Mit der neuen Schwerpunktbereichsprüfung als universitärer Teil-Abschlussprüfung des rechtswissenschaftlichen Vertiefungsstudiums sehen sich die derzeit 41 bundesdeutschen
rechtswissenschaftlichen Fakultäten nun vor Herausforderungen gestellt, die weit über die Einrichtung von Prüfungsämtern und die Verabschiedung von Prüfungsordnungen hinausgehen. Die jahrzehntelange Selbstbeschränkung auf eine bloße Unterstützung der staatlichen (Landes-) Justizprüfungsämter bei der Durchführung des juristischen Staatsexamens kann und darf nicht länger aufrecht erhalten werden.
Vielmehr obliegt es nun erstmalig den Fachbereichen, die Übereinstimmung des zu vermittelnden Lehrinhalts mit dem Prüfungsstoff selbst sicherzustellen. Als Reformprojekt bieten
Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung aber auch die Möglichkeit zur (Neu-) Positionierung eines Fachbereichsprofils durch Herausbildung eines Marketingkonzepts. Ein effektives Fakultätsmanagement dient dabei der inneruniversitären Behauptung gleichsam wie es zu einer dienstleistungsbestimmten
Kundenorientierung hinführt. Ohne den Blick über Fakultätsgrenzen hinweg ist dem jedoch keine erfolgreiche Zukunft beschieden; kooperatives Verwaltungshandeln und die Berücksichtigung auch der europäischen Bildungspolitik sind ebenso unerlässliche Bausteine.
Effektives Studien- und Prüfungsmanagement rechtswissenschaftlicher Fakultäten nach der Juristenausbildungsreform
Praxisbeispiele von der JLU Giessen
von Ref. iur., Mag. rer. publ. René Merten1
1.Intro: Von der Juristenausbildungsreform zur Organisations- und Managementreform
Mit der neuen Schwerpunktbereichsprüfung als universitärer Teil-Abschlussprüfung des rechtswissenschaftlichen Vertiefungsstudiums sehen sich die derzeit 41 bundesdeutschen rechtswissenschaftlichen Fakultäten2 nun vor Herausforderungen gestellt, die weit über die Einrichtung von Prüfungsämtern und die Verabschiedung von Prüfungsordnungen hinausgehen. Die jahrzehntelange Selbstbeschränkung auf eine bloße Unterstützung der staatlichen (Landes-) Justizprüfungsämter bei der Durchführung des juristischen Staatsexamens kann und darf nicht länger aufrecht erhalten werden3. Vielmehr obliegt es nun erstmalig den Fachbereichen, die Übereinstimmung des zu vermittelnden Lehrinhalts mit dem Prüfungsstoff selbst sicherzustellen. Als Reformprojekt bieten Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung aber auch die Möglichkeit zur (Neu-) Positionierung eines Fachbereichsprofils durch Herausbildung eines Marketingkonzepts. Ein effektives Fakultätsmanagement dient dabei der inneruniversitären Behauptung gleichsam wie es zu einer dienstleistungsbestimmten Kundenorientierung hinführt. Ohne den Blick über Fakultätsgrenzen hinweg ist dem jedoch keine erfolgreiche Zukunft beschieden; kooperatives Verwaltungshandeln und die Berücksichtigung auch der europäischen Bildungspolitik sind ebenso unerlässliche Bausteine.
I. Praxisbeispiel 01: Die Schwerpunktbereiche als Profil bildendes Wissenschaftsmarketing
In Zeiten der weiterhin dominierenden Einheitsjuristenausbildung4 scheint das neue Schwerpunktbereichsstudium nur schwerlich eine marketingstrategische Einbindung finden zu können: So macht die Schwerpunktbereichsprüfung lediglich 30 % der juristisch-traditionell bedeutungslastigen Note der Gesamt-Abschlussprüfung aus, welche in der Sache weiterhin als Eingangstest zum Rechtsreferendariat fungiert5. Mag damit auf den ersten Blick nur eine (mathematisch) geringe Auswirkung auf das Endprodukt der juristisch-universitären Ausbildung vorliegen, verlangt dies umso mehr nach einer inhaltlich akzentuierte Abhebung von den anderen Einheitsjuristinnen und -juristen. Auf den zweiten Blick muss daher den (die Staatsexamensstrenge gewohnten) Studierenden die nun eingeräumte Möglichkeit einer frühzeitig berufsfeldorientierten Akzentsetzung im Studienverlauf6 vermittelt werden. Die am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU Giessen betriebene Informationspolitik des Schwerpunktbereichsprüfungsamtes mittels regelmäßiger Informationsveranstaltungen sowie das intensiv genutzte Angebot von Studienberatungen über die individuelle Planung von Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung ersetzt dabei jedoch nicht die weithin fehlende Sensibilisierung externer wie interner Lehrender. Durch den Lehrbetrieb in direktem Kundenkontakt stehend müssen diese sich als Produzentinnen und Produzenten eines innovativen, universitären Curriculums verstehen, an deren Struktur, Ausgewogenheit und Weiterentwicklung sie auch über ihre bevorzugten Lehr- und Forschungsgebiete hinausgehend Interesse zeigen sollten. Leider geht die Outputrelevanz der neuen Schwerpunktbereiche sowie die Vermittlung derselben oft entweder in einer gedanklichen Gleichsetzung mit den alten Wahl- (Pflicht-) Fächern oder aber schlicht in dem mangelnden Wir-Gefühl bezogen auf ein gemeinsames Lehrprofil der Fakultät unter7.
