Ich bin durch eine Ausarbeitung in der Realschule auf dieses Thema aufmerksam geworden und möchte nun im Folgenden diese Problematik näher erläutern und versuchen aktuelle Bezüge zu finden. Bis zum 12. Jahrhundert war die Kirche tolerant gegenüber den religiösen Vorstellungen des „einfachen“ Volkes. Sie leugnete die Existenz von Hexen. Die Bischöfe wurden jedoch angewiesen, jede Person mit einer Bußstrafe zu versehen oder auszustoßen, die an Hexen oder teuflische Magie glaubte. Im 12. Jahrhundert hatte die Kirche gegen eine wachsende Zahl von Häterikern zu kämpfen. Es entstanden zahlreiche Splittergruppen, die ihre eigene Vorstellung vom richtigen Glauben besaßen und diese auch weitergaben. Zu diesen Gruppen gehörten die Katharer, von denen der Begriff Ketzer abgeleitet wurde. Die Mitglieder der Katharer zweifelten an der Richtigkeit der kirchlichen Lehre und verurteilten das Wohlleben und die Sittenlosigkeit von Kirchenvertretern aller Ränge. Die Katharer und andere Gruppen gewannen immer mehr Einfluss und wurden so zu einer Bedrohung für die Kirche. Auch die damals volksüblichen „Zauberer“ wurden von der geistlichen Obrigkeit als Konkurrenz empfunden. Letztlich gab man den Vorsatz der Leugnung aller Hexerei auf und verband sie mit dem „Abfall von der Kirche“ ). So wurden aus den Katharern schließlich Hexer. Nach der gewaltsamen Unterdrückung der Katharer durch die geistliche Obrigkeit, gründete Papst Gregor IX eine Zentrale Kirchenbehörde zur Verteidigung des rechten Glaubens: die Inquisition. Die Aufgabe der Inquisitoren lag nicht allein im Begleiten und Beraten von Prozessen, vielmehr waren sie verpflichtet selbstständig nach möglichen Ketzern zu fahnden, was sie, wenn man die Opferzahlen analysiert, mit großer Begeisterung getan haben.
Inhaltsangabe
1 Ursachen der Hexenverfolgung
1.1 Die Kirche
1.2 Die gesellschaftliche Lage
1.3 Die Bürgerlichen
2 Verlauf der Hexenverfolgung
2.1 Die Constitutio Criminalis Carolina
2.2 Die Hexenbulle
2.3 Der Hexenhammer
2.3.1 Die Autoren
2.3.2 Grobe inhaltliche Erfassung
2.3.3 Folgen des Hexenhammers
2.4 Verlauf eines Hexenprozesses
2.4.1 Anklage
2.4.2 Die Befragung
2.4.3 Hexenproben
2.4.4 Die Folter
2.4.5 Die Hinrichtung
2.4.6 Die Freilassung
3 Das Ende der Hexenverfolgung
4 Resümee
5 Anhang
5.1 Opfer der Hexenverfolgung
5.2 Quellenverzeichnis
5.3 Materialien aus dem Internet
1 Ursachen der Hexenverfolgung
Ich bin durch eine Ausarbeitung in der Realschule auf dieses Thema aufmerksam geworden und möchte nun im Folgenden diese Problematik näher erläutern und versuchen aktuelle Bezüge zu finden.
