Diese Seminararbeit soll die Frage beantworten, warum Richard von Cornwall, obwohl er römisch-deutscher König wurde,
nicht unter Papst Urban IV. Kaiser werden konnte.
Richard von Cornwall war der Bruder des englischen Königs und der reichste Grundbesitzer Englands. Demnach war er ein ambitionierter Mann und sehnte sich sicherlich auch nach seiner eigenen Herrschaft. So schaffte er es im Jahre 1257, im Zuge einer Doppelwahl, neben Alfons X. zum römisch-deutschen König gewählt zu werden. Trotz seiner Wahl und mehrerer Züge nach und durch Deutschland, schaffte er es nicht seine Herrschaft als Kaiser durchzusetzen. Dabei stellt sich die Frage, warum er dies nicht erreichen konnte.
Dabei soll zuerst ein Blick auf die Wahlen im Heiligen Römischen Reich geworfen werden. Es soll gezeigt werden, wie die Wahlen entstanden, funktionierten, wer Einfluss darauf hatte und wie genau jemand die Königskrone und die Kaiserwürde erhalten konnte. Im Weiteren soll Richard von Cornwall selbst beleuchtet werden. Danach soll die Wahl zum römisch-deutschen König behandelt werden. Wie hat er es geschafft nicht nur Kandidat, sondern auch gewählt zu werden? Warum gab es eine Doppelwahl und wie gefährlich war sein Konkurrent für Richard?
Inhalt
1. Einleitung
2. Königswahlen und Kaisererhebung - Vom ostfränkischen Reich bis zur Doppelwahl 1256
3. Richard von Cornwall
3.1. Herkunft und Leben
3.2. Wahl zum römisch-deutschen König/Doppelwahl
4. Quellenkritik zu „Stellungnahme Papst Urbans IV. zu Doppelwahl“
4.1. Äußere Quellenbeschreibung
4.2. Die fehlende Kaiserkrönung - Innere Quellenbeschreibung
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Richard von Cornwall war der Bruder des englischen Königs und der reichste Grundbesitzer Englands. Demnach war er ein ambitionierter Mann und sehnte sich sicherlich auch nach seiner eigenen Herrschaft. So schaffte er es im Jahre 1257, im Zuge einer Doppelwahl, neben Alfons X. zum römisch-deutschen König gewählt zu werden. Trotz seiner Wahl und mehrerer Züge nach und durch Deutschland, schaffte er es nicht seine Herrschaft als Kaiser durchzusetzen. Dabei stellt sich die Frage, warum er dies nicht erreichen konnte. Diese Seminararbeit soll diese Frage beantworten, warum Richard von Cornwall, obwohl er römisch-deutscher König wurde, nicht unter Papst Urban IV. Kaiser werden konnte.
Dabei soll zuerst ein Blick auf die Wahlen im Heiligen Römischen Reich geworfen werden. Es soll gezeigt werden, wie die Wahlen entstanden, funktionierten, wer Einfluss darauf hatte und wie genau jemand die Königskrone und die Kaiserwürde erhalten konnte. Im Weiteren soll Richard von Cornwall selbst beleuchtet werden. Danach soll die Wahl zum römisch-deutschen König behandelt werden. Wie hat er es geschafft nicht nur Kandidat, sondern auch gewählt zu werden? Warum gab es eine Doppelwahl und wie gefährlich war sein Konkurrent für Richard? Um zu verstehen, warum Richard nicht Kaiser werden konnte, wird die Stellungnahme Papst Urbans IV. zur Doppelwahl analysiert. Die Kirche hatten einen großen Einfluss darauf wer Kaiser wurde. Papst Urbans IV. Stellungnahme wird in diesem Kontext zeigen, warum er sich gegen die Erhebung Richards von Cornwall zum Kaiser entschied.
2. Königswahlen und Kaisererhebung - Vom ostfränkischen Reich bis zur Doppelwahl 1256
Um zu analysieren, wie Richard von Cornwall römisch-deutscher König, aber nicht Kaiser werden konnte, muss zuerst festgestellt werden, wie man König und Kaiser im Reich wurde. Dieses Kapitel befasst sich mit der Entwicklung der Königswahl und der Kaisererhebung vom ostfränkischen Reich bis zur Doppelwahl von Richard und Alfons.
Das Konzept der Königswahl gab es schon vor der ersten Jahrtausendwende1. Nach dem das letzte Kind der Karolinger im ostfränkischen Reich, Ludwig, verstarb, ohne einen Thronfolger zu hinterlassen, mussten die großen Fürsten des Reiches einen neuen Thronfolger bestimmen2. Der Nachfolger, der Franke Konrad, wurde im November 911 „von Abgesandten des Adels der vier großen Stämme - Franken, Sachsen, Schwaben und Bayern - zum König erhoben, also in einer nicht weiter bekannten Weise gewählt“3. Dies geschah innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod Ludwigs4. Das zeigt einerseits, dass die schnelle Besetzung des Throns durch einen König wichtig war und andererseits, dass die großen Stämme die Macht hatten, einen neuen König einzusetzen, sollte es keinen Erbnachfolger geben.
Der Nachfolger König Konrads war Heinrich der I. und nicht Konrads Bruder Eberhard5. Dieser wurde im Gegensatz zu Konrad als würdiger König angesehen und wurde von den Fürsten des Reiches respektiert und anerkannt6. Er hatte vier Söhne und hätte sein Reich nach seinem Tode gleichmäßig unter ihnen aufteilen müssen, entschied sich aber seinen Sohn Otto zu seinem Alleinerben zu machen7. „Genau genommen wählte Heinrich einen seiner Söhne aus und schlug ihn als Nachfolger den Großen des Reiches vor“8. Das heißt, dass Ottos Platz auf dem Thron nicht sicher war und die großen Fürsten des Reiches zustimmen mussten, damit Otto als Nachfolger gekrönt werden konnte9. Dies untermauert nur die große Machtstellung, die die mächtigen Fürsten des Reiches über die Thronnachfolge hatten. Aber nicht nur die Zustimmung bzw. die erfolgreiche Wahl durch die Fürsten war wichtig, sondern auch die Salbung bzw. das Gottesgnadentum10. Damit lassen sich drei Elemente festsetzen, die für die Thronfolge wichtig waren: Erbrecht, Wahlrecht und Gottesgnadentum11. Durch die Salbung erhielt der Nachfolger die Stellung als Vertreter Gottes12. Damit wurde eine Tradition der Königswahl eingeführt, die bis zu Otto III. durchgeführt wurde13. Die Fürsten des Reiches hatten also immer die Macht den Nachfolger abzulehnen oder nicht anzuerkennen, was sicherlich den Grundstein für die spätere Entwicklung der Wahlmacht der Kurfürsten gelegt hat. Der Tod Ottos III. ohne erblichen Nachfolger stellte die Fürsten des Reiches vor ein Problem:
„Sie mussten aus ihren Reihen einen geeigneten Kandidaten ermitteln. Allerdings gab es keine klaren Regeln oder ein Verfahren für die Herrschaftsnachfolge, denn bis dahin stand immer ein Sohn des Königs als Nachfolger zur Verfügung. Man konnte keiner Norm oder einem Vorbild bei der Erhebung des neuen Königs folgen“14.
