Im Lauf der Geschichte hat sich Gott viele Male den Menschen liebevoll zugetan, mit ihnen
verkehrt und zu ihnen gesprochen. Er selbst war es, der sich Moses zuwandte und ihm mit seinen Namen für alle Zeiten offenbarte. Es entsprang seinem ewigem
Ratschluss sich dem Menschengeschlecht zuzuwenden und unter Fleischgestalt in die Welt zu
kommen. Nur aus dieser Offenbarungstat heraus gründend kann sich letztlich jede Frage der
Verhältnisbestimmung von Schrift und Tradition verstehen.
In der Vergangenheit ist diese Frage vielfach gestellt und zu beantworten versucht
worden. Von lehramtlicher Seite reagierte das Konzil von Trient mit der Definition, dass der
Offenbarung „Wahrheit und Ordnung in geschriebenen Büchern und ungeschriebenen
Überlieferungen enthalten ist“. Die beiden nachfolgenden Vatikanischen Konzile reihen sich
durch ihr Bekenntnis der Kontinuität zu Trient in diese Bestimmung ein.
Wer die Mühen der Lektüre der Konzilskonstitutionen „Dei Filius“ und „Dei Verbum“ auf sich
nimmt, wird einen einschneidenden Wandel des Offenbarungsverständnisses feststellen können.
Im theologischen Sprachgebrauch haben sich als termini technici die Bezeichnungen
„instruktionstheoretisches“ bzw. „kommunikationstheoretisches“ Offenbarungsmodell
eingebürgert. Die Umbenennung lässt erkennen, „dass im Makrobereich des übergreifenden
Offenbarungsdenkens mehrfach ein einschneidender Paradigmenwechsel stattgefunden hat.“
Gegenstand dieser Arbeit wird die Gegenüberstellung beider Offenbarungsmodelle sein, um so
den im Vergleich markierten Wandel darstellen zu können. Sie will sich also weniger um die
Verhältnisbestimmung von Schrift und Überlieferung, als um Offenbarung als Grundbedingung
der Möglichkeit beider bemühen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Vatikanum I oder: das instruktionstheoretische Offenbarungsmodell
3 Vatikanum II oder: das kommunikationstheoretische Offenbarungsmodell
4 Paradigmenwechsel ? oder: Versuch einer Zusammenführung
5 Literatur
1. Einleitung
Im Lauf der Geschichte hat sich Gott viele Male den Menschen liebevoll zugetan1, mit ihnen verkehrt2 und zu ihnen gesprochen3. Er selbst war es, der sich Moses zuwandte und ihm mit hy<+h.a,( rv<åa] hy<ßh.a,(seinen Namen für alle Zeiten offenbarte4. Es entsprang seinem ewigem Ratschluss sich dem Menschengeschlecht zuzuwenden und unter Fleischgestalt in die Welt5 zu kommen. Nur aus dieser Offenbarungstat6 heraus gründend kann sich letztlich jede Frage der Verhältnisbestimmung von Schrift und Tradition verstehen.
In der Vergangenheit ist diese Frage vielfach gestellt und zu beantworten versucht worden7. Von lehramtlicher Seite reagierte das Konzil von Trient mit der Definition, dass der Offenbarung „Wahrheit und Ordnung in geschriebenen Büchern und ungeschriebenen Überlieferungen enthalten ist“.8 Die beiden nachfolgenden Vatikanischen Konzile reihen sich durch ihr Bekenntnis der Kontinuität zu Trient in diese Bestimmung ein9.
Wer die Mühen der Lektüre der Konzilskonstitutionen „ Dei Filius “ und „ Dei Verbum “ auf sich nimmt, wird einen einschneidenden Wandel des Offenbarungs verständnisses feststellen können. Im theologischen Sprachgebrauch haben sich als termini technici die Bezeichnungen „ instruktionstheoretisches “ bzw. „ kommunikationstheoretisches “ Offenbarungsmodell eingebürgert. Die Umbenennung lässt erkennen, „dass im Makrobereich des übergreifenden Offenbarungsdenkens mehrfach ein einschneidender Paradigmenwechsel stattgefunden hat.“10 Gegenstand dieser Arbeit wird die Gegenüberstellung beider Offenbarungsmodelle sein, um so den im Vergleich markierten Wandel darstellen zu können. Sie will sich also weniger um die Verhältnisbestimmung von Schrift und Überlieferung, als um Offenbarung als Grundbedingung der Möglichkeit beider bemühen.
