In seinem Buch „Die Macht der Sprache“ (Schiewe 1998) stellt Jürgen Schiewe den Wandel der Sprachkritik dar und bemerkt in seinem Kapitel „Sprachkritik im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert“ über den Allgemeinen Deutschen Sprachverein: „Er [Palleske] konnte […] Campe als Vorläufer dieser «Bewegung» sehen, wenngleich es […] nicht gelungen ist, dessen Sprachreinigungsprogramm völlig für die nationalistische Sprachkritik zu vereinnahmen“ (Schiewe 1998: 166). Dieses Zitat ist Ausgangspunkt meiner Hausarbeit, in der aufgezeigt werden soll, welche Unterschiede zwischen den Zielen und Vorgehensweisen Joachim Heinrich Campes und des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins vorliegen und warum Campe nicht als Vorgänger des Sprachvereins anzuerkennen ist. In den ersten beiden Kapiteln des Hauptteils werden die beiden Vertreter, Joachim Heinrich
Campe und der Allgemeine Deutsche Sprachverein, vorgestellt, um eine erste Übersicht zu erhalten. Dabei gliedern sich die Kapitel nach folgendem Schema in einzelne Sinnabschnitte: Historie, Regeln und Ausnahmen, Ziele, Methoden, Erfolg. Im anschließenden vierten Kapitel wird dann anhand derselben Struktur in den entsprechenden Unterkapiteln analytisch auf die Unterschiede beider Vertreter des Purismus verwiesen. Der Titel meiner Hausarbeit lehnt sich an den Titel „Die Geschichte des Purismus in Deutschland zwischen Aufklärung und Nationalsozialismus“ (Schiewe 2001) von Jürgen Schiewe an.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Die Sprachkritik Joachim H. Campes
3. Die Arbeit des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins
4. Der Einfluss J.H. Campes auf den Allgemeinen Deutschen Sprachverein
5. Schlussbemerkung
6. Literaturverzeichnis
7. Anhang
8. Erklärung
1.Einleitung
In seinem Buch „Die Macht der Sprache“ stellt Jürgen Schiewe den Wandel der Sprachkritik dar und bemerkt in seinem Kapitel „Sprachkritik im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert“ über den Allgemeinen Deutschen Sprachverein: „Er [SF: Palleske] konnte […] Campe als Vorläufer dieser «Bewegung» sehen, wenngleich es […] nicht gelungen ist, dessen Sprachreinigungsprogramm völlig für die nationalistische Sprachkritik zu vereinnahmen“ (Schiewe 1998: 166). Dieses Zitat ist Ausgangspunkt meiner Hausarbeit, in der aufgezeigt wird, welche Unterschiede zwischen den Zielen und Vorgehensweisen Joachim Heinrich Campes und dem Allgemeinen Deutschen Sprachverein vorliegen.
In den ersten beiden Kapiteln (Kap. 2 und 3) des Hauptteils werden die beiden Vertreter, Joachim H. Campe und der Allgemeine Deutsche Sprachverein, kurz vorgestellt um eine erste Übersicht zu erhalten. Im anschließenden Kapitel 4 wird dann in der Analyse auf die Unterschiede verwiesen, um in der Schlussbemerkung zusammenfassend festzuhalten, worin die Unterschiede liegen. Der Übersicht halber findet sich im Anhang eine Tabelle, die die Gegensätze Campes und des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins gegenüberstellt.
Die Zitierweise richtet sich nach den vom Seminarleiter vorgegebenen Zitationsstil.
2.Die Sprachkritik Joachim H. Campes
3.Die Arbeit des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins
4.Der Einfluss J.H. Campes auf den Allgemeinen Deutschen Sprachverein
5.Schlussbemerkung
6.Literaturverzeichnis
7.Anhang
8.Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorgelegte Arbeit selbständig verfasst und – einschließlich
eventuell beigefügter Abbildungen und Skizzen – keine anderen als die im Literaturverzeichnis
angegebenen Quellen, Darstellungen und Hilfsmitel benutzt habe. Dies gilt in gleicher Weise
für gedruckte Quellen wie für Quellen aus dem Internet.
Ich habe alle Passagen und Sätze der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen
Werken entnommen sind, in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Stelle ihrer
Herkunft (Quelle, Seitenangabe bzw. entsprechende Spezifizierung) deutlich als Entlehnung
gekennzeichnet.
Außerdem erkläre ich, dass die vorgelegte Arbeit zuvor weder von mir noch - soweit mir
bekannt ist - von einer anderen Person an dieser oder einer anderen Universität eingereicht
wurde.
Mir ist bekannt, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Erklärung eine Benotung der Arbeit mit
der Note ‚nicht ausreichend’ sowie für Studierende im Bachelor- bzw. Masterstudiengang die
Aberkennung aller bis dahin für das betreffende Modul erbrachten Leistungen und für
Studierende im Lehramts- bzw. Magisterstudiengang eine Wiederholung der damit verbundenen
Lehrveranstaltung zur Folge hat.
Ich weiß, dass Verletzungen des Urheberrechts sowie Betrugsversuche strafrechtlich verfolgt
werden können und dass, wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung betreffende Regelung
verstößt, ordnungswidrig handelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
50.000 Euro geahndet werden. Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden
Täuschungsversuches kann außerdem eine Exmatrikulation erfolgen.
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