Diese Arbeit widmet sich den vorliegenden Vorschlägen und dem Erfordernis einer Reform der Unterbringung von Straftätern in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB).
Wieder einmal brodelt es im Maßregelvollzug. Recherchen des deutschen Ablegers des US-amerikanischen Medienunternehmens BuzzFeed sorgten Ende Januar dieses Jahres für Furore. Darin wurde von verängstigtem Personal und gefährlichen Patienten berichtet, die in dem an der Kapazitätsgrenze liegenden Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Berlin-Reinickendorf in teils unzumutbaren Bedingungen untergebracht werden.
So würden Patienten wegen Platzmangels in Isolierzimmern einquartiert, die eigentlich für Notfälle frei bleiben sollten. Nach einer Messerattacke auf einen Psychiater des Krankenhauses, bei dem ein Untergebrachter mehrmals mit einem Besteckmesser in den Kopf des Opfers einstach, wurde gar ein Aktionsbündnis von Mitarbeitenden der Klinik gegründet, um sich gegen die prekären Zustände zur Wehr zu setzen. Lassen sich diese Zustände im größten Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Deutschland auf das Bundesgebiet verallgemeinern oder handelt es sich vielmehr um einen Einzelfall?
Inhaltsverzeichnis
Quellenverzeichnis
A. Einführung
B. Das Konzept der Unterbringung gem. § 64 StGB
I. Maßregeln der Besserung und Sicherung
II. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB
1. Die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB
2. Entziehungsanstalten im Maßregelvollzug
3. Statistischer Hintergrund zu Unterbringungen gem. § 64 StGB
III. Zwischenfazit
C. Problemfelder im Rahmen des § 64 StGB
I. Gesetzesänderung(en) 2007 (und 2016)
II. Die Defizite des § 64 StGB
1. § 64 StGB als Soll-Vorschrift
2. Der Missbrauch psychotroper Substanzen als Lifestyle
3. Fehlmotivation der Klientel
4. Attraktivität des Maßregelvollzugs im Vergleich zur Haft
5. Verpflichtendes Sachverständigengutachten?
III. Zwischenfazit
D. Vorschläge zur Reform des § 64 StGB
I. Änderung der Anordnungsgrundlagen
II. Ausweitung des gerichtlichen Ermessens
III. Treffsichere Prognosen für die erfolgreiche Unterbringung
IV. Maßregelvollzug als Ergänzung zum Strafvollzug
V. Dem Missbrauch der Entziehungsanstalt vorbeugen
VI. Zwischenfazit
E. Schluss
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