Ist die Ehe unter Muslimen auch rein zivilrechtlich geregelt oder ist diese nicht gänzlich von der religiösen Bedeutung zu trennen? Spätestens seit der großen Zuwanderungswelle muslimischer Migranten in den letzten Jahren gerät der Islam und gelebter Islam in all seinen Facetten, und eben auch die Ehe unter Muslimen, in den Fokus. Aufgrund dieser Betrachtung stellt sich die Frage, wie die Ehe unter Muslimen oder im Islam geregelt ist.
Um eine objektive Untersuchung der Leitfrage vorzunehmen, wird von der Ehe im Islam als rein zivilrechtlicher Vertrag ausgegangen. Nachdem die Grundlagen der islamischen Normenlehre und deren Entwicklung einleitend beschrieben werden, werden die Kriterien eines gültigen Ehevertrags dargestellt. Anschließend werden zwei Arten neben der monogamen Ehe aufgezeigt, bevor auf innereheliche Aspekte eingegangen wird. Danach werden die rechtlichen Aspekte der Scheidung im Islam veranschaulicht und Argumente für und gegen die These, der islamische Ehevertrag sei rein zivilrechtlicher Natur, gegenüberstellt, bevor abschließend ein Fazit gezogen wird.
1. Inhaltsverzeichnis
1. Inhaltsverzeichnis
2. Einleitung
3. Die islamische Normenehre als Grundlage des Eherechts
4. Die Ehe im Islam
a. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen eines gültigen Ehevertrags
b. Vormundschaft
c. Die Brautgabe
d. Arten der Ehe im Islam
e. Die Rechte und Pflichten von Mann und Frau
f. Die Scheidung
5. Religiöse Bedeutung der islamischen Ehe
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
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