Dadurch viel das Element des Erbrechts weg. Aber die Elemente des Wahlrechts und des Gottesgnadentums blieben noch. Die Fürsten wollten den Nachfolger Ottos III. durch eine Wahl bestimmen15. Herzog Heinrich von Bayern versuchte die Fürsten für sich zu gewinnen, aber es gab eine gewisse Opposition gegen ihn16. Um sich den Thron zu sichern, ließ sich Heinrich in Mainz ohne vorherige Wahlversammlung zum König krönen17. Damit seine Herrschaft legitimer wurde, fehlte Heinrich II. noch das Gottesgnadentum, also die Salbung und das Wahlrecht. Die Salbung erhielt Heinrich in Mainz18. Zu diesem Zeitpunkt erhielt die Salbung, also das Gottesgnadentum, durch Heinrich II. eine höhere Stellung bei der Erhebung eines Königs19. „Heinrich II. gab der Salbung, die sich bisher eher affirmativ verstehen ließ, einen konstitutiven Rang für ein Königtum, das von Gott hergeleitet war und unter dessen Schutz stand“20. Damit stellte Heinrich II. das Gottesgnadentum eindeutig über das Wahlrecht und damit legitimierte er seine Herrschaft eindeutig. Heinrich II. reiste 1002 nach Merseburg um dort von den Sachsen anerkannt zu werden21. Er konnte seine Herrschaft unter den Fürsten durchsetzen und nahm am 8. September 1002 seinen Platz auf dem Thron in Aachen ein22. In den weiteren Jahren nach dem Tod von Heinrich II. gab es eine weitere Wahl, bis die Königsherrschaft unter König Konrad II. erstmal stabil blieb23. Damit zeigt sich ein weiterer Schritt in der Entwicklung der Königserhebung. Die Kirche wurde immer wichtiger und ein Thronnachfolger musste die Kirche auf der eigenen Seite haben, um das Gottesgnadentum und damit die legitime Herrschaft zu erhalten. Trotzdem waren die Fürsten wichtig, da sie Herrschaft des Königs anerkennen mussten.
Die nächste Entwicklung der Königswahl fand nach dem Tod Kaiser Heinrichs V. im Jahre 1125 statt[24]. Dieser verstarb ohne einen erblichen Nachfolger für das Reich[25].Das bedeutete, dass ein neuer König erwählt werden musste. Während der ehemalige Kaiser beigesetzt wurde, luden die Fürsten und Geistlichen Leute ihres Standes ein, einen neuen König bei einer Wahlversammlung zu wählen24. Auf dieser Wahlversammlung sollten insgesamt vierzig Fürsten aus Bayern, Schwaben, Franken und Sachsen Kandidaten auswählen, die für die Königswürde geeignet waren25. Insgesamt kamen drei verschiedene Kandidaten in Frage, die sich für die Wahlmänner „durch Reichtum und Tüchtigkeit“ auszeichneten26. Schon hier zeichnet sich eine Entwicklung der Königswahl ab, da nicht nur auf die Herkunft geachtet wurde, sondern auch darauf, ob der jeweilige Kandidat sein momentanes Amt gut ausführt und dadurch hervorsticht. Die Wahlversammlung beobachtete das Verhalten der Kandidaten, als ihnen die Auswahl mitgeteilt wurde und auch ihr weiteres Verhalten während der Versammlung und beurteilten sie danach27. Die Wahl viel am Ende auf Lothar von Sachsen, welcher am 30. August auserkoren wurde König zu werden28. Diese Wahl wurde daraufhin von Papst Honorius II. bestätigt29. Auch hier zeigt sich wieder die Macht der Kirche. Der Papst bestätigte die Königswahl und gab damit auch dem Kandidaten das Recht zu herrschen. Diese Anerkennung durch den Papst war ein wichtiger Schritt bei der Wahl des römisch-deutschen Königs, da der Papst den römisch-deutschen König später zum Kaiser erheben sollte30. Das bedeutet, dass jeder, der die Kaiserwürde erlangen wollte, den Papst grundlegend auf seiner Seite haben musste.
„[...] es gehörte zu den vornehmsten Aufgaben des Königs, nach Rom zu ziehen und dort die Kaiuserweihe vom Papst zu erlangen. Der Papst salbte den König zum Kaiser und machte aus dem rex Romanorum den imperator Romanorum. Im Gegenzug versprach diese dafür, die Kirche, die Stadt Rom und den Papst zu beschützen“ 31.
Das bedeutete möglicherweise, dass der Papst die Kaiserwürde auch verweigern konnte, sollte der jeweilige König, bzw. Kaiserkandidat, die Rechte der Kirche zu sehr einschränken wollen, ein schlechtes Verhältnis zu der Kirche haben oder einfach nicht in der lange sein die Kirche zu schützen.