Wird in Erweiterung zum klassischen Marketingbegriff dem Transaktionsansatz folgend eine jegliche zielgerichtete, soziale Austauschbeziehung zwischen Individuen und Organisationen als ein möglicher Marketinggegenstand aufgefasst (sog. "Generic Concept of Marketing")8, fällt auch die (hochschul-) wettbewerbsorientierte Profilbildung als Teil eines strategischen Hochschulmarketings darunter9. Übertragen auf den Fachbereich geht der Notwendigkeit eines öffentlichkeitswirksamen Wissenschaftsmarketings einzelne Lehrveranstaltungen betreffend10 eine gemeinsame, image-politische Ausrichtung der Fakultät auf ein Leistungsprofil11 voraus, was weder dem wissenschaftlich-freiheitlichen Pluralismus12 noch dem öffentlichen Bildungsauftrag per se entgegen stehen muss13. Vielmehr bedarf es (entgegen einer mangelnden Wissenschaftsadäquanz auf Grund einer vollständigen Ökonomisierung14) zunächst einer Zielvorgabe, fokussiert auf die Studierenden als Hauptzielgruppe der Fachbereichslehre, was ebenso mit der Hochschule als gesamt-organisationale Einheit in Einklang zu bringen ist15. Ausgehend hiervon mutet die Feststellung des Präsidiums der JLU Giessen, es gehe auf gesamtuniversitärer Ebene gar "…nicht um die Festschreibung eines Konzeptes, sondern darum, einen Prozess zu finden, in dem sich die Universität im internationalen Forschungsraum dynamisch weiterentwickelt…"16, symbolisch für die absente Entschlusskraft an, ein strategisches Marketing zumindest konzeptionell anzustreben. Zu dieser methodischen Fragwürdigkeit, ohne einen strategischen Zielfindungsprozess auskommen zu wollen, gesellen sich über das insofern maßgebliche Zukunftskonzept der JLU Giessen "Human Life and its Resources"17 aus Sicht des Fachbereichs Rechtswissenschaft auch inhaltliche Probleme: So mögen im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung über die Exzellenzinitiative (sog. "Exzellenzvereinbarung") die beiden bestehenden Exzellenzbereiche der Graduiertenschule "Graduate Center for the Study of Culture" und des Exzellenzclusters "Cardio- Pulmonary System" zwar antragsbezogen im Fokus gestanden haben18; die dortig wie schon im Entwicklungsplan der JLU Giessen auffindbare, darüber hinausgehende Postulierung der universitären Schwerpunkte bzw. Profile in den Lebens- und Kulturwissenschaften19 stellt aus Sicht des Fachbereichs Rechtswissenschaft eine Ausgangssituation mit nur wenig Anknüpfungspotenzial dar20. Als universitäre Gründungsfakultät mit der Fachbereichsnummer 01 versehen wird der rechtswissenschaftlichen Fakultät heute nur noch ein Ergänzungscharakter attestiert verbunden mit dem Anspruch einer Berücksichtigung, sofern und soweit die Rechtswissenschaft als Fachdisziplin für oben genanntes Profil Erheblichkeit aufweist21.
Selbst eine darauf bezogene, gesamtuniversitäre Bedeutung unterstellt, bemüht sich auch der Fachbereich Rechtswissenschaft kaum, seine Kräfte auf eine an diese Schwerpunkte angelehnte Profilbildung zu konzentrieren. Allenfalls für das Sport- und Medizinrecht mit seinen Verbindungen etwa zur Psychologie, zur Sportwissenschaft und zur Medizin22 oder auch das Umweltrecht mit seinen Nahtstellen zu etwa den
Agrar- und Ernährungswissenschaften23 mag dies von fragmentarischen Erfolgen gekrönt sein. Die Aufnahme von vielen weiteren, äußerst heterogenen Rechtsmaterien in die Zielvereinbarung zwischen der JLU Giessen und dem Fachbereich Rechtswissenschaft unter Anknüpfung an diejenigen der Schwerpunktbereichprüfung (sog. "fachliche Entwicklungsziele") trägt weder zu einer abgestimmten Profilbildung bei24 noch überhaupt zu einem gemeinsamen Fachbereichsprofil25.
