Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Konstellation der Intervention auf Einladung einer Regierung, die für die Begehung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit an ihrer Bevölkerung verantwortlich ist. Unumstritten ist, dass für eine völkerrechtmäßige Intervention auf Einladung eine gültige Einwilligung vorliegen muss und sich die Interventionshandlungen innerhalb der Grenzen dieser Einwilligung bewegen müssen. Die Einzelheiten der Intervention auf Einladung sind jedoch nahezu alle umstritten. Die Arbeit gibt daher zunächst einen Überblick über die rechtliche Einordnung sowie über die Voraussetzungen einer gültigen Einwilligung und untersucht im Anschluss die völkerrechtlichen Grenzen der Interventionshandlungen.
Die Konstellation ist sowohl theoretisch hoch kontrovers als auch praktisch sehr relevant. Sie wird in der Arbeit an zwei Punkten behandelt: Erstens bei der Einwilligungsbefugnis. Hier stellt sich die Frage, ob eine Regierung, die für die oben genannten Verbrechen verantwortlich ist, ihre Befugnis verliert, militärische Hilfe eines anderen Staates einzuladen, sodass es bereits an einer gültigen Einwilligung fehlt.
Zur Beantwortung der Frage wird zunächst die dogmatische Konstruktion eines Verlusts der Einwilligungsbefugnis der Regierung im Lichte der Responsibility-to-Protect-Doktrin untersucht. Anschließend wird anhand der Intervention Russlands in Syrien die aktuelle Staatenpraxis betrachtet und die opinio iuris der Staaten untersucht, um zu bewerten, ob der Verlust der Einwilligungsbefugnis einer Regierung, die für die Verbrechen verantwortlich ist, auch völkergewohnheitsrechtlich gilt. Zweitens wird die Konstellation i.R.d. Grenzen der aufgrund der Einwilligung stattfindenden Interventionshandlungen relevant. Hier wird v.a. diskutiert, ob eine Einwilligung, welche die Begehung von bzw. Beteiligung an den Verbrechen der einladenden Regierung ausdrücklich umfasst, den intervenierenden Staat diesbezüglich von seinen völkerrechtlichen Pflichten befreien kann.
Gliederung
A. Einleitung
I. Definition der Intervention auf Einladung
II. Eingrenzung der Fragestellung
B. Rechtliche Einordnung
I. Gewaltverbot
1. Tatbestandsausschluss
2. Abgrenzung zur kollektiven Selbstverteidigung
II. Andere völkerrechtliche Pflichten des intervenierenden Staates
C. Voraussetzungen einer gültigen Einwilligung
I. Erteilung der Einwilligung
II. Zeitpunkt der Einwilligung
III. Freiwilligkeit
IV. Einwilligungsbefugnis
1. Keine Einwilligungsbefugnis der Opposition
2. Einwilligungsbefugnis der Regierung
a) Effektive Kontrolle
b) Internationale Anerkennung
3. Ergebnis
V. Einwilligung durch die zuständige Instanz
D. Einwilligungsbefugnis einer Regierung, die für R2P-Verbrechen verantwortlich ist
I. Entwicklung des Souveränitätsverständnisses im Völkerrecht
II. Dogmatische Konstruktion: Verlust der Einwilligungsbefugnis der Regierung
III. Russlands Intervention in Syrien auf Einladung des Assad-Regimes
1. Assad-Regime als Regierung Syriens
2. Verlust der Einwilligungsbefugnis durch die Begehung von R2P-Verbrechen?
a) Internationale Reaktionen auf die Intervention Russlands
b) Auswertung der Staatenpraxis
IV. Ergebnis
E. Grenzen der Interventionshandlungen und Missbrauchsgefahr
I. Einwilligung als Grenze
II. Einwilligung als einzige Grenze?
F. Fazit
- Quote paper
- Sophie Maria Martha Wollert (Author), 2021, Die Intervention auf Einladung. Voraussetzungen, Grenzen, Missbrauchsgefahr, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1167965
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