Die nächste Entwicklung der Königswahl fand während der Doppelwahl von 1198 statt, bei der Phillip von Schwaben und Otto IV. als Königskandidaten erwählt wurden und sich um den Thron stritten32. Die Fürsten hatten sich jeweils auf die Seite eines Kandidaten gestellt und es musste entschieden werden, wer der rechtmäßige König war33. Beide Parteien entschieden sich dazu Wahlanzeigen an den Papst zu schicken und ihn damit entscheiden zu lassen34. „Der Papst erhielt die Möglichkeit in den Konflikt einzugreifen, denn er konnte entscheiden, welchen der beiden Könige er zum Kaiser erheben wollte“35. Auch hier zeigt sich erneut die Macht der Kirche im Prozess der Königswahl. Der Papst hatte die Macht den Thronstreit zu beenden und einen Kandidaten zu Gunsten der Kirche anzuerkennen und zum Kaiser zu erheben. In diesem Fall machte der Papst seine Entscheidung von den Zugeständnissen der Kandidaten gegenüber der Kirche abhängig36. An dieser Stelle entstand die Bulle „Venerabilem“, ein kirchliches Dekret, dass die Stellung des Papstes bei der Wahl des römisch-deutschen Königs regelte37. Darin wurde festgelegt, dass die Kurfürsten zwar einen König wählen durften, aber es dem Papst vorbehalten wurde diesen zu überprüfen, da er die Kaiserkrönung, Salbung und Weihung vornahm38. Dem Papst nach sollte dadurch „verhindert werden, dass ein Tyrann, Narr oder Exkommunizierter Kaiser wurde“39. Es lässt sich aber vermuten, dass das nur zweitrangig war und der Papst durch seine Einmischung in die Königswahl die Interessen der Kirche schützen und durchsetzen wollte.
Der nächste große Entwicklungsschritt bei der Königswahl war die Entwicklung des Wahlgremiums der sieben Kurfürsten, die anstelle aller Fürsten im Reich wählten40. Dieses Wahlgremium bestand aus „drei geistlichen und vier weltlichen Kurfürsten“41. Diesen Kurfürsten wurde das Privileg zuteil im Namen aller Fürsten des Reiches einen König zu wählen. Wie dieses Gremium entstand ist nicht ganz klar42. Egon Boshof nach erlangten die weltlichen Fürsten das Wahlprivileg, „weil sie Inhaber der königlichen Hofämter waren“43. Diese Hofämter waren das Amt des Truchsesses, das Amt des Schenk, das Amt des Marschalls und das Amt des Kämmerers44. Heinz Thomas sagt dagegen, „dass die Ausübung der Hofämter durch Fürsten diesen keine besonders privilegierte Position bei der Königswahl verschaffte, weil nur wenige Belege für Hofämter vorliegen“45. Seiner Auffassung nach war es der Böhmische König, der für diese Entwicklung im Jahre 1239 verantwortlich war46. Armin Wolf hingegen sagt, dass von einem Wahlgremium bzw. Kollegium erst im Jahre 1298 erstmals erwähnt wird47. Eine weitere Theorie, die von Franz-Reiner Erkens, geht davon aus, dass die Entstehung des Wahlgremiums ein Prozess war, der 1198 begann und mit der Wahl Rudolfs von Habsburg 1273 endete48. Es gibt also keine klare Theorie, die belegt, wie das Wahlgremium der sieben Kurfürsten entstanden ist. „Unbestritten ist jedoch, dass sich der Kreis der von sieben Königswählern in diesem Zeitraum von den übrigen Fürsten/Wählern abgehoben hat“49. Dabei war die Stellung des siebten Wählers, des Königs von Böhmen war zu dieser Zeit noch sehr umstritten, da er kein Deutscher war50. In genau diese Zeit fällt die Doppelwahl Richard von Cornwall und König Alfons X. von Kastilien.
3. Richard von Cornwall
3.1. Herkunft und Leben
Richard von Cornwall wurde am 5. Januar 1209 geboren51. Er war der zweite Sohn des englischen Königs Johann und Isabella von Angoulème und damit nicht der direkte Thronerbe des englischen Throns52. Sein Bruder, Heinrich III. hingegen bestieg den Thron der englischen Krone nach dem Tod ihres Vaters53. Richard war drei Mal verheiratet54. Seine erste Ehe war mit Isabella, die die Witwe des verstorbenen Earls von Gloucester war55. Sie starb bereits neun Jahre nach der Eheschließung56. Drei Jahre nach dem Tod seiner ersten Ehefrau heiratete Richard von Cornwall im Jahre 1243 die dritte Tochter des Grafen von Provence, Sancha57. Es war 20 Jahre mit Sancha verheiratet, bis sie 1261 verstarb58. Im Jahre 1269 heiratete Richard von Cornwall seine dritte und letzte Frau Beatrix, welche die Tochter von Dietrich von Falkenburg war59. Beatrix war bis zu Richards Tod in 1273 mit ihm verheiratet und verstarb selbst erst im Jahre 127760. Richard war also mit vielen anderen Adelshäusern verstrickt. Er hatte insgesamt „sechs Kinder sowie mindestens drei illegitime Nachkommen“61.
Mit 16 bzw. 17 Jahren sammelte Richard bereits militärische Erfahrung während seiner ersten militärischen Expedition in die Gascogne62. Durch seine Verwandtschaft mit dem König von England war er immer wieder in die heimische Politik und besonders die Baronenkriege verstrickt63. Im Jahre 1241 zog Richard auf einem Kreuzzug ins Heilige Land64. Durch diesen Kreuzzug hatte Richard sicherlich gute Beziehungen zur Kirche. Im Jahre 1254 übernahm Richard die königlichen Geschäfte im Königreich England, da sein Bruder Heinrich III. abwesend war65. Seine zweite Frau, Sancha, war zudem die Schwester des Königs von England66. Das zeigt, dass Richards Verhältnis zur englischen Krone sehr eng war, was ihm sicherlich eine gewisse Machtposition verschaffte, aber auf wahrscheinlich für Probleme sorgen konnte, da er immer wieder in die politischen Probleme verstrickt werden konnte. Papst Innozenz IV. bot Richard mehrmals das Königreich Sizilien an, aber das lehnte er immer wieder ab67.
1257 wurde Richard dann im Zuge der Doppelwahl zum deutsch-römischen König gewählt und im selben Jahr noch gekrönt68. Um seine Herrschaft zu untermauern zog Richard bis zu seinem Tod ganze vier Mal nach Deutschland69. Jedoch konnte er seine Macht nie hinter dem Rhein ausbauen und war daher auf das Rheinland beschränkt70. Richard von Cornwll erlangte nie die Kaiserwürde und verstarb am 2. April 1272 in Berkhampstead71.