Dass die Rechtswissenschaft wegen des ihr definitionsgemäß immanenten Vollständigkeitsanspruches schon wissenschaftstheoretisch nicht bestimmte Rechtsgebiete aussparen kann, ist dabei nur bezüglich des Grundstudiums ein Gegenargument26; warum aber selbst das Vertiefungsangebot im Schwerpunktbereichsstudium sich der (nur scheinbaren) Vollumfänglichkeit hergibt, ist nicht nachvollziehbar: Dem Luxus von gleich zwei nahezu identischen kriminologisch-strafjustiziellen Schwerpunktbereichen27 stehen ungleichgewichtig drei konturlose Auffang-Schwerpunktbereiche wie "Wirtschaftsrecht", "Europäisierung und Internationalisierung des Rechts" nebst "Planung, Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung" gegenüber28. Nicht nur der Aufzählungscharakter des zuletzt genannten Schwerpunktbereiches29 belegt den fehlenden Willen zur Profilbildung beispielhaft30; auch steht die insgesamt fantasielose Orientierung an den vormals staatlich durchkatalogisierten Wahl- (Pflicht-)
Fächern31 dem Telos der Juristenausbildungsreform zu einem Mehr an Wettbewerb unter den rechtswissenschaftlichen Fachbereichen32 diametral gegenüber. Auch auf der Ebene der postgradualen Ausbildung gehen die durch das Schwerpunktbereichs- als Vertiefungsstudium intendierten Synergieeffekte33 verloren, dies beispielhaft nachvollziehbar an dem Studiengang "Internationales und europäisches Recht sowie Rechtsvergleichung": Da dieser Studiengang am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU Giessen zwar grundständig, aber in enger Verbindung zum juristischen Hauptstudiengang konzipiert ist34, böte sich eine Verzahnung sowohl von der Studienplanung als auch gegenseitigen Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen her gerade zu an; auch thematisch läge ein Konnex zwischen dem bislang glanzlos weiten Spektrum des sog. "Magister Juris Internationalis" als diesbezüglich zu erreichendem akademischen Grad und dem Schwerpunktbereich "Europäisierung und Internationalisierung des Rechts" nahe. Hingegen kann derzeit bei Wahl dieses Schwerpunktbereiches (gleich welcher studentischen Ausgestaltung) allenfalls eine teilweise Befreiung von den Studien35- und Prüfungsleistungen36 des Studienganges beantragt werden. Aus der Positivperspektive heraus vermag der
Studiengang jedoch auch ohne jegliche Verbindung zu diesem Schwerpunktbereich studiert werden37, welcher zudem noch neben dem erst im Jahre 2006 gegründeten und isoliert eine Postgraduiertenförderung entwickelnden "Franz von Liszt-Institut für internationales Recht und Rechtsvergleichung"38 steht.
Auf Grund der hochschulinternen Faktoren als dem entscheidenden Hochschulwahlmotiv von Studienanfängerinnen und -anfängern39 erwachsen Lehrangebot und -ausstattung auch der rechtswissenschaftlichen Fakultäten künftig in größere Bedeutung40. Schon von daher nimmt es Wunder, dass der Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU Giessen den Mangel urbaner Attraktivität41, welche insbesondere für rechtswissenschaftliche Erstsemestler gesteigerte Relevanz bei der Studienortwahl entfaltet42, nicht gewinnbringend zu kompensieren sucht. Gerade die enge Beziehung zwischen Universitätsstadt und Universität bzw. Fakultät selbst43 macht es notwendig, die Reputation von beidem maketingstrategisch zusammenzudenken44, wie dies beispielsweise mit einem "Marketingprojekt zur Verbesserung des Images von Universität und Stadt" im aktuellen Entwicklungsplan der JLU Giessen aus dem Jahre 2004 zwar vorgesehen45, jedoch bislang weder sichtbar angegangen noch verwirklicht wurde.
[...]
1 Der Referent ist derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Schwerpunktbereichsprüfungsamts sowie als Projektleiter der interdisziplinären Arbeitsgruppe "ECTS" am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU Giessen tätig. Dank sei insbesondere Herrn Univ.-Prof. Dr. iur. Martin Lipp, Vorsitzender des Schwerpunktbereichsprüfungssauschusses am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU Giessen, für seine stets weiterführenden Anregungen geschuldet.
2 Die Begriffe "Fakultät" und "Fachbereich" werden im Folgenden synonym verwendet für eine universitär- organisatorische Grundeinheit gleicher bzw. verwandter Fachdisziplinen; zu der divergierenden Terminologie Hartmer, Hochschulrecht (2004), Seite 167, 190: "…Tendenziell sind Fakultäten größere wissenschaftliche Einheiten als Fachbereiche. Heute ist der Unterschied zwischen Fakultät und Fachbereich verwischt…"; Schober, Fakultätsmarketing (2001), Seite 09 (in FN 14): "…Die Bezeichnung der Fakultäten wird zunehmend durch die Begriffe "Fachbereiche" oder "Abteilungen" ersetzt…" vgl. auch § 49 Absatz 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (2004): "…Der Fachbereich ist die organisatorische Grundeinheit der Hochschule…".
3 Dazu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucksache 14/ 8629 (2002), Seite 02: "…Ein wesentliches Steuerungselement der Ausbildungsreform ist die Gestaltung der Studienabschlussprüfung. Sie hat Auswirkungen auf die Organisation des Studiums, seine Effektivität und die möglichen weiteren Ausbildungsschritte…".
4 Hommelhoff, Gesetz (2005), Seite 123, 126: "…war und ist die Modernisierung der Juristenausbildung ein wesentlicher Beitrag, um im weltweiten Wettbewerb der Ausbildungssysteme mit dem Konzept des deutschen "Einheitsjuristen" mithalten zu können…"; auch Gesetzentwurf des Deutschen Bundesrates, BT-Drucksache 14/ 7463 (2001), Seite 08: "…Die Einheitlichkeit der Anforderungen soll erreicht werden durch die Beibehaltung der bisherigen Vorschriften über die Pflichtfachprüfungen, durch eine einheitliche Wertigkeit der Wahlfachprüfung…"; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucksache 14/ 8629 (2002), Seite 02: "…wird auch für die Zukunft die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Sparten gewährleistet. Die Beibehaltung der Ausbildung zum Einheitsjuristen sichert diese wünschenswerte Durchlässigkeit…"; Krings, Bologna- Prozess (2005), Seite 05: "…Das System ist auf den Einheitsjuristen hin konzipiert…"; skeptisch Windel, JURA (2003/ 02), Seite 79, 81: "…Die damit angestoßene Entwicklung dürfte in der Aufgabe des Ausbildungszieles des Einheitsjuristen enden…".