2. Vatikanum I oder: das instruktionstheoretische Offenbarungsmodell
„Deshalb war es dem Menschen zum Heile notwendig, daß ihm gewisse Dinge, welche die menschliche Vernunft übersteigen, durch göttliche Offenbarung bekannt wurden.“ – derart bestimmt Thomas von Aquin bereits zu Beginn seines großen Werks „Summa theologica“ die göttliche Offenbarung entschieden als heilsnotwendig11. An dieser Stelle werden drei wichtige Momente ausgewiesen, die in der weiteren Diskussion näher zu beleuchten sein werden: Heilsnotwendigkeit, (menschliche) Vernunft und göttliche Offenbarung.
Der Aquinat gibt uns für die folgende Untersuchung mit dieser Aussage „Indikatoren“ zur Hand, die eine Zuordnung zum „ instruktionstheoretischen “ Offenbarungsverständnis ermöglichen. Er tritt als Vertreter12 einer Theologie auf, in der eine Theoretisierung zum beherrschenden Umgang mit Offenbarung wird13. Das Zitat gibt zu erkennen, wie Offenbarung konkret erfasst wurde: als ein Verhältnis der Subordination der menschlichen Vernunft unter die göttliche Offenbarung, eben als ein Verhältnis der Belehrung (lat. instruere). Aus diesem Boden erwächst jede Erkenntnis: in der Rückbindung daran, dass jedes (Heils-)Wissen letztlich von Gott gegeben, gottgegeben, ist. Die darin gelegene Aufgabe für die Theologie lässt sich klar umreißen. Ihr kommt es zu, die in geschichtlichen Kategorien geoffenbarte Lehre zu ordnen. So gesehen, darf sie durchaus als intellektualistisch begriffen werden14. Die Aufgabe der Systematisierung impliziert in voller Tragweite eo ipso auch das Wissen darum, dass das zu Ordnende von Gott kommt – ist dies erkannt, besteht die Antworthaltung im Glauben (im Sinne eines fest für wahr Haltens)15. Treffend bemerkt Seckler daher, dass „das Offenbarungsgeschehen also prinzipiell auf der intellektuellen Ebene liegt, in der göttlichen Mitteilung einsichtiger und nicht einsichtiger, das Begreifen übersteigender Sätze.“16
Nun hat sich diese Arbeit zur Aufgabe gemacht, das Offenbarungs verständnis der beiden Vatikanischen Konzile in den Blick zu nehmen. Sie bemüht sich im folgenden Passus Einblick in die lehramtlichen Aussagen der dogmatischen Konstitution „ Dei Filius “ zu nehmen. In deren zweiten Kapitel geht sie expressis verbis auf die Offenbarungsfrage ein17. Den Maßstab vergrößernd, geht die Konstitution neben dieser Fragestellung auf die grundlegende Notwendigkeit von Offenbarung ein, ehe sie sich den Quellen der Offenbarung (Schrift und Tradition) und der kirchlichen Aufgabe der authentischen Auslegung eben dieser zuwendet.
Medias in res beginnt das Offenbarungskapitel mit einem Bekenntnis. Die Konstitution tritt dafür ein, „dass Gott, der Ursprung und das Ziel aller Dinge, mit dem natürlichen Licht der menschlichen Vernunft aus den geschaffenen Dingen gewiß erkannt werden kann; „das Unsichtbare an ihm wird nämlich seit der Erschaffung der Welt durch das, was gemacht ist, mit der Vernunft geschaut (Röm 1,20): jedoch hat es seiner Weisheit und Güte gefallen, auf einem anderen, und zwar übernatürlichen Wege sich selbst und die ewigen Ratschlüsse seines Willens dem Menschengeschlecht zu offenbaren, wie der Apostel sagt: „Oftmals und auf vielfache Weise hat Gott einst zu den Vätern in den Propheten gesprochen: zuletzt hat er in diesen Tagen zu uns gesprochen in seinem Sohn" (Hebr. 1,1f.)
Mit dieser Aussage stellt sie explizit die Nähe zu den einleitenden Worten des Aquinaten her, begegnen doch auch hier die Motive der menschlichen Vernunft und der (göttlichen) Offenbarung18. Was aber will das Konzil sagen oder besser: worauf will es reagieren?19 Wir müssen hierzu eine größere Perspektive einnehmen und über die reine Beschäftigung mit dem Offenbarungskapitel hinausgehen. Anhand dreier Zugänge hat sich Pottmeyer der Betrachtung von „ Dei Filius “ angenähert: er arbeitet den „geschichtlichen Ort, das leitende Anliegen und den theologischen Ansatz der Konstitution“20 heraus. Nicht zuletzt aus Gründen des begrenzten Umfangs dieser Arbeit soll allein das leitende Anliegen, das das Konzil zu „ Dei Filius “ bewegte, referiert werden.
