Die Rolle des Bundestages im Gesetzgebungsprozess der Bundesrepublik Deutschland


Term Paper, 2007

17 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene

3. Der Bundestag in seiner legislativen Funktion

4. Das Ausschusswesen im deutschen Bundestag
4.1. Die Ausschüsse des 16. Bundestages
4.1.1. Die Besetzung der Ausschüsse
4.2. Die Arbeit der Ausschüsse
4.2.1. Die Detailberatungen

5. Charakterisierung des Deutschen Bundestages

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Innerhalb der Institutionen der Parlamentarischen Mehrheitsdemokratie, wie Rudzio das politische System der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, nimmt der Bundestag eine zentrale Position ein. In ihm spiegelt sich noch am deutlichsten das demokratische Element der deutschen Gesellschaftsordnung wieder, da seine Mitglieder als einzige aller Bundesorgane ihre Legitimation direkt vom Volk beziehen. Auf Grund der enormen Bedeutung, welche das Parlament dadurch besitzt, ergeben sich natürlich eine Vielzahl zentraler, staatstragender Funktionen, die es zu erfüllen hat. Aufzuzählen wären hier die Artikulationsfunktion, Wahlfunktion, Kontrollfunktion und die Legislative Funktion. Letztere soll Gegenstand der Ausführungen dieser Arbeit sein.

Zu Beginn soll der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene erläutert werden, wie er sich rein formell, bei oberflächlicher Betrachtung darstellt. Anschließend soll die Rolle des Bundestages in diesem vereinfachten, prinzipiellen Schema vorgestellt werden und kurz darauf eingegangen werden, welche Sichtweise die breite Öffentlichkeit auf die Rolle des Parlaments bei der Gesetzgebung hat.

Daraufhin soll die Gesetzgebungsarbeit des Bundestages differenziert betrachtet werden, wie sie sich reell in den zugehörigen Gremien und Peripherieorganen abspielt und welche Rolle dem Plenum dabei zukommt. Dabei soll sich das Augenmerk vor allem auf die Arbeit der Ausschüsse richten, wobei deren Zusammensetzung und Organisationsstruktur zu beachten sind.

Da dies in direktem Zusammenhang mit der Legislativarbeit des Bundestages steht möchte ich dann noch kurz auf dessen Einordnung zwischen Rede- und Arbeitsparlament eingehen um dann abschließend zu einem ausgewogenen Fazit auf Grund meiner Erkenntnisse zu kommen.

2. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene

Das Verfahren zur Bundesgesetzgebung ist von der Gesetzesinitiative bis zum Zustandekommen, in den Artikeln 76, 77 und 78 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Gesetzesvorlagen können demnach aus der Mitte des Bundestages, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat eingebracht werden. Regierungsvorlagen müssen zuerst dem Bundesrat vorgelegt werden wozu dieser innerhalb einer bestimmten Frist (6 Wochen) eine Stellungnahme abgeben kann. Eine Fristverlängerung von 3 Wochen kann vom Bundesrat verlangt werden, wenn die Vorlage besonders umfangreich ist. Ebenso kann die Bundesregierung ihre Gesetzesvorlage bereits nach 3 Wochen dem Bundestag zuleiten, hat sie diese bei Übergabe an den Bundesrat als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. Die Weiterleitung ist dann auch ohne die Stellungnahme des Rates möglich, welche allerdings nach Eingang umgehend an den Bundestag weiterzuleiten ist. Ist die Gesetzesvorlage nun im Bundestag eingegangen, beginnt die eigentliche Hauptarbeit am Gesetzestext und einzelnen Regelungen. Das Ausmaß dieser Arbeit ist nicht zuletzt von Umfang und Komplexität der Vorlage und der bereits geleisteten Vorarbeit durch die Initiatoren abhängig.