1.1 Die Kirche
Bis zum 12. Jahrhundert war die Kirche tolerant gegenüber den religiösen Vorstellungen des „einfachen“ Volkes. Sie leugnete die Existenz von Hexen. Die Bischöfe wurden jedoch angewiesen, jede Person mit einer Bußstrafe zu versehen oder auszustoßen, die an Hexen oder teuflische Magie glaubte. Im 12. Jahrhundert hatte die Kirche gegen eine wachsende Zahl von Häterikern zu kämpfen. Es entstanden zahlreiche Splittergruppen, die ihre eigene Vorstellung vom richtigen Glauben besaßen und diese auch weitergaben. Zu diesen Gruppen gehörten die Katharer, von denen der Begriff Ketzer abgeleitet wurde. Die Mitglieder der Katharer zweifelten an der Richtigkeit der kirchlichen Lehre und verurteilten das Wohlleben und die Sittenlosigkeit von Kirchenvertretern aller Ränge. Die Katharer und andere Gruppen gewannen immer mehr Einfluss und wurden so zu einer Bedrohung für die Kirche. Auch die damals volksüblichen „Zauberer“ wurden von der geistlichen Obrigkeit als Konkurrenz empfunden. Letztlich gab man den Vorsatz der Leugnung aller Hexerei auf und verband sie mit dem „Abfall von der Kirche“[1] ). So wurden aus den Katharern schließlich Hexer. Nach der gewaltsamen Unterdrückung der Katharer durch die geistliche Obrigkeit, gründete Papst Gregor IX eine Zentrale Kirchenbehörde zur Verteidigung des rechten Glaubens: die Inquisition. Die Aufgabe der Inquisitoren lag nicht allein im Begleiten und Beraten von Prozessen, vielmehr waren sie verpflichtet selbstständig nach möglichen Ketzern zu fahnden, was sie, wenn man die Opferzahlen analysiert, mit großer Begeisterung getan haben.[2] )
1.2 Die gesellschaftliche Lage
Vom 12. Jahrhundert bis zum 17. Jahrhundert herrschten immer wieder Hungersnöte. Aufgrund von Missernten stiegen die Preise bis zum 1000 fachen des Normalpreises. Die
Schwankungen führten zum Anstieg der Lebenserhaltungskosten und zur Verelendung breiter Bevölkerungsschichten. Der Unterschied zwischen Reichen und Armen klaffte immer weiter auseinander, zusätzlich verbreiteten sich Krankheiten. Es ist zu beobachten, dass gerade in Krisensituationen wie z.B.: Missernten, Hungersnöte oder Krankheiten die Hexenverfolgung fast exzessiv betrieben wurde, denn die Bevölkerung suchte nach einem Schuldigen an dieser Situation.
1.3 Die Bürgerlichen
Vor der planmäßigen Hexenverfolgung hatte fast jedes Dorf seine eigene Hexe, auch Zauberfrau genannt. Sie kannte sich meist hervorragend mit Pflanzen und deren Wirkung aus, verrichtete Hebammendienste und verstand sich darauf sowohl Mensch als auch Tier zu heilen. Es ist im Nachhinein nicht auszuschließen, dass einige auch die so genannte „schwarze“ Magie anwandten. Diese Dorfhexe schwebte ständig in der Gefahr im Falle eines Versagens zumindest scheel angesehen zu werden. Traf ein Missgeschick das Dorf, sei es wie bereits erwähnt eine Missernte oder eine Seuche, fiel der Verdacht als erstes auf das Mitglied der Gemeinschaft dass zu „zaubern“ verstand. Sie hätte das Unglück verhindern müssen. Diese Einstellung führte dazu, dass die Dorfhexen zwar benötigt wurden aber selten in gutem Ruf standen und so war der Schritt nicht weit diese Frauen, von weltlicher und geistlicher Obrigkeit dazu aufgehetzt, als Ketzer zu verleumden und somit fast zwangsläufig dem Scheiterhaufen preiszugeben.[3] )
2 Verlauf der Hexenverfolgung
2.1 Die Constitutio Criminalis Carolina
Die Hexenverfolgung endete immer in einem so genannten Hexenprozess und wie diese Bezeichnung schon ausdrückt, gab es auch einen gesetzlichen Hintergrund. Im Jahre 1532 erließ Kaiser Karl V die Peinliche Gerichtsordnung, sodass alle Prozesse von nun an im Namen von Recht und Ordnung geführt wurden. Nach Kaiser Karl V. wurde dieses erste Strafgesetz auch Carolina genannt. In diesem Strafgesetzbuch wurde neben Mord, Totschlag, Räuberei und Brandstiftung auch die Zauberei als schweres Verbrechen
genannt. Die Einführung der "Carolina" schuf die Vorraussetzung für die massenhafte
Durchführung von Hexenprozessen zwischen 1550 und 1650 in Deutschland. Vielfach
