Am 01.05.1998 ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft getreten. Das zentrale Motiv des KonTraG ist in der Korrektur der Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen im deutschen System der Unternehmenskontrolle zu sehen, welche offensichtlich Auslöser einiger spektakulärer Unternehmenskrisen waren.1 Beispielhaft ist hier die Philip Holzmann AG anzuführen, bei der eine fehlende bzw. unvollständige Erfassung, Dokumentation und Kommunikation konzernrelevanter Daten das Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situation brachten, die unter den Voraussetzungen eines geltenden KonTraG möglicherweise vermeidbar gewesen wären.2
Im Rahmen des KonTraG ist daher unter anderem § 91 Abs. 2 AktG eingeführt worden, der die Unternehmensleitung zur Einrichtung eines Systems verpflichtet, das geeignet ist, die genannten Schwächen zu beseitigen. Obwohl offensichtlich eine Übereinstimmung bezüglich der Notwendigkeit der mit dem KonTraG einhergehenden Regelung zur Unternehmenskontrolle gem. § 91 Abs.2 AktG besteht, so zeigt die in der Literatur geführte Diskussion, dass dennoch unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich des Inhalts bzw. der Auslegung dieser Vorschrift bestehen.
Die Diskussion über die Ausgestaltung des § 91 Abs. 2 AktG betrifft auch den Abschlussprüfer, da dieser durch das in Kraft getretene KonTraG nun gem. § 317 Abs. 4 HGB zur Prüfung der vom Vorstand getroffenen Maßnahmen verpflichtet ist. Gegenstand der vorliegenden Arbeit soll es daher sein, die in der Literatur diskutierten Vorstellungen über die Ausgestaltung des § 91 Abs. 2 gegenüberzustellen sowie die Prüfung gem. § 317 Abs. 4 HGB und die damit einhergehenden Probleme für den Abschlussprüfer aufzuzeigen.
Der Gang der vorliegenden Arbeit verfolgt daher zunächst eine Begriffsabgrenzung der für § 91 Abs. 2 AktG verwendeten Begriffe Risikofrüherkennung und Risikomanagement. Im Anschluss daran erfolgt eine Betrachtung der Prüfung des § 91 Abs. 2 AktG.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Vorwort
- B. Risikofrüherkennungssysteme
- I. Das Risikofrüherkennungssystem gem. § 91 Abs. 2 AktG
- 1. Der Risikobegriff
- 2. Risikofrüherkennungssystem versus Risikomanagement
- II. Die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems
- 1. Regelkreislauf des Risikomanagementsystems
- a. Unternehmensziele
- b. Risikoidentifikation
- i. Risikoinventur
- ii. Frühwarnindikatoren
- c. Risikoanalyse / Risikobewertung
- d. Risikokommunikation
- e. Risikoüberwachungssystem
- f. Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
- 2. Einordnung des Risikofrüherkennungssystems in die Unternehmensorganisation
- III. Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gem. § 317 Abs. 4 HGB
- 1. Prüfungsumfang
- 2. Prüfungsplanung
- 3. Prüfungsdurchführung
- a. Bestandsaufnahme
- b. Eignung des Risikofrüherkennungssystems
- c. Beurteilung der Wirksamkeit des Systems
- d. Berichterstattung
- C. Schlussbemerkung
- I. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG im Kontext des KonTraG und die damit verbundenen Herausforderungen für den Abschlussprüfer im Rahmen von § 317 Abs. 4 HGB. Sie beleuchtet die unterschiedlichen Auffassungen zum Inhalt und zur Auslegung dieser Vorschriften in der Literatur.
- Begriffsabgrenzung von Risikofrüherkennung und Risikomanagement
- Analyse des Risikobegriffs im Kontext des KonTraG
- Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB
- Probleme der Prüfung des Systems für den Abschlussprüfer
- Gegenüberstellung verschiedener Auffassungen zur Ausgestaltung von § 91 Abs. 2 AktG in der Literatur
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik ein und erläutert den Hintergrund des KonTraG und seiner Bedeutung für die Unternehmenskontrolle. Sie beschreibt den Anlass der Arbeit, der in der unterschiedlichen Auslegung von § 91 Abs. 2 AktG und den damit verbundenen Herausforderungen für den Abschlussprüfer liegt. Die Arbeit kündigt die bevorstehende Begriffsabgrenzung von Risikofrüherkennung und Risikomanagement an und beschreibt den weiteren Gang der Arbeit.