Ohne Zweifel waren die Aussagen des Konzils nicht zuletzt auch Antwort auf die zeitgenössischen Ausrufe nach einer überbetonten menschlichen Vernunftautonomie und einem Rationalismus, in dessen Folge auch restriktive Maßnahmen in den kirchlichen Binnenraum reichten21. Als Gegenposition dieser Sichtweise trat eine antirationalistisch und traditionalistisch motivierte Abwertung der Vernunft auf, die gleichsam zurückzuweisen war22. Die Kirche sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, „nur noch als heteronom-autoritäre Bestimmtheit des Daseins“ aufgefasst zu werden23. Dulles drückt diese Wahrnehmung im Bild der „belagerten Kirche“ aus, die mit der Konstitution „die Antwort (…) auf bestimmte philosophische und theologische Systeme, die man mit dem dogmatischen Erbe der Kirche für unvereinbar hielt“, gab24. Josef Schmitz sieht im Handeln des Konzils eine „Frontstellung“ und „Abwehrreaktion“ gelegen25.
Nachdem der Weg des Anlasses von „ Dei Filius “ in kurzen Sätzen nachskizziert wurde, muss der Blick unweigerlich auch zum Inhalt schwenken.
Die Konzilsväter räumen unmittelbar zu Beginn des Kapitels „ De Revelatione “ die grundsätzliche Möglichkeit der Gotteserkenntnis (certo cognosci posse, DH 3004) ein. Sie hält fest, dass Gott mittels der menschlichen Vernunft erkannt werden kann. Diese Erkenntnis gründet zwar nicht in einem Gegenüberstehen, in einem den Kategorien von Raum und Zeit unterworfenen, dreidimensional umschriebenen Verhältnis, ist aber die Erkenntnis dessen, was der Apostel Paulus als „das Unsichtbare an ihm“26 benennt. Das Medium, dass diesen Schritt ermöglicht, ist der Blick in die Schöpfung, die Schöpfung selbst. Letztlich weist diese auf einen letzten Grund, einen Schöpfer hin, der „durch das, was gemacht ist“27 geschaut werden kann. Dieses Ursprungsverhältnis bezeugt auch Johannes zu Beginn seines Evangeliums: „Alles ist durch das Wort geworden, und ohne das Wort wurde nichts, was geworden ist.“28
Das Konzil bekennt zugleich neben der natürlichen Erkenntnismöglichkeit noch die – schon semantisch davon abgehobene – über natürliche Offenbarung Gottes. Auf diesem übernatürlichen Wege werden zunächst nicht irgendwelche Inhalte transportiert; vielmehr offenbart Gott das wohl Relevanteste: „sich selbst und die ewigen Ratschlüsse seines Willens“. Dieses Moment ist die „die Manifestation Gottes in der Schöpfung überbietende, übernatürliche, dem Menschen nicht geschuldete Kundgabe Gottes von universalem Charakter.“29 Die genaue Weise, wie diese Offenbarung an die Menschen herantritt, erhellt der Blick in den Hebräerbrief, nach dem Gott auf vielfach Weise (…) „ gesprochen hat “, zuletzt in seinem Sohn30. Unmissverständlich begegnet Gottes Offenbarungstat als Wortoffenbarung. Dabei ist von Bedeutung, dass „der Glaube an Gott und seine Offenbarung nicht an den menschlichen Fähigkeiten vorbeisieht“31: Sie misst der menschlichen Vernunft durchaus zu, dank der ihr gegeben Fähigkeit Gott, die Tatsache der Offenbarung und deren Sinn zu erfassen.
[...]
1 vgl. Eph 1,9
2 vgl. Bar 3,38
3 vgl. Hebr 1,1-2
4 vgl. Ex 3,14f. Die Kontroverse um die Bedeutungsbestimmung, die sich aus MT: hy<+h.a,( rv<åa] hy<ßh.a,( und LXX: evgw , eivmi o` w;n herleitet, sei an dieser Stelle zu vernachlässigen.
