Die folgende Arbeit ist Teil des Seminars Technikgeschichte und Industriekultur: Klio trifft Justitia - Gerichtsverfahren in der Geschichte. Sie behandelt die Geschichte des Endlagers für Kernbrennstoffe Gorleben.
Dazu wird in Kapitel 2 die Standortsuche und der Vorschlag Gorleben betrachtet. Anschließend wird die Geologie des Standortes betrachtet, die eine Eignung infrage stellt. Außerdem wird die Endlagerpolitik der Bundesregierung der 1980er und 1990er Jahre und die des Arbeitskreis Endlager untersucht. Schließlich wird eine Analyse der Prozesse vorgenommen.
Die Seminararbeit wird darauf bezugnehmen, dass das Standortauswahlgesetz auf einem Lernprozess der gemachten Fehler aufbaut und der Prämisse, diese möglichst nicht zu wiederholen. Weitergehend hat die Arbeit nicht das Interesse individuell auf den Wortlaut von Gesetzen einzugehen. Vielmehr soll der historische Ablauf dargestellt werden. Dabei wird als Hauptquelle der erste Untersuchungsausschuss in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages zum Thema Gorleben verwendet. Zusätzlich werden, im Wesentlichen zur Ergänzung, die beiden Artikel „The Elephant in the Room, The Role of Gorleben and its Site Selection in the German Nuclear Waste Debate“ von Anselm Tiggemann aus dem Jahr 2019 und „Concerned Public and the Paralysis of decision-making: nuklear Waste Management Police in Germany“ von Peter Hocke / Ortwin Renn 2009 hinzugezogen.
In den 1970er-Jahren entstand das Konzept des nuklearen Entsorgungszentrums. Die Notwendigkeit, etwas für die endgültige Lagerung zu unternehmen, war unumstritten unter den Befürwortern und Gegnern der Atomkraft. Darüber hinaus gab es das Ideal, dass es notwendig ist, Uran und Plutonium aus abgebrannten Brennelementen zu gewinnen. Wissenschaftler, Politiker und Manager waren überzeugt, dass das Ziel der nuklearen Entwicklung sein sollte, den Kernbrennstoffkreislauf zu schließen und die Idee des "Recyclings" wurde ausgegeben. Kernbrennstoff aus einer Wiederaufbereitungsanlage würde den Ressourcenverbrauch von Uran und Konzentrat sparen und Abfall minimieren. Anfangs waren die Energieversorger jedoch nicht dieser Ansicht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Hintergrund
2. Standortsuche und Vorschlag Gorleben
3.Streitfall der Geologie Gorlebens
4. Die Endlagerpolitik der 1980er und 1990er Jahre und der Arbeitskreis Endlager
5. Analyse des Standortauswahlprozesses hin zum Standortauswahlgesetz
I. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Einleitung und Hintergrund
Die folgende Arbeit ist Teil des Seminars Technikgeschichte und Industriekultur: Klio trifft Justitia - Gerichtsverfahren in der Geschichte. Sie behandelt die Geschichte des Endlagers für Kernbrennstoffe Gorleben.
Dazu wird in Kapitel 2 die Standortsuche und der Vorschlag Gorleben betrachtet. Anschließend wird die Geologie des Standortes betrachtet, die eine Eignung infrage stellt. Außerdem wird die Endlagerpolitik der Bundesregierung der 1980er und 1990er Jahre und die des Arbeitskreis Endlager untersucht. Schließlich wird eine Analyse der Prozesse vorgenommen.
Die Seminararbeit wird darauf bezugnehmen, dass das Standortauswahlgesetz auf einem Lernprozess der gemachten Fehler aufbaut und der Prämisse, diese möglichst nicht zu wiederholen. Weitergehend hat die Arbeit nicht das Interesse individuell auf den Wortlaut von Gesetzen einzugehen. Vielmehr soll der historische Ablauf dargestellt werden. Dabei wird als Hauptquelle der erste Untersuchungsausschuss in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages zum Thema Gorleben verwendet. Zusätzlich werden, im Wesentlichen zur Ergänzung, die beiden Artikel „The Elephant in the Room, The Role of Gorleben and its Site Selection in the German Nuclear Waste Debate“ von Anselm Tiggemann aus dem Jahr 2019 und „Concerned Public and the Paralysis of decision-making: nuklear Waste Management Police in Germany“ von Peter Hocke / Ortwin Renn 2009 hinzugezogen.
In den 1970er-Jahren entstand das Konzept des nuklearen Entsorgungszentrums. Die Notwendigkeit, etwas für die endgültige Lagerung zu unternehmen, war unumstritten unter den Befürwortern und Gegnern der Atomkraft. Darüber hinaus gab es das Ideal, dass es notwendig ist, Uran und Plutonium aus abgebrannten Brennelementen zu gewinnen. Wissenschaftler, Politiker und Manager waren überzeugt, dass das Ziel der nuklearen Entwicklung sein sollte, den Kernbrennstoffkreislauf zu schließen und die Idee des "Recyclings" wurde ausgegeben. Kernbrennstoff aus einer Wiederaufbereitungsanlage würde den Ressourcenverbrauch von Uran und Konzentrat sparen und Abfall minimieren. Anfangs waren die Energieversorger jedoch nicht dieser Ansicht.
