Für Publius Cornelius Tacitus (um 55 bis 120 n. Chr.) erschien wohl Germanien nicht als ein ideales Gebiet für Landwirtschaft. Ob dies nun als eine Kritik am Krieg gegen die Germanen zu verstehen ist, soll nicht Gegenstand dieser Arbeit sein. Vielmehr ist interessant, wie sich Landgüter (Villae Rusticae) zwischen römischer Politik und germanischer Topografie entwickelten und unter welchen Einflüssen sie welchen Problemen ausgesetzt waren.
Inhalt
Einleitung
1 Landwirtschaft im Imperium Romanum
2 Leben auf der der Villa Rustica
2.1 architektonischer Aufbau
2.2 logistischer Aufbau
3 Landwirtschaft und Viehzucht im Wandel der Zeit
3.1 wirtschaftliche Faktoren zum Fortschritt der Landwirtschaft
3.2 absolute Romanisierung oder Kompromisslösungen?
Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis
Einleitung
„ [Germania:] satis ferax, frugiferarum arborum impatiens, pecorum fecunda,
sed plerumque improcera“ ([Germanien:]hinreichend ertragreich, für Fruchtbäume ungeeignet, an Vieh reich, aber meistens kleinwüchsig) (Tacitus, Germania 5,1)
Für Publius Cornelius Tacitus (um 55 bis 120 n. Chr.) erschien wohl Germanien nicht als ein ideales Gebiet für Landwirtschaft. Ob dies nun als eine Kritik am Krieg gegen die Germanen zu verstehen ist, soll nicht Gegenstand dieser Arbeit sein. Vielmehr ist interessant, wie sich Landgüter (Villae Rusticae) zwischen römischer Politik und germanischer Topografie entwickelten und unter welchen Einflüssen sie welchen Problemen ausgesetzt waren.
Die Landwirtschaft gilt als die Basis der römischen Wirtschaft.[1] Vor allem in den, im Zuge der Expansion des Römischen Reiches gegründeten Provinzen stellten Landgüter die häufigste Form von Siedlungen dar – die Villae Rusticae. In einer Stadt zu wohnen, bedeutete ein Bruch mit dem gewohnten ländlichen Leben. Aufgrund dessen kam es nur vereinzelt dazu, dass Landbewohner in eine städtische Siedlung umzogen. Dem entsprechend viele und intensive Überlegungen wurden schon in der Antike über die optimale Wirtschaftlichkeit der Landgüter vorgenommen und wirkten aus Rom bis in die Provinzen hinein, um die große Masse an Landsiedlungen optimal ausnutzen zu können. Dennoch stellte die große Masse der Landgüter kleine Einzelhöfe mit autarken Charakter und ohne eine gewinnbringende Überschussproduktion zur Versorgung der Siedlungen und Städte dar. Schon ab dem ersten Jahrhundert v. Chr. kam durch Auszahlung und Abfindung der stationierten Soldaten die Villa Rustica als Kleinkapitalanlage auf, die als finanzielle Grundlage und zur Sicherung des Lebensabends zu größeren Wirtschaftsgebilden heranwachsen konnten, jedoch ebenso als Versuch angesehen werden können, das Kleinbauerntum zu schützen.[2]
Mit der herrschaftlichen Übernahme des Gebietes und der Gründung einer Provinz musste auch eine wirtschaftliche Umwandlung der Strukturen vollzogen werden, die den Grundlagen des römischen Verständnisses einer Villenwirtschaft folgte.
Durch den starken wirtschaftlichen Charakter des Themengebietes um die Villa Rustica ergeben sich einige Probleme. Grundtypen lassen sich bei Cato, Varro und Columella nachlesen[3], die jedoch immer als ein Ideal zu verstehen sind. Die einzelnen, tatsächlich realisierten und bewirtschafteten Villae Rusticae, vor allem in den Provinzen mit ihren Sonderprivilegien gegenüber der Stadt Rom, sind jedoch selbst zwischen den existenten Landgütern sehr individuell. Je nach Reichtum, Spezialisierung und Lage konnten alle Faktoren unstetig sein. Über den realen wirtschaftlichen Erfolg des Landgutes kann man ebenso nur wenig Rückschlüsse ziehen, die sich auf die Ausstattung und die Größe begrenzen. Diese Parameter müssen aber ebenfalls nicht zwingend etwas mit der Stärke der Villa zu tun haben, da das Grundkapital des Besitzers nicht direkt in den Produktionsprozess einfließt und somit den Gewinn regulieren könnte. Aufgrund dieser Umstände bekommt die folgende Arbeit über die Villae Rusticae in den römisch-germanischen Provinzen einen starken wirtschaftsgeschichtlichen Charakter, der aber meines Erachtens die Kontexte gut in das Zeitgeschehen eingliedert und auch kulturelle Sachverhalte nicht außen vor lässt.