5 Vgl. § 26 Absatz 1 des Hessischen Juristenausbildungsgesetzes (2004): "…Wer die erste Prüfung oder erste juristische Staatsprüfung bestanden hat, wird auf Antrag in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen…" sowie Krings, Bologna- Prozess (2005), Seite 07: "…Nichts anderes als eine Eingangsprüfung ist ja heute schon das erste juristische Staatsexamen: nicht umsonst heißt es ja "Referendarexamen"!...".
6 Hommelhoff, Gesetz (2005), Seite 123, 125: "…Dieses dialektische Zusammenspiel zwischen Pflichtfach- und Ergänzungsstudium wird es vor allem sein, was im qualitativen Profil künftig ein universitäres Ergänzungsstudium trotz seiner gewollten berufsfeld-orientierten (Teil-) Spezialisierung abgrenzen wird…"; kritisch Windel, JURA (2003/ 02), Seite 79, 80: "…droht hierdurch eine letztlich nutzlose Scheinspezialisierung…." sowie ferner Gilles/ Fischer, NJW (2003/ 10), Seite 707, 709 f.
7 Sporn, Universitätskultur (1992), Seite 88: "…Die der Forschung und Lehre verpflichteten kleineren Einheiten (Institut, Abteilung, Gruppe, Universitätslehrer/ in) führen wegen der garantierten Freiheit von Forschung und Lehre oft ein starkes Eigenleben und verstehen sich daher nicht immer als Teil jener größeren Einheit…"; van Bebber, duz (2007/ 07), Seite 22, 25: "…die Wirkung nach innen ebenso wichtig wie jene nach außen, sagt Wiesner: "Es hat etwas mit Marketing zu tun, wenn die Leute ein Wir-Gefühl bekommen."…"; Bayer, Führung (2002), Seite 05: "…agieren die Lehrstühle innerhalb einer Fakultät, abgesehen von der Koordination im Rahmen der Lehrveranstaltungen, in vielen Fällen eher zufällig miteinander als einem gemeinsamen strategischen Konzept folgend…"; vgl. Schober, Fakultätsmarketing (2001), Seite 19 f.: "…Da das erreichte Renommee primär den einzelnen Wissenschaftlern persönlich zuteil kommt, ist der Anreiz, sich stark der Forschung zu widmen, besonders ausgeprägt. Teilweise strahlt das Ansehen einzelner Professoren auf das Image der Fakultäten ab. Kaum wettbewerbsgenerierende Anreize bestehen hingegen in der fakultären Lehre…".
8 Schober, Fakultätsmarketing (2001), Seite 21: "…Bei der Entwicklung eines Marketing-Konzepts für Fakultäten scheint es daher sinnvoller, sich an der "generischen" Marketinginterpretation zu orientieren…"; auch Sporn, Universitätskultur (1992), Seite 58: "…hat der Marketing-Begriff einen erheblichen Bedeutungswandel erfahren. Marketing soll auf jede Art des Austausches zwischen zwei Kontrahenten anwendbar sein…" und 60: "…Veränderung des Marketing-Objektbereichs stellt das Social bzw. Generic Marketing dar. Dabei wird davon ausgegangen, dass gesellschaftliche Anliegen und Probleme, wie z.B. das Gesundheitswesen oder die Hochschulausbildung, besser durch das Marketing-Instrumentarium gelöst werden können…"; kritisch Topf, Öffentlichkeitsarbeit (1985), Seite 42: "…erscheint der Nachteil der letztendlich universellen Anwendbarkeit auf alle Objekte zwischenmenschlichen Austausches und somit der Inhaltsleere gegenüber den Vorteilen dieses Konzepts nicht überwindbar…".
9 Van Bebber, duz (2007/ 07), Seite 22, 25: "…der Rektor der Universität Bremen, Prof. Dr. Wilfried Müller, mag sich mit Marketing nicht anfreunden, wenn damit die Strategie eines Unternehmens zur Absatzsteigerung gemeint ist. Doch auch er sagt, Hochschulen stünden immer häufiger im Wettbewerb und müssten Profil zeigen…"; schon Wangen-Groß, duz (1984/ 13), Seite 20, 21: "…gilt diese Maxime unternehmerischen Handelns in gleichem Maße für Universitäten, auch wenn es diesen traditionellen Bildungsinstitutionen anfänglich widerstreben wird, gleichsam auf den Markt zu gehen und ihre Offerten öffentlich feilzubieten…"; vgl. auch Helferich, Wissenschaftsmanagement (2004/ 06), Seite 35 f.