Es gab viel Begeisterung über die Aufgabe, das Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Die Bundesregierung zwang den Energiesektor jedoch umgehend zu handeln. Der Betrieb eines Kernkraftwerks beruhte nun auf dem Nachweis, dass bestrahlter Brennstoff wiederaufbereitet werden würde und dass es Fortschritte bei der Realisierung der nuklearen Entsorgung gab. Letztendlich zeigt sich, dass diese Kopplung zum größten Problem der Akzeptanz werden würde. Ebenso wie der undurchsichtige Auswahlprozess durch denn der kleine Ort Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg, das Symbol für den Widerstand gegen Atomkraft werden sollte. 1977 entschied der niedersächsische Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht, dass Gorleben Standort für ein nukleares Entsorgungszentrum werden sollte. Ziel soll im Folgenden sein den genauen Hergang zu beschreiben und zu ergründen wie genau es zu dieser Entscheidung kam.
2. Standortsuche und Vorschlag Gorleben
Von 1972-1975 hatte die vom Bund eingesetzte Kernbrennstoffwiederaufbereitungsgesellschaft ein Auswahlverfahren für ein nukleares Entsorgungszentrum durchgeführt. Der von Helmut Schmidt eingeführte Entsorgungsvorsorgenachweises, die sogenannten Entsorgungskopplung, führte dazu, dass man nur Atomkraftwerke bauen konnte, wenn auch gleichzeitig für die Entsorgung gesorgt ist.1
Das Verfahren der KEWA, welches zum Ziel hatte einen Standort für eine Wiederaufbereitungsanlage, eine Brennelementefabrik und einen Endlagerstandort zu finden. Hierbei war die Suche bestimmt durch die oberirdischen Anlagen, insbesondere durch die Wiederaufbereitungsanlage, die eine intensive Kühlung erforderte, was im Gegensatz zu einem trockenen Endlager steht. Am Ende dieses Auswahlverfahrens standen drei Standorte zur Auswahl: Wahn, Lütterloh und Lichtenhorst. Nicht aber Gorleben. Nun begann man mit der Erkundung dieser drei Standorte. Teilweise geschah dies unter Darstellung falscher Tatsachen. Zum Beispiel täuschte man im Emsland an der Niederlassung Wahn vor nach Öl zu suchen, anstatt nach einem Standort für ein Endlager.2
Helene Frericks, verwitwete Bauersfrau aus dem emsländischen Wippingen, kann es noch immer nicht fassen: "Nur von Öl war die Rede, von Salz, sagten sie kein einziges Wort.".. Zitat: ATOMSTROM: Scharf geschossen - DER SPIEGEL 14/1976.
„Schon das Täuschungsmanöver der Lingener Tiefbohrer war für erbitterte Bürgerproteste gut. So forderten der Landvolkverband und die Bürgermeister des Wippinger Landkreises Aschendorf-Hümmling alle Bauern auf, keine Bohrverträge mehr abzuschließen. Ein spontan gegründetes" Aktionskomitee gegen die geplante Errichtung einer Atommüll-Deponie" starteten die Dorf-Honoratioren erst einmal mit einer Kampfkasse . Verabschiedeten Flurbereinigungsplans und gruben "völlig legal" (Landvolk-Geschäftsführer Georg Kruse) um den Frericks-Hof, einen anderthalb Meter tiefen Graben. So der Spiegel weiter.3
Dies führte in der vor allen Dingen konservativ geprägten Region zu bereits geschilderten Problemen, sodass der zuständige Landtagsabgeordnete Walter Remmers versuchte, seinen Parteifreund, den Ministerpräsidenten Albrecht umzustimmen.4
Am 10. August 1976 kam daraufhin das Bundesministerium für Forschung und Technologie der Bitte Niedersachsens nach und brach die Bohrung in dieser Region ab. Hauptkriterien waren Bevölkerungsdichte, Milchwirtschaft, Fremdenverkehr, die Größe des Salzstocks, Umsiedlungsmaßnahmen sowie die Entfernung zur Deutschen Bahn.5
Also wurde in Niedersachsen, nachdem die Bohrung abgebrochen wurde, nach alternativen Standorten gesucht.