B. Risikofrüherkennungssysteme: Dieses Kapitel befasst sich eingehend mit dem Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 Abs. 2 AktG. Es definiert den Risikobegriff, differenziert zwischen Risiko im weiteren und engeren Sinne und erklärt die Bedeutung des Risikoverständnisses im Kontext des KonTraG. Das Kapitel beschreibt die Ausgestaltung des Systems, einschließlich des Regelkreislaufs des Risikomanagements, und untersucht die Einordnung des Systems in die Unternehmensorganisation. Schließlich werden die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB sowie der Prüfungsumfang, die Planung und Durchführung detailliert dargestellt.
Schlüsselwörter
KonTraG, § 91 Abs. 2 AktG, § 317 Abs. 4 HGB, Risikofrüherkennungssystem, Risikomanagement, Risikobegriff, Abschlussprüfung, Unternehmenscontrolling, Prüfung des Risikofrüherkennungssystems
Häufig gestellte Fragen zum Dokument "Risikofrüherkennungssysteme"
Was ist der Gegenstand des Dokuments?
Das Dokument analysiert das Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 Abs. 2 AktG im Kontext des KonTraG und die damit verbundenen Herausforderungen für den Abschlussprüfer im Rahmen von § 317 Abs. 4 HGB. Es beleuchtet unterschiedliche Auffassungen in der Literatur zur Auslegung dieser Vorschriften.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die Begriffsabgrenzung von Risikofrüherkennung und Risikomanagement, die Analyse des Risikobegriffs im Kontext des KonTraG, die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB, die Probleme der Prüfung für den Abschlussprüfer und die Gegenüberstellung verschiedener Auffassungen zur Ausgestaltung von § 91 Abs. 2 AktG in der Literatur.
Wie ist das Dokument strukturiert?
Das Dokument enthält eine Einleitung, ein Kapitel über Risikofrüherkennungssysteme, eine Schlussbemerkung und eine Zusammenfassung. Das Kapitel über Risikofrüherkennungssysteme beschreibt den Risikobegriff, differenziert zwischen Risiko im weiteren und engeren Sinne, erläutert den Regelkreislauf des Risikomanagements, die Einordnung des Systems in die Unternehmensorganisation und die Prüfung des Systems nach § 317 Abs. 4 HGB (einschließlich Prüfungsumfang, Planung und Durchführung).
Was sind die Schlüsselwörter des Dokuments?
Die Schlüsselwörter sind: KonTraG, § 91 Abs. 2 AktG, § 317 Abs. 4 HGB, Risikofrüherkennungssystem, Risikomanagement, Risikobegriff, Abschlussprüfung, Unternehmenscontrolling, Prüfung des Risikofrüherkennungssystems.
Welche Zielsetzung verfolgt das Dokument?
Das Dokument untersucht die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG und die damit verbundenen Herausforderungen für den Abschlussprüfer. Es klärt den Unterschied zwischen Risikofrüherkennung und Risikomanagement und analysiert den Risikobegriff im Kontext des KonTraG.
Wie wird das Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 Abs. 2 AktG im Dokument beschrieben?
Das Dokument beschreibt das System detailliert, inklusive des Regelkreislaufs (Risikoidentifikation, Risikoanalyse/Bewertung, Risikokommunikation, Risikoüberwachungssystem und Dokumentation). Es behandelt auch die Einordnung des Systems in die Unternehmensorganisation.
Wie wird die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB dargestellt?
Die Prüfung wird detailliert beschrieben, einschließlich Bestandsaufnahme, Beurteilung der Eignung und Wirksamkeit des Systems und der Berichterstattung. Die Planung und Durchführung der Prüfung werden ebenfalls erläutert.
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- Thomas Krywalski (Author), 2002, Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11697