Das Recht auf humane Behandlung
F. Zusammenfassende Betrachtung
III. Völkerrechtlicher Schutz (Überblick)
A. Allgemeines
B. Humanitäres Völkerrecht
C. Internationaler Menschenrechtsschutz
1. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
2. Anti – Folterkonvention
3. Amerikanische Menschenrechtskonvention
IV. Schlussbemerkungen
Literaturverzeichnis
Fallverzeichnis
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
I. Einleitung
A. Allgemeines
1. Der Terror des 11. September 2001
Um 8.46 Uhr Ortszeit raste ein Passagierflugzeug der American Airlines in den Nordturm des World Trade Centers; nicht einmal 20 Minuten später kollidierte ein Passagierflugzeug der United Airlines mit dem Südturm des WTC. Während der Hilfsarbeiten stürzten beide Türme in sich zusammen. Zwei weitere Flugzeuge wurden ebenfalls gekapert, wovon eines in die westliche Seite des Pentagon stürzte und das zweite von den Passagieren in der Nähe von Pittsburgh, Pennsylvania zum Absturz gebracht wurde.[1] Bei der gesamten Terrorattacke starben fast 3000 Menschen. Die Verantwortung dafür übernahm Osama Bin Laden, Anführer der Terrororganisation Al-Kaida, worauf der amerikanische Präsident George W. Bush den "Krieg gegen den Terror“ verkündete.[2] Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erließ eine Resolution (UN-Resolution 1373) basierend auf Art 7 UN-Charta (Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen) zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.[3] Nach der Weigerung der Taliban, Mitglieder der Al-Kaida an die USA auszuliefern, erklärten die USA und einige Verbündete Afghanistan den Krieg; am 7. Oktober 2001 begannen die USA mit der Operation Enduring Freedom.[4]
In der Folge wurden vor allem in Afghanistan nicht nur Menschen festgenommen, die sich an Kampfhandlungen beteiligten sondern auch andere, die unter dem Verdacht standen, der Al-Kaida anzugehören.[5] Wobei der Verdacht nicht gerade eingehend geprüft wurde, mitunter reichte es aus, dass irgendjemand den Amerikanern mit der Behauptung übergeben wurde, er würde der Al-Kaida angehören.[6] Dies erscheint vor allem deshalb problematisch, weil die USA für jeden vermeintlichen Al-Kaida-Angehörigen Kopfgeld bezahlte.[7] Aber nicht nur im von Amerika besetzten Afghanistan, auch an anderen Orten wie im Kosovo wurden Menschen auf ungeprüften Verdacht hin festgenommen.[8] Viele von den Festgenommenen wurden nach Kuba gebracht und ohne Recht auf Information (über Verdacht, Haftgrund, Aufenthaltsort), dem Recht einen Anwalt zu sprechen oder gar dem Recht auf Haftprüfung auf unbestimmte Zeit in einer Haftanlage im dortigen US-Militärstützpunkt verwahrt.[9]
Die Vertreter der Vereinigten Staaten rechtfertigen dieses Vorgehen damit, dass es sich bei den Inhaftierten um die „gefährlichsten und schlimmsten Terroristen“[10] der Welt handelt und damit, dass der US-Militärstützpunkt nicht der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegt, weil sich das Areal auf Kuba befindet.[11]
2. Der Transport nach Guantanamo
Die Gefangenen wurden zuerst am Ort der Festnahme am ganzen Körper rasiert, nackt fotografiert und einer Leibesvisitation unterzogen. Später bekamen sie ihre Ausrüstung (orange Overalls, Schutzbrillen, Ohrenschützer, etc.), wurden in einer Frachtmaschine wie Tiere angekettet und mussten einen etwa 20 Stunden dauernden Flug, ohne Möglichkeit eine Toilette aufsuchen zu dürfen, über sich ergehen lassen. Der Transport vom Flughafen zum Gefängniskomplex erfolgte in einem Bus ohne Sitze aufeinender liegend. Im Camp angekommen, wurden sie wiederum am ganzen Körper rasiert und inspiziert, nackt fotografiert und anschließend, an Händen und Füßen gefesselt, in die Käfige gebracht.[12]