So fühlte sich das Land Niedersachsen nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt, ob nicht auch andere Möglichkeiten wie zum Beispiel eine Verschiffung ins Ausland geprüft worden waren.6 Nachdem dies bejaht wurde, gründete das Land Niedersachsen einen interministeriellen Arbeitskreis, der jedoch kein eigenes Standortverfahren durchführte, sondern lediglich Kriterien umverteilte. Dies wäre auch vom ersten Zusammentreffen am 11. November 1976 bis 13. Dezember 1976, also binnen vier Wochen gar nicht möglich gewesen. Tatsächlich kam der Ausschuss oder Arbeitskreis zu dem Ergebnis, dass Gorleben ein geschickter Standort wäre. Da Gorleben in der Bundesstudie nicht als geeigneter Standort aufgeführt wurde, stellt sich die Frage, wie die Entscheidung auf ebendiesen fiel.7
Am 13. Oktober 1976 reisten Walther Leisler Kiep, damals Finanz- und Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen und Ministerpräsident Ernst Albrecht in den Landkreis Lüchow-Dannenberg, um eine Kugellagerfabrik zu besuchen. Dabei trafen sie auf den Landtagsabgeordneten Grill, der vermutlich die Vorteile seines Wahlkreises für das geplante nukleare Endlagerungszentrum ins Spiel gebracht hat. Drei Seiten von der DDR umgeben strukturschwach und vor allen Dingen dünn besiedelt. Tatsächlich hatte benannter Abgeordneter schon am 22. Juni sich nach dem Stand der Planung erkundet oder ein strukturpolitisches Interesse geäußert.8
Im Zuge des ausschlaggebenden Gesprächs am 11. November machte auch die Energiewirtschaft ihren Einfluss geltend. Dieses Interesse wurde durch Heinrich Mandl, RWE, Vorstandsmitglied und Präsident des deutschen Atomforums verdeutlicht. Zu dieser Zeit war er ein wichtiger Lobbyist der Atomindustrie. In einem Schreiben an Ministerpräsidenten Albrecht drängte er, dass ein Standort für die Entsorgung gefunden werden möge, da dies Grundbedingung für den Neubau von Atomkraftwerken war. Dieser Brief wurde ebenso am 11. November zugestellt.9 In diesem erfuhr der Ministerpräsident, dass bereits der Standort Wahn eindeutig als günstigster Standort feststünde.10
Am gleichen Tag fand jedoch ein entscheidendes Treffen mit dem Bundesminister für Forschung Matthöfer, dem Bundesminister des Inneren Maihofer und dem Bundesminister für Wirtschaft Friedrichs, um ein klärendes Gespräch über die Entsorgungsanlage zu führen. Sie sollten seitens der Bundesregierung Druck auf den Ministerpräsidenten ausüben. Der Ministerpräsident teilte der Bundesregierung jedoch mit, dass das Land Niedersachsen einen eigenen Auswahlprozess durchführen würde.11
In Form des Interministerieller Arbeitskreis (IMAK), dass neben den drei Standorten Gorleben als vierter Standort dazukommen soll, jedoch nicht als eine Möglichkeit, sondern als ein definitiver Standort.12 13
Im IMAK wurde ein Zeitplan aufgestellt, in dem Lüchow-Dannenberg und andere Standorte geprüft werden würden. In einer Kabinettsvorlage vom 8. November finden sich jedoch nur die drei Standorte, die von der KEWA vorgeschlagen worden sind. Zudem löste der Prozess sogar bei den Beamten der Staatskanzlei in Niedersachsen selbst Überraschung aus, ein Standort zu benennen, ebenso der Standort Gorleben. 13
Der Name Gorleben fiel auch im Arbeitskreis am 16. November, schon der Auftrag dieses Arbeitskreises lautete 3+ Lüchow-Dannenberg plus weitere Standorte damit war klar, dass Gorleben auf jeden Fall einfließen sollte.14
Eins der wichtigsten Kriterien dieses Arbeitskreises im Verfahren war die Unveriztheit und die Größe des Salzstocks. Zudem war diese vorgeblich nicht sorgfältig überprüft worden. So sind zu Beginn des 20. Jahrhundert dort Kaliexplorationsbohrungen nachzuvollziehen, die scheinbar nicht berücksichtigt worden sind. Viel wichtiger schien jedoch die Bevölkerungsdichte zu sein. Nicht berücksichtigt wurden Gasvorkommen, Landschaft, Wasserschutzgebiete. Keine Rücksicht wurde darauf genommen, dass sich Gorleben in einer Erdbebenzone 1 befindet. Die anderen Kandidaten hingegen in Erdbebenzone 0. Ebenso floss die Lage im Flugkorridor zwischen Berlin und Hamburg nicht ein.15
Albrecht brachte demzufolge am 11. November 1976 Gorleben ohne ein entsprechendes wissenschaftliches Verfahren ein. Ohne eine Studie, sondern nur aus strukturpolitischen Beweggründen ins Gespräch.16
