Auf dem Arbeitsmarkt haben in den letzten Jahren tief greifende Veränderungen
stattgefunden. Häufig erfordert es die Arbeitsmarktsituation, umzusatteln und eine zweite
oder gar dritte, ganz anders geartete Berufsausbildung zu durchlaufen. Aber auch die
Neigung der Bürger, aus eigenem Antrieb einen Arbeitsplatzwechsel oder gar Berufswechsel
zu vollziehen, hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen.
Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Änderung der AO und weiterer Gesetze der sich
ändernden Berufs- und Arbeitswelt Rechnung getragen und den § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG neu
geregelt und § 12 Nr. 5 EStG neu in das Gesetz eingefügt, wonach Aufwendungen für die
erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium keine Betriebsausgaben oder
Werbungskosten sind, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.
Die Kosten für ein Erststudium anlässlich einer berufsbegleitenden Fortbildung sind
längstens bis einschließlich 2003 als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
berücksichtigungsfähig. Die LStR 2005 stellen klar, dass ein Sonderausgabenabzug bei einem
berufsbegleitenden Erststudium in Betracht kommt.
Der BFH hatte in einer Vielzahl von Entscheidungen, beginnend mit Urteil vom 04.12.02,
seine Rechtssprechung geändert und die Aufwendungen für nahezu jede Bildungsmaßnahme
als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten angesehen. Die Gesetzesänderung hat diese
Auffassung zum Teil korrigiert. Das BMF nimmt in seinem Schreiben vom 04.11.051
Stellung zur Auslegung der geänderten Vorschriften (Anlage 1). Die Regelungen des BMFSchreiben
sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden2.
Die Studienarbeit soll darstellen, wie Bildungskosten bei der Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens beim Studenten/Auszubildenden/Schüler nach § 2 EStG ab dem Jahr 2004
berücksichtigt werden können.
Ohne weitere Betrachtung sollen bleiben in diesem Zusammenhang die
einkommensteuerlichen Möglichkeiten der Eltern für ihre Kinder.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt
- Abkürzungsverzeichnis
- Ausgangssituation
- Begriff Bildungskosten
- Berufsausbildung
- Erststudium
- Fortbildung/ Weiterbildung/ Umschulung
- Promotionsaufwendungen
- Berufsausbildung oder Studium im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses
- Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben
- Betriebsausgaben/ Werbungskosten
- Arbeitsmittel
- Doppelte Haushaltsführung
- Arbeitszimmer
- Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Überblick über die einkommenssteuerrechtliche Einordnung
- Checkliste - einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Bildungskosten
- Prüfschema - Aufwendungen für Sprachkurse
- Prüfschema - Kriterien zur Höhe der abziehbaren Aufwendungen von Bildungskosten
- Vergleich Bildungskosten als Werbungskosten/Betriebsausgaben mit den Sonderausgaben
- Zusammenfassung
- Handlungsmöglichkeit- Einspruch einlegen
- Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Anlagenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Studienarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Bildungskosten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Jahr 2004. Sie analysiert die Neuregelung der Bildungskosten im EStG und zeigt auf, wie Bildungskosten bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens beim Studenten/Auszubildenden/Schüler berücksichtigt werden können. Die Arbeit konzentriert sich dabei auf die einkommensteuerlichen Möglichkeiten des Studenten/Auszubildenden/Schülers und betrachtet nicht die einkommensteuerlichen Möglichkeiten der Eltern für ihre Kinder.
- Die Neuregelung der Bildungskosten im EStG ab 2004
- Die Abgrenzung von Bildungskosten zu Kosten der allgemeinen Bildung und Bildung aus privatem Interesse
- Die Abzugsfähigkeit von Bildungskosten als Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben
- Die Berücksichtigung von Bildungskosten im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses
- Die Anwendung der neuen Regelungen auf verschiedene Bildungssituationen, wie z.B. Erststudium, Fortbildung, Umschulung und Promotion
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Ausgangssituation und die Gesetzesänderungen im Bereich der Bildungskosten. Es wird auf die veränderte Arbeitsmarktsituation und die Neuregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG und § 12 Nr. 5 EStG eingegangen. Das zweite Kapitel definiert den Begriff der Bildungskosten und grenzt ihn von Kosten der allgemeinen Bildung und Bildung aus privatem Interesse ab. Es werden die verschiedenen Arten von Bildungskosten, wie z.B. Berufsausbildung, Erststudium, Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung, vorgestellt. Das dritte Kapitel behandelt die Abzugsfähigkeit von Bildungskosten als Sonderausgaben. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Bildungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig sind und welche Grenzen dabei zu beachten sind. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der Abzugsfähigkeit von Bildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Es werden die verschiedenen Arten von Aufwendungen, die als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wie z.B. Arbeitsmittel, Doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer, Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte und Verpflegungsmehraufwendungen, vorgestellt. Das fünfte Kapitel gibt einen Überblick über die einkommensteuerrechtliche Einordnung von Bildungskosten und stellt Checklisten und Prüfschemata zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Bildungskosten bereit. Es wird auch ein Vergleich zwischen der Abzugsfähigkeit von Bildungskosten als Werbungskosten/Betriebsausgaben und als Sonderausgaben gezogen. Das sechste Kapitel fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Studienarbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Bildungskosten.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Bildungskosten, Einkommensteuergesetz, Sonderausgaben, Werbungskosten, Betriebsausgaben, Berufsausbildung, Erststudium, Fortbildung, Weiterbildung, Umschulung, Promotion, Ausbildungsverhältnis, Arbeitsmarkt, Steuerrecht, Steuerliche Behandlung, Abzugsfähigkeit, Neuregelung, Gesetzesänderung, Checkliste, Prüfschema, Vergleich, Zusammenfassung, Ausblick.
- Citation du texte
- Anja Mücke (Auteur), 2006, Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Berufsbildungskosten nach dem Einkommensteuergesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115475