3.2. Wahl zum römisch-deutschen König/Doppelwahl
Bei der Wahl von 1256/57 wurde Richard von Cornwall nach Alfons X., dem König von Kastilien, zum römisch-deutschen König gewählt72. Diese Doppelwahl war ein wichtiger Punkt in der Karriere Richards, da er sich hier gegenüber einem anderen Monarchen behaupten konnte und so seine Machtposition stärken konnte.
Im Jahre 1256 starb Wilhelm von Holland und hinterließ ein Reich ohne König und ohne sicheren Nachfolger73. „Das Königtum war eine Ordnungsmacht, auch wenn ein Mann die Krone trug, der selber machtlos war“74. Das heißt, dass so bald wie möglich ein neuer König den Thron besteigen musste, damit die Ordnung im Reich erhalten blieb. „Heinrich Raspe und Wilhelm von Holland hatten keine Söhne, denen man den Königstitel übertragen konnte“75. Damit musste das Wahlgremium geeignete Kandidaten finden.
„Während deutsche Fürsten vergeblich versuchten, aus ihrer Mitte einen römischen König zu wählen, strebten Richard von Cornwall [...] und König Alfons von Kastilien nach der römischen Königswürde“76. Das heißt, dass statt Kandidaten mit deutscher Herkunft, zwei ausländische Kandidaten sich aufmachten die römisch-deutsche Krone und im Endeffekt die Kaiserwürde zu erlangen. Um diese Würde zu erlangen, mussten die Kandidaten die Wählerschaft der Fürsten überzeugen. Alfons X. „war vor allem am staufischen Erbe in Italien und Sizilien interessiert“77. Obwohl die Pisaner ihn bereits 1256 zum Kaiser wählten musste er römisch-deutscher König werden, damit er die Kaiserwürde etatsächlich erhalten konnte78. Dies war der Grund für seine Bewerbung um die Königskrone79. Jedoch waren diese Wahl und die spätere Unterstützung aus Marseille ohne politisches Gewicht, also nicht bindend, weil Pisa nicht zum Wahlgremium des römisch-deutschen Königtums zählte80.
Richard von Cornwall ging anders an die Königswahl heran. Im November 1256 verpflichtete sich der Pfalzgraf bei Rhein, ein Mitglied des Wahlgremiums, Richard zum deutsch-römischen König zu wählen81. Seine Entscheidung rührte von einem Vertrag, bei dem der Pfalzgraf eine Nichte des englischen Königs heiraten sollte82. Zudem sollten die Erbansprüche vom Mündel des Pfalzgrafen von Richard unangetastet bleiben und eine Aussteuersumme von ungefähr 12000 Pfund Sterling gezahlt werden83. Das nächste Ziel war die Zustimmung des Erzbischofs von Köln84. Die Forderungen des Erzbischofs waren noch größer, als die des Pfalzgrafen85. Er verlangte Territoriumsbestätigungen und -absicherungen sowie das Versprechen nicht „ohne Einverständnis Konrads von Hochstaden im Raum zwischen Mosel, Aachen und Dortmund einzugreifen“86. Natürlich waren ebenfalls Zahlungen nötig87. So verlangte der Erzbischof, dass sich Richard von Cornwall in einem Streit mit einem päpstlichen Legaten auf seine Seite stellt und sicherte dies mit einer Absicherungsklausel über 2000 Mark Sterling88. Zudem wurden dem Erzbischof 8000 Mark Sterling angeboten89. All dies war nötig, damit der Erzbischof Richard von Cornwall seine Stimme verspricht. Auch der Mainzer Erzbischof versicherte Richard, dass er ihn wählen würde90. Dafür bezahlte Richard von Cornwall das Lösegeld für den Mainzer Erzbischof, da er zu dem Zeitpunkt in Gefangenschaft war91. So konnte Richard von Cornwall drei Kurfürsten für sich gewinnen. Diese Verträge und Verhandlungen zeigen, dass die wählenden Fürsten weniger anhand von Kompetenz wählten, sondern sich eindeutig bestechen und kaufen ließen. Besonders die territorialen Zusicherungen gegenüber dem Erzbischof von Köln zeigen, dass die Kurfürsten ihre eigenen Interessen über die des Reiches stellten.
Zu der eigentlichen Wahl des Königsnachfolgers erschienen nur wenige Mitglieder des Wahlgremiums92. Gekommen waren der „Erzbischof von Köln und der Erzbischof von Trier, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Sachsen. Der Mainzer Erzbischof, noch in Gefangenschaft, ließ sich durch seinen Kölner Amtsbruder vertreten“93. Der Herzog von Sachsen und der Erzbischof von Trier verweigerten den anderen Beiden den Einlass in die Stadt Frankfurt, in der die Wahl abgehalten werden sollte, weil sie Angst vor den Soldaten im Gefolge der anderen Wähler hatten94. Der Erzbischof von Köln und der Pfalzgraf bei Rhein luden vor der Stadt zur Wahl und als die anderen Wähler nicht auftauchten, wählten sie am 13. Januar 1257, mit ihren Stimmen und der Stimme des Mainzer Erzbischofs, Richard von Cornwall zum König95. Auch der König von Böhmen gab kurz darauf seine Stimme Richard von Cornwall, obwohl er am 1. April erneut wählte und seine Stimme dieses Mal Alfons X. gab96. Der Bischof von Trier wählte ebenfalls Alfons X. am 1. April und hatte vom Herzog von Sachsen und vom Markgrafen von Brandenburg die Autorität erhalten ihre Stimmen zu verwalten97. So stand das Reich vor einem neuen Problem. Statt einem Nachfolger auf den Königsthron gab es nun zwei gewählte Könige, die beide noch nicht gekrönt und auch beide bei der Wahl nicht anwesend waren98. Der Erzbischof zu Mainz reiste nach der Wahl nach London, u Richard von Cornwall über seine Wahl zu informieren99. Nachdem er belohnt wurde, machte sich der Erzbischof erneut auf den Weg, um in Aachen die Krönung Richards vorzubereiten100. Im Gegensatz zu seinem Konkurrenten, König Alfons X., welcher ja ebenfalls gewählt wurde, machte sich Richard auf den Weg nach Aachen, um gekrönt zu werden101. Und so wurde Richard von Cornwall am 17. Mai 1257 in Aachen zum König gekrönt102. So fehlte ihm nur noch die Kaiserwürde und die Anerkennung durch den Papst.