In einem anderen Zusammenhang ist Gorleben bereits 1970 bei der KEWA als Standortmöglichkeit im Gespräch gewesen, von der aber nach kurzer Zeit Abstand genommen wurde.17
Zur Vollständigkeit sei gleichermaßen darauf verwiesen, dass auch die These eines im August abgefassten Arbeitspapieres der KEWA gibt, der Historiker Tiggemann als eine Nachbewertungsstudie sehen möchte, die gleichwohl keine offiziellen Unterschriften trägt und dies nur an der Schrifttype erkennen möchte.18
Diese „Nachbewertungsstudie“ ist dem ehemaligen Geschäftsführer der KEWA nicht bekannt, der einen solchen Auftrag hätte unterschreiben müssen. Es enthielt einen Eingangsstempel vom 18 November und geht auf ein Gespräch vom vergangenen Samstag, das heißt dem 13. November 1976, zurück. Es ist davon auszugehen, dass es Gespräche zwischen der KEWA und des Wirtschaftsministeriums gab. Letztendlich aber sind Untersuchungen zu Gorleben durch die KEWA durch die Aktenlage nicht nachvollziehbar.19
So zeigte sich auch der damalige Bundeskanzler Schmidt überrascht, der eine eindeutige Präferenz für den Standort Wahn hatte. Wahn hatte sich nach dem Bundesverfahren als geeigneter Standort erwiesen. Daher versuchte Schmidt den Ministerpräsidenten von dieser Beschlussfassung zu überzeugen. Der Ministerpräsident blieb allerdings hart und hatte sich bereits entschieden. Am 20. Februar 1977 gab er die Entscheidung bekannt.20
3.Streitfall der Geologie Gorlebens
Zu Anfang der Entscheidung für ein Endlager stellte sich zuerst die Frage, welches Wirtsgestein in der Verwendung für ein atomares Endlager stehen sollte. Seit Beginn der 1960er stand dafür Steinsalz als ein Schlüsselfaktor fest. Die Bundesrepublik folgte damit nicht dem Ansatz eines oberflächennahen oder auf der Erdoberfläche stehenden Endlagers, wie dies in Großbritannien und Frankreich verfolgt wurde. Dies geschah auch mit Verweis auf die hohe Bevölkerungsdichte und der möglichen Kontamination von Böden.21
Ein Hintergrund dieser Idee geht auf die erste UN-Konferenz zur friedlichen Nutzung der Atomkraft im August 1955 zurück. Es gab im Wesentlichen drei Kernargumente: 1. Kein Wasser kann Salz durchdringen, 2. Tiefe Salzformation können auf der ganzen Welt gefunden werden und 3. Salz ist plastisch und fließt unter Druck.22 Natürlich wurde diese Idee in Deutschland einem Land mit einer langen Salzbergbautradition schnell adaptiert und die unberührten Salzstockformationen in Niedersachsen wurden als ideal erachtet.23
Gorleben, ein niedersächsischer Salzstock, ist allein aufgrund dieser Tatsachen schon eignungshöffig. Höffigkeit sagt aus, wie wahrscheinlich es ist, auf Rohstoffe zu treffen. Im Fall Gorlebens wird vermutet, der Standort sei sehr wahrscheinlich geeignet. Nicht aber wie von politischer Seite behauptet, ohne jeden Zweifel.24
Problematisch für den Standort Gorleben ist ein fehlendes Deckgebirge. In Gorleben ging man zunächst davon aus, dass eine solche schützende Tonschicht oder Deckgebirge vorhanden wäre. 1981 stellte man fest, dass dies nicht der Fall ist, durch eine eiszeitliche Rinne, die diese Tonschicht verletzt und Wasser führend ist. Ohne auf das Problem einzugehen, änderte die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) seine Anforderungen, sodass nur der Salzstock ausreichend sei.25
Aus einem Gutachten des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS), Zitat aus der Drucksache 17/13700 Seite 503 nach Bertil Grundfeldt, sicherheitstechnische Einzelfragen-Bedeutung des Mehrbarrierenkonzepts für ein Endlager für radioaktive Abfälle beim Nachweis der Einhaltung von Schutzzielen Abschlussbericht Stockholm 2005:„Das Deckgebirge muss aufgrund der Barriere wirksamen Eigenschaften und der Anordnung der an seinem Aufbau beteiligten Gesteinskörper die Ausbreitung von Radionukliden verhindern dazu muss es zu möglichst großen Teilen aus Gesteinen mit geringer Wasserdurchlässigkeit bestehen, die den Salzkörper unmittelbar überlagern und eine weite Ausdehnung haben. Damit wird sowohl der advektive Radionuklidtransport vom Salzgesteinskörper in die Biosphäre unterbunden oder starkverzögert als auch der Zutritt vom Grundwasser an den Salzgesteinskörper behindert.“ Damit geht hervor, dass in Gorleben entgegen der vom BGR von 19812005 vertretenen Meinung keine ausreichende Barriere Wirksamkeit gegeben ist und deswegen ungeeignet ist.