Ein weiteres Problem zeigt sich auch, wenn Siedlungsstrukturen einer Region nachgewiesen werden sollen. Archäologische Befunde einer Villa Rustica zeigen einerseits Elemente, die nicht zwangsläufig alle zum gleichen Zeitpunkt existiert haben müssen. Durch Entwicklungsvorgänge im technischen und kulturellen Bereich, sowie durch Um- oder Anbauten, können Bestandteile an und im Gebäudekomplex hinzugefügt oder entfernt worden sein, die dann nicht mehr in einem historischen Kontext voneinander trennbar sind. Durch die Archäologie sind demnach baustrukturelle Ergebnisse zu erzielen, jedoch geben sie keine Hinweise auf damalige Siedlungsstrukturen des Gebietes wieder.
Eine wirtschaftliche Beschreibung in den römisch-germanischen Provinzen weist einige Schwierigkeiten auf, da Überlieferungen auf literarischer Ebene insoweit fehlen, als dass zum größten Teil nur Schriften römischer Personen der Zeit existieren, die sich wiederum oft auf zeitgenössische Überlieferungen aus den Provinzen beziehen. Demnach gewinnt die Archäologie hier an Stellenwert, da sie vorhandene Elemente erbringt, die Sachverhalte nachweisen können. Diese beschreiben dann wiederum die bedeutendsten Produktionszweige, da sich die Fundstücke auf Elemente aus den Bereichen Landwirtschaft, Keramik- und Glasproduktion, Bauwirtschaft, Handelstätigkeiten und die Gewinnung von Bodenschätzen begrenzen.
Mit der Romanisierung der germanischen Gebiete musste das fruchtbare Land für ansiedelnde Militärgruppen und Zivilisten nutzbar gemacht werden. Aufgrund dessen wird im Folgenden auf die Entwicklung auf technischer, sowie infrastruktureller Ebene eingegangen, die Handel und Wirtschaft beeinflussen.
Mit der wachsenden Bevölkerung stieg natürlich auch die Nachfrage nach bestimmten Gütern und Produkten im Umland, was einen Ausbau von wirtschaftlich bedingten Infrastrukturen zur Folge hatte. Welche Nutzenfaktoren ergaben sich nun aus den neuen Bedingungen, die immer wieder Flexibilität beweisen mussten und wie wussten Eigentümer, diesen Nutzen für sich gewinnbringend für sich einzusetzen? Wurden dadurch prosoziale Hintergründe geschaffen, indem Arbeitsplätze geboten wurden? War dies vielleicht sogar eine Chance für die ansässigen germanischen Personen, Anteil an der römischen Wirtschaft zu erlangen?
Als eine der wichtigsten wirtschaftlichen Gewerbetypen besaßen die Landgüter eine hohe Verantwortung. Villae Rusticae mussten ihr Produktionsspektrum erweitern, wenn sie mit anderen konkurrieren wollten und dem steigenden Bedürfnis nach Gütern mithalten wollten. In diesem Zuge erfolgte dann auch eine voranschreitende Unabhängigkeit von italischen Importen. Um effizientere Produktionsergebnisse zu erzielen, musste sich auch die Technik weiterentwickeln.
1 Landwirtschaft im Imperium Romanum
Es existieren viele, uns erhalten gebliebene Schriftstücke aus der römischen Antike, die die Wirtschaft und die effizientesten Vorgehensweisen beschreiben. Darunter auch Belege von Cato, Varro oder Columella, die sich jedoch auf die Villae Rusticae auf italischem Gebiet beziehen. Da unterschiedliche Witterungsverhältnisse, sowie klimatische Bedingungen allgemein, wirtschaftliche Grundüberlegungen stark beeinflussen, sind diese Überlieferungen nicht eins zu eins auf die Villen anderer Provinzen zu übernehmen. Für die Villa Rustica provinzieller Gebiete des Imperium Romanum werden durch antike Autoren vor allem diejenigen in der Provinz Africa erwähnt, da hohe römische Bürger dort riesige Besitztümer hatten und sie eine der wichtigsten Exporteure für Getreide und andere Güter für Rom war.[4] Für römisch-germanische Gebiete sind diese Beschreibungen aber wiederum auch nicht anzuwenden, da Nordafrika topografisch, wie klimatisch völlig anders ist. Die Landwirtschaft ist jedoch als die wirtschaftliche Basis des römischen Reiches anzusehen, da über sie Produktion, Versorgung und Handel, nicht nur von verderblichen Gütern, geschahen.
