Anlagegüter verlieren ab dem Tag ihres Erwerbs beziehungsweise ihrer
Herstellung an Wert. Um diesen Wertverlust in der Bilanz abzubilden und damit dem Grundsatz der Bilanzwahrheit gerecht zu werden, werden Abschreibungen auf Anlagegüter als Absetzung für Abnutzung (AfA) in der Bilanz aufgeführt. Sie mindern als Aufwand den Gewinn. Zugleich werden Abschreibungen auch in die Preiskalkulation eines Unternehmens mit einbezogen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abschreibung auf Anlagevermögen
1. Einführung
2. Abschreibungsmethoden
3. Die Bedeutung der AfA in der Bilanzpolitik
Literaturverzeichnis
Anlagen
Abbildung 1: Leistungsbezogene Abschreibung
Abbildung 2: Lineare Abschreibung
Abbildung 3: Degressive Abschreibung
Abbildung 4: Vergleich von linearer und degressiver Abschreibung
Abbildung 5: Umstieg von degressiver zu linearer Abschreibung
Alle Abbildungen wurden vom Autor selbst erstellt
Abschreibung auf Anlagevermögen
1. Einführung:
Anlagegüter verlieren ab dem Tag ihres Erwerbs beziehungsweise ihrer Herstellung an Wert. Um diesen Wertverlust in der Bilanz abzubilden und damit dem Grundsatz der Bilanzwahrheit gerecht zu werden, werden Abschreibungen auf Anlagegüter als Absetzung für Abnutzung (AfA) in der Bilanz aufgeführt. Sie mindern als Aufwand den Gewinn. Zugleich werden Abschreibungen auch in die Preiskalkulation eines Unternehmens mit einbezogen1.
Der Wertverlust von Anlagegütern kann diverse Gründe haben. Einige Gründe sind2:
- Wirtschaftliche Gründe: Technische Innovationen setzen zum Beispiel den Wert älterer EDV-Geräte herab, da diese nicht mehr konkurrenzfähig sind zu neueren Geräten.
- Technische Gründe: Im Einsatz befindliche Maschinen zum Beispiel verschleißen sich im Laufe des Produktionsprozesses nach und nach und verlieren damit an Wert.
- Natürliche Gründe: Wetter und Witterung setzen Wirtschaftsgütern substantiell zu.
- Wertverlust aufgrund von Sondereinflüssen: Ein klassisches Beispiel für einen Wertverlust durch Sondereinflüsse ist der Verkehrsunfall eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs. Dieses erleidet einen schlagartigen Wertverlust, der durch eine außerplanmäßige AfA geltend gemacht werden muss.
2. Abschreibungsmethoden:
Zustand und Wert eines Anlagegutes können in der Realität durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst werden. Dies soll am Beispiel eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs dargelegt werden. Die Abnutzung eines Fahrzeugs wird nicht nur durch sein Alter und natürliche Witterungseinflüsse bestimmt, sondern auch durch die Kilometerleistung, den jeweiligen Fahrstil seiner Nutzer, seine Belastung und Beladung, die Art seiner Unterbringung und seine Wartung und Pflege. Es ist angesichts so vieler Variablen schwierig, den Wertverlust genau zu ermessen oder voraus zu berechnen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich die Höhe der Abschreibung in erster Linie nach drei Faktoren zu richten hat. Dies sind:
- Die Anschaffungs-/ Herstellungskosten (§ 6 I Nr.1 EStG, § 253 I 1 HGB)
- Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 I 2 EStG)
- Die gewählte Abschreibungsmethode (§ 7 I EStG)
Die Anschaffungskosten eines Anlagegutes sind durch seinen Kaufpreis/seine Herstellungskosten vorgegeben.
Auch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist normiert in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Allein die Wahl der Abschreibungsmethode lässt Unternehmen Wahlmöglichkei- ten. Je nach Abschreibungsmethode fällt die jährliche Höhe der Abschreibungen unterschiedlich aus, mit entsprechendem Einfluss auf den aus zuweisenden Jahresgewinn.