4. Quellenkritik zu „Stellungnahme Papst Urbans IV. zu Doppelwahl“
4.1. Äußere Quellenbeschreibung
Die Stellungnahme von Papst Urban IV. wurde am 17. August 1263 vom Papst in Orvieto gegeben103. Das Schriftstück ist eine Stellungnahme gegenüber Richard von Cornwall zur Doppelwahl. Sie stellt den Entwurf der Bulle „Qui Coelum“, also einem kirchlichen Dekret, dar104. Der Text besteht aus insgesamt 17 Teilen, die unterschiedliche Punkte der Begründung von Papst Urban IV. behandeln. Diese Stellungnahme ist eine Traditionsquelle und war als Bulle eindeutig vorgesehen, überliefert zu werden. Besonders im Kontext einer Kaisererhebung waren die kirchlichen Dekrete wegweisend. Gerichtet war diese Stellungnahme an Richard von Cornwall105, der zuvor im Jahre 1257 neben König Alfons X. von Kastilien zum König gewählt wurde und, im Gegensatz zu Alfons X., in Aachen zum römisch-deutschen König gekrönt wurde.
Der Text dient wohl als Antwort auf das Verlangen Richards und das seiner Anhänger die Kaiserwürde zu erlangen106. Doch sie ist mehr als nur eine Stellungnahme zum Verlangen des Kandidaten. Sie dient auch als Aufforderung zur Beilegung des Streites zwischen Richard und Alfons X.107. Auch dient sie dazu die einzelnen Wahlen und Rechtfertigungen der Wahl auszuwerten und vor den Spiegel des Kirchenrechts zu stellen108.
Im Text bespricht der Papst zuerst die Wichtigkeit der beiden Ämter des Kaisers und des Papstes und wie sie sich gegenseitig schützen109. Dann geht er darauf ein, welche Konsequenzen der Thronstreit und das Fehlen eines Kaisers für das Reich bisher hatten110. Daraufhin geht er auf Richards und Alfons X. Ansprüche auf die Königskrone, Kaiserwürde und ihre Argumentationen ein111. Zuletzt benennt er sein Streben nach Frieden und lädt Richard von Cornwall zu einem weiteren Gespräch ein112.
4.2. Die fehlende Kaiserkrönung - Innere Quellenbeschreibung
Der Autor des Textes, Papst Urban IV. studierte Theologie in Paris und war daher ein gebildeter Mann113. Bevor er das Amt des Papstes 1261 übernahm, besaß er mehrere verschiedene Ämter in der Kirche114. So war er Kanoniker in Laon, Archidiakon in Lüttich und Liége, Legat in Livland und Pommern und auch Bischof der Diözese von Verdun115. Dadurch hatte Urban IV. bereits viel Erfahrung mit der Kirchenpolitik sammeln können und hatte sicherlich auch einige Einsichten in die komplizierteren Aspekte der kirchlichen und päpstlichen Politik. Durch seine Erfahrungen mit dem Kirchenrecht und den Einsichten in jenes, die ihm das Amt des Papstes bescherten, sind die kirchenrechtlichen Grundlagen, die Papst Urban IV. in seiner Stellungnahme angibt, sehr glaubhaft. Was Urban IV. über die Begründungen der Anhänger Richards sagt, ist ebenfalls glaubhaft. Da der Brief an Richard von Cornwall gerichtet war, gab es keinen Grund für Papst Urban IV. Richard anzulügen. Vor allem nicht, wenn seine Anhänger ihm das Gegenteil beweisen konnten. Jedoch ist in Frage zu stellen, ob die Begründungen der Anhänger des Königs von Kastilien, die Urban IV. aufzählt der Wahrheit entsprachen. Insgesamt ist die Quelle sehr glaubhaft, jedoch muss beachtet werden, dass das was der Papst anspricht immer vor dem Hintergrund der päpstlichen Interessenpolitik betrachtet werden muss.
In seinem Buch „Die Ausbildung des römischen Königswahlrechts - Studien zur Wirkungsgeschichte des Dekretale ,Venerabilem‘“ beschreibt Bernward Castorph wie Richard von Cornwall und Alfons X. von Kastilien sich um die Kaiserkrone bemühten116. Es beschreibt, dass „schon kurze Zeit nach den Wahlen Richard von Cornwall und Alfons von Kastilien die Kaiserkrönung an der Kurie beantragten“117. Beide gewählten Kandidaten ließen also keine Zeit verstreichen um die Kaiserwürde für sich zu beantragen. Dabei bezogen sich die beiden Kandidaten auf die Bulle „Venerabilem“, die festlegt, dass die Kaiserwürde eine erfolgreiche Königswahl voraussetzt118. Jedoch ist in der Bulle auch festgelegt, dass dem Papst das Recht obliegt den jeweiligen Kandidaten zu prüfen und Thronstreite beizulegen119. „Beide Bewerber wiesen diesen Anspruch des Papstes jedoch zurück und drohten zugleich, die Entscheidung durch eine gewaltsame Auseinandersetzung zu erzwingen“120. Daraufhin lehnt Papst Alexander IV. die Kaiserkrönung ab121. Der Papst erwähnt, dass es ein Recht der Kirche ist vom Kaiser geschützt zu werden und sagt zudem, dass er Kämpfe zwischen Christen verbiete, da die Tartaren die Länder plündern122. Papst Alexander IV. forderte beide Kandidaten zu einer friedlichen Lösung auf und setzt die Kaiserkrönung für die Dauer des Thronstreites aus123.
