Es handelt sich hierbei um die Beantwortung für eine Einsendearbeit im Weiterbildungsstudiengang Sportrecht an der Fernuniversität in Hagen. Die Einsendearbeit ist für die Kurseinheit Sportvereinsrecht und -gesellschaftsrecht (Sportgerichtsbarkeit und Gesellschaftsrecht im Sport). Im Wesentlichen wurden die Fragen mit Bezug GmbH & Co. KG a. A., Verein e. V., Aktiengesellschaft, Anteile, Lizenzentzug, Verstoß gegen § 21 BGB, u. s. w. beantwortet. Es wurden mit der nachfolgenden Beantwortung 95 von 100 möglichen Punkten erreicht.
Inhaltsverzeichnis
- Aufgabe 1: Warum nimmt regelmäßig eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Rolle der Komplementärin einer KG a.A. ein, die zwischen Mutterverein und KG a. A. besteht?
- Aufgabe 2: Der Fußballverein SC Münster e. V. aus der 1. Bundesliga betreibt seine Profiabteilung in einer selbstständigen SC Münster GmbH & Co. KG a. A., wobei der Verein zu 100 % die Komplementär-GmbH innehat sowie 51 % des Aktienkapitals. Weiterhin hat die GmbH & Co. KG a. A. mehrere Beteiligungen (alle zu 100 %) an Tochtergesellschaften, die für unterschiedliche Bereiche wie z. B. Betreibung des Stadions und Merchandise von Fanartikeln u. s. W., eingesetzt werden. Durch diese Tätigkeiten werden Gewinne > 10 Mio. EUR erwirtschaftet. Diese Gewinne werden, zumindest der Teil, der nicht in Anlagevermögen reinvestiert wird, an den Mutterverein SC Münster e. V. ausgeschüttet, um hiermit den Amateurbereich zu finanzieren.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA im Kontext von Sportvereinen und untersucht die Frage, ob die Teilnahme an einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch eine Tochtergesellschaft den Idealvereinstatus gefährden kann. Dabei wird insbesondere die Frage nach der Zurechnung des Geschäftsbetriebs der Tochtergesellschaft zum Mutterverein und den potenziellen Folgen für die Rechtsfähigkeit des Vereins beleuchtet.
- Die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA im Sportvereinsrecht
- Abgrenzung zwischen Ideal- und Wirtschaftsvereinen
- Zurechnung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer Tochtergesellschaft zum Mutterverein
- Rechtsfähigkeit von Sportvereinen und die Gefahr des Rechtsformmissbrauchs
- Gläubigerschutz und teleologisch-typologische Abgrenzung
Zusammenfassung der Kapitel
Aufgabe 1: Warum nimmt regelmäßig eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Rolle der Komplementärin einer KG a.A. ein, die zwischen Mutterverein und KG a. A. besteht?
Die Arbeit erläutert die Vorteile der GmbH & Co. KGaA für Sportvereine. Die GmbH als Komplementärin ermöglicht es Vereinen, steuerliche Vorteile der KGaA zu nutzen, gleichzeitig die unbeschränkte Haftung des Komplementärs zu umgehen und die Geschäftsführung der KGaA durch den Mutterverein zu kontrollieren. Die GmbH bietet zudem Vorteile bei einer geringen Kapitalausstattung des Muttervereins.
Aufgabe 2: Der Fußballverein SC Münster e. V. aus der 1. Bundesliga betreibt seine Profiabteilung in einer selbstständigen SC Münster GmbH & Co. KG a. A., wobei der Verein zu 100 % die Komplementär-GmbH innehat sowie 51 % des Aktienkapitals. Weiterhin hat die GmbH & Co. KG a. A. mehrere Beteiligungen (alle zu 100 %) an Tochtergesellschaften, die für unterschiedliche Bereiche wie z. B. Betreibung des Stadions und Merchandise von Fanartikeln u. s. W., eingesetzt werden. Durch diese Tätigkeiten werden Gewinne > 10 Mio. EUR erwirtschaftet. Diese Gewinne werden, zumindest der Teil, der nicht in Anlagevermögen reinvestiert wird, an den Mutterverein SC Münster e. V. ausgeschüttet, um hiermit den Amateurbereich zu finanzieren.