3. Die Haftanlage auf dem US Militärstützpunkt Guantanamo
Nach ihrer Ankunft im US Militärstützpunkt Guantanamo Bay, Kuba (in der Folge „Guantanamo“) wurden die Gefangenen in Camp X-Ray „untergebracht“, in zwölf Reihen mit Maschendrahtkäfigen ohne jeglichen Schutz gegen das Wetter. Sie waren dort mit orangefarbenen Overalls, geschwärzten Schutzbrillen, Arztmasken, Ohrenschützern und nicht zu vergessen Hand- und Fußschellen ausgestattet, die sie bereits vor ihrem Flug nach Guantanamo bekommen hatten. In dieser Montur mussten sie im Sand kniend ausharren. Die Häftlinge durften nicht miteinander sprechen, es wurde ihnen lediglich ein Mal pro Woche erlaubt, für wenige Minuten zu duschen. Jedes Mal, wenn sie aus ihrem Käfig auf die Toilette oder zum Duschen gebracht wurden, wurden sie gefesselt und permanent bewacht. Sie waren dort für Stunden, Tage, Wochen, solange bis sie in ein anderes Camp verlegt wurden.[13] Mittlerweile ist Camp X-Ray außer Betrieb.
Die Standardunterbringung im Gefängniskomplex ist Camp Delta. Es umfasst vier Camps, wovon die ersten drei aus blassgrün gestrichenen Metallzellen bestehen, jede Zelle ist etwa zwei mal zweieinhalb Meter groß mit einem Stahlbett, einer Hocktoilette (ein Loch im Boden) und einem Wasserhahn (so tief angebracht, dass man knien muss, um ihn benutzen zu können).[14] Auch hier ist es den Gefangenen verboten, miteinander zu sprechen. Jeder bekam einen Regelkatalog, der z.B. die Essenszeiten, Duschzeiten (5 Minuten), das Verhalten gegenüber dem Wachpersonal festschreibt und in welcher Reihenfolge sie ihre Dinge des persönlichen Gebrauchs (Seife, Zahnpasta, kleines Handtuch, etc.) aufzustellen haben.[15] Abgesehen davon, dass jede Nichtbefolgung mit strengster Bestrafung durch die US-Sicherheitskräfte geahndet wird (also auch, wenn nur die Seife am falschen Platz liegt), ist mit Sicherheit die letzte Regel die bedenklichste, sie lautet: „Die US-Sicherheitskräfte behalten sich das Recht vor, die oben stehenden Regeln, falls erforderlich, zu ändern oder vorübergehend auszusetzen.“[16] Damit wird schon per Regelkatalog der Willkür des Wachpersonals ein breiter Spielraum eröffnet.
Camp Vier (innerhalb von Camp Delta) ist eine weiträumige, offene Anlage, in der die Häftlinge zu zehnt in einem gemeinsamen Raum schlafen können, die Möglichkeit haben, gemeinsam auf einer Veranda zu essen, Fußball oder Volleyball zu spielen; und nicht minder wichtig ist, dass sie dort weiße Kleidung tragen.[17]
Es gibt allerdings auch noch einige „Spezialbereiche“ für Sonderbehandlungen von wenig kooperativen Häftlingen – zwei davon seien kurz erwähnt: erstens Camp Echo, eine neuere, streng abgeschirmte Anlage, die über weiße, schalldichte Wände verfügt, mit noch kleineren Zellen als jene in Camp Delta, wo strengste Isolationshaft unter extremen Bedingungen (z.B. Schlafentzug durch laute Musik, Temperaturwechsel zwischen Hitze und Frost mittels Klimaanlagen, etc.) vollzogen wird;[18] und zweitens eine Einrichtung, die von den Inhaftierten als Romeo-Block bezeichnet wird, weil die Gefangenen dort nackt bzw. halbnackt (lt. Häftlingen waren sie die ersten drei Tage nackt, dann bekamen sie Unterwäsche, nach weiteren drei Tagen ein Oberteil, und so weiter) in Haft gehalten werden.[19] Vor allem für jene Häftlinge, die in diesen beiden Bereichen über Wochen und teils Monate ausharren mussten, waren die psychischen Beeinträchtigungen massiv. Ein Gerichtspsychiater, der ein einziges Mal Untersuchungen im Auftrag des Pentagon durchführen durfte, berichtete über Frustration, Wut, Einsamkeit, Depression, Verzweiflung, Angst und emotionalen Ausbrüchen bei den Inhaftierten.[20] Mittlerweile wurde auch von einem Armeesprecher eingeräumt, dass im Spätsommer 2003 von 23 Häftlingen der Versuch eines gemeinsamen Suizids unternommen wurde, der vereitelt werden konnte.[21]
