„Der Vortrag, den ich auf Ihren Wunsch zu halten habe, wird Sie nach verschiedenen
Richtungen notwendig enttäuschen. In einer Rede über Politik als Beruf werden Sie
unwillkürlich eine Stellungnahme zu aktuellen Tagesfragen erwarten. Das wird aber
nur in einer rein formalen Art [...] geschehen[...]“ (Weber 1926/ 1992: 5). Mit diesen
Worten beginnt Max Weber seinen 1919 gehalten Vortrag über Politik als Beruf.
Auch diese Arbeit wird Sie, die Leser notwendig enttäuschen. Zunächst
werden wir Webers Gedankengang durch seinen Vortrag hindurch folgen. Wir
werden dabei nahe an der zweiten Auflage des Textes von 1926 bleiben.
Anschließend werden wir versuchen diese Gedanken auf aktuelle Tagesfragen zu
beziehen. Dazu werden wir, mit Weber die Debatte um die Stammzellenforschung
beleuchten. Im Rahmen dieser Arbeit wird es jedoch nicht möglich sein (weit) über
das von den Medien vermittelte Alltagswissen zu diesem Thema hinauszugehen.
Ebenso wenig werden wir die Argumentationen der verschiedenen Positionen in
Gänze nachvollziehen können. Da es sich bei dieser Ausarbeitung aber um eine
soziologische Perspektive handelt, soll uns dieser Umstand nicht allzu sehr stören.
„- Damit zur Sache!“ (Weber 1926/ 1992: 5)
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung
II Politik als Beruf
2.1 Politik als Beruf. Definitionen
2.2 Politik als Beruf. Stabilität des Staates
2.3 Politik als Beruf. Politiker
2.4 Politik als Beruf. Die Entwicklung
2.5 Politik als Beruf. Ethische Fragen
III Stammzellenforschung
3.1 Stammzellenforschung. Einleitung
3.2 Stammzellenforschung. Abriss: Naturwissenschaftliche Grundlagen
3.3 Stammzellenforschung. Abriss: Juristische Grundlagen
3.4 Stammzellenforschung. Grundlegendes ethisches Problem
3.5 Stammzellenforschung. Gesinnungsethik vs. Verantwortungsethik beim Problem der Stammzellenforschung
IV Fazit
V Anhang
5.1 Anhang. Literaturverzeichnis
I Einleitung
„Der Vortrag, den ich auf Ihren Wunsch zu halten habe, wird Sie nach verschiedenen Richtungen notwendig enttäuschen. In einer Rede über Politik als Beruf werden Sie unwillkürlich eine Stellungnahme zu aktuellen Tagesfragen erwarten. Das wird aber nur in einer rein formalen Art [...] geschehen[...]“ (Weber 1926/ 1992: 5). Mit diesen Worten beginnt Max Weber seinen 1919 gehalten Vortrag über Politik als Beruf.
Auch diese Arbeit wird Sie, die Leser notwendig enttäuschen. Zunächst werden wir Webers Gedankengang durch seinen Vortrag hindurch folgen. Wir werden dabei nahe an der zweiten Auflage des Textes von 1926 bleiben. Anschließend werden wir versuchen diese Gedanken auf aktuelle Tagesfragen zu beziehen. Dazu werden wir, mit Weber die Debatte um die Stammzellenforschung beleuchten. Im Rahmen dieser Arbeit wird es jedoch nicht möglich sein (weit) über das von den Medien vermittelte Alltagswissen zu diesem Thema hinauszugehen. Ebenso wenig werden wir die Argumentationen der verschiedenen Positionen in Gänze nachvollziehen können. Da es sich bei dieser Ausarbeitung aber um eine soziologische Perspektive handelt, soll uns dieser Umstand nicht allzu sehr stören.
„- Damit zur Sache!“ (Weber 1926/ 1992: 5)
II Politik als Beruf
2.1 Politik als Beruf. Definitionen
Weber beginnt den Vortrag mit einer umfassenden, allgemein gültigen Definition. Er versteht unter Politik „jede Art selbstständig leitender Tätigkeit“ (Weber 1926/ 1992: 5). Für die folgenden Fragestellungen ist es nach Weber jedoch nötig den Begriff deutlich enger zu fassen. Politik ist demnach „die Leitung oder die Beeinflussung der Leitung eines politischen Verbandes“ (Weber 1926/ 1992: 5). Unter einem politischen Verband oder Staat versteht Weber „diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes – dies: das >>Gebiet<<, gehört zum Merkmal- das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht“ (Weber 1926/ 1992: 6). Er weist darauf hin, dass Gewalt niemals das einzige oder gar das normale Mittel eines Staates ist. Sie ist nur das ihm spezifische.
Beide Definitionen verbindend erkennt man die im Alltag dominierende Bedeutung des Begriffs der Politik. So bedeutet er immer „Sterben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung, sei es zwischen Staaten, sei es innerhalb eines Staates zwischen den Menschengruppen, die er umschließt“ (Weber 1926/ 1992: 7).
