Die Einsendeaufgabe befasst sich mit dem Versorgungssystem des deutschen Gesundheitssystems. Zunächst gibt sie eine Einführung in das Versorgungsmanagement. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Leistungs- und Finanzmanagement. Der Fokus liegt hier auf den Satzungsleistungen. Im nächsten Schritt wird das Kundenmanagement – mit besonderem Blick auf Wahltarife – beleuchtet. Im Anschluss geht es um innovative Versorgungsformen. Zum Schluss wird das Augenmerk auf die Modellierung und Entscheidungsfindung im Gesundheitsmanagement gelegt.
Inhaltsverzeichnis
1 EINFÜHRUNG VERSORGUNGSMANAGEMENT
1.1 Übergeordnete Ziele
1.2 Entwicklung nachhaltiger Gesundheitsversorgung
2 LEISTUNGSMANAGEMENT UND FINANZMANAGEMENT
2.1 Satzungsleistungsangebote
2.2 Finanzierung von Satzungsleistungen
2.3 Zusatzbeitrag als Wettbewerbsinstrument
2.4 Morbi-RSA
3 KUNDENMANAGEMENT
3.1 Maßnahme „Wahltarife“
3.2 Ziele und Risiken von Wahltarifen
4 INNOVATIVE VERSORGUNGSFORMEN
4.1 Definition
4.2 Selektiv-, und Kollektivverträge
4.3 Hausarztzentrierte Versorgung
5 MODELLIERUNG UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
5.1 Ausgangssituation
5.2 Kosten-Effektivitäts-Relation
6 LITERATURVERZEICHNIS
7 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
7.1 Abbildungsverzeichnis
7.2 Tabellenverzeichnis
1 Einführung Versorgungsmanagement
1.1 Übergeordnete Ziele
Die übergeordneten Ziele des Versorgungsmanagements im deutschen Gesundheitssystem beinhalten zum einen die Effektivitätssteigerung sowie die Effizienzsteigerung in der Patientenversorgung (Bloch, 2021). Zum anderen zielt das Versorgungsmanagement darauf ab, dass Behandlungsabläufe optimiert und somit die entstehenden Kosten gesenkt werden (Bloch, 2021). Frau Dr. Barbara Birkner bezeichnet die Zielsetzung des Versorgungsmanagements als eine Kontinuität und Integration arbeitsteiliger Versorgung (Birk- ner, 2017). Demnach ist ein weiteres übergeordnetes Ziel des Versorgungsmanagements die Gesundheit des Menschen in einem durchlaufenden Prozess und ohne Unterbrechungen nachhaltig zu verbessern (Birkner, 2017).
1.2 Entwicklung nachhaltiger Gesundheitsversorgung
Eine wichtige Rolle für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung in Deutschland spielt die demografische Entwicklung und die damit einhergehende Finanzierungsproblematik (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung [SVR], 2011). Die Problematik hierbei ist die rückläufige Bevölkerungszahl und die höhere Lebenserwartung in Deutschland. Dabei gibt der SVR an, dass vor allem die gesetzliche Kranken-, und Rentenversicherung zu einem erheblichen Teil zu einer Lücke der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt (SVR, 2011), was in der derzeitigen Form jedoch zu Lasten künftiger Generationen führt, sollte sich an der Situation nichts ändern. Somit macht es der Demografische Wandel gerade in Deutschland wichtig, die gegenwärtige Versorgungsstruktur des Gesundheitssystems anzupassen.
Die gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel werden zukünftig sowohl chronische Krankheiten sowie die Multimorbidität älterer Menschen erhöht auftreten, was langfristig zu einer steigendenden Finanzierung für fachlich ausgebildete personelle Ressourcen sowie medizinischer und medizintechnischer Versorgungsgüter führt (Gerlach et al., 2018). Somit spielt auch der Wandel des Krankheitsspektrums sowie die medizinischtechnische Entwicklung eine Rolle bei nachhaltiger Gesundheitsversorgung in Deutschland.
2 Leistungsmanagement und Finanzmanagement
2.1 Satzungsleistungsangebote
In Tabelle 1 werden die Vor-, und Nachteile von zusätzlichen Satzungsleistungen aus Sicht der Krankenkassen erläutert.
Tabelle 1: Vor-, und Nachteile zusätzlicher Satzungsleistungen (eigene Darstellung)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.2 Finanzierung von Satzungsleistungen
Das fünfte Sozialgesetzbuch gibt den Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen gesetzlicher Krankenkassen vor (Wendeler & Lange, 2021). Diese Regelleistungen sind nach den §§ 220 - 258 SGB V beitragsfinanziert, werden also nach versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bemessen (Preis, 2020). Dieser so entstandene Beitragssatz beträgt 15,5%, wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Summe teilen (Preis, 2020).