Nachdem Papst Alexander IV. die Beilegung des Streites durch Waffengewalt verboten hatte und selbst verstorben war, versuchten beide Kandidaten die Kaiserwürde über den juristischen Weg zu erlangen124. Unter Papst Urban IV. versuchten Richard von Cornwall und Alfons X. von Kastilien die Wahl des jeweils anderen zu diskreditieren und die eigene Wahl zu rechtfertigen125. Obwohl sich beide Kandidaten auch unter Papst Urban IV. auf die Bulle „Venerabilem“ bezogen, verweigerten sie dem Papst trotzdem das Recht den Thronstreit zu entscheiden126. Dennoch lud der Papst beide Kandidaten dazu ein, sich erneut vor der Kurie zu treffen127. In einem Konsistorialbeschluss vom 7. August 1263 gesteht Papst Urban IV. beiden Kandidaten den Titel als gewählter König zu, sagt aber auch, dass sie dadurch keine besonderen Rechte bei der Kaiserwahl hätten128. Dass der Papst die Macht der Kirche und die seines Amtes erweitern wollte zeigt sich im folgenden Abschnitt:
„Indem Papst Urban die zwei Wahlen als gleichwertig erachtet, verwirft er die Argumentationen, die ich zur Anerkennung und zur Kaiserkrönung aufgrund der Titulatur bzw. der Mehrheitswahl zwingen sollten und beharrt wieder auf seinem uneingeschränkten Entscheidungsrecht“129.
In der Bulle „Qui celum“ bezeichnet Papst Urban IV. die Unfähigkeit der beiden Parteien den Thronstreit friedlich zu lösen und nachzugeben als den Grund für die nicht zustande kommende Kaiserkrönung130. Papst Urban lud beide Kandidaten deshalb zu einer Weiterführung der Friedensbemühungen ein131. Diese Bemühungen verliefen in den Sanden, weil Richard in England war und seine Vertreter keine Vollmacht von ihm hatten132. Er verschob die Verhandlungen auf den 30. November 1265 und kam Richard so entgegen133. Jedoch verstarb Papst Urban IV. am 2. Oktober 1264 und so konnte der Termin nicht stattfinden134. Bernward Castorph nach gab es also viele verschiedene Gründe, die alle zusammenwirkten, und dazu führten, dass Richard von Cornwall nicht Kaiser werden konnte. Einerseits der Streit zwischen beiden Parteien, der dazu führte, dass Papst Alexander IV. die Kaiserwahl aussetzte, die Uneinigkeit zwischen beiden Kandidaten den Streit friedlich beizulegen und der Umstand, dass Richard aufgrund der politischen Probleme in England nicht anwesend war.
Heinrich K. Schulze schreibt noch dazu, dass die Päpste kein starkes deutsches Königtum und damit auch keinen starken Kaiser wollten135. Das impliziert, dass die Päpste ihre eigenen Interessen nicht durch einen starken Kaiser, der eigene Interessen hatte, gefährden wollten. Das impliziert auch, dass die Päpste Richard von Cornwall als Gefahr für ihre kirchliche Interessenpolitik sahen.
Doch welche Gründe gibt Papst Urban IV. in seiner Stellungnahme gegenüber Richard von Cornwall an? Zuerst nennt Papst Urban IV. die Pflichten der Ämter des Kaisers und des Papstes. Der Papst leitet den Kaiser durch schwierige Zeiten und wird „zum Heil geleitet“136. Die Aufgabe des Kaisers sieht der Papst wie folgt:
Durch die Macht des Kaisers werden „die Freiheiten der Kirche verteidigt, deren Rechte geschützt, Häresien ausgerottet werden und der Gottesdienst nach christlichem Glauben erweitert wird und damit nach Verscheuchen ihrer Feinde das christliche Volk in der Schönheit des Friedens verharre und sich in reicher Ruhe niederlasse“137.
Dadurch wird klar, dass der Kaiser nicht nur eine symbolisch beschützende Rolle gegenüber der Kirche haben sollte, sondern auch aktiv die Feinde des Christentums und die Feinde des Papstes bekämpfen sollte. Genau diese Verpflichtung könnte für Richard zum Problem geworden sein. Obwohl er das Reich öfter besuchte als sein Konkurrent138, so war Richard selbst sehr oft in England und war dort in die politischen Probleme und Baronenkriege verwickelt139. Der Papst wird dies sicher gewusst haben. Durch seine ständige Abwesenheit und Verwickelung in andere Konflikte hätte Richard sicherlich nicht viel Zeit gehabt sich um die Probleme im Reich und ganz besonders den Schutz der Kirche zu kümmern.
Der Papst betont, dass das Reich nicht länger verwaist sein darf, weil sich „Sünden, Häresie [.], Mord und Totschlag“ immer weiterverbreiten und die der „Kirche der gebührende Schutz und Schirm entzogen“ wird140. Das bedeutet, dass der Papst die Wichtigkeit eines Kaisers bewusst war und er anscheinend auch wollte, dass die Position besetzt wurde. Urban IV. sagt aber auch, dass die Streitigkeiten zwischen und die Ablehnung der päpstlichen Rolle als Richter durch die beiden Kandidaten schuld daran waren, dass bisher noch keine Verhandlung stattfinden konnte141. Damit die Verhandlung stattfinden konnte, setzte der Papst voraus, dass Richard und Alfons X. Frieden schließen und die „Bande der Freundschaft“ erneuern142. Für den Papst war es also wichtig, dass der Thronstreit friedlich gelöst wird und nicht durch Waffengewalt. Sicherlich war dabei die drohende Gefahr der Tartaren wichtig. Jedoch stellt sich dabei die Frage, warum er nicht einen Kaiser erwählt hat, der der Gefahr der Tartaren entgegentreten konnte.
Auf den darauffolgenden Seiten gibt Papst Urban IV. die Rechtfertigungsgründe der Abgesandten von Richard an, warum seine Wahl rechtmäßig ist und warum Richard Kaiser werden sollte143. Zudem fügt er diesen Begründungen die rechtliche Grundlage hinzu, auf der die Königswahl basiert und bezieht da auch seine Entscheidungsrechte mit hinein144. Diese Anfügung seiner Entscheidungsrechte ist besonders wichtig, da beide Kandidaten die Entscheidungsrechte des Papstes bisher abgelehnt hatten. Das weißt daraufhin, dass der Papst auf jeden Fall auf sein Entscheidungsrecht bestehen wollte. Dadurch konnte er sicherstellen, dass nur der Kaiser wurde, der für die päpstlichen Interessen von Vorteil war, wenn es überhaupt von Vorteil war, dass es einen Kaiser geben sollte.
