„Soziale Arbeit und Menschenrechte“ ist das Thema der vorliegenden Masterarbeit. Soziale Arbeit in der Definition der Internationalen Federation of Social Workers umfasst einen ethischen Kodex, in dem explizit auf die Menschenrechte hingewiesen wird. Die Menschenrechte sind demnach von fundamentaler Bedeutung für die internationale Soziale Arbeit.
Die Kinderrechte sind als Teilbereich der Menschenrechte Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Ausgangslage der Arbeit sind Fragen danach, wie die Menschenrechte am Beispiel von Kinderrechten im Rahmen der universitären Ausbildung von Studenten der Sozialen Arbeit in Belize vermittelt werden können.
Weil es sich bei Belize um ein Entwicklungsland handelt und es keine Literatur zum Forschungsthema gibt, wurden Recherchen und Interviews im Forschungsfeld Belize erhoben. Die fremde Kultur und, damit verbunden, die unbekannte Gesellschaft erforderten eine offene wissenschaftliche Vorgehensweise. Von Interesse war einerseits die Frage, mit welchen sozialen Problemen die Praxis der Sozialen Arbeit in Belize konfrontiert ist und andererseits diejenige, wie der „Spagat“ gelingen kann, in einem Entwicklungsland, in dem Verstöße gegen die Kinderrechtskonvention noch üblich sind, angehende SozialarbeiterInnen darin zu unterrichten, Menschenrechte und Kinderrechte in ihrer Arbeit umzusetzen. Dass dies möglich ist, ist ein Ergebnis der Studie.
Dass dies jedoch nicht so selbstverständlich umsetzbar ist, wie es sich aus einer mitteleuropäischen Denkweise heraus vermuten lässt, zeigt vorliegende Arbeit ebenfalls.
Kinderrechte und Soziale Arbeit in Belize bewegen sich in einem Kreislauf von Armut und fehlenden Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen. Zur Aufrechterhaltung dieses Kreislaufs trägt nicht nur der fehlende politische Wille bei, sondern auch die Soziale Arbeit ist nicht unerheblich daran beteiligt. Wie es dazu kommt, soll ein Thema der folgenden Kapitel sein.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Kurzfassung
I. Einleitung
II. Theoretischer Teil
1. Soziale Arbeit und Menschenrechte
1.1 Soziale Arbeit
1.2 Ethik in der Sozialen Arbeit
1.3 Menschenrechte
1.4 Die Verbindung von Sozialer Arbeit und Menschenrechten
1.5 Kinderrechte
2. Grounded Theory
2.1 Die Methode der Grounded Theory (GT)
2.1.1 Vorbereitungen zur Forschungsarbeit
2.1.2 Das Kodierparadigma
2.1.2.1 