10 Vgl. Sporn, Universitätskultur (1992), Seite 92: "…Das wichtigste Marketing-Instrument von Universitäten ist die Kommunikationspolitik…"; Wangen-Groß, duz (1984/ 13), Seite 20, 22: "…ist die Grundsatzentscheidung für eine offensive PR zu treffen, die bewusst auf Meinungsbildung zielt und die anderen Marketing-Aktivitäten unterstützen will…"; auch schon Topf, Öffentlichkeitsarbeit (1985), Seiten 63 ff.
11 Schober, Fakultätsmarketing (2001), Seite 52: "…Die Fakultätsstrategie hat dabei die Interessen aller Organisationseinheiten der Fakultät zu vertreten, um sich idealerweise aufbauend auf dem Konsens der Fakultätsmitglieder zu einem verpflichtenden Handlungsrahmen zu entwickeln…"; Wissenschaftsrat, Empfehlungen (2006), Seite 34: "…Was sich auf der Ebene des Universitätssystems abzeichnet, wird deshalb auch innerhalb der Universitäten stattfinden: zwischen den Fachbereichen wird sich eine funktionale Differenzierung herausbilden, die fachgebietsspezifische Ausprägungen annimmt, aber über die Duldung heterogener disziplinärer Standards hinausgeht…"; vgl. van Bebber, duz (2007/ 07), Seite 22, 23: "…geht es damit nicht mehr um Werbung, sondern um Grundsätzliches: um Zielgruppen und Profil der Universität. "Die Marketingabteilung ist gehalten, solche Profile zu entwickeln"…".
12 Vgl. zu den Risiken Schober, Fakultätsmarketing (2001), Seite 60: "…grundlegende Gefahr des Fakultätsmarketing ist in dem erhöhten Risiko einer Zieldeformation zu sehen. So gefährden u. U. auch Fakultäten bei der gezielten Ausrichtung ihrer Aktivitäten auf die Bedürfnisse und Wünsche der Interessengruppen entweder ihr Selbstverständnis als "unabhängige wissenschaftliche Forschungs- und Lehrstätte" oder ihr Image…" sowie "…weitere Gefahr für das Fakultätsmarketing liegt in der imitativen "technokratischen" Anwendung der Konzepte, Strategien und Maßnahmen des kommerziellen Komsumgüter- bzw. Dienstleistungsmarketing…".
13 Vgl. § 3 Absatz 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (2004): "…Hochschulen dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und Künste sowie der Verwirklichung des Rechts auf Bildung …" sowie auch § 2 Absatz 1 des Hochschulrahmengesetzes (2002).
14 Vgl. aber zur sog. "Bedarfswirtschaftlichkeit" im Non-Profit-Sektor Topf, Öffentlichkeitsarbeit (1985), Seiten 18 ff.
15 Bayer, Führung (2002), Seite 98: "...Für die Ziel- und Strategiebildung auf der fakultären Ebene bedeutet dies, das die fakultären Ziele die Zielerreichung auf universitärer Ebene unterstützen, gleichzeitig aber auch eine eigene Zielsetzung der Fakultät im Auge behalten müssen.…"; vgl. auch Sporn, Universitätskultur (1992), Seite 181: "…wäre es wünschenswert, die zersplitterten, extern fixierten Abteilungen und Personen zu einem gemeinsamen "Umweltdenken" zu bringen und die nach innen Orientierten zu überzeugen, für die Gesamtorganisation Leistungen zu erbringen und ein Gesamtziel zu unterstützen. Dazu ist es notwendig, ein Identitäts- und Identifikationspotenzial zu etablieren…"; vgl. zur sog. "Institutional Identity" als eigenständige, aber gesamtuniversitär abgestimmte Identitätsbildung der Öffentlichkeitsarbeit Helferich, Wissenschaftsmanagement (2004/ 06), Seite 35, 36.
16 So die Einleitung auf der Homepage unter: http://www.uni-giessen.de/cms/uber-uns/profil/Konzept (Stand: 22.08.2007); euphemistisch Brückner-Ihl, UNI-FORUM (2004/ 04), Seite 03: "…heben die Verantwortlichen den Prozesscharakter deutlich hervor…".
17 Der Präsident, Zukunftskonzept (2006), Seiten 01 ff.
18 Insgesamt zu Recht kritisch Häberle, JZ (2007/ 04), Seite 183: "…Eine besonders gefährliche Entwicklung stellt die sog. "Exzellenzinitiative" des Bundes und der Länder seit 2005 dar. Ihr vollmundiges Versprechen ist es, sog. Eliteuniversitäten zu schaffen (1,9 Milliarden Euro über vier Jahre verteilt). Zu loben ist nur ihre Ferne gegenüber parteipolitischem Einfluss. Ihre Gefahren liegen aber in der Überbetonung der Naturwissenschaften…".
19 Der Präsident, Entwicklungsplan (2004), Seite 03: "…liegt der Schwerpunkt hierbei auf der Betonung der Stärken des Profils der JLU, wie es sich in den Lebens- und Kulturwissenschaften entwickelt hat…", sowie 04: "…gehören als Schwerpunkte die Lebenswissenschaften und die Kulturwissenschaften…"; Der Präsident, Zukunftskonzept (2006), Seite 01: "…its unique profile in the life sciences, and its highly successful graduate programs in the humanities…" sowie 03 f.: "…What contributes to the unique profile of JLU, however, is the presence of the long-established areas of veterinary and human medicine and the agricultural and nutritional sciences, as well as their dynamic and cross-disciplinary links with the natural and social sciences…".