2.2 Politik als Beruf. Stabilität des Staates
Damit ein Staat nun bestehen kann bedarf es der Fügung (oder dem Gehorsam) der Beherrschten gegenüber den Herrschern. Nach Weber stützt sich jede Herrschaft auf innere Rechtfertigungsgründe und auf äußere Mittel (vgl. Weber 1926/ 1992: 8).
Bei der Frage nach den Gründen der inneren Rechtfertigung begegnen wir Webers drei (Ideal-)Typen legitimer Herrschaft. Diese sind: legale, traditionale und charismatische Herrschaft.[1]
Die bürokratische Herrschaft ist der reinste Typ der legalen Herrschaft Kraft Satzung. „Grundvorstellung ist: daß beliebiges Recht durch formal korrekt gewillkürte Satzung geschaffen und abgeändert werden könne.“ (Weber 1922/ 2002: 717) Bei diesem Typ der Herrschaft gilt das Gehorsam keiner bestimmten Person. Allein den aufgestellten Regeln ist zu folgen. Das gilt für den Herrschenden ebenso wie für die Gehorchenden. Bei der traditionellen Herrschaft, „kraft Glaubens an die Heiligkeit der von jeher vorhandenen Ordnung und Herrengewalten“ (Weber 1922/ 2002: 720) wird einer Person gehorcht. Das Herrschaftsverhältnis beruht auf Pietät. Typischer Vertreter dieser Form ist die patriarchalische Herrschaft. Hier gefährdet der Herrscher seine Macht, falls er versucht „neues Recht gegenüber den Traditionsnormen zu schaffen“ (Weber 1922/ 2002: 720). Bei der charismatischen Herrschaft, „kraft affektueller Hingabe an die Person des Herren und ihre Gnadengabe“ (Weber 1922/ 2002: 725) gilt das Gehorsam der Jünger rein den Qualitäten des Führers. Diese Form der Herrschaft scheint am wenigsten stabil. Verliert der Führer sein Charisma, vertrauen und folgen ihm die Jünger nicht mehr. Seine Herrschaft endet.
Weber betont, dass er sich bei diesen (reinen) Typen nicht auf die Motive der Beherrschten bezieht, sich zu fügen. In diesem Zusammenhang verweist er auf Furcht oder die Hoffnung auf Lohn. An dieser Stelle will er jedoch nicht näher darauf eingehen.
Im Folgenden ist vor allem die charismatische Herrschaft interessant. Hier gilt der Herrscher als berufener Führer des Volkes. Genau daraus lässt sich nach Weber der Beruf des Politikers ableiten.
Aber selbst der charismatischste Führer ist nicht im Stande seine Macht ohne Hilfsmittel aufrecht zu erhalten. Hier kommen die zuvor erwähnten äußeren Mittel ins Spiel. Diese Mittel bestehen einerseits aus dem Verwaltungsstab, andererseits aus den Verwaltungsmitteln. Der Verwaltungsstab ist nicht allein durch die Legitimitätsvorstellung an den Herrscher gebunden (vgl. Weber 1926/ 1992: 10). Weber entdeckt zwei entscheidende Mittel, die den Gehorsam des Verwaltungsstabs bedingen. Erstens (materielles) Entgelt und zweitens soziale Ehre. Da beide „an das persönliche Interesse appellieren“ (Weber 1926/ 1992: 10) kann man an dieser Stelle von (tatsächlichen) Motiven der Akteure sprechen.
Was die Verwaltungsmittel angeht, lassen sich laut Weber zwei grundsätzliche Staatsordnungen unterscheiden. In einem ständisch gegliederten Verband liegen die Verwaltungsmittel „ganz oder teilweise in der Eigenmacht des abhängigen Verwaltungsstabes“ (Weber 1926/ 1992: 11). Hier herrscht eine Art der Machtteilung. Im zweiten Fall ist der Herrscher im alleinigen Besitz aller Verwaltungsmittel. In diesem Fall ist der Herrscher auch alleiniger Machthaber. Der moderne rational bürokratische Staat ist das perfekte Beispiel für diese Art der Verwaltungsorganisation. Er entsteht immer durch die Enteignung der „Träger von Verwaltungsmacht“ (Weber 1926/ 1992: 12) durch den Herrscher. Das Resultat erkennen wir im heutigen modernen Staat: „die >Trennung< des Verwaltungsstabs: der Verwaltungsbeamten und Verwaltungsarbeiter, von den sachlichen Betriebsmitteln“ (Weber 1926/ 1992: 13). Im Zuge dieser Entwicklung sind weitere Berufspolitiker aufgetreten, die „nicht selbst Herren sein wollten, wie die charismatischen Führer, sondern in den Dienst politischer Herren traten“ (Weber 1926/ 1992: 14).
2.3 Politik als Beruf. Politiker
Politik kann von Gelegenheits-, neben- und hauptberuflichen Politikern betrieben werden. Für Weber gehört jeder der zur Wahl geht, schon zur Gruppe der Gelegenheitspolitiker. Nebenberufliche Politiker sind all die, die „weder materiell noch ideell in erster Linie“ (Weber 1926/ 1992: 14) ihr Leben aus der Politik machen. Als Beispiel nennt Weber Parteivereine Vorstände, die ihre Tätigkeit nur im Bedarfsfall ausüben. Er erklärt, dass kein Fürst seine Macht mit dieser Art der politischen Unterstützung aufrecht erhalten kann und daher auf hauptberufliche Politiker angewiesen ist.
