Dieses Skript muss die Lehrenden (Ausbildung und Weiterbildung) dabei unterstützen, das Thema Äquivalenzziffernkalkulation zu beherrschen. Es wird zuerst das Thema erklärt, dann ein Beispiel zur Erläuterung der Thematik dargestellt. Im Anschluss werden prüfungsähnliche Aufgaben Schritt für Schritt bearbeitet und die Lösung ausführlich erläutert und wenn notwendig interpretiert.
Inhaltsverzeichnis
Äquivalenzziffernkalkulation
1. Wesen und Anwendung der Äquivalenzziffernkalkulation
2. Beispiel
3. Prüfungsvorbereitung/Prüfungstraining
1. Wesen und Anwendung der Äquivalenzziffernkalkulation
Die Äquivalenzziffernkalkulation (Sortenkalkulation). Sie wird im Unternehmen mit Sortenfertigung angewendet, wo die Erzeugnisse (Produkte) gleichartig sind. Z.B. Brauereien, Zigarettenfabriken, Glaswerke. Die Erzeugnisse werden aus dem gleichen Rohstoff angefertigt und durchlaufen das gleiche Produktionsverfahren (Produktionsprozess), beanspruchen aber die Produktionsstätte unterschiedlich. Sie unterscheiden sich durch Bezugsgrößen wie Größe, Durchmesser und Gewicht.
Äquivalenzziffern oder Verhältniszahlen
- Es muss zwischen den Erzeugnissen ein festes Kostenverhältnis vorliegen.
Bei der Äquivalenzziffernkalkulation wird mithilfe von Äquivalenzziffern das Kostenverhältnis der einzelnen Produkte (Sorten) zu einer Standardsorte, der Einheitssorte beschrieben. Entweder die Sorte, die am meisten hergestellt wird. Oder die Sorte mit der höchsten Produktionsmenge.
- Bedeutung von Äquivalenzziffern
Äquivalenzziffer der Einheitssorte beträgt 1. Hat ein anderes Produkt Äquivalenzziffer von 3, bedeutet dies, dass dieses Produkt im Vergleich zum Einheitsprodukt dreimal so viel Kosten verursacht.
2. Beispiel
Eine kleine Ziegelei produziert und verkauft drei Sorten Klinkersteine, und zwar 540.000 Stück der Sorte A, 200.000 Stück B und 80.000 Stück C.
Die Kosten eines Monats betragen 609.000€. Die Steine unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Masse. Die Äquivalenzziffern werden in Anlehnung an die Masse der Steine festgelegt, weil diese maßgebend für die Kostenhöhe ist. Die Sorte A als das gängige Standardprodukt mit 2,5 kg/Stück erhält die Äquivalenzziffer 1,0. Sorte B mit 2,0 kg/Stück. Sorte C mit 3,5 kg/Stück.
Berechnen Sie mit Hilfe der Äquivalenzziffernkalkulation die Stückkosten und die Selbstkosten der einzelnen Sorten.
Lösungserläuterung Beispiel
Schritt 1: Ermittlung der Äquivalenzziffern für die übrigen Sorten mit der jeweils angegebenen Maße:
Sorte A als Standardprodukt erhält die Äquivalenzziffer 1,0 (2,5/2,5)
Sorte B mit 2,0 kg/Stück Äquivalenzziffer = 2,0 / 2,5 = 0,8
Sorte C mit 3,5 kg/Stück Äquivalenzziffer = 3,5 / 2,5 = 1,4
Äquivalenzziffern A 1,0 B 0,8 C 1,4
Schritt 2: Multiplikation der Mengen der einzelnen Sorten mit ihren Äquivalenzziffern
Ergebnisse sind sogenannte Einheitsmengen, die auch Verrechnungseinheiten genannt werden
A: 540.000 * 1,0 = 540.000
B: 200.000 * 0,8 = 160.000
C: 80.000 * 1,4 = 112.000
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Schritt 3: Division der Gesamtkosten der Periode durch die Summe der Einheitsmengen,
Ergebnis sind die Stückkosten der Einheitssorte. Stückkosten des Einheitsprodukts 609.000/812.000 = 0,75 €/Stück
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Schritt 4: Multiplikation der Stückkosten der Einheitssorte mit den Äquivalenzziffern der einzelnen Sorten. Ergebnis sind die Stückkosten je Sorte
A: 0,75 * 1,0 = 0,75 €/Stück
B: 0,75 * 0,8 = 0,60 €/Stück
C: 0,75 * 1,4 = 1,05 €/Stück
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Schritt 5: Multiplikation der Stückkosten der einzelnen Sorten mit den Produktionsmengen der Sorten. Ergebnis sind die Gesamtkosten je Sorte
A: 540.000 * 0,75 = 405.000 €
B: 200.000 * 0,60 = 120.000 €
C: 80.000 * 1,05 = 84.000 €
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3. Prüfungsvorbereitung/Prüfungstrainer der Äquivalenzziffernkalkulation
Aufgabe 1 Voraussetzungen zur Anwendung der Äquivalenzkalkulation
Stellen Sie fest, welche 2 Voraussetzungen zur Anwendung der Äquivalenzziffernkalkulation erfüllt werden müssen!
1. Die Erzeugnisse müssen den gleichen Verbrauch haben
2. Die Erzeugnisse müssen artgleich sein
3. Die Gemeinkosten der Erzeugnisse müssen gleich sein
4. Der Stückdeckungsbeitrag der Erzeugnisse muss positive sein
5. Die Erzeugnisse müssen in einem festen Kostenverhältnis zueinanderstehen
6. Die Gesamtkosten müssen in variable und fixe Kosten geteilt werden können.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Lösung Lösungserläuterung Aufgabe 1
1. Falsch: Die Erzeugnisse müssen nicht den gleichen Verbrauch haben. Die Äquivalenzziffern geben das Verbrauchsverhältnis der Erzeugnisse an Rohstoffen. So wäre der Äquivalenzziffer bei allen Erzeugnissen 1.
2. Richtig: Die Erzeugnisse müssen artgleich sein. Also aus demselben Rohstoff angefertigt werden.
3. Falsch: Bei Äquivalenzziffernkalkulation gibt es keine Trennung in Gemein- und Einzelkosten.
4. Falsch: Bei Äquivalenzziffernkalkulation gibt es keine Trennung in fixe und variable Kosten und somit kann keinen Stückdeckungsbeitrag ermittelt werden.
5. Richtig: Die Erzeugnisse müssen in einem festen Verhältnis zueinanderstehen. Dieses Verhältnis kann nach mehreren Kriterien z.B. Größe, Durchmesser, Gewicht usw. festgelegt werden.
6. Falsch: Siehe 4
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