4. Die Verhörmethoden
Nachdem sich in den ersten Monaten der Gefangenschaft die Verhöre auf die Anwendung von bloß psychologischen, allgemein als unbedenklich bekannten Methoden wie „wir wissen alles“ oder „guter Bulle – böser Bulle“ beschränkte, sich daraus aber so gut wie keine wichtigen Informationen gewinnen ließen, wurde in der Folge eine gänzlich andere Gangart eingelegt. So wurde versucht, die Anwendung von weitergehenden Techniken (der zweiten Kategorie) genehmigt zu bekommen wie ausgedehnte Isolationshaft, Einsatz qualvoller Stresspositionen (z.B. stundenlanges Stehen oder Sitzen in krummen Positionen), ununterbrochene Verhöre, Entkleiden und aufgezwungene Körperpflege (z.B. Rasieren) bzw. das Ausnützen von Phobien der Häftlinge (wie Angst vor Hunden).[22] Da dies ebenfalls wenig Erfolg zeitigte, wurde um die Erlaubnis zur Anwendung von Techniken der „dritten Kategorie“ ersucht. Diese beinhaltet z.B. die Suggestion, dass dem Häftling oder seiner Familie der Tod oder qualvolle Schmerzen drohe, das Quälen mit Wasser oder extremer Kälte und Hitze, und zur Krönung „mittels eines nassen Handtuchs und tropfenden Wassers die irrige Empfindung bei ihm erzeugen, dass er im Begriff ist, zu ersticken“.[23] Der Verteidigungsminister genehmigte explizit alle Techniken der zweiten Kategorie, jene der dritten nicht, allerdings wurde gleichzeitig behauptet, dass die Anwendung der weitergehenden Techniken durch eine Interessenabwägung im Einzelfall (zu Gunsten der nationalen Sicherheit) gerechtfertigt werden kann.[24] Das würde bedeuten, dass ein Wärter, der eine dieser Techniken anwendet und dies im Interesse der nationalen Sicherheit liegt, also z.B. die Abwendung eines weiteren terroristischen Akts, nicht bestraft werden würde.
Inzwischen freigelassene Häftlinge berichten über die Konfrontation mit Bildern nackter Frauen und pornografischen Magazinen, angekettetes Alleinlassen im Verhörraum über viele Stunden (nachdem er uriniert hatte, erschien eine weibliche Wärterin und schrie ihn an; Abkühlen auf frostige Temperaturen und für bis zu acht Stunden dort lassen), am Boden des Verhörraumes angekettet werden für bis zu zwölf Stunden (dabei wurden die Fuß- und Handfesseln an einen Ring am Boden gekettet, was eine verkrampfte zusammengekauerte Haltung zur Folge hatte), weiters berichten sie dass sie vollständig entkleidet und vor Wärtern und anderen Häftlingen erniedrigt wurden.[25] Neuesten Berichten zufolge wurden die muslimischen Gefangenen von Soldatinnen mit Hilfe verschiedener sexueller Erniedrigungen und Demütigungen zu Aussagen gezwungen.[26]
Eine besondere Form des Gefügigmachens der Inhaftierten für die Verhöre stellte die Möglichkeit extremer Bestrafungen dar. Ein Beispiel dafür ist die Isolationshaft in abgedunkelten Räumen, die stark abgekühlt wurden, ohne Decken oder ähnliches für jeweils ein Monat.[27] Ein weiteres Beispiel ist die Anwendung extremster physischer Gewalt durch die Extreme Reaction Force: mehrere mit Schutzschildern, Gummiknüppeln und Pfefferspray ausgerüstete Uniformierte drangen in die Zelle des „Regelbrechers“ ein, sprühten ihm zuerst Pfefferspray ins Gesicht, drückten ihn mit den Schildern zu Boden, schlugen und traten auf ihn ein, wobei insbesondere auch individuelle Schwachstellen wie Operations-, Amputationsstellen ausgenützt wurden.[28] Die besondere Brutalität der Handlungen dieser Extreme Reaction Force zeigt auch, dass bei einer Übung ein US Soldat, der zur Überprüfung der Methoden als Gefangener eingeschleust wurde, ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt, was einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte.[29]