Des Weiteren gibt es in Gorleben Schichten mit Anhydrit (CaSO4) und Carnallit (KMgCl3*6H2O), die zur Bildung von Wasser Wegsamkeiten beitragen können, die es zu vermeiden gilt. Da diese Schichten eine Langzeit Standsicherheit nicht gewährleisteten können.26 Grundsätzlich gilt dies ebenso bei allen anderen Steinsalzvorkommen kann Anhydrit vorhanden sein, sodass diese Partien in der Erschließung und Endlagerung vermindert werden sollten. Ähnlich sieht es mit Carnallit aus, da hochsalinare Lösungen als Lösungsmittel für etwaige ausgetretene Radionuklide fungieren und in diesem Fall an Na und Cl dominiert sein könnten und nicht an Kalium und an Magnesium gesättigt, was zu einer sofortigen Auflösung von Carnallit führt, was zusätzlich Wasserläufe ausbildet. Daher sollten solche Bereiche gemieden werden, sofern vorhanden.27
Fraglich ist auch das Verhalten des im Salz eingeschlossenen Gases, welches durch die Wärmeentwicklung der atomaren Reststoffe, zu Riss- und Kluftbildung führen kann. Damit kann dies ebenso zu Wasserwirksamkeit führen.28
Heikel für Gorleben wäre auch die Lage über einer potenziellen Erdgasstätte. In der Langzeitbetrachtung gefährlich wäre, weil einer der Hauptgründe für das versehentliche menschliche Eindringen in ein Endlager nach Abschluss die Suche nach potenziell zukünftig wertvollen Rohstoffen betrachtet werden kann.29 Als ein aktuelles Beispiel kann die Goldmine Rosia Montana in Rumänien für einen ähnlichen Vorgang der kulturellen Übertragung herangezogen werden.
Desgleichen führen halokinetische Vorgänge zur Änderung der Spannungszustände im Gestein, was wiederum zur Kluftbildung führt. Ebenso dürfen die Salzstöcke nicht in einer aktiven Störungszonen liegen. Es heißt allein solche Bereiche in Dehnen für einen Zeitraum der letzten 34 Million Jahre nachweislich keine Bewegung stattgefunden haben sind für ein Endlager geeignet. Nun gibt es für Gorleben mehrere Hinweise darauf, dass sich Gorleben in einer Störungszone befindet.30
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Durchlässigkeit des Deckgebirges, Wegsamkeiten im Anhydrit und Carnallits, das Vorhandensein von Erdgas und die nicht bekannten Wechselwirkungen des eingeschlossenen Gases mit der Wärmeentwicklung des atomaren Abfalls, negative Faktoren für den Standort darstellen.
Der Standort Gorleben ist daher aus geologischer Sicht als inadäquat zu betrachten. Es gilt jedoch zu beantworten, warum es bis 2020 dauerte, bis dies die Politik realisiert.
4. Die Endlagerpolitik der 1980er und 1990er Jahre und der Arbeitskreis Endlager
Um das Ergebnis des Untersuchungsausschusses in diesem Punkt vorwegzunehmen: Es ging den Regierungen von Helmut Kohl (1982 bis 1998) in Gorleben nicht um Wissenschaft, sondern um politische Durchsetzbarkeit. Um die oft angewandte Methode "Augen zu und durch".
Die Frage, ob für die untertägige Erkundung das atomrechtliche oder das bergrechtliche Verfahren angewandt werden soll, kann als ein erster Indikator gesehen werden. Ein Vermerk vom 09. September. 1980 weist darauf hin, dass ein vorsichtiges Rechtsgutachten für erforderlich gehalten wird, wenn auf ein Planfeststellungsverfahren für das Abteufen von Schächten verzichtet wird.31
Am 12. Juni 1981 kam dieses Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass neben den bergrechtlichen Verfahren auch Planfeststellungsverfahren nach dem Atomgesetz erforderlich seien. Am 26. Juni machte der niedersächsische Wirtschaftsminister Breuel (CDU) gegenüber der Bundesregierung deutlich, dass bei einem atomrechtlichen Verfahren auch die Entscheidung zwischen Bund und Ländern gefährdet sein könnte.32 Schließlich knickte der FDP-Bundesinnenminister Gerhard Rudolf Baum ein und entschied sich für das bergrechtliche Verfahren. Mit dem Regierungswechsel von Schmidt zu Kohl wurde diese Entscheidung von der neuen Regierung am 13. Juli 1983 übernommen. Diese sah damals jedoch kein Planfeststellungsverfahren vor.33 Somit wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung umgangen. n den 1990er Jahren zeichnete sich ab, dass die Erkundung des Salzstocks zu Problemen führen würde. Sowohl das Umweltministerium als auch das Bundesamt für Strahlenschutz stellten fest, dass der Erwerb der erforderlichen Salzrechte nicht auf dem Verhandlungsweg zu erreichen war.34
Eine Enteignung, die auf der Grundlage des Bergrechts möglich gewesen wäre, wurde abgelehnt. Trotz dieser rechtlichen Schwierigkeiten setzte der Bund die Erkundung von Gorleben fort, und auch der Bau von zwei Schächten für die Erkundung wurde vorangetrieben. So wurde geprüft, ob der Salzstock ohne die nicht vorhandenen Salzrechte erkundet werden könnte.35
Hier kam man 1993 zu dem Ergebnis, dass dies unter Inkaufnahme von Sicherheitsrisiken möglich wäre, obwohl es für die BGR keine vertretbare Entscheidung war und eine vollständige Erkundung später zwingend notwendig. So heißt es in einem Gespräch am 19. September 1991 Zitat Bericht Untersuchungsausschuss in der Drucksache 17/13700, Seite 561: "Gegen eine Umfahrung spricht aus geologischer Sicht, dass ein nach geologischen Gegebenheiten optimierter Abbau so nicht möglich wäre, da die Freiheit der geplanten Erkundung begrenzt ist, ein Durchörtern des Hauptanhydrits nicht ausgeschlossen werden kann, was dem Gesichtspunkt der Risikominimierung widerspricht."