Hier sollen drei Abschreibungsmethoden vorgestellt werden:
- leistungsbezogene AfA
- lineare AfA
- degressive AfA
Die leistungsbezogene AfA wird bei stark wechselnder Beanspruchung eines beweglichen Wirtschaftsgutes bevorzugt. Hier wird der konkrete jährliche Leistungsumfang durch die erwartete Gesamtleistung dividiert und dann mit den Anschaffungskosten multipliziert, um die jeweilige Abschreibung zu erhalten.
Die lineare AfA ermittelt den jährlichen Abschreibungswert, indem sie die Anschaffungskosten durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dividiert. Die
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bei der degressiven AfA wird zunächst der lineare Abschreibungssatz ermittelt. Dieser wird dann bei Anschaffung des Wirtschaftsgutes bis Ende 2005 verdoppelt (maximal auf 20%3), bei Anschaffung bis Ende 2007 verdreifacht (maximal auf 30%4). Der ermittelte Prozentsatz wird mit dem Buchwert multipliziert. Die Höhe der Abschreibungen sinkt hier jedes Jahr.
Die lineare AfA zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie leicht zu berechnen ist und als stetiger Aufwand in der Bilanz gebucht wird. Der Wert 0 wird im Laufe des Abschreibungszeitraums erreicht.
Die Berechnung der degressiven AfA ist im Vergleich zur linearen AfA zwar aufwendiger, dafür sind die Aufwendungen zu Beginn der Abschreibung deutlich höher, was den aus zuweisenden Gewinn und damit die zu zahlenden Steuern senkt.
Da der Wert 0 im Rahmen der degressiven AfA nicht erreichbar ist, ist ein Umstieg auf die lineare AfA möglich. Dies ist sinnvoll, sobald die linearen Abschreibungssätze, welche in diesem Fall nach dem aktuellen Buchwert und der restlichen Nutzungsdauer ermittelt werden, die degressiven Abschreibungssätze überschreiten5.
Die degressive AfA wurde zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform 2008 abgeschafft. Für ab 2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter steht sie nicht mehr zur Verfügung6. Es gibt aber weiterhin die Möglichkeit durch das gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 II 3 HGB), zusätzliche Abschreibungen vorzunehmen, falls der tatsächliche Wertverlust über der Abschreibung liegt. Dies muss allerdings konkret begründet werden7.
3. Die Bedeutung der AfA in der Bilanzpolitik
Durch die gezielte Wahl einer Abschreibungsmethode kann ein Unternehmen seinen jährlichen Aufwand und damit seinen aus zuweisenden Gewinn beeinflussen. Hierdurch kann es den Kapitalabfluss an Fiskus und Anteilseigner steuern8. Darüber hinaus wird ein Einblick über die tatsächliche Unternehmenslage für Außen stehende erschwert9, zumal wenn in einem Unternehmen verschiedene Abschreibungsmethoden angewendet werden.
Ebenso werden bei einem Überschreiten der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Mittel zur Innenfinanzierung des Unternehmens frei. Liegt die Abschreibung zeitweise über dem Wertverlust, so können so genannte stille Reserven gebildet werden, bis Abschreibung und Wertverlust wieder ein Niveau erreichen10.
[...]
1 Böcking/Orth: Abschreibungen; in: Handelsblatt Wirtschafts-Lexikon, Seiten 42-53, S. 43.
2 Baetge: Bilanzen, S. 202. Baetge erwähnt hier wirtschaftliche und technische Gründe.
3 Fischer, BB 2006, S. 484.
4 Klapdor: Unternehmenssteuerreformgesetz 2008, S. 116.
5 Baetge: Bilanzen, S. 209.
6 Apitz: Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung; in: Herrmann/Heuer/Raupach: Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuergesetz, § 7, S. E5.
7 Baetge: Bilanzen, S. 220.
8 Fischer/ Hitz: Abschreibungsfinanzierung; in: Handelsblatt Wirtschafts-Lexikon, Seiten 53-58, S. 55.
9 Hadeler/ Winter/ Arenzen: Gabler Wirtschafts-Lexikon, S. 32.
10 Küting/ Weber: Bilanzanalyse, S. 230.
- Quote paper
- Magister Artium Andre Budke (Author), 2008, Abschreibung auf Anlagevermögen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117172
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