Ein hauptberuflicher Politiker kann f ür die Politik, oder von der Politik leben. Für Weber versteht es sich von selbst, dass „der Gegensatz [...] keineswegs ein exklusiver“ (Weber 1926/ 1992: 16) ist. Für die Politik lebt, wer seinem Leben durch den Dienst an einer Sache einen Sinn gibt, oder einfach nur die Macht genießt, die er besitzt. Im Gegensatz dazu versucht ein Mensch von der Politik zu leben, indem er bemüht ist aus seiner politischen Tätigkeit „eine dauernde Einnahmequelle zu machen“ (Weber 1926/ 1992: 16). Damit ein Politiker ausschließlich für die Politik leben kann, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Er muss von den möglichen Einnahmen aus der Politik unabhängig, und wirtschaftlich abkömmlich sein. Für Weber ist der Rentner derjenige, der diese Voraussetzungen am ehesten erfüllt. Sein Einkommen ist unabhängig von seiner Arbeitskraft, er ist somit abkömmlich im wirtschaftlichen Sinn. Weber ist der Ansicht, dass sich der „ganz rücksichts- und voraussetzungslose politische Idealismus“ (Weber 1926/ 1992: 18) aber gerade bei den Vermögenslosen findet. Demnach sollte die Politik auch ihnen zugänglich sein.
Wer von der Politik leben will kann entweder „>Pfründner< oder besoldeter >Beamter< sein“ (Weber 1926/ 1992: 19). Ein Pfründner wird für bestimmte Leistungen bezahlt, während ein Beamter ein festes Gehalt bezieht.
2.4 Politik als Beruf. Die Entwicklung
Weber zeigt im Weiteren die Entstehung des modernen Beamtentums und der leitenden Politiker. Dabei stellt er detailliert historische Entwicklungen in verschiedenen Ländern dar (vgl. Weber 1926/ 1992: 22ff). Ich werde diese Beschreibung hier nicht wiederholen. Stattdessen werde ich versuchen, die wichtigsten Aussagen in wenigen Sätzen darzustellen.
Das Fachbeamtentum bezeichnet Weber als „durch langjährige Vorbildung fachgeschulten, hochqualifizierten geistige Arbeiterschaft mit einer im Interesse der Integrität hochentwickelten ständischen Ehre“ (Weber 1926/ 1992: 21). Der Aspekt der Ehre ist wichtig um der drohenden Korruption vorzubeugen. Die Qualifikation des Fachbeamten fehlt im politischen System nur den Ministern. Weber bezeichnet sie als Repräsentanten „der politischen Machtkonstellation“ (Weber 1926/ 1992: 26), die sich an die Vorschläge ihrer beratenden Fachbeamten halten sollten. Er erörtert verschiedene Typen von Berufspolitikern und deren Geschichte (vgl. Weber 1926/ 1992: 27ff). Der modernste Typ dieser Berufspolitiker ist dabei der Parteibeamte, der „erst der Entwicklung der letzten Jahrzehnte und, teilweise, Jahre angehört. “(Weber 1926/ 1992: 38). Weber widmet sich im folgenden dem Wesen der Parteien, eine Analyse auf die ich hier nicht detailliert eingehen kann (vgl. Weber 1926/ 1992: 38ff).
Er kommt zum Ergebnis, dass es nur die Alternative zwischen einer „Führerdemokratie mit >Maschine< oder führerlose[r] Demokratie, das heißt: die Herrschaft der >Berufspolitiker< ohne Beruf, ohne die inneren, charismatischen Qualitäten, die eben zum Führer machen“ (Weber 1926/ 1992: 59) gibt. Bei dieser Formulierung bekommt man den Eindruck, dass Weber hier Schwierigkeiten hat, der von ihm selbst propagierten Werturteilsfreiheit nachzukommen.2 Dieser Eindruck verstärkt sich, wenn Weber im Folgenden vom „Ventil für das Bedürfnis nach Führertum“ (Weber 1926/ 1992: 60) spricht und sich für einen vom Volk gewählten Reichspräsidenten einsetzt. Doch das nur am Rande.
[...]
[1] Für eine ausführliche Darstellung vgl. Weber, Max (1922) „Die drei reinen Typen legitimer Herrschaft. Eine soziologische Studie“ in Kaesler, Dirk (2002): Max Weber Schriften 1884- 1922, S.717- 733
2 Zur Werturteilsfreiheit vgl. Weber, Max (1917) „Der Sinn der >Wertfreiheit< der soziologischen und ökonomischen Wissenschaften“ in Kaesler, Dirk (2002): Max Weber Schriften 1884- 1922, S. 358- 394
- Citar trabajo
- Daniel Klein (Autor), 2008, Max Weber und die Stammzellenforschung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116768
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.