20 Vgl. allenfalls in Anklängen Der Präsident, Zukunftskonzept (2006), Seite 08: "…Based on the highly fruitful work of the ZEU, Profile Area IV, Society: Change and Development, reveals its interdisciplinary commitment by uniting clearly focused research domains within the subject areas of law, economics and business studies, sociology, and political science…".
21 Der Präsident, Entwicklungsplan (2004), Seite 03: "…erhebt die JLU den Anspruch, sich in weiteren Fächern, die für das Angebotsspektrum der JLU wichtig sind, ebenso zu profilieren und diese Fächer in die Entwicklung und Vernetzung einzubeziehen…" und 04: "…Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, Psychologie, Sportwissenschaft, Mathematik, Physik und Geographie vervollständigen das Angebot der Justus-Liebig-Universität…".
22 Der Präsident/ Der Dekan, Zielvereinbarung (2007), Seite 03: "…ist eine Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaft beabsichtigt…" sowie 04: "… Reproduktionsmedizin und Sterbehilfe…."; schon Mallmann, JuS (1966/ 06), Seite 217, 220: "…enge Zusammenarbeit mit den Nachbardisziplinen in, aber auch außerhalb der Fakultät, z.B. in der Medizin…".
23 Der Präsident/ Der Dekan, Zielvereinbarung (2007), Seite 04: "…mit anderen an ökologischen Themen interessierten Fachbereichen der Universität, dem Fachbereich 09 und der Umweltmedizin, verstärkt werden…"; siehe auch die Homepage des "Giessener Forschungsschwerpunkts Umweltrecht" unter: http://www.uni-giessen.de/gifu/kurz/ukurz.htm (Stand: 22.08.2007) und Der Dekan, Fachbereich (2007), Seite 19: "…in interdisziplinärer Kooperation mit Wissenschaftlern anderer Fachbereiche der Universität…" sowie die Homepage des "Zentrums für internationale Entwicklungs- und Umweltforschung" unter: http://www.uni-giessen.de/zeu/homepage.html (Stand: 22.08.2007).
24 Zum Kompromisscharakter Bülow-Schramm, Universitätsentwicklung (2003), Seiten 71, 76 f.: "…Der Leitbildbezug schränkt insofern die Freiheit der Definition dessen, was strategisch wichtig ist, ein: für die Fachbereiche und für die Universitätsleitung. Hierin steckt allerdings die einzige "Gegenleistung", die die Fachbereiche erbringen…"; vgl. Bayer, Führung (2002), Seiten 158 ff.
25 A. A. wohl Der Präsident/ Der Dekan, Zielvereinbarung (2007), Seite 01"…Der Fachbereich wird das neu eingeführte Schwerpunktbereichsstudium zur Schärfung seines Profils konsolidieren…" sowie 02: "…eine weitere wissenschaftliche Profilbildung in Forschung und Lehre an. Unter Berücksichtigung der für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung entwickelten sieben Schwerpunktbereiche…" sowie in sich widersprüchlich Der Dekan, Fachbereich (2007); Seite 14: "…Besonderes Gewicht liegt auf den Fächergruppen des Privatrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie auf den Grundlagenfächern…", welche als dogmatisch vollumfänglich jede "Gewichtung" denknotwendig ausschließen!
26 Skeptisch Gilles/ Fischer, NJW (2003/ 10), Seite 707, 711: "…ist eine solche "Profilbildung" auch kritisch zu sehen im Hinblick auf die Tendenz, auf "Volluniversitäten" bzw. "Vollfakultäten", die gerade erst eine wissenschaftlich fundierte interdisziplinäre Ausbildung vor Ort gewährleisten, künftig verzichten zu müssen…"; vgl. auch Mallmann, JuS (1966/ 06), Seite 217, 218 ff.
27 Vgl. Der Präsident/ Der Dekan, Zielvereinbarung (2007), Seite 05: "…die Tradition empirisch-kriminologischer Forschung (Institut für Kriminologie)…"; schon Mallmann, JuS (1966/ 06), Seite 217, 220: "…dass der Kriminologie als einem notwendigen Element der juristischen Ausbildung vertiefte Pflege zuteil wird…".
28 Siehe die Darstellung bei Kappen, LKRZ (2007/ 07), Seite 283, 284 f. sowie bei Steiger, Wandel (2007), Seite 65, 79 f.
29 Vgl. Kappen, LKRZ (2007/ 07), Seite 283, 285: "…wird ein umfassender Katalog an aufeinander abgestimmten Veranstaltungen angeboten, die das Verwaltungsrecht im weiteren Sinne betreffen…"; Rolfs/ Rossi-Willberg, JuS (2007/ 04), Seite 297, 299, 303.