5. Was ist die Al-Kaida ?
Die Al-Kaida wird weitläufig als „Terrororganisation“ bezeichnet, obwohl sie natürlich nicht als Internationale Organisation im Sinne des Völkerrechts anzusehen ist, weil sie nicht von zwei oder mehr Staaten gegründet wurde.[30] Noch weniger kann ihr die Eigenschaft eines „Staates“ zuerkannt werden, es mangelt an allen drei Elementen: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt – eine genaue Betrachtung scheint entbehrlich.[31] Dennoch verfügt die Al-Kaida über beträchtliche finanzielle Mittel, sowie einer unbekannten Anzahl von Mitgliedern (von denen viele bereit sind, ihr Leben zu opfern) und der anhaltenden Fähigkeit zur Rekrutierung, Mobilisierung und Animierung von Kämpfern, Unterstützern, Sympathisanten und Finanziers.[32]
Übersetzt bedeutet Al-Kaida „die Basis“, womit allerdings kein geografischer Ort gemeint ist sondern eine Ideologie: die Vision, dem Westen zu widerstehen mit Leitbildern wie „[d]er Westen ist der erbitterte Feind des Islams“, „[d]er einzige Weg, diese Bedrohung aufzuzeigen und die einzige Sprache, die der Westen versteht, ist die Logik der Gewalt“ und „Dschihad[33] ist die einzige Option“.[34]
Alles in allem dürfte es sich um ein loses Netzwerk mit vielen Mitgliedern an verschiedensten Orten der Welt handeln, das über minimale ständige Einrichtungen verfügt, was das Auffinden von Personen, die diesem Netzwerk angehören, besonders schwierig macht.[35]
B. Gegenstand der Arbeit
Es stellt sich die Frage, ob es dem „Geist“ eines Rechtsstaates wie auch der Vereinigten Staaten entspricht, dass bestimmten Menschen alle Rechte vorenthalten werden, ohne deshalb den Amerikanern ihren Anspruch auf Verfolgung und Bestrafung der Al-Kaida-Mitglieder absprechen zu wollen, sofern ihnen Straftaten angelastet werden können.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Klärung der Rechtsstellung der Al-Kaida-Häftlinge. Dafür ist es nötig, jene Rechtsordnung zu finden, die auf die Inhaftierten in Guantanamo anzuwenden ist. Es soll geklärt werden, ob der Ort der Inhaftierung und/oder die Herrschaftsgewalt der USA über die Häftlinge die Anwendung des amerikanischen Rechts erlaubt. Zu erwägen ist der Rückgriff auf kubanisches Recht, weil der US-Militärstützpunkt auf Kuba liegt. Fraglich ist, ob die geografische Lage allein die Anwendung kubanischen Rechts rechtfertigt – eine Betrachtung des Pachtvertrages zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba und der de facto Situation sollen eine Klärung bringen.
