Diese Arbeit behandelt die Bewertungsgrundlagen des Anlagevermögens. Zunächst wird eine kurze Definition des Begriffs Anlagevermögen gegeben. Darauf folgt die Darstellung der wesentlichen Positionen des Anlagevermögens. Der Hauptteil der Arbeit widmet sich dann den eigentlichen Bewertungsgrundlagen des Anlagevermögens. Hierbei werden Grundkenntnisse des Rechnungswesens vorausgesetzt. Auch sollten die Grundzüge der Bilanzierung von Vermögen im Allgemeinen bekannt sein. Ferner werden in dieser Arbeit keine Buchungssätze behandelt; auch nicht solche, die sich auf die Formen der Abschreibung beziehen. Diese Buchungssätze sollten ebenfalls aus den Grundlagen der Buchführung bekannt sein. Ziel der Arbeit ist es, dem Leser die im Rahmen des Anlagevermögens und dessen Bewertung relevanten Begriffe zu erläutern. Der Leser soll nach der Lektüre u.a. die verschiedenen Wertansätze bei der Bewertung des Anlagevermögens und die verschiedenen Arten der Abschreibung kennen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition des Begriffs Anlagevermögen
3 Die wesentlichen Positionen des Anlagevermögens
3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
3.2 Sachanlagen
3.3 Finanzanlagen
4 Bewertungsgrundlagen des Anlagevermögens
4.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze
4.2 Spezielle Bewertungsgrundsätze
4.3 Bewertung der abnutzbaren Anlagegegenstände
4.3.1 Planmäßige Abschreibung
4.3.1.1 Lineare Abschreibung
4.3.1.2 Degressive Abschreibung
4.3.1.3 Der Übergang von der degressiven zur linearen AfA
4.3.1.4 Abschreibung nach Leistungseinheiten
4.4 Bewertung der nicht-abnutzbaren Anlagegegenstände
4.4.1 Außerplanmäßige Abschreibung
4.4.2 Buchwertfortführung
5 Fazit
6 Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 – Anschaffungskosten*:
Abb. 2 – Herstellungskosten*:
Abb. 3 – AfA-Tabelle:
Abb. 4 – Lineare Abschreibung:
Abb. 5 – Degressive Abschreibung:
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Diese Arbeit behandelt die Bewertungsgrundlagen des Anlagevermögens. Zunächst wird eine kurze Definition des Begriffs Anlagevermögen gegeben. Darauf folgt die Darstellung der wesentlichen Positionen des Anlagevermögens.
Der Hauptteil der Arbeit widmet sich dann den eigentlichen Bewertungsgrundlagen des Anlagevermögens. Hierbei werden Grundkenntnisse des Rechnungswesens vorausgesetzt. Auch sollten die Grundzüge der Bilanzierung von Vermögen im Allgemeinen bekannt sein. Ferner werden in dieser Arbeit keine Buchungssätze behandelt; auch nicht solche, die sich auf die Formen der Abschreibung beziehen. Diese Buchungssätze sollten ebenfalls aus den Grundlagen der Buchführung bekannt sein.
Ziel der Arbeit ist es, dem Leser die im Rahmen des Anlagevermögens und dessen Bewertung relevanten Begriffe zu erläutern. Der Leser soll nach der Lektüre u.a. die verschiedenen Wertansätze bei der Bewertung des Anlagevermögens und die verschiedenen Arten der Abschreibung kennen.
2. Definition des Begriffs Anlagevermögen
Bevor auf die Positionen und die Bewertungsgrundlagen des AV eingegangen wird, muss zunächst erläutert werden, was der Begriff Anlagevermögen bedeutet.
Es ist hinreichend bekannt, dass sich das Inventar einer Unternehmung in Vermögen, Schulden und Eigenkapital zusammensetzt. Das Vermögen selbst gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen. Dies sollte aus den Grundzügen des Rechnungswesens bekannt sein.
Hierbei bildet das Anlagevermögen die Grundlage der Betriebsbereitschaft[1]. Dies bedeutet, dass durch das Anlagevermögen dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden soll, einen Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Die Wirtschaftsgüter des AV sind dazu bestimmt, dem Unternehmen auf Dauer zu dienen[2]. Zum Anlagevermögen gehören z.B. Grundstücke, Gebäude und Maschinen.
Dem gegenüber umfasst das Umlaufvermögen alle Vermögensposten, welche dem Unternehmen nur kurzfristig dienen. Hierzu gehören insbesondere Rohstoffe, der Kassen- bestand und das Bankguthaben.
Auf das Umlaufvermögen soll aber hier nicht näher eingegangen werden.
Somit könnte auch nach der Liquidierbarkeit (Veräußerbarkeit) zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden werden. Das Anlagevermögen ist schwer veräußerbar, da es dem Unternehmen wie bereits erwähnt langfristig dienen soll. Leichter veräußerbar ist das Umlaufvermögen, da sich der Vorrat an Rohstoffen, der Kassenbestand und das Bankguthaben aufgrund des Geschäftsbetriebs ständig verändern. Folgend soll das Anlagevermögen etwas genauer betrachtet werden.
[...]
[1] vgl. Schmolke/Deitermann – S. 14
[2] vgl. § 247 Abs. 2 HGB
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