Einstellungen in den öffentlichen Dienst und Beförderungen im öffentlichen Dienst gehen mit einem Auswahlverfahren einher. Das Auswahlverfahren bezieht sich auf das in Art. 33 II GG normierte Leistungsprinzip und die geforderten Kriterien Eignung, Befähigung sowie fachliche Leistung. Anhand dieser leistungsbezogenen Auswahlkriterien wägt der Dienstherr ab, welcher Bewerber für die Aufgabenwahrnehmung am geeignetsten ist und die mit ihr verbundenen Anforderungen am besten erfüllt. Die getroffenen Entscheidungen werden vom unterlegenen Bewerber aufgrund seiner Selbstwahrnehmung häufig nicht akzeptiert, weil dieser sich selbst für den geeignetsten Bewerber hält und folglich kein Verständnis für die Entscheidung des Dienstherrn aufbringt. Diese Ausgangssituation macht eine Betrachtung der Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers im Auswahlverfahren notwendig.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Leistungsprinzip und der Grundsatz der Bestenauslese
- Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers
- Einschlägiger Rechtsweg
- Arten der Konkurrentenklage
- Rechtsschutz vor der Ernennung des ausgewählten Bewerbers
- Rechtsschutz nach der Ernennung des ausgewählten Bewerbers
- Rechtsschutz bei Niederlage in der abschließenden Beschwerdeinstanz
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers im öffentlichen Dienst. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen des Leistungsprinzips und der Bestenauslese sowie die konkreten Möglichkeiten des unterlegenen Bewerbers, seine Rechte im Auswahlverfahren geltend zu machen.
- Rechtliche Grundlagen des Leistungsprinzips und der Bestenauslese
- Möglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers, seine Rechte im Auswahlverfahren geltend zu machen
- Einschlägiger Rechtsweg und Arten der Konkurrentenklage
- Rechtsschutz vor und nach der Ernennung des ausgewählten Bewerbers
- Rechtsschutz bei Niederlage in der abschließenden Beschwerdeinstanz
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und beleuchtet die Problematik der Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers im Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst. Es werden die Hintergründe, die Brisanz des Themas sowie die Relevanz der Untersuchung beleuchtet.
Das zweite Kapitel erläutert das Leistungsprinzip und den Grundsatz der Bestenauslese, die die Grundlage für Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst bilden. Es werden die rechtlichen Grundlagen, die Auswahlkriterien sowie die Bedeutung dieser Prinzipien im Kontext der Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers dargestellt.
Im dritten Kapitel werden die Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers im Detail betrachtet. Es werden der einschlägige Rechtsweg, die verschiedenen Arten der Konkurrentenklage und die Rechtsschutzmöglichkeiten vor und nach der Ernennung des ausgewählten Bewerbers analysiert.
Das Kapitel schließt mit einer Betrachtung der rechtlichen Möglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers bei Niederlage in der abschließenden Beschwerdeinstanz ab.
Schlüsselwörter
Öffentlicher Dienst, Auswahlverfahren, Leistungsprinzip, Bestenauslese, Rechtsschutz, Konkurrentenklage, nicht ausgewählter Bewerber, Ernennung, Beschwerdeinstanz
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst?
Das Leistungsprinzip ist in Art. 33 Abs. 2 GG verankert und besagt, dass jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat.
Was versteht man unter einer Konkurrentenklage?
Eine Konkurrentenklage ist ein Rechtsbehelf, mit dem ein unterlegener Bewerber die Auswahlentscheidung des Dienstherrn anfechten kann, wenn er glaubt, dass das Prinzip der Bestenauslese verletzt wurde.
Kann man sich nach der Ernennung des Konkurrenten noch wehren?
Rechtsschutz nach der Ernennung ist deutlich schwieriger, da die Ernennung oft eine rechtliche Bindung erzeugt. Vorbeugender Rechtsschutz (Eilverfahren) vor der Ernennung ist daher meist effektiver.
Welcher Rechtsweg ist bei Auswahlstreitigkeiten einzuschlagen?
In der Regel ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über den Zugang zu einem Amt handelt.
Was ist das Ziel der Bestenauslese?
Das Ziel ist es, für jede Position im öffentlichen Dienst den objektiv am besten geeigneten Bewerber zu finden, um eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2021, Konkurrentenstreit im Auswahlverfahren. Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1169302