Der folgenden Bearbeitung des vorliegenden Themas wird die Fragestellung zugrunde gelegt, inwiefern sich die angesprochenen Gruppen in sozialer und rechtlicher Hinsicht differenzierten und welche Auswirkungen die Situation der Frauen im Kaiserreich auf den Verlauf ihres Lebens hatte. Im Allgemeinen waren Frauen als Geschlecht rechtlich benachteiligt, doch während bürgerliche Frauen im Vergleich über die höchste rechtliche und soziale Unabhängigkeit verfügten, waren Dienstmädchen durch zusätzliche Restriktionen stärker eingeschränkt und Fabrikarbeiterinnen sowohl durch wirtschaftliche Abhängigkeit als auch durch fehlende soziale Anerkennung benachteiligt.
In Hinblick auf die Analyse der rechtlichen Situation wird insbesondere das bürgerliche Gesetzbuch, das 1900 in Kraft getreten ist, herangezogen, um die Gesetzeslage zu erörtern. Die Beschäftigung mit dem Thema ist insofern relevant, dass über die Frauen im Kaiserreich keine universellen Aussagen getroffen werden können, sondern eine individuellere Darlegung der Verhältnisse und der Situation notwendig ist. Im Folgenden wird zunächst die gemeinsame rechtliche Benachteiligung der Frauen thematisiert, um eine Grundlage für die weitere Differenzierung und intensivere Beleuchtung der einzelnen Gruppen zu schaffen.
Anschließend wird die Situation von Dienstmädchen, Fabrikarbeiterinnen und bürgerlichen Frauen in den Blick genommen und zunächst einmal ein Einblick in die jeweiligen Aufgabenfelder und die Arbeitssituation gegeben, um ein größeres Verständnis für die Tätigkeit und die Rahmenbedingungen zu erlangen und dann die soziale und rechtliche Stellung zu erläutern. Diese wird schließlich im Vergleich zwischen den Gruppierungen betrachtet. Ein Schwerpunkt wird auf die Betrachtung der Dienstmädchen gelegt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gemeinsame rechtliche Benachteiligung von Frauen im Kaiserreich
3. Arbeiterinnen
4. Bürgerliche Frauen: Aufgaben und soziale Stellung
5. Fazit
6. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Frauen im Kaiserreich waren im Allgemeinen mit zahlreichen rechtlichen Benachteiligungen und Beschränkungen konfrontiert, allerdings differenzierte sich die soziale Stellung einer Frau nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe und war nicht pauschal festgelegt. Arbeiterinnen und bürgerliche Frauen unterschieden sich in ihrer Herkunft, der Ausgestaltung ihres Lebens und der sozialen und rechtlichen Stellung. Zwischen den verschiedenen Gruppen gab es zum Teil größere soziale Benachteiligungen, die sich in der Alltagswelt konkret auf das Leben der Frauen verschiedener Schichten auswirkte.
Der folgenden Bearbeitung des vorliegenden Themas wird die Fragestellung zugrunde gelegt, inwiefern sich die angesprochenen Gruppen in sozialer und rechtlicher Hinsicht differenzierten und welche Auswirkungen die Situation der Frauen im Kaiserreich auf den Verlauf ihres Lebens hatte.
Im Allgemeinen waren Frauen als Geschlecht rechtlich benachteiligt, doch während bürgerliche Frauen im Vergleich über die höchste rechtliche und soziale Unabhängigkeit verfügten, waren Dienstmädchen durch zusätzliche Restriktionen stärker eingeschränkt und Fabrikarbeiterinnen sowohl durch wirtschaftliche Abhängigkeit als auch durch fehlende soziale Anerkennung benachteiligt. .
In Hinblick auf die Analyse der rechtlichen Situation wird insbesondere das bürgerliche Gesetzbuch, das 1900 in Kraft getreten ist, herangezogen, um die Gesetzeslage zu erörtern. Die Beschäftigung mit dem Thema ist insofern relevant, dass über die Frauen im Kaiserreich keine universellen Aussagen getroffen werden können, sondern eine individuellere Darlegung der Verhältnisse und der Situation notwendig ist.