Die Arbeit diskutiert die Frage, ob die Beteiligung des Vereins an der GmbH & Co. KG a. A. einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt, der die Rechtsfähigkeit des Vereins gefährden könnte. Sie beleuchtet die Abgrenzungstheorien zwischen Ideal- und Wirtschaftsvereinen und die teleologisch-typologische Abgrenzung, die auf die Funktion des § 22 BGB abstellt. Die Arbeit untersucht, ob das Nebenzweckprivileg Anwendung finden könnte, und argumentiert, dass beim FC Münster e. V. der Profibereich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzuordnen ist, der nicht dem Amateurbereich untergeordnet werden kann.
Die Arbeit betrachtet die Frage der Zurechnung des Geschäftsbetriebs der Tochtergesellschaften zum Mutterverein und die potenziellen Folgen für die Rechtsfähigkeit des Vereins. Sie analysiert die Beherrschung des Muttervereins über seine Tochtergesellschaften und die Relevanz des Gläubigerschutzes. Die Arbeit stellt fest, dass die gewählte Gestaltung des FC Münster e. V. auf den ersten Blick rechtsmissbräuchlich erscheinen könnte, jedoch aufgrund der Beherrschung durch den Mutterverein und der Gewährleistung des Gläubigerschutzes nicht zwingend als rechtsformmissbräuchlich anzusehen ist.
Schlüsselwörter
GmbH & Co. KGaA, Sportvereinsrecht, Idealverein, Wirtschaftsverein, Rechtsfähigkeit, Geschäftsbetrieb, Nebenzweckprivileg, Zurechnung, Beherrschung, Gläubigerschutz, Rechtsformmissbrauch, teleologisch-typologische Abgrenzung, 50+1-Regel, DFB, DFL.
Häufig gestellte Fragen
Warum wählen Profifußballvereine oft die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA?
Diese Form ermöglicht es, Kapitalanleger zu beteiligen, während der Mutterverein über die Komplementär-GmbH die volle Kontrolle über die Geschäftsführung behält, was auch die 50+1-Regel unterstützt.
Kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb den Status als „Idealverein“ gefährden?
Ja, wenn der wirtschaftliche Zweck dem ideellen Zweck nicht mehr untergeordnet ist, kann dies gegen § 21 BGB verstoßen und zum Entzug der Rechtsfähigkeit führen.
Was versteht man unter dem „Nebenzweckprivileg“ im Vereinsrecht?
Es erlaubt einem Idealverein, in gewissem Umfang wirtschaftlich tätig zu sein, solange diese Tätigkeit dem gemeinnützigen Hauptzweck dient und ihm untergeordnet bleibt.
Wird der Geschäftsbetrieb einer Tochtergesellschaft dem Mutterverein zugerechnet?
Die Arbeit diskutiert Abgrenzungstheorien und stellt fest, dass bei einer totalen Beherrschung und Gewinnausschüttung zur Finanzierung des Vereins eine Zurechnung rechtlich relevant sein kann.
Welche Rolle spielt der Gläubigerschutz bei der Wahl der Rechtsform im Sport?
Die teleologisch-typologische Abgrenzung nutzt den Gläubigerschutz als Kriterium, um zu entscheiden, ob ein Verein in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden muss, wenn das Haftungspotenzial im Verein nicht mehr ausreicht.
- Quote paper
- Chris Röbbert (Author), 2021, Sportrecht. Sportgerichtsbarkeit und Gesellschaftsrecht im Sport. Sportvereinsrecht und -gesellschaftsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1174296