Die Siedlungsvorgänge verliefen je nach Beschaffenheit der Umwelt und bereits vorhandenen Siedlungsstrukturen unterschiedlich. Am Beispiel des Regensburger Umlandes ist zu erkennen, dass die Besiedelung dieses Gebietes wohl relativ problemlos verlaufen sein muss, da es oberhalb der Donauebene von germanischen Stämmen nur schwach bewohnt wurde.[5]
Die vorherrschende Geländesituation forderte vorerst eine künstliche Nutzbarmachung. Aufgrund dessen waren wohl vor der römischen Besiedelung nur kleine, bäuerliche Verbände anzutreffen, die auf den Niederterassen einfachere Landwirtschaft betrieben. Mit den Kenntnissen und den technischen Möglichkeiten der römischen Siedler kam demnach vermutlich erst der Ausbau der Agrarkultur, die eine Urbanisierung in größerem Maße erst ermöglichten. Torbrügge gibt dazu an, dass eine Aufsiedlung in diesem Gebiet „nach der Besetzung des Landes bis zur Gründung des Legionslagers um 179 n. Chr.“ passierte; eine „massive Kultivierung“ dann erst in der Blütezeit um 260.[6] Danach wären i]m Zuge der sich häufenden germanischen Überfälle Rückzüge in die Stadtnähe zu erkennen.[7]
Da die Ansiedlungen in den Nordwest-Provinzen im Zuge des expandierenden Römischen Reiches demnach auch von römischen Bürgern erfolgte, kann man an dieser Stelle davon ausgehen, dass römische Grundtypen als Vorbild für infrastrukturelle und wirtschaftliche Neubildungen in den Siedlungsorten waren, die dann natürlich dem Klima, der Topografie und der Bevölkerung angepasst werden mussten. Die Geschichte der Landwirtschaft zeigt, dass sich bereits im frühen Rom zwei Wirtschaftsformen herausbildeten: zum Einen die „kleinbäuerliche Wirtschaft“, die ohne großen Profit für seine Selbstversorgung existierte und zum Anderen eine „Gutswirtschaft“, die betriebsähnlich anstatt von Familienmitgliedern des Bauern, Arbeitskräfte anstellte und mit seiner Überschussproduktion hohe Gewinne erzielen konnte.[8] Für die römisch-germanischen Provinzen kann man jedoch davon ausgehen, dass dort mehrheitlich große Gutswirtschaften gegründet wurden, um Militärlager und die dazugehörigen Zivilsiedlungen versorgen zu können (gemeint sind nur neugegründete Güter; parallel dazu existierten natürlich vor, während und nach der römischen Besetzungszeit kleinere, einfache Bauernhöfe).
Durch die hinzugewonnenen Gebiete im Laufe der Eroberungen und der Expansion des Imperium Romanum kam es zu einer Umverteilung der Bauern auf eine größere Fläche, die das Entstehen von größeren Landgütern begünstigte, um das Land erschließen zu können. Ein Reformversuch der Brüder Tiberius und Caius Gracchus zwischen 133 und 121 v. Chr. versuchte schon damals die Entwicklung von Landgütern über 1000 iugera (etwa 250 ha) im Familienbesitz zu verhindern, die die kleinbäuerlichen Anlagen nach und nach verdrängen würden.[9] Mit der lex agraria von 111. v. Chr. wurde den Besitzen jedoch bereits wieder eine freie Verfügungsgwalt über ihre zugewiesenen Parzellen eingeräumt. Das Imperium Romanum sah bereits eine Art Eigentumsrecht vor, „das dem Eigentümer einen universalen, absoluten, individuellen Machtanspruch gegenüber den Eigentumsobjekten garantiert“, welches ab dem 3. Jahrhundert noch vereinfacht wurde.[10]
Da die Bereiche einer Villa Rustica zusätzlich unterteilt wurden[11], konnte man die Rechte und Pflichten ebenso aufteilen. Robert J. Buck macht dabei darauf aufmerksam, dass verschiedene Begrifflichkeiten oft als Synonyme in den antiken Schriften auftauchen und nicht klar voneinander trennbar sind.