Nachdem er die Begründungen der Anhänger Richards aufgezählt hatte, geht Urban IV. auf die Begründungen der Anhänger von Alfons X. ein145. Dies ist interessant, weil Papst Urban IV. Richard hier entgegenstellt, wie die Gegenseite die, aus ihrer Sicht, legitime Wahl von Alfons X. von Kastilien begründet146. Da dieser Brief eine Stellungnahme gegenüber Richard ist, bietet Papst Urban IV. Richard hier einen Einblick in die Argumentation der Gegenseite, was Richard auf die Verhandlung, auf die der Papst aus ist, vorbereiten könnte. Wenn man jedoch davon ausgeht, dass der Papst gar keinen Kaiser haben wollte, da ein starker Kaiser die Interessenpolitik der Kirche gefährden konnte, so war diese Aufzählung der Argumente der Gegenseite auch eine mögliche Provokation. Wenn Richard durch die Argumente der Gegenseite provoziert wurde, so konnte eine friedliche Übereinkunft verhindert werden.
Jedoch beendet Papst Urban IV. seinen Brief mit dem Wunsch nach einer friedlichen Lösung147. Er spricht noch einmal davon, dass dieser Streit und die Uneinigkeit der Fürsten und Kandidaten das Reich in eine problematische Lage gebracht hatte148. Diese erneute Erwähnung der Probleme, sollte Richard wohl dazu bewegen, einer Verhandlung zuzustimmen. Im letzten Abschnitt sagt der Papst: „Wir denken daher eifrig Gedanken des Friedens und [...] haben beschlossen auf Verhandlungen zu bestehen“149. Damit ist klar, dass der Papst nicht mehr nach Verhandlungen fragt, sondern beide Parteien dazu auffordert Verhandlungen aufzunehmen.
Möglicherweise war es das Ziel des Papstes zwar eine deutsch-römische Königskrone zu haben, die den Gefahren im Reich und Außerhalb entgegentreten konnte, aber keinen starken Kaiser zu haben, der den kirchlichen Interessen entgegenwirken würde. Möglicherweise wollte der Papst die Entscheidung und Krönung eines Kaisers einfach hinauszögern. Denn durch die erfolgreiche Krönung und seine mehreren Züge durch das Reich war Richard wohl der geeignetere Kandidat. Alfons X. hat schließlich das Reich nie betreten und wurde auch nicht in Aachen gekrönt. Dadurch scheint die Legitimität von Richards Wahl höher als die von Alfons X.
5. Fazit
Richard von Cornwall konnte also durch eine Mischung verschiedener Umstände römischdeutscher König werden. Zuerst konnten die deutschen Fürsten keinen Kandidaten aus ihrer Mitte finden. So bewarben sich Richard von Cornwall und Alfons X. von Kastilien um die Krone. Richard sicherte sich die Stimmen des Pfalzgrafen bei Rhein, des Erzbischofs von Köln und des Erzbischofs von Mainz durch Verträge, die den jeweiligen Fürsten Geld, Heirat und Landrechte versprachen. Er versprach ihnen sie als König und Kaiser gesondert zu schützen. Richard wurde gewählt, weil die anderen Fürsten, der Erzbischof von Trier und der Herzog von Sachsen, den anderen Fürsten den Einlass in die Stadt Frankfurt verweigerten. Richard reiste nach der Wahl nach Aachen und wurde dort, wie es das Recht verlangte, zum deutschrömischen König gekrönt.
Bereits unter Papst Alexander IV. versuchte Richard die Kaiserwürde zu erlangen, versagte aber. Durch den Thronstreit zwischen ihm und Alfons X., der ja ebenfalls gewählt wurde, drohte ein Krieg im Reich und Papst Alexander IV. setzte daher die Kaiserkrönung aus, bis der Streit geklärt wurde. Nach dem Tode von Papst Alexander IV. versuchten beide Kandidaten die Kaiserwürde von Papst Urban IV. zu erlangen, versagten aber auch bei ihm. Der Stellungnahme des Papstes nach mussten beide Kandidaten zur Verhandlung erscheinen, um eine friedliche Lösung für den Thronstreit zu finden und der Papst beharrte dabei auch auf seinem Entscheidungsrecht bei der Wahl des Königs. Ob tatsächlich nur der Thronstreit und der damit drohende Konflikt die Kaiserkrönung verhinderten ist fraglich. Die Päpste wollten möglicherweise keinen starken Kaiser, der in ihre Interessenpolitik eingreifen würde. Zudem war Richard durch politische Probleme in England selten anwesend und hätte daher das Reich wahrscheinlich nicht effektiv schützen können.
6. Literaturverzeichnis
Bautier, Robert-Henri (Hrsg): Lexikon des Mittelalters. 7: Planudes bis Stadt (Rus‘). Stuttgart, Weimar: 1995.
Castorph, Bernward: Die Ausbildung des römischen Königswahlrechts. Studien zur Wirkungsgeschichte d. Dekretale „Venerabilem“. Göttingen/Frankfurt [Main]/Zürich: 1978.
Kaufhold, Martin: Interregnum. Darmstadt: 2002.
Rogge, Jörg: Die deutschen Könige im Mittelalter. Wahl und Krönung. Darmstadt, 2006.
Schäfer, Joachim: Urban IV, in: Ökumenisches Heiligenlexikon, letzte Aktualisierung: 21.08.21, URL: https://www.heiligenlexikon.de/BiographienU/Urban_IV.html, Zugriff am: 30.09.21.
Schulze, Hans K.: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Kaiser und Reich. Stuttgart, 1998.
Weinrich, Lorenz: Quellen zur Verfassungsgeschichte des Römisch-Deutschen Reiches im Spätmittelalter (1250 - 1500). Darmstadt: 2017.
[...]
1 (vgl. Rogge, 2006, S. 3).
2 (vgl. ebd.).
3 (vgl. Rogge, 2006, S. 3).
4 (vgl. ebd.).
5 (vgl. Rogge, 2006, S. 4 - 5).
6 (vgl. Rogge, 2006, S. 6).
7 (vgl. Rogge, 2006, S. 6 - 7).
8 (vgl. Rogge, 2006, S. 8).
9 (vgl. ebd.)
10 (vgl. Rogge, 2006, S. 8 - 9).
11 (vgl. Rogge, 2006, S. 8).
12 (vgl. Rogge, 2006, S. 9).
13 (vgl. ebd.).
14 (vgl. Rogge, 2006, S.
15 (vgl. ebd.).
16 (vgl. ebd.).
17 (vgl. Rogge, 2006, S.
