Am 01.05.1998 ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft getreten. Das zentrale Motiv des KonTraG ist in der Korrektur der Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen im deutschen System der Unternehmenskontrolle zu sehen, welche offensichtlich Auslöser einiger spektakulärer Unternehmenskrisen waren.1 Beispielhaft ist hier die Philip Holzmann AG anzuführen, bei der eine fehlende bzw. unvollständige Erfassung, Dokumentation und Kommunikation konzernrelevanter Daten das Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situation brachten, die unter den Voraussetzungen eines geltenden KonTraG möglicherweise vermeidbar gewesen wären.2
Im Rahmen des KonTraG ist daher unter anderem § 91 Abs. 2 AktG eingeführt worden, der die Unternehmensleitung zur Einrichtung eines Systems verpflichtet, das geeignet ist, die genannten Schwächen zu beseitigen. Obwohl offensichtlich eine Übereinstimmung bezüglich der Notwendigkeit der mit dem KonTraG einhergehenden Regelung zur Unternehmenskontrolle gem. § 91 Abs.2 AktG besteht, so zeigt die in der Literatur geführte Diskussion, dass dennoch unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich des Inhalts bzw. der Auslegung dieser Vorschrift bestehen.
Die Diskussion über die Ausgestaltung des § 91 Abs. 2 AktG betrifft auch den Abschlussprüfer, da dieser durch das in Kraft getretene KonTraG nun gem. § 317 Abs. 4 HGB zur Prüfung der vom Vorstand getroffenen Maßnahmen verpflichtet ist. Gegenstand der vorliegenden Arbeit soll es daher sein, die in der Literatur diskutierten Vorstellungen über die Ausgestaltung des § 91 Abs. 2 gegenüberzustellen sowie die Prüfung gem. § 317 Abs. 4 HGB und die damit einhergehenden Probleme für den Abschlussprüfer aufzuzeigen.
Der Gang der vorliegenden Arbeit verfolgt daher zunächst eine Begriffsabgrenzung der für § 91 Abs. 2 AktG verwendeten Begriffe Risikofrüherkennung und Risikomanagement. Im Anschluss daran erfolgt eine Betrachtung der Prüfung des § 91 Abs. 2 AktG.
Inhaltsverzeichnis
- A. EINLEITUNG
- I. Vorwort
- B. RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEME
- I. Das Risikofrüherkennungssystem gem. 91 Abs. 2 AktG
- 1. Der Risikobegriff
- 2. Risikofrüherkennungssystem versus Risikomanagement
- II. Die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems
- 1. Regelkreislauf des Risikomanagementsystems
- a. Unternehmensziele
- b. Risikoidentifikation
- i. Risikoinventur
- ii. Frühwarnindikatoren
- c. Risikoanalyse/Risikobewertung
- d. Risikokommunikation
- e. Risikoüberwachungssystem
- f. Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
- 2. Einordnung des Risikofrüherkennungssystems in die Unternehmensorganisation
- 1. Regelkreislauf des Risikomanagementsystems
- III. Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gem. 317 Abs. 4 HGB
- 1. Prüfungsumfang
- 2. Prüfungsplanung
- 3. Prüfungsdurchführung
- a. Bestandsaufnahme
- b. Eignung des Risikofrüherkennungssystems
- c. Beurteilung der Wirksamkeit des Systems
- d. Berichterstattung
- I. Das Risikofrüherkennungssystem gem. 91 Abs. 2 AktG
- C. SCHLUSSBEMERKUNG
- I. Zusammenfassung und Ausblick
- LITERATURVERZEICHNIS
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung. Die Arbeit analysiert die in der Literatur diskutierten Vorstellungen zur Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems gemäß 91 Abs. 2 AktG und beleuchtet die damit verbundenen Herausforderungen für den Abschlussprüfer im Kontext von 317 Abs. 4 HGB.
- Der Begriff des Risikos und seine Bedeutung im Kontext des KonTraG
- Die Abgrenzung zwischen Risikofrüherkennungssystem und Risikomanagement
- Die Elemente eines Risikofrüherkennungssystems: Risikoidentifikation, Risikoanalyse/Risikobewertung, Risikokommunikation und Risikoüberwachung
- Die Organisation des Risikofrüherkennungssystems: Separationskonzept, Integrationskonzept und Mischkonzept
- Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems durch den Abschlussprüfer: Prüfungsumfang, Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und beleuchtet die Bedeutung des KonTraG und die damit verbundenen Herausforderungen für die Unternehmensleitung und den Abschlussprüfer. Kapitel B befasst sich mit der Definition und Abgrenzung des Risikofrüherkennungssystems und des Risikomanagements. Es werden die einzelnen Elemente eines Risikofrüherkennungssystems detailliert analysiert und die verschiedenen Organisationskonzepte vorgestellt. Kapitel C schließlich beleuchtet die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems durch den Abschlussprüfer. Es werden die Prüfungsphasen, der Prüfungsumfang und die Anforderungen an den Abschlussprüfer im Detail erläutert. Die Schlussbemerkung fasst die wichtigsten Erkenntnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Risikofrüherkennungssystem, das Risikomanagement, das KonTraG, die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, die Prüfungspflicht des Abschlussprüfers gemäß 317 Abs. 4 HGB, die Elemente eines Risikofrüherkennungssystems, die Organisationskonzepte des Risikofrüherkennungssystems, die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems, die Anforderungen an den Abschlussprüfer und die Bedeutung des Risikofrüherkennungssystems für die Unternehmenspraxis.
- Arbeit zitieren
- Thomas Krywalski (Autor:in), 2002, Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11697
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