Wie die Konstellation der Gebäude auf der Fläche variieren konnte, ist auch die Funktion der villa/ praedia urbana/domestica und dem fundus/pars rustica/suburbana nicht klar differenzierbar.[12]
Wurde ein Gebiet in den Provinzen von römischen Gruppen besiedelt, gab es zwei Formen: eine freiwillige Einwanderung und eine staatlich verordnete Umsiedlung, die germanische und keltische Stämme entweder verdrängten oder zwangsweise mit einschloss, sofern sie die Vorgaben annahmen.[13] Vorteile hatten in jedem Fall die Besitzer von Parzellen, die vorher staatlich zugewiesen wurden oder Landgut, welches erworben wurde, da so Arbeitskräfte einflossen, die den Besitz bewirtschaften konnten. Aufgrund des uneingeschränkten Eigentumsrechts von Privatpersonen konnten die Eigentümer vollends über ihren Besitz entscheiden und wirtschaftliche Überlegungen nach ihrem Ermessen umsetzen.[14] Somit wurden vielerorts vermutlich Böden als Kapitalanlage gehandelt, nach Vorgaben des Cato, Varro und Columella optimal bewirtschaftet und dann versucht, das Gut gewinnbringend wieder zu verkaufen (ten Brink verweist an dieser Stelle besonders auf Varro, rust. 1, 4, 3; „speziell zur Aufwertung von Landgütern“[15] ).
Da auch in den römisch-germanischen Provinzen solche Kapitalanlagen beschrieben werden, ist davon auszugehen, dass ähnliche Immobiliengeschäfte nicht nur auf italischem Boden stattfanden, sondern dass mit den Villae Rusticae neben Pachtverträgen auch direkte Tauschgeschäfte vollzogen wurden.
[...]
[1] Vgl. Johne, Klaus-Peter: Gesellschaft und Wirtschaft des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert, S. 17
[2] Vgl. ebd. S. 18
[3] Da Cato, Varro und Columella sehr tief in wirtschaftliche Gedankengänge versinken und viele Angaben zu Größe, Investition und Produktionsstärke der idealen Villa Rustica machen, soll hier nur ein Hinweis stehen, der einen guten Überblick vermittelt: siehe Flach, Dieter: Römische Agrargeschichte, S. 184-204.
[4] Vgl. Flach, Dieter: Römische Agrargeschichte, S. 82 f.
[5] nach Kossack; vgl. Torbrügge, W.: Die Landschaften um Regensburg in vor- und frühgeschichtlicher Zeit. Die Siedler, in: Rieckhoff-Pauli, Sabine; Torbrügge, Walter: Regensburg – Kelkheim – Straubing. Teil I: Zur Siedlungsgeschichte der südlichen Frankenalb, des Vorderen Bayrischen Waldes und der Donauebene, Band 5, 1984, S. 50 ff.
[6] Ebd. S. 60.
[7] ausführlicher: siehe 3.2 absolute Romanisierung oder Kompromisslösungen?
[8] Vgl. Canik, Hubert; Schneider, Helmuth: Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Band 6, 1999.
[9] Vgl. von Bülow, Gerda: Die archäologischen Quellen zur Entwicklung der Villenwirtschaft, in: Johne, Klaus-Peter: Gesellschaft und Wirtschaft des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert, S. 18.
[10] ten Brink, Candida: Die Begründung der Marktwirtschaft in der Römischen Republik, 1995, S. 277.
[11] Robert J. Buck macht dabei darauf aufmerksam, dass verschiedene Begrifflichkeiten oft als Synonyme in den antiken Schriften auftauchen nd nicht klar voneinander trennbar sind. Wie die Konstellation
[12] Vgl. Buck, Robert J.: Agriculture and agricultural practice in Roman Law, in: Historia. Zeitschrift für alte Geschichte, Einzelschriften, Heft 45, 1983, S. 10f.
[13] Vgl. Bechert, Tilmann: Römische Archäologie in Deutschland, 2003, S. 130.
[14] Vgl. ten Brink, Candida: Die Begründung der Marktwirtschaft in der Römischen Republik, 1995, S. 280.
[15] Siehe ten Brink, Candida: Die Begründung der Marktwirtschaft in der Römischen Republik, 1995, Fußnotenapparat, S. 310.
- Quote paper
- Mathias Seeling (Author), 2008, Die Villa Rustica im römischen Germanien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117286
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.