5 vgl. Joh 1,14
6 vgl. Mt 11,25-30
7 Vgl. A. Lang, Fundamentaltheologie II. Der Auftrag der Kirche, München 11954, 283-294; K. Rahner, Über die Schriftinspiration, QD 1, Freiburg i.Br. 21959; Ders., Heilige Schrift und Tradition, in: Ders., Schriften zur Theologie VI, Einsiedeln u.a. 1965, 121-138; J.S. Geiselmann, Die Heilige Schrift und die Tradition. Zu den neueren Kontroversen über das Verhältnis der Heiligen Schrift zu den nicht geschriebenen Traditionen, QD 18, Freiburg 1962; J. Ratzinger, Ein Versuch zur Frage des Traditionsbegriffs, in: Ders./K. Rahner (Hgg.), Offenbarung und Überlieferung, Freiburg 1965, 25-49
8 vgl. Konzil von Trient, Dekret über die Annahme der heiligen Bücher und der Überlieferungen, vom 08. April 1546, in : Denzinger-Hünermann, 1501-1505, 1501: „ hanc veritatem et disciplinam contineri in libris scriptis et sine scripto traditionibus “
9 vgl. Erstes Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution „Dei Filius“ über den katholischen Glauben, vom 24. April 1870, in: Denzinger-Hünermann, 3000-3020, 3006; Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution „Dei Verbum“ über die göttliche Offenbarung, vom 18 November 1965, in: Denzinger-Hünermann, 4201-4235, 4201
10 M. Seckler, Der Begriff der Offenbarung, in: W. Kern, H.J. Pottmeyer, M.Seckler (Hgg.), Handbuch der Fundamentaltheologie. Traktat Offenbarung, Tübingen 22000, 41-61, 43
11 S.th. I 1,1 c
12 Seckler macht darauf aufmerksam, dass hier keine „homogene Uniformität“ vorherrscht, vgl. M. Seckler, Dei Verbum religiose audiens: Wandlungen im christlichen Offenbarungsverständnis, in: J.J. Petuchowski / W. Strolz (Hgg.), Offenbarung im jüdischen und christlichen Glaubensverständnis, Freiburg 1981, 214-236, 223 (= Seckler, Dei Verbum) – er stützt sich dabei auf aufgewiesene Alternativen, die Ratzinger ausmacht, vgl. dazu J. Ratzinger, Die Geschichtstheologie des hl. Bonaventura, München 1959, 57ff.
13 vgl. M. Seckler, Der Begriff der Offenbarung, in: W. Kern, H.J. Pottmeyer, M.Seckler (Hgg.), Handbuch der Fundamentaltheologie. Traktat Offenbarung, Tübingen 22000, 41-61, 45 (= Seckler, Offenbarung)
14 vgl. Seckler, Dei Verbum, 224
15 Ist erst der instruierende Charakter erkannt, folgt die feste Annahme dessen konsequent.
16 vgl. Seckler, Dei Verbum, 227
17 DH 3004-3007
18 An dieser Stelle ist deutlich ablesbas, dass beide Positionen ein theologiegeschichtlich lange vorherrschendes Offenbarungsverständnis repräsentieren.
19 vgl. dazu J. Schmitz, Das Christentum als Offenbarungsreligion im kirchlichen Bekenntnis, in: W. Kern, H.J. Pottmeyer, M.Seckler (Hgg.), Handbuch der Fundamentaltheologie. Traktat Offenbarung, Tübingen 22000, 1-12, 4f. (= Schmitz, Offenbarungsreligion), W. Knoch, Gott sucht den Menschen. Offenbarung, Schrift, Tradition, Paderborn 1997, 23f. (= Knoch, Offenbarung)
20 vgl. H.-J. Pottmeyer, Der Glaube vor dem Anspruch der Wissenschaft. Die Konstitution über den katholischen Glauben „Dei Filius“ des 1. Vatikanischen konzils und die unveröffentlichten Voten der vorbereitenden
Kommission, Freiburg 1968. Hier und im Folgenden zitiert nach P. Eicher, Offenbarung. Prinzip neuzeitlicher Theologie, München 1977, 77 (= Eicher, Offenbarung).
21 vgl. dazu H. Waldenfels, Einführung in die Theologie der Offenbarung, Darmstadt 1996, 138f. (= Waldenfels,
Einführung). Waldenfels erinnert dabei an Georg Hermes, Anton Günther und Jakob Frohschammer und – in posthumer Betrachtung – Antonio Rosmini-Serbati.
22 ebd.
23 vgl. Eicher, Offenbarung, 78, auch Knoch, Offenbarung, 23f. – daneben insbesondere auch M.Seckler / M.Kessler, Die Kritik der Offenbarung, in: W. Kern, H.J. Pottmeyer, M.Seckler (Hgg.), Handbuch der Fundamentaltheologie. Traktat Offenbarung, Tübingen 22000, 13-39; J. Werbick, Art. Offenbarungskritik, in: LThK3 7 (1998), 998-1000
24 vgl. A.Dulles, Was ist Offenbarung?, Freiburg 1970, 89 (= Dulles, Offenbarung)
25 vgl. Schmitz, Offenbarungsreligion, 4f.
26 vgl. Röm 1,20
27 ebd.
28 vgl. Joh 1,3
29 vgl. Schmitz, Offenbarung, 5
30 vgl. Hebr 1,1f.
31 vgl. Knoch, Offenbarung, 25
- Arbeit zitieren
- Marc Sprungmann (Autor:in), 2008, Offenbarung als Bedingung der Möglichkeit von Schrift und Tradition, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117124
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