18 (vgl. Rogge, 2006, S.
19 (vgl. ebd.).
20 (vgl. ebd.)
21 (vgl. ebd.).
22 (vgl. ebd.).
23 (vgl. Rogge, 2006, S.
24 (vgl. Rogge, 2006, S. 22).
25 (vgl. ebd.).
26 (vgl. Rogge, 2006, S. 22 - 23).
27 (vgl. Rogge, 2006, S. 23).
28 (vgl. Rogge, 2006, S. 24).
29 (vgl. ebd.).
30 (vgl. ebd.).
31 (vgl. Rogge, 2006, S. 29).
32 (vgl. Rogge, 2006, S. 36 - 38).
33 (vgl. Rogge, 2006, S. 38).
34 (vgl. ebd.).
35 (vgl. ebd.).
36 (vgl. Rogge, 2006, S. 38 - 39).
37 (vgl. Rogge, 2006, S. 40).
38 (vgl. ebd.).
39 (vgl. ebd.).
40 (vgl. Rogge, 2006, S. 46).
41 (vgl. ebd.).
42 (vgl. ebd.).
43 (vgl. ebd.).
44 (vgl. Rogge, 2006, S. 46).
45 (vgl. ebd.).
46 (vgl. Rogge, 2006, S. 46 - 47).
47 (vgl. Rogge, 2006, S. 47).
48 (vgl. ebd.).
49 (vgl. ebd.).
50 (vgl. Schulze, 1998, S. 229 - 230).
51 (vgl. Bautier, 1995, S. 810).
52 (vgl. ebd.).
53 (vgl. ebd.).
54 (vgl. ebd.).
55 (vgl. Bautier, 1995, S. 810).
56 (vgl. ebd.).
57 (vgl. ebd.).
58 (vgl. Bautier, 1995, S. 810).
59 (vgl. ebd.).
60 (vgl. ebd.).
61 (vgl. ebd.).
62 (vgl. ebd.).
63 (vgl. ebd.).
64 (vgl. ebd.).
65 (vgl. ebd.).
66 (vgl. ebd.).
67 (vgl. ebd.).
68 (vgl. ebd.).
69 (vgl. ebd.).
70 (vgl. ebd.).
71 (vgl. ebd.).
72 (vgl. Kaufhold, 2002, S. 50).
73 (vgl. Kaufhold, 2002, S. 51).
74 (vgl. ebd.).
75 (vgl. ebd.).
76 (vgl. Castorph, 1978, S. 54).
77 (vgl. Schulze, 1998, S. 230).
78 (vgl. ebd.).
79 (vgl. ebd.).
80 (vgl. Kaufhold, 2002, S. 53 - 54).
81 (vgl. Kaufhold, 2002, S. 54).
82 (vgl. Castorph, 1978, S. 54).
83 (vgl. Castorph, 1978, S. 55).
84 (vgl. ebd.).
85 (vgl. ebd.).
86 (vgl. ebd.).
87 (vgl. ebd.).
88 (vgl. ebd.).
89 (vgl. ebd.).
90 (vgl. Kaufhold, 2002, S. 55).
91 (vgl. ebd.).
92 (vgl. Kaufhold, 2002, S. 56).
93 (vgl. ebd.).
94 (vgl. ebd.).
95 (vgl. Kaufhold, 2002, S. 56).
96 (vgl. ebd.).
97 (vgl. ebd.).
98 (vgl. Kaufhold, 2002, S. 56 - 57).
99 (vgl. Kaufhold, 2002, S. 57).
100 (vgl. ebd.).
101 (vgl. ebd.).
102 (vgl. ebd.).
103 (vgl. Weinrich, 2017, S. 77).
104 (vgl. Weinrich, 2017, S. 53).
105 (vgl. Weinrich, 2017, S. 53).
106 (vgl. Weinrich, 2017, S. 55 - 57).
107 (vgl. Weinrich, 2017, S. 77).
108 (vgl. Weinrich, 2017, S. 59 - 75).
109 (vgl. Weinrich, 2017, S. 53).
110 (vgl. Weinrich, 2017, S. 53 - 57).
111 (vgl. Weinrich, 2017, S. 57 - 75).
112 (vgl. Weinrich, 2017, S. 75 - 77).
113 (vgl. Schäfer, 2021).
114 (vgl. ebd.).
115 (vgl. ebd.).
116 (vgl. Castorph, 1978, S. 58).
117 (vgl. ebd.).
118 (vgl. ebd.).
119 (vgl. ebd.).
120 (vgl. ebd.).
121 (vgl. ebd.).
122 (vgl. Castorph, 1978, S. 58 - 59).
123 (vgl. Castorph, 1978, S. 59).
124 (vgl. Castorph, 1978, S. 59 - 60).
125 (vgl. Castorph, 1978, S. 60).
126 (vgl. ebd.).
127 (vgl. Castorph, 1978, S. 60).
128 (vgl. Castorph, 1978, S. 61 - 62).
129 (vgl. Castorph, 1978, S. 62).
130 (vgl. Castorph, 1978, S. 63).
131 (vgl. Castorph, 1978, S. 64).
132 (vgl. ebd).
133 (vgl. Castorph, 1978, S. 64 - 65).
134 (vgl. Castorph, 1978, S. 65).
135 (vgl. Schulze, 1998, S. 230).
136 (vgl. Weinrich, 2017, S. 53).
137 (vgl. ebd.).
138 (vgl. Schulze, 1998, S. 230).
139 (vgl. Bautier, 1995, S. 810).
140 (vgl. Weinrich, 2017, S. 55).
141 (vgl. Weinrich, 2017, S. 55 - 57).
142 (vgl. Weinrich, 2017, S. 57).
143 (vgl. Weinrich, 2017, S. 57 - 67).
144 (vgl. Weinrich, 2017, S. 59 - 61).
145 (vgl. Weinrich, 2017, S. 67 - 75).
146 (vgl. ebd.).
147 (vgl. Weinrich, 2017, S. 75).
148 (vgl. ebd.).
149 (vgl. Weinrich, 2017, S. 77).
- Citation du texte
- Paul Sarich (Auteur), 2021, Richard von Cornwall. Königswahlen und Kaisererhebung vom ostfränkischen Reich bis zur Doppelwahl 1256, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1158271
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