Dem gegenüber stehen Satzungsleistungen als eine Art Mehrleistung, welche als individuelle Zusatzbeiträge auf Kassensatzungsgrundlage finanziert werden (Preis, 2020). Die Finanzierung der Satzungsleistungen ergeben sich somit individuell aus den Satzungen der jeweiligen Krankenkassen und wird von den Krankenkassen mit Satzungsleistungen individuell berechnet, jedoch auf im Durchschnitt auf höchstens 1% der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt (Preis, 2020). Für die Mitglieder der Krankenkassen soll der Zusatzbeitrag durch die Satzungsleistungen nachvollziehbar sein und somit ein Kostenbewusstsein erreicht werden.
2.3 Zusatzbeitrag als Wettbewerbsinstrument
Durch die Übernahme von Zusatzbeiträgen und des damit einhergehenden Kostenbewusstseins sollten Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen eher zu einem bewussten und begründeten Wechsel der Krankenkasse gebracht werden. Seit dem Reformwechsel des Zusatzbeitrages im Jahr 2019, wonach sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sich die Zahlung des Zusatzbeitrages der Krankenkasse teilen, hat sich einiges verändert. Gerade im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie sowie durch diverse Gesundheitsreformen haben sich die Ausgaben von Krankenkassen erhöht, was wiederum auch die Zusatzbeiträge einiger Krankenkassen in die Höhe trieb (Rieder & Krempel, 2021). Im Durchschnitt verlangen Krankenkassen für das Jahr 2021 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3% (Rieder & Krempel, 2021). In einem Krankenkassenvergleich von Januar 2021 wurde festgestellt, dass einige Krankenkassen (speziell im Rahmen des Vergleichs fünf empfohlene Krankenkassen) im Rahmen des Zusatzbeitrages als Wettbewerbsinstrument ihr Angebot speziell im Hinblick auf die Themenfelder: Sport, Impfung und alternative Heilmethoden ausgebaut haben (Rieder, 2021). So nutzen einige Krankenkassen den im Rahmen der Pandemie erhöhten Zusatzbeitrag für die Bevölkerungsrelevanten Themen, um sich im Wettbewerb abheben zu wollen.
2.4 Morbi-RSA
Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, kurz: Morbi-RSA, dient seit dem Jahr 2009 als Verteilungstool der Gelder an die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfond (Senf, Neumann & Höfinghoff, 2018). Danach verteilen sich die Gelder an die Krankenkassen unter anderem anhand folgender Merkmale der Versicherungsmitglieder: Alter, Geschlecht und Höhe des Versorgungsaufwandes von Menschen mit einer kostenintensiven chronischen oder schwerwiegenden Krankheit (Kautz, 2020). Danach erhalten Krankenkassen, welche Versicherungsnehmer mit einer oder mehrerer von 80 ausgewählten Krankheiten als Mitglieder haben, mehr Geld aus dem Gesundheitsfond als Krankenkassen, deren Mitglieder keine schwerwiegende und kostenintensive Krankheit aufweisen (Kautz, 2020).
Krankenkassen, die mit dem nach dem Morbi-RSA verteilten Geldern nicht auskommen, stützen sich auf die oben bereits erwähnten, im Jahr 2015 durch das GKV-Gesetz eingeführten Zusatzbeiträge, was zu einer Grundsatzdebatte führte, in welcher Krankenkassen und Kassenverbände eine Reform des Morbi-RSA fordern (Drösler et al., 2017). Genau dieser Punkt kann auch als größter Kritikpunkt gelten: Krankenkassen, dessen überwiegender Großteil an Mitgliedern einen gesunden Lebensstil führt und nicht an einer der im Rahmen des Morbi-RSA aufgeführten 80 Erkrankungen leiden, müssen aus wirtschaftlicher Sicht oft zu Mitteln wie den Zusatzbeiträgen zurückgreifen, was wiederum den Versicherungsnehmern, beziehungsweise auch Arbeitgebern zulasten fällt. Eine Option zur Weiterentwicklung des Systems besteht darin, eine höhere Anzahl als die bisherigen 80 Krankheiten auszuwählen, um ein höheres Gleichgewicht unter den Versicherungsnehmern zu gewährleisten.
3 Kundenmanagement
3.1 Maßnahme „Wahltarife“
Tabelle 2 soll einen Überblick der verschiedenen Wahltarife in Bezug auf die jeweilige Zielgruppe geben sowie die jeweiligen Vor-, und Nachteile der einzelnen Wahltarife aufzeigen.
Tabelle 2: Wahltarife (Eigene Darstellung. Inhalt nach: Litsch und Hoyer, 2016, sowie: Havlat, 2018)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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