Der Hauptanhydrit geht nach Angaben der Geologie in eine wasserleitende Gipsschicht über und kann aufgrund seiner Volumenzunahme zu einer großflächigen Kluftbildung führen, die ein Eindringen von Wasser in den Salzstock oder ein Absaufen des Bergwerks zur Folge hat.36
Man entschied sich mit Verweis auf die anstehende Verlängerung der Erkundung nach dem 31.12.1992. Auch unter dem Eindruck das bei der Zulassung eines neuen Planfeststellungsverfahrens und des Rahmens Betriebsplans in diesem Fall mit UVP durchzuführen wäre. Es wurde beschlossen eine Entscheidung darüber zu treffen, wenn das Verfahren zur Verlängerung, beim Oberbergamt Celle abgeschlossen ist.37 Weiterhin machte sich eben jene ungelöste Frage der Salzrechte den Energieversorgungsunternehmen zunehmend zu schaffen, denn eine zügige Realisierung des Endlagers war wie oben angesprochen die Voraussetzung für den weiterbetrieb der Atomkraftwerke, zudem die AKW-Betreiber nach der Endlagervorausleistungsverordnung die Kosten für das Endlager in voller Höhe ersetzt werden mussten. So monierten sie am 23 April 1992 im Bundesministerium für Umwelt Zitat Bericht Untersuchungsausschuss in der Drucksache 17/13700, Seite 562 Bei den EVU(Energieversorgungsunternehmen) besteht der Eindruck, dass Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen nicht angedacht werden.“
Die Prüfung schien für die Energieversorger keine befriedigenden Ergebnisse geliefert zu haben, deswegen führten sie ein Prozess gegen die Bescheide, die nach der Endlagervorausleistungsverordnung ausgestellt worden sind. Bis zum Ministergespräch am 5. Dezember 1996, zwischen der neuen Umweltministerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Günter Rexrodt mit den Energieversorgungsunternehmen für eine Optimierung der Endlagerung. Währenddessen gingen das BMU, das BfS und bei der BGR noch von einer vollständigen Erkundung aus mit der Erlangung aller Salzrechte. Die Energieversorger erhöhten jedoch hierbei weiter den Druck in der Frage der finanziellen Kompensation des Bundes, worauf beide Seiten am 5. Dezember darauf einigten, die erforderlichen Untersuchungen so kostengünstig wie möglich durchzuführen sind und damit den weiterbetrieb der Atomkraftwerke zu sichern38.
Als eine Begründung für diese Änderung wurden ebenfalls die niedrigen Abfallmengen angeführt, da in deutschlandweit weniger Atomkraftwerk gebaut worden als in den 1970 Jahren und Achtzigerjahren gedacht wurde. Nun muss aber auch berücksichtigt werden, je weniger Fläche ich erkunde, desto weniger Möglichkeiten habe ich eine potenzielle Eignung nachzuweisen. Sodass, letztendlich eine Erkundung nach Kassenlage durchgeführt worden ist.
Das Bundesministerium für Umwelt und die Minister Klaus Töpfer beauftragte das BGR 1992 mit zwei Prüfungen für Ersatzstandorte für den Fall, dass sich Gorleben wieder erwartend nicht eignen sollte. In der Studie einer Tabelle, in der einige Standorte bewertet worden sind, zum Beispiel der Standort Wahn war aufgrund der Studie entwickeln Bewertungskriterien durchgehend positiv bewertet wurden. Während Gorleben weder untersucht noch anhand der Kriterien verglichen wurde. Offiziell wurde dies begründet, dass die unterschiedlichen Erkenntnisse zu den Standorten dies nicht zu ließe.39
Vielmehr zeigt die Studie, dass das BGR und die damalige Umweltministerin fachliche Kriterien nicht angewendet haben und Gorleben innerhalb des gesamten Prozesses eine besondere Rolle zugedacht haben. Bei einer gleichwertigen Bewertung wäre Gorleben bereits 1992 ausgesondert worden oder überhaupt gar nicht ausgewählt worden.