Unter der Prämisse, dass amerikanisches Recht zur Anwendung kommt, bedarf es einer Betrachtung der Rechte der Exekutive (also im Wesentlichen des Präsidenten), verdächtige Personen festzunehmen und unbefristet zu inhaftieren bzw. einzelne Gesetze (womöglich sogar Verfassungsrecht) auszusetzen, mit der Begründung, dass sich die USA im „Krieg gegen den Terrorismus“ befinden.[36] Abzuklären ist ferner, welche Art der Rechtsdurchsetzung den Inhaftierten zu gewähren ist: sind die ordentlichen Gerichte zuständig, oder sind Militärtribunale ausreichend? Ferner ist zu prüfen, ob und inwieweit die Grund- und Freiheitsrechte der amerikanischen Rechtsordnung anwendbar sind. Handelt es sich bei den bürgerlichen Rechten wie den Bill of Rights um reine „Staatsbürgerrechte“ oder um so genannte „Jedermann“-Rechte, sodass sich auch Fremde darauf berufen können? Sind die Vertreter der Vereinigten Staaten auch außerhalb des souveränen US-amerikanischen Territoriums gegenüber Fremden an die Bill of Rights gebunden?
Es ist auch eine Prüfung der Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge im innerstaatlichen Recht erforderlich. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein solcher Vertrag einem Individuum unmittelbar Rechte einräumt, und er diese vor innerstaatlichen Gerichten durchsetzen kann? In diesem Zusammenhang werden auch jene Voraussetzungen geprüft, die vorliegen müssen, dass der Vertrag überhaupt Anwendung finden kann. Es drängt sich auch die Frage auf, ob vielleicht auch Völkergewohnheitsrecht geeignet ist, Personen unmittelbar Rechte zuzugestehen.
Auf Grund der mangelnden Durchsetzbarkeit gegen die einzig verbliebene Weltmacht erscheint ein Überblick über die völkerrechtlichen Bestimmungen ausreichend. Beim humanitären Recht wird lediglich auf die völkerrechtlichen Durchsetzungsmittel eingegangen, als Ergänzung zu den Ausführungen der self-executing – Wirkung völkerrechtlicher Verträge im innerstaatlichen Rechtsschutz. Im Rahmen des internationalen Menschenrechtsschutzes werden in aller Kürze die ratifizierten Verträge und deren Durchsetzbarkeit betrachtet.
II. Innerstaatlicher Rechtsschutz
A. Allgemeines
„Ankläger Jackson: Schutzhaft bedeutete, dass Sie auch Leute in Gewahrsam nahmen, die noch kein Verbrechen begangen hatten, von welchen Sie jedoch annahmen, dass sie möglicherweise ein Verbrechen begehen könnten?
Göring: Jawohl. Es sind Leute verhaftet worden, die noch kein Verbrechen begangen hatten, von denen man es aber erwarten konnte, wenn sie in Freiheit blieben … der ursprüngliche Zweck, weshalb zunächst die Lager kamen, war die Aufnahme der vorhandenen Staatsfeinde, die wir als solche betrachteten, mit Recht betrachteten.
Der Nürnberger Prozess: Vierundzwanzigster Tag. Montag, 18. März 1946“[37]
Die Vereinigten Staaten von Amerika wurden bereits kurz nach den ersten Verbringungen von Häftlingen nach Guantanamo von verschiedenen Hilfsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch und va vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz heftig kritisiert.[38] Sie forderten Amerika im Wesentlichen auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte einzuhalten, und den Inhaftierten jene Rechte zuzugestehen, die auch von den Vereinigten Staaten permanent von anderen Staaten eingefordert werden, die Amerikaner in Haft halten. Was natürlich in erster Linie bedeuten muss, dass die Vereinigten Staaten angehalten sind, den Häftlingen jene Rechte einzuräumen, die sie auch anderen Inhaftierten zugestehen, auch wenn es sich um Serienmörder oder andere Schwerverbrecher handelt. Die Vertreter der USA verteidigten sich durchwegs damit, dass die Häftlinge außerhalb des Territoriums der USA festgenommen wurden und dass der US Militärstützpunkt Guantanamo nicht der Souveränität der USA unterliegt, weil er sich auf Kuba befindet und nur gepachtet ist. Ferner sahen sie auch keinen Grund, weshalb Nichtamerikanern die gleichen Rechte eingeräumt werden sollten wie amerikanischen Staatsbürgern.[39] Die USA beriefen sich auch auf das Recht des Präsidenten als Oberbefehlshaber der Streitkräfte, während eines bewaffneten Konflikts Festgenommene als illegale (unrechtmäßige) Kämpfer zu etikettieren, und diese unbefristet zu inhaftieren.[40]
Nach einem kurzen Überblick über die in dieser Arbeit vorkommenden Gerichtsentscheidungen werden die Rechte der Exekutive in Zusammenhang mit den Festnahmen und der Inhaftierung vermeintlicher Al-Kaida – Mitglieder dargestellt. Danach wird ein besonderes Rechtsmittel des anglo-amerikanischen Rechtssystems behandelt, die Habeas Corpus – Petition. Abgeschlossen wird die Betrachtung des innerstaatlichen Rechtsschutzes mit der Prüfung einiger ausgewählter Rechte der Guantanamo-Häftlinge.
