Einstellungen in den öffentlichen Dienst und Beförderungen im öffentlichen Dienst gehen mit einem Auswahlverfahren einher. Das Auswahlverfahren bezieht sich auf das in Art. 33 II GG normierte Leistungsprinzip und die geforderten Kriterien Eignung, Befähigung sowie fachliche Leistung. Anhand dieser leistungsbezogenen Auswahlkriterien wägt der Dienstherr ab, welcher Bewerber für die Aufgabenwahrnehmung am geeignetsten ist und die mit ihr verbundenen Anforderungen am besten erfüllt. Die getroffenen Entscheidungen werden vom unterlegenen Bewerber aufgrund seiner Selbstwahrnehmung häufig nicht akzeptiert, weil dieser sich selbst für den geeignetsten Bewerber hält und folglich kein Verständnis für die Entscheidung des Dienstherrn aufbringt. Diese Ausgangssituation macht eine Betrachtung der Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers im Auswahlverfahren notwendig.
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis
Hinweis zur Genderneutralität
1 Einleitung
2 Das Leistungsprinzip und der Grundsatz der Bestenauslese
3 Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers
3.1 Einschlägiger Rechtsweg
3.2 Arten der Konkurrentenklage
3.3 Rechtsschutz vor der Ernennung des ausgewählten Bewerbers
3.4 Rechtsschutz nach der Ernennung des ausgewählten Bewerbers
3.5 Rechtsschutz bei Niederlage in der abschließenden Beschwerdeinstanz
4 Fazit
Literaturverzeichnis
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