wird dieses erste deutsche Strafrecht auch als Bürokratischer Terror bezeichnet. Unschuldige Menschen gerieten in die Fänge eines erbarmungslosen, wie ein Uhrwerk ablaufenden Vernichtungsapparates aus dem es in der Regel kein Entrinnen gab. In der Carolina wurde der so genannte Ordalprozess, dessen anerkanntes Beweismittel das Gottesurteil war, von einem Indizien- und Geständnisprozess abgelöst. Diese Prozessform wurde von der Carolina bis in die letzte Einzelheit geregelt. Das Geständnis der Angeklagten galt fortan als das verlässlichste Mittel der Wahrheitsfindung. Die „Carolina“ versuchte mit dem Richter eine unabhängige Instanz einzusetzen. Er war ein von der Obrigkeit beauftragter Beamter mit festem Gehalt, er musste einen Amtseid leisten und es war ihm verboten eine Belohnung vom Kläger zu nehmen. Es war die Aufgabe des Richters auf legale Weise ein Geständnis zu erzwingen und durch Indizien und Nachforschungen die Wahrheit des gestandenen Verbrechens zu erhärten. Die „Carolina“ bestätigte noch einmal gesetzlich den Einsatz der Folter, die auch schon bei früheren Prozessen zur Erzwingung eines Geständnisses angewandt wurde. Gleichzeitig setzte man die Regeln für ihre Anwendung fest. Nur beim Vorliegen ganz bestimmter Verdachtsgründe (Indizien) durfte gefoltert werden. Ein unter der Folter abgelegtes Geständnis war erst dann gültig, wenn es außerhalb der Folter freiwillig wiederholt wurde. Diese scheinbar humane Regelung brachte dem Angeklagten real nur leider nichts ein, drohte ihm doch beim Widerruf des erfolterten Geständnisses erneut die Folter.[4] )
2.2 Die Hexenbulle
Die berüchtigte Hexenbulle auch „Summix desiderantibus affectibus“[5] ) genannt, wurde am 5. Dezember 1484 von Papst Innozens VIII veröffentlicht. Sie enthielt im wesentlichen eine weitere Bestätigung zur Anwendung der Folter. Des Weiteren übernahm er darin kritiklos was der fanatische Institoris ihm versichert hatte: „dass sich die Hexensekte nun auch in Deutschland ausbreite und das dem christlichen Glauben und der Kirche von ihr tödliche Gefahr drohte. Als Oberhirt aller Christen könne er, so der Papst, das gottlose Treiben nicht länger dulden. Deshalb rufe er alle Obrigkeiten auf, die „geliebten Söhne“[6] )
Institoris und Sprenger bei der Enttarnung und Ausrottung der teuflischen Verschwörung
tatkräftig zu unterstützen.“. Diese Worte waren ein Freibrief für Institoris den er sofort ausnutze und um die Wichtigkeit der Hexenbulle festzuhalten, legte er sie seinem eigenen Werk, dem Hexenhammer, bei.[7] )
2.3 Der Hexenhammer
Der Verfasser des Hexenhammers auch „Malleus Maleficarum“ genannt, war der bereits schon erwähnte Institoris, dessen eigentlicher Geburtsname Heinrich Kramer lautet. Dieses Buch wurde erstmals 1486, in Speyer, veröffentlicht und erlebte 29 weitere Auflagen. Es bearbeitet die Hexenfrage in insgesamt drei Teilen.[8] )
2.3.1 Die Autoren
„Wenn hier von einem Verfasser die Rede ist, dann deshalb, weil die neuesten Forschungsergebnisse die Autorschaft eindeutig bewiesen haben. Der ebenfalls oft genannte Dominikaner Jacob Sprenger war mit Kramer aus mehreren Gründen zutiefst verfeindet und kann mit keinem Textteil des Hexenhammers in Verbindung gebracht werden.“[9] ) Institoris scheint den Namen des berühmteren Ordensbruders aus politischen Gründen missbraucht zu haben, wie er auch sonst nicht vor Täuschungen und Betrug zurückschreckte. Um die Rechtmäßigkeit des Hexenhammers zu beweisen versendete er ihn zur Approbation an die Kölner Universität. Da die dort erstellte Bewertung aber nicht so ausfiel wie er es sich gewünscht hätte, änderte Institoris sie in wesentlichen Teilen. Diese geänderte Version legte er seinem Werk in der 2 Auflage bei. Doch um eine frühzeitige Entdeckung zu verhindern achtete er darauf, dass dem Kölner Raum nur die erste Auflage seines Werkes zur Verfügung gestellt wurde.[10] )
[...]
[1] Was ist was, Band 97, Hexen und Hexenwahn, Tessloff Verlag, Auflage 1994, S. 9
[2] vgl; ebd. S. 9-11
[3] vgl; Ditte u. Giovanni Bandini, kleines Lexikon des Hexenwesens, dtv Verlag, Auflage 1999, S. 84
[4] vgl; http://statistik.latein-pagina.de/hexen/carolina.htm
[5] http://www.layla.de/Hexen/Die _christliche_Hexenverfolgung.htm
[6] Was ist was, Band 97, Hexen und Hexenwahn, Tessloff Verlag, Auflage 1994, S.22-23
[7] vgl. ebd. S. 23
[8] vgl. Peter Segl (Hg.), Der Hexenhammer. Entstehung und Umfeld des malleus maleficarum von 1487. Köln 1988
[9] Wolfgang Behringer, Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, Deutscher Taschenbuch Verlag & Co. KG, München, 1988, S. 76
[10] vgl. Peter Segl, a.a.O.
- Citation du texte
- Sandra Willer (Auteur), 2005, Die Hexenverfolgung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116389
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