Im Folgenden wird zunächst die gemeinsame rechtliche Benachteiligung der Frauen thematisiert, um eine Grundlage für die weitere Differenzierung und intensivere Beleuchtung der einzelnen Gruppen zu schaffen. Anschließend wird die Situation von Dienstmädchen, Fabrikarbeiterinnen und bürgerlichen Frauen in den Blick genommen und zunächst einmal ein Einblick in die jeweiligen Aufgabenfelder und die Arbeitssituation gegeben, um ein größeres Verständnis für die Tätigkeit und die Rahmenbedingungen zu erlangen und dann die soziale und rechtliche Stellung zu erläutern. Diese wird schließlich im Vergleich zwischen den Gruppierungen betrachtet. Ein Schwerpunkt wird auf die Betrachtung der Dienstmädchen gelegt.
2. Gemeinsame rechtliche Benachteiligung von Frauen im Kaiserreich
Frauen waren im Kaiserreich durch die Gesetzgebung einigen Beschränkungen unterworfen und in vielen Punkten in einer untergeordneten Stellung gegenüber Ehemännern und Vätern verhaftet. Die Befugnisse der Frauen waren nicht besonders weitgehend und die meisten rechtlichen Angelegenheiten fielen in den Verantwortungsbereich der Männer.1 Ein gutes Beispiel für das hierarchische Verhältnis und die Benachteiligung der Frauen ist das Eherecht, das im 1896 verkündeten und 1900 in Kraft getretenen bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben ist. §1354 besagt: ,,Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung"2. Diese Regelung zeigt bereits deutlich die Unterordnung der Frau gegenüber dem Mann und eine gewisse Hilflosigkeit, da die Frau sich der Willkür des Mannes ausgesetzt sah. Auch die Entscheidungsgewalt in Rechtsangelegenheiten, welche die Frau betrafen, oblag der Einwilligung des Mannes. §1358 macht dies deutlich: ,,Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen"3. Verheiratete Frauen waren somit in fast allen Lebensbereichen auf die Einwilligung ihres Ehemannes angewiesen.
Eine weitere rechtliche Benachteiligung betraf das Vermögen der Frau, das diese in eine Ehe einbrachte oder während dieser erwirtschaftete. Denn auch ,,das Vermögen der Frau wird durch die Eheschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen (eingebrachtes Gut). Zum eingebrachten Gute gehört auch das Vermögen, das die Frau während der Ehe erwirbt"4. Auch anhand dieses Paragraphen zeigt sich, dass die verheirateten Frauen im Kaiserreich in eine starke Abhängigkeit von ihrem Mann gedrängt wurden. Sie konnten ohne den Beistand ihres Mannes ,,keinen gerichtlichen Akt [...] vollziehen"5.
Durch diese Gesetzeslage wurden Frauen weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen und in den familiären Bereich und die Rolle der Hausfrau und Mutter gedrängt. Das Fehlen eigener Befugnisse stellte eine große rechtliche Benachteiligung dar und führte dazu, dass Frauen nur sehr eingeschränkt handlungsfähig waren.
[...]
1 vgl.: Bebel, August: Die Frau und der Sozialismus. die rechtliche Stellung der Frau (Auszüge, basierend auf der 50. Aufl. 1910), in: Meder, Stephan; Duncker, Arne; Czelk, Andrea (Hrsg.): Die Rechtsstellung der Frau um 1900. Eine kommentierte Quellensammlung (Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung Bd. 12), Köln/Weimar/Berlin 2010, S.57f.
2 Fischer, Otto / Henle, Dr. Wilhelm von (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896, München ⁷1906 (im Folgenden zitiert als: Fischer: Bürgerliches Gesetzbuch), S. 742.
3 Fischer: Bürgerliches Gesetzbuch, S.744-745.
4 Fischer: Bürgerliches Gesetzbuch, S.749.
5 Allgemeiner deutscher Frauenverein: Petition des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins an den Reichstag, 1877, in: Meder, Stephan; Duncker, Anne; Czelk, Andrea (Hrsg.): Die Rechtsstellung der Frau um 1900. Eine kommentierte Quellensammlung (Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung Bd.12), Köln/Weimar/Wien 2010, S. 39.
- Citation du texte
- Katharina Düsterwald (Auteur), 2017, Die soziale und rechtliche Lage der Frauen im Kaiserreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1169869
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