Eine Partei wehrt sich im Wege des Organstreitverfahrens gegen die Einführung paritätischer Wahllisten bei den Bundestagswahlen. Geprüft wird die Verfassungsmäßigkeit verpflichtend paritätischer Listen. Dabei werden die Zulässigkeit, die Begründetheit und das Ergebnis formuliert.
Inhaltsverzeichnis
- A. Zulässigkeit
- I. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
- II. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr. 1 GG i.V.m. § 63 BVerfGG
- 1. Antragsteller
- 2. Antragsgegner
- III. Streitgegenstand, Art. 93 I Nr. 1 GG, § 64 I BVerfGG
- IV. Antragsbefugnis, § 64 I BVerfGG
- V. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- B. Begründetheit
- VI. Form des Antrags und Frist, §§ 23 I, 64 III BVerfGG
- VII. Beeinträchtigung der Rechte aus Art. 21 I i.V.m. Art. 38 I 1 GG
- 1. X-Partei als Partei i.S.d. Art. 21 GG
- 2. Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien
- a) Vorliegen dieses Rechtsguts
- b) Beeinträchtigung dieses Rechtsguts
- 3. Recht auf Parteienfreiheit, insb. Betätigungs- und Programmfreiheit
- a) Vorliegen dieses Rechtsguts
- b) Beeinträchtigung dieses Rechtsguts
- 4. Passive Wahlfreiheit
- 5. Zwischenergebnis
- II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 1. Einschränkbarkeit der Rechte aus Art. 21 I und Art. 38 I 1 GG
- a) Demokratieprinzip, Repräsentationsprinzip, Art. 20 I u. Art. 38 I 2 GG
- b) Durchsetzung der Gleichberechtigung, Art. 3 II GG
- c) Zwischenergebnis
- 2. Verfassungsrechtliche Grenze der Einschränkbarkeit
- a) Formelle Verfassungsmäßigkeit
- aa) Gesetzgebungskompetenz des Bundes
- bb) Gesetzgebungsverfahren
- (1) Gesetzesinitiative
- (2) Gesetzesbeschluss
- (3) Beteiligung des Bundesrates
- (a) Art der Beteiligung des Bundesrates
- (b) Kein Vorliegen eines Einspruchs
- (c) Zwischenergebnis
- (4) Zwischenergebnis
- cc) Form
- dd) Zwischenergebnis
- b) Materielle Verfassungsmäßigkeit
- aa) Beeinträchtigung der verfassungsrechtlichen Rechte der X-Partei
- bb) Rechtfertigung der Beeinträchtigung der Rechte der X-Partei
- cc) Verfassungsrechtliche Grenze der Einschränkbarkeit der Rechte der X-Partei: Grundsatz der praktischen Konkordanz
- (1) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- (a) Legitimer Zweck
- (b) Geeignetheit
- (c) Erforderlichkeit
- (d) Angemessenheit
- (e) Zwischenergebnis
- (2) Zwischenergebnis
- dd) Zwischenergebnis
- c) Zwischenergebnis
- 3. Zwischenergebnis
- III. Zwischenergebnis
- C. Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit analysiert die Zulässigkeit und Begründetheit einer möglichen Verfassungsbeschwerde der X-Partei gegen ein neues Gesetz, welches die X-Partei in ihren Rechten beeinträchtigen könnte. Ziel der Arbeit ist es, die verfassungsrechtlichen Argumente für und gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde sowie die Begründetheit der Argumentation der X-Partei zu untersuchen.
- Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien
- Recht auf Parteienfreiheit
- Passive Wahlfreiheit
- Demokratieprinzip und Repräsentationsprinzip
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A befasst sich mit der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde. Es werden die Voraussetzungen der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, der Beteiligtenfähigkeit, des Streitgegenstandes, der Antragsbefugnis und des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses geprüft.
Kapitel B analysiert die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde. Es werden die möglichen Beeinträchtigungen der Rechte der X-Partei durch das neue Gesetz untersucht, darunter das Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien, das Recht auf Parteienfreiheit und die passive Wahlfreiheit. Außerdem wird geprüft, ob eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die Einschränkung dieser Rechte besteht.
Schlüsselwörter
Die Hausarbeit befasst sich mit folgenden Schlüsselbegriffen: Verfassungsbeschwerde, Parteienrecht, Recht auf Chancengleichheit, Recht auf Parteienfreiheit, passive Wahlfreiheit, Demokratieprinzip, Repräsentationsprinzip, Verhältnismäßigkeit, Gesetzgebungskompetenz, Gesetzgebungsverfahren, materielle Verfassungsmäßigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Einführung paritätischer Wahllisten verfassungsgemäß?
Die Arbeit prüft dies im Rahmen eines Organstreitverfahrens und wägt zwischen Parteienfreiheit und dem Gleichstellungsgebot aus Art. 3 II GG ab.
Was bedeutet „passive Wahlfreiheit“?
Es ist das Recht jedes Bürgers, sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen, welches durch Paritätsgesetze eingeschränkt werden könnte.
Welche Rechte politischer Parteien sind betroffen?
Primär betroffen sind das Recht auf Chancengleichheit sowie die Parteienfreiheit, insbesondere die Freiheit bei der Aufstellung des Personals und des Programms.
Wie wird die Verhältnismäßigkeit eines solchen Gesetzes geprüft?
Geprüft wird, ob das Gesetz einen legitimen Zweck verfolgt, geeignet, erforderlich und im engeren Sinne angemessen (Abwägung der Rechtsgüter) ist.
Was ist der Grundsatz der praktischen Konkordanz?
Dies ist ein Verfassungsprinzip, bei dem kollidierende Grundrechte so in Einklang gebracht werden, dass jedes von ihnen zu optimaler Geltung gelangt.
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- Simon Süßmann (Author), 2021, Prüfung der Verfassungsmäßigkeit verpflichtend paritätischer Wahllisten bei Bundestagswahlen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1162262