30 A. A. Kappen, LKRZ (2007/ 07), Seite 283, 287: "…hat der Fachbereich die Chance zur Schärfung seines wissenschaftlichen Profils ergriffen…"; zurückhaltender Steiger, Wandel (2007), Seite 65, 83: "…Durch die Schwerpunktbereiche vermag der Fachbereich ein deutliches und schärferes Profil zu gewinnen…"; allgemein mahnend Rolfs/ Rossi-Willberg, JuS (2007/ 04), Seite 297, 300: "…Zu hoffen ist, dass die rechtswissenschaftlichen Fakultäten sich der in dieser Diversifizierung liegenden Chancen bewusst sind…"; Hommelhoff, Gesetz (2005), Seite 123, 126: "…diesem Vertrauensvorschuss müssen aber zugleich alle Fakultäten und ihre Angehörigen gerecht werden…"; vgl. Gesetzentwurf des Deutschen Bundesrates, BT-Drucksache 14/ 7463 (2001), Seite 10: "…Die Profilbildung und die Nutzung der Möglichkeiten, die die Neuregelung bietet, fällt in die Verantwortung der Hochschulen…".
31 So wiederum auch Kappen, LKRZ (2007/ 07), Seite 283, 284: "…zählt insgesamt sieben Schwerpunktbereiche auf. Sie lassen sich, wie die Pflichtfächer, nach Rechtsgebieten kategorisieren und gleichen den vormaligen Wahl- und Wahlpflichtfächern…"; Steiger, Wandel (2007), Seite 65, 80: "…Inhaltlich orientieren sich die Module der Schwerpunktbereiche weitgehend an den entsprechenden bisherigen Wahlpflicht- und Wahlfächern…".; vgl. noch die Aufzählung in den Nummern II und III der Anlage 01 zu § 1 der Hessischen Juristischen Ausbildungsordnung (1994) alter Fassung.
32 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucksache 14/ 8629 (2002), Seite 12: "…Es geht demnach nicht mehr um einzelne, isoliert nebeneinander stehende Wahlfächer und einen Katalog solcher Fächer…" und 13: "…Für die Schwerpunktbereiche können und sollen die Fakultäten nach dem Reformkonzept ihrerseits Schwerpunkte setzen, d.h. sich auf bestimmte Angebote konzentrieren und andere fallen lassen. Dies ist notwendig im Sinne einer Profilbildung sowie einer sinnvollen Konkurrenz der Fakultäten…"; Hommelhoff, Gesetz (2005), Seite 123, 126: "…dass die einzelnen Fakultäten es selbst am besten wissen, wie sie sich in Abwägung ihrer Stärken und Schwächen dem Fakultäten-Wettbewerb im Bereich der Schwerpunkte stellen sollen…"; Gilles/ Fischer, NJW (2003/ 10), Seite 707, 710: "…und zugleich der Profilbildung der Fakultäten dienen…"; kritisch Häberle, JZ (2007/ 04), Seite 183, 184: "…Der Wettbewerb zwischen den Fakultäten bzw. ihren Universitäten kann zwar durch Profilbildung (Stichwort Schwerpunktbereiche ab dem 4. Jura-Semester) im Sinne des bundesrepublikanischen Wettbewerbsföderalismus bereichert werden. Er muss jedoch wie jeder Wettstreit seine (kulturellen) Grenzen haben. Universitäten sind keine Wirtschaftsunternehmen und Betriebe…"; auch allgemein Sporn, Universitätskultur (1992), Seite 159 ff.
33 So schon Gesetzentwurf des Deutschen Bundesrates, BT-Drucksache 14/ 7463 (2001), Seite 08: "…kann die auf die Universitäten übertragene Wahlfachprüfung als Einstieg in neu zu errichtende Aufbau- oder Zusatzstudiengänge genutzt werden…"; auch Windel, JURA (2003/ 02), Seite 79, 81: "…Das Modell geht daher nicht für sich genommen auf, sondern nur, wenn auf den Schwerpunktbereichen aufbauende Zusatzstudiengänge oder Fach- (Anwalts-) Ausbildungen absolviert werden…".
34 § 1 Absatz 2 der Prüfungsordnung für den Magister Juris Internationalis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU Giessen (2007): "… Studierende, die diesen Abschluss anstreben, können den Studiengang MJI als Ergänzungsstudium wählen und den Magistergrad neben dem Abschluss Erste Prüfung erwerben…" sowie Steiger, Wandel (2007), Seite 65, 82: "…Es handelt sich um einen grundständigen Studiengang von acht Semestern, der parallel zum ordentlichen Studiengang der Juristenausbildung angeboten wird. Er kann somit zwar selbständig studiert werden; aber der Fachbereich hat von Anbeginn darauf wert gelegt, dass er mit dem allgemeinen Studiengang verbunden wird. Er hat daher enge Verknüpfungen…"; Der Dekan, Fachbereich (2007), Seite 15: "…Dieser Studiengang ist gegenüber dem Staatsexamen völlig selbständig…" und "…kann mit dem Staatsexamensstudiengang verknüpft werden".
35 Vgl. § 2 Absatz 2 der Prüfungsordnung für den Magister Juris Internationalis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU Giessen (2007): "…Ist im Studiengang zur Ersten Prüfung nicht der Schwerpunktbereich "Europäisierung und Internationalisierung des Rechts" studiert und zum Gegenstand der Prüfung gemacht worden, müssen Kenntnisse im Völker- und Europarecht im Rahmen eines Ergänzungsstudiums von zwei Semestern nachgewiesen werden…".