Nun ist die Aufsuchung eines Endlagers in Deutschland sehr stark an die politischen Mehrheiten gebunden so trat auch ein Wechsel nach der Wahl 1998 hin zur rot-grünen Koalition auf. Es sollte eine komplette Überarbeitung des Auswahlprinzips nach Geo- u. Sozialwissenschaften Kriterien ausgearbeitet werden. Darum wurde der Arbeitskreis Endlager (AkEnd) eingerichtet. Von gewissen Einschränkungen abgesehen völlig frei in seinen Entscheidungen.40 Es wurden folgende Grundbedingungen geschaffen. 1. Ein Focus auf untertägige Lagerung, 2. Der gesamte Atommüll soll in ein einziges Endlager, 3. Der deutsche Müll bleibt in Deutschland 4. Der Prozess soll keine Region im Vorfeld auslassen, 5. Am Ende sollen zwei bis drei Standorte im Detail untersucht werden.41 Nun wurde auch auf Basis des AkEnd der meistkritisierte Punkt vergessen. Die öffentliche Einbindung, ebenso wenig die Ängste u. Befürchtungen der Bevölkerung.42
Nur muss festgestellt werden, das letztendliche Problem blieb, die Länder fanden Gorleben eine gute Lösung und auch kein anderes Bundesland wollte die Verantwortung für ein Endlager übernehmen. Es wurde in diesem Verfahren für viel größeres Gewicht auf die Geologie und die Sicherheit gelegt. Auch kann der AkEnd als der Grundlegenden schritt zur Lösung der Endlager frage betrachtet werden.43
5. Analyse des Standortauswahlprozesses hin zum Standortauswahlgesetz
Zur Analyse des Prozesses, die Hauptkontroverse ist bei Weitem nicht die Entscheidung der an den besten geeigneten Gesteinsformationen oder der ingenieurtechnischen Details oder den notwendigen Einrichtungen. Sondern die wiederholte Verletzung der Prozessgleichheit, was auf die der Anteilseigner und der generellen Öffentlichkeit den Eindruck erweckte, dass der Prozess weder transparent noch demokratisch noch gleichwertig geführt worden ist.44
So kann gesagt, dass für diese ersten Phasen die Abfolge weder demokratisch noch transparent waren, diese Verfahren in A eine legalistische Lösung eingeteilt werden kann. Es heißt die Entscheidung des Ablaufes nach normalen Standards der Region, regulären Vorgängen und von Vertretern der Regierung und der Einbeziehung der Zivilgesellschaft sollte nur zu Konsultationszwecken erfolgen ohne die Aussicht auf Mitbestimmung durchgeführt wurde. Was die Hauptposition von 1970 bis in die 1980 Jahre war.45
In B einer „Augen zu und durch“- Strategie, die darauf Bezug nimmt, den minimalen Konsens zu erreichen und jeden Hauptkonflikt zu vermeiden. Die zu kontroversen Entscheidungen führen zu ignorieren, was im Hauptsächlichen der Standpunkt zwischen 1990 und 2000 ist.46
In C der Arbeitskreis Endlager, der versucht, ein Modell der kooperativen Demokratie aufzurichten, wo die Anteilseigner direkt in den Entstehungsprozess mit eingebunden werden und eine Entscheidung auf Argumenten und einer gemeinsamen Basis durchgeführt werden sollten. Dieser Arbeitskreis scheiterte auch am Stillstand der Entscheidungsträger und der ungelösten Frage über die Zukunft der Atomkraft und der Existenz eines kraftvollen Protestes gegen das Endlager in Gorleben.47
Was 2013 zur Einsetzung der Endlagerkommission geführt hat, auch mit Freiberger Beteiligung und am Ende im Standort Auswahlgesetz von 2017 gemundet hat. Grundsätzlich wird beim letzten Ansatz versucht, die Fehler von dem ersten Auswahlverfahren zu vermeiden, möglichst von einer weißen Karte auszugehen.
Dieses Auswahlgesetz legt fest, dass das Suchverfahren in einer Transparenten demokratisch legitimierte Art und Weise durchgeführt wird, eine Grundlage für dieses Verfahren ist im AkEnd zu suchen. Bloß dieses Mal mit großer öffentlicher Beteiligung und dem Recht betreffender Gemeinden, sich zu beschweren.48 Einzig und allein liegt die Verantwortung in der Hand betroffener Kommunen und Ländern, nur sollten diese nicht in moralistische Diskurse verfallen, denn moralistisches „Gefasel“ löst das Problem nicht. Es sorgt allein dafür, dass sich einem schwer zu entwirrenden Weltbilddiskurs verfangen wird.49 Gerade diesen Vorteil hat das neuen Verfahren, dass die Frage des Endlagers eben nicht mehr die Angelegenheit der Weiterführung der Atomkraft in Deutschland ist und diesen Weltbilddiskurs außen vorlässt.
Sondern durch die Entscheidung aus dieser auszusteigen ein gewisses Maß an Unabhängigkeit von dieser Debatte bekommt. Denn durch den Endlagernachweis wurde vor allem in den späten 1970 Jahren oder 1980 Jahren eine Symbolpolitik betrieben von beiden Seiten, die nur durch das entweder schaffen oder verhindern, von Gorleben über die Zukunft der Atomkraft zu entscheiden.
Für die Protestbewegung von Gorleben, die eng mit der Anti-Atomkraft-Bewegung verbunden ist und war, gilt dies im Besonderen. War die Unterbindung von Gorleben doch die Verhinderung neuer Atomkraftwerke in Deutschland.