B. Überblick
Nicht nur die Tatsache, dass die meisten der Inhaftierten ohne jegliche Information und ohne anwaltliche oder konsularische Vertretung ihres Heimatstaates festgehalten wurden sondern auch der Versuch der Vereinigten Staaten einige der Häftlinge vor Militärischen Kommissionen anzuklagen, die kein faires Verfahren garantieren würden, sorgte für Aufsehen. Bereits am 19. Februar 2002 wurde die erste von mehreren Habeas Corpus – Petitionen von Verwandten eines Häftlings in dessen Namen eingebracht.[41] Das Bundesbezirksgericht und das Berufungsgericht betrachteten sich für Habeas Corpus – Klagen von Fremden im Ausland für nicht zuständig.[42] Die Frage der Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte wurde am 28. Juni 2004 vom Supreme Court zugunsten der Häftlinge geklärt, indem er die Bundesbezirksgerichte der USA für Habeas Corpus – Klagen für zuständig erklärte. In der folgenden Tabelle sind die besagten Supreme Court – Entscheidungen und deren Relevanz für die vorliegende Arbeit angeführt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Diesen Erkenntnissen folgten diverse Klagen, in denen die Häftlinge in Form von Habeas Corpus – Petitionen nicht nur die Überprüfung ihrer Inhaftierung an sich sondern auch notwendige Rechte einklagten, um die Einstufung als feindliche Kämpfer und die Belastungsbeweise der Regierung der USA bekämpfen zu können. In der folgenden Tabelle sind die bis dato ergangenen Entscheidungen des Bundesbezirksgerichts von Columbia aufgelistet:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In den genannten Verfahren sind allerdings entweder Verstöße gegen die Verfassung, ein Gesetz oder einen Vertrag lediglich festgestellt oder es ist die Herstellung von rechtskonformen Verhältnissen aufgetragen worden, ohne dies jedoch mit Sanktionen wie z.B. der Freilassung der Gefangenen zu verbinden. Gegen diese Entscheidungen des Bundesbezirksgerichts wurden von der jeweils beschwerten Partei Rechtsmittel eingelegt, sodass die Verfahren nunmehr am Berufungsgericht anhängig sind; es ist zu erwarten, dass auch in diesen Fällen erst die Entscheidungen des Supreme Court als endgültig anzusehen sein werden.
[...]
[1] Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Terroranschl%C3%A4ge_Am_11._September_2001_In_Den_ USA/Ablauf (gesehen am 10.12.2004).
[2] Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Terroranschl%C3%A4ge_am_11._September_2001_in_den_USA (gesehen am 10.12.2004).
[3] Siehe http://www.documentarchiv.de/in/2001/res_un-sicherheitsrat_1373.html (gesehen am 18.12.2004).
[4] Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Krieg_der_USA_gegen_den_Terrorismus (gesehen am 12.12.2004).
[5] Rose, Guantanamo Bay, 49; vgl auch Human Rights Watch Report unter http://hrw.org/backgrounder/ usa/gitmo1004/ gitmo1004.pdf (gesehen am 17.12.2004).
[6] Rose, Guantanamo Bay, 51.
[7] Rose, Guantanamo Bay, 49.
[8] Rose, Guantanamo Bay, 53-56.