Ist die Lesungs- und Beratungsphase durch Beschluss des Gesetzes beendet, wird dieses dem Bundesrat zugeleitet, welcher nun innerhalb von 3 Wochen die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen kann, sollte er dem vorliegenden Gesetzestext nicht zustimmen. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Liegt ein einfaches Gesetz vor, kann der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen, innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben, welcher dann allerdings mit der Mehrheit der Stimmen des Bundestages wieder zurückgewiesen werden kann.[1]

Ist das Vermittlungsverfahren abgeschlossen, hängt es vom Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab, wie mit einem Gesetz weiter zu verfahren ist. Entweder gelangt es unverändert zu einem erneuten Durchgang in den Bundesrat oder es wird im Falle von Änderungen dem Bundestag noch einmal zum Beschluss übergeben. Den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bildet die Ausfertigung des beschlossenen Gesetzes in gegebener Reihenfolge durch die zuständigen Fachminister, den Bundeskanzler und schließlich den Bundespräsidenten, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird und letztendlich in Kraft tritt.[2]

Schaubilder wie das folgende beschreiben den Gesetzgebungsprozess in seinen absoluten Grundzügen und lassen nicht wirklich erahnen, welche Komplexität sich dahinter verbirgt. Den Gang der Gesetzgebung allerdings ausführlich in einem solchen Schaubild wiederzugeben ist auch nahezu unmöglich, da dies jeden überschaubaren Rahmen einer solchen Darstellung sprengen würde.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1[3]

3. Der Bundestag in seiner legislativen Funktion

Neben den vielen anderen Aufgaben und Funktionen die der Bundestag innehat, ist wohl die der Gesetzgebung die klassischste, die einem Parlament zukommt. Dies heißt aber nicht, dass der Bundestag, vergleichbar dem amerikanischen politischen System[4], das einzige Verfassungsorgan ist, das Gesetzesvorschläge in den politischen Prozess einbringen kann. Neben den Mitgliedern des Bundestages, wobei allerdings wenigstens ein Quorum von 5% der Zahl der Abgeordneten erreicht werden muss, besitzen auch die Bundesregierung und der Bundesrat ein Initiativrecht. Die Stellung dieser beiden Organe innerhalb des legislativen Prozesses ist im Rahmen dieser Arbeit aber weniger von Interesse, das Augenmerk soll auf den Bundestag in seiner legislativen Funktion gerichtet werden; je schärfer der Blick auf ihn, desto deutlicher enthüllt sich die Tiefe der Komplexität, die durch Schaubilder der Art Abb.1 eher verschleiert denn bloßgelegt wird.[5]

Der Ausgangspunkt des formalen Gesetzgebungsverfahrens im Bund bildet Art. 76 GG, der das schon oben besprochene Initiativrecht regelt. Vorlagen der Bundesregierung müssen danach jedoch zuerst dem Bundesrat, solche des Bundesrates gleichsam der Bundesregierung zur Stellungnahme zugesandt werden. Durch dieses Verfahren soll der Bundestag von Anfang an auf Differenzen und Einwände der jeweiligen Organe aufmerksam gemacht werden.[6] Da Vorlagen, die aus der Mitte des Bundestags entspringen, nicht diesem Verfahren unterliegen, werden solche, die einer gewissen Zeitnot unterliegen oft durch die Mehrheitsfraktionen eingebracht, um so den Prozess zu beschleunigen.

[...]


[1] Alle Angaben vgl., Grundgesetz für die BRD, BpB (Hrsg.) Bonn 2005

[2] Vgl., Pötzsch, Horst, Die deutsche Demokratie, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004.

[3] http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetzgebung/index.html

[4] Gemeint ist hier, dass selbst Gesetzesinitiativen des Präsidenten formal über einen Abgeordneten in den Kongress eingebracht werden müssen.

[5] Wobei der didaktische Nutzen dieser vereinfachten Schaubilder nicht bestritten werden soll.

[6] Vgl., Rudzio, S.268.

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Details

Title
Die Rolle des Bundestages im Gesetzgebungsprozess der Bundesrepublik Deutschland
College
http://www.uni-jena.de/  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Der Bundestag im politischen System Deutschlands
Grade
2,3
Author
Year
2007
Pages
17
Catalog Number
V115301
ISBN (eBook)
9783640166411
File size
526 KB
Language
German
Keywords
Rolle, Bundestages, Gesetzgebungsprozess, Bundesrepublik, Deutschland, Bundestag, System, Deutschlands
Quote paper
Steffen Recknagel (Author), 2007, Die Rolle des Bundestages im Gesetzgebungsprozess der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115301

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