36 Die schriftlichen Prüfungsteile betreffend § 2 Absatz 3 der Prüfungsordnung für den Magister Juris Internationalis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU Giessen (2007): "…Soweit in der Ersten Prüfung nicht der Schwerpunktbereich "Europäisierung und Internationalisierung des Rechts" geprüft worden ist, erstreckt sich die Zusatzprüfung…" sowie die mündlichen Prüfungsteile betreffend § 10 Absatz 3 der Prüfungsordnung für den Magister Juris Internationalis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU Giessen (2007): "…Soweit in der Ersten Prüfung nicht der Schwerpunktbereich "Europäisierung und Internationalisierung des Rechts" geprüft wurde, ist zusätzlich eine mündliche Prüfung…".
37 Insofern fehlgehend Steiger, Wandel (2007), Seite 65, 82: "…Da die Prüfung im neuen Schwerpunktbereich 4 "Europäisierung und Internationalisierung des Rechts" nunmehr im Prüfungszeugnis separat ausgewiesen wird, ist ein wesentlicher Zweck des MJI Studiengangs erreicht. Daher ist zu überlegen, ob er aufgegeben werden kann…".
38 Vgl. Der Dekan, Fachbereich (2007), Seite 18 sowie die Institutshomepage unter: http://www.recht.uni-giessen.de/ wps/fb01/home/fvl/Informationen/ (Stand: 22.08.2007).
39 Heine/ Kerst/ Sommer, Studienanfänger (2007), Seite 201: "…führen die meisten (44%) der Studienanfänger des Wintersemesters 2005/ 06 hochschulinterne Faktoren an, wie vielfältiges Lehrangebot, gute Ausstattung der Hochschule, gute Ranking- Ergebnisse für die Hochschule im gewählten Studienfach oder guter Ruf der Hochschule…".
40 Kappen, LKRZ (2007/ 07), Seite 283, 284: "…und die Kenntnis der unterschiedlichen Angebote an Schwerpunktbereichen und der konkreten Ausgestaltung von Studium und Abschlussprüfung bereits für die Wahl des Studienortes - und damit letztlich für die gesamte Planung der universitären Ausbildung - von entscheidender Bedeutung ist…"; Rolfs/ Rossi-Willberg, JuS (2007/ 04), Seite 297, 300: "…der von den Universitäten angebotenen Schwerpunktbereiche eröffnet den Studierenden heute weit mehr als früher die Möglichkeit, die Wahl ihres Studienortes auch von den Studieninhalten abhängig zu machen…".
41 Moßig, Universitätsblätter (2005), Seite 75, 84: "…So offenbart sich ein kurzfristig wohl kaum lösbares Problem der Justus-Liebig- Universität und der Stadt Gießen: Im Vorfeld der Studienortwahl wird Gießen als deutlich unattraktiver wahrgenommen als nach einigen Semestern Studium, wenn man die Stadt besser kennengelernt hat. Gießen besitzt ein schlechtes Fremdimage…"; Blanke, UNI-FORUM (2004/ 01), Seite 10: "…Wie sich herausstellt, sind viele, genau wie ich, nur wegen des Numerus Clausus nach Gießen gekommen…"; a. A. Der Dekan, Fachbereich (2007), Seite 22:"…ermöglicht den Studierenden ein ideales "Studentenleben" mit all seinen Facetten und vermittelt das Gefühl des "Aufgehobenseins"…".
42 Heine/ Kerst/ Sommer, Studienanfänger (2007), Seite 203: "…In den Rechtswissenschaften spielt der Hochschulort im aktuellen Wintersemester erstmals seit 1998/ 99 sogar wieder die wichtigste Rolle (45%), wobei allein 20% die Nähe zum Heimatort anführen. Hochschulinterne Gegebenheiten haben an Gewicht verloren und bilden nur noch für 42% der Studienanfänger den entscheidenden Faktor, wobei sich überdurchschnittlich viele häufig von dem guten Ruf der Hochschule leiten lassen (16%)...".
43 Moßig, Universitätsblätter (2005), 75, 84: "…Die Justus-Liebig-Universität und die Stadt Gießen stehen in enger Wechselbeziehung zueinander…"; Blanke, UNI-FORUM (2004/ 01), Seite 10: "…es ist vielleicht gerade dieser Aspekt, der mich mit vielen anderen in meinem Studiengang verbindet. Auch wenn wir zunächst nicht an die JLU wollten…"; vgl. auch Pauli, UNI-FORUM (2007/ 03), Seite 13: "…identifizieren sich Mitarbeiter und Studierende deutlich stärker mit ihrem Fachbereich oder der Universität als mit Stadt und Region. Sowohl Mitarbeiter als auch Studierende bewerten Gießen im Hinblick auf Einkaufmöglichkeiten, kulturelles Angebot, Stadtbild und Umland durchweg schlechter…".
44 Vgl. in die korrekte Richtung die Kooperationsprojekte sog. "Wissen schafft Stadt" zum Universitätsjubiläum 2007 unter: http://www.uni-giessen.de/cms/uber-uns/400-jahre/startseite/wissenschaftsstandort (Stand: 22.08.2007).
45 Der Präsident, Entwicklungsplan (2004), Seite 20; vgl. Pauli, UNI-FORUM (2007/ 03), Seite 13: "…"Gießen sollte als Marke gepflegt werden" - und Stadt und Universität sollten dies gemeinsam tun. Das sind die wesentlichen Empfehlungen der "Jubiläumsstudie 2007: Gießen genießen oder begießen? Auf dem weg zur Wissenschaftsstadt"…".
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