Unabhängig davon ist ein Endlager auch bei einem Ausstieg weiterhin notwendig, um den bisher entstandenen Atommüll sicher einlagern zu können.
Desgleichen unter der Betrachtung der Sicherheit der aktuellen Zwischenlager. Eben noch mehr Unabhängigkeit erhält das Verfahren mit der Entscheidung, Gorleben als Standort nicht weiter zu verfolgen. Nun wäre sicher „Gorleben ist überall“ ein interessantes Schlusswort von einer großen Frankfurter Zeitung für diese Arbeit.50 Allein ist es der plumpe Versuch der Wiederbelebung einer Parole eines Vergangenen Weltbild Diskurses, der uns nicht vorwärtsbringt am Ende nur immer wieder zu Gorleben zurück. Es sollte diese neue Unabhängigkeit genutzt werden, um alte Geister endlich ruhen zulassen.
I. Literatur- und Quellenverzeichnis
Beschlussfassung des 1. Untersuchungsausschusses zu Gorleben in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages, (2013)
Hocke, P.; Renn, O.: Concerned Public an the Paralysis Hof Decision Making. Nuclear Waste Management Policy in Germany. Karlsruhe: ITAS Pre-Print: 26.03.2009;
https://www.itas.fzk.de/deu/lit/epp/2009/hore09-pre01.pdf.
Tiggemann, A. The Elephant in the Room, The Role of Gorleben and its Site Selection in the German Nuclear Waste Debate, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, part Hof Springer nature 2019 erschienen A. Brunnengräber an M. R. Di Gucci (eds.), Conflicts, Participation an Acceptability in Nuclear Waste Governance, Energiepolitik und Klimaschutz.Energy Policy and Climate Protection, https://doi.org/10.1007/978-3- 658-27107-7_5.
Mengel K., Röhling K.-J., Geckeis H., Endlagerung radioaktiver Abfälle Teil 2, Die Wirtsgesteine: Tonstein, Granit, Steinsalz erschienen in Chem. Unserer Zeit, 2012, 46, 208 - 217, 2012 Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim https://doi.org/ 10.1002/ciuz.201200582.
Atomstrom, Scharfgeschossen Spiegel 14/1976 Seite 67- 68
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41279399.html
Von Winterfeldt D., Preventing Human Intrusion, Into a high-level nuclear waste repository, A Literature Review with Implications for Standard Setting, Institute of Safety an Systems Management University Hof Southern California, Los Angeles, 1994.
Heisterhagen N., Verantwortung, für einen neuen politischen Gemeinsinn in Zeiten des Wandels, J. H. W. Dietz, Bonn, 2020.
Von Altenbockum A., Frankfurter Allgemeine Zeitung, Suche nach einem Endlager: Gorleben ist überall vom 29.09.2020 https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kommentar-zur-endlagersuche-gorleben-ist- ueberall-16975742.html.
[...]
1 Vgl. Seite 406, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
2 Vgl. Seite 405, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
3 Spiegel 14/1976
4 ebenda
5 Vgl. Seite 407, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
6 Vgl. Seite 407, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
7 Vgl. Seite 410, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
8 Vgl. Seite 408, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
9 ebenda
10 ebenda
11 Vgl. Seite 409, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
12 Vgl. Seite 410, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
13 Vgl. Seite 409, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
14 ebenda
15 Vgl. Seite 410-411, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
16 Vgl. Seite 411, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
17 Vgl. Seite 413, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
18 Vgl. Seite 602-603, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
19 Vgl. Seite 413, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
20 ebenda
21 Vgl. Seite 71, Tiggemann
22 ebenda
23 ebenda
24 Vgl. Seite 502, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
25 Vgl. Seite 503, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
26 Vgl. Seite 504, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
27 Vgl. Seite 216, Chemie in unsere Zeit
28 Vgl. Seite 504, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
29 Vgl. Seite 8 Von Winterfeldt
30 Vgl. Seite 505, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
31 Vgl. Seite 511, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
32 ebenda
33 ebenda
34 Vgl. Seite 560, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
35 Vgl. Seite 560, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
36 Vgl. Seite 561, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
37 ebenda
38 Vgl. Seite 561, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
39 Vgl. Seite 562, Beschlussfassung des 1.Untersuchungsauschusses in Drucksache 17/13700 des Deutschen Bundestages
40 Vgl. Seite 78, Tiggemann
41 ebenda
42 Vgl. Seite 79, Tiggemann
43 Vgl. Seite 80, Tiggemann
44 Vgl. Seite 12, Hocke/Renn
45 Vgl. Seite 13, Hocke/Renn
46 ebenda
47 Vgl. Seite 80, Tiggemann
48 Vgl. Seite 80, Tiggemann
49 Vgl. Seite 120, Heisterhagen
50 Vgl. FAZ vom 29.09.2019
- Quote paper
- Marcus Schade (Author), 2020, Gorleben, vom Standortauswahlverfahren zum Standortauswahlgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1157350
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.