[9] Siehe http://web.amnesty.org/library/Index/ENGAMR510452003 (13. 12. 2004); so auch Human Rights Watch Report unter http://hrw.org/ backgrounder/usa/gitmo1004/gitmo1004.pdf (gesehen am 13.12.2004).
[10] Siehe ua Amnesty International A deepening stain on US justice, AI Index: AMR 51/130/2004, auch unter http://web.amnesty.org/library/Index/ENGAMR511302004 (gesehen am 17.11.2004); oder Heimrich/Gelinski, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. März 2004; oder Leicht, Die Zeit, 15/2004, http://zeus.zeit.de/text/2004/15/Essay_Leicht (gesehen am 18.11.2004).
[11] Siehe ua Gerichtshof prüft Rechte der Häftlinge, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.04.2004.
[12] Vgl Human Rights Watch Report, Guantanamo: Detainee Accounts, unter http://www.hrw.org/backgrounder/usa/gitmo1004/ (gesehen am 26.01.2005).
[13] Rose, Guantanamo Bay, 10.
[14] Schultz, Blätter für deutsche und internationale Politik 2004, 580.
[15] Vgl Human Rights Watch Report, Guantanamo: Detainee Accounts, siehe http://www.hrw.org/ backgrounder/usa/gitmo1004/ (gesehen am 26.01.2005).
[16] Rose, Guantanamo Bay, 89.
[17] Rose, Guantanamo Bay, 106.
[18] Rose, Guantanamo Bay, 163.
[19] Rose, Guantanamo Bay, 94.
[20] Rose, Guantanamo Bay, 163.
[21] Vgl ua Artikel im Hamburger Abendblatt unter http://www2.abendblatt.de/daten/2005/01/26/ 391411.html (gesehen am 31.01.2005).
[22] Rose, Guantanamo Bay, 119.
[23] Rose, Guantanamo Bay, 120.
[24] Rose, Guantanamo Bay, 122.
[25] Vgl Human Rights Watch Report, Guantanamo: Detainee Accounts, unter http://www.hrw.org/backgrounder/usa/gitmo1004/ (gesehen am 26.01.2005).
[26] Details siehe unter http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,339092,00.html (gesehen am 28.01.2005).
[27] Siehe FN 25.
[28] Vgl Human Rights Watch Report, Guantanamo: Detainee Accounts, unter http://www.hrw.org/backgrounder/usa/gitmo1004/ (gesehen am 26.01.2005).
[29] Rose, Guantanamo Bay, 92, 93.
[30] Neuhold/Hummer/Schreuer, Handbuch des Völkerrechts4, 174.
[31] Details zu den drei Elementen eines Staates siehe in Neuhold/Hummer/Schreuer, Handbuch des Völkerrechts4, 135.
[32] Hoffman, Studies in Conflict & Terrorism 2003, 434.
[33] Bedeutet „islamischer heiliger Krieg“.
[34] Vgl ausführlicher in Hoffman, Studies in Conflict & Terrorism 2003.
[35] Less in: Walter/Vöneky/Röben/Schorkopf, 669.
[36] Vgl http://www.whitehouse.gov/news/releases/2001/09/20010920-8.html (gesehen am 16.12.2004).
[37] Aus Rose, Guantanamo Bay, 9.
[38] Vgl ua http://web.amnesty.org/library/Index (gesehen am 17.12.2004); oder auch http://hrw.org/ backgrounder/usa/gitmo1004/gitmo1004.pdf (gesehen am 13.12.2004).
[39] Vgl Aldrich, AJIL 2002, 892.
[40] Vgl Amnesty International A deepening stain on US justice, AI Index: AMR 51/130/2004, auch unter http://web.amnesty.org/library/Index/ENGAMR511302004 (gesehen am 17.11.2004); oder auch Aldrich, AJIL 2002, 893.
[41] In re Guantanamo Detainee Cases, District Court of Columbia, No. 02-CV-0299b (2005), 6.
[42] Zagaris , U.S. Supreme Court Will Hear Case on Detention of Foreign Nationals at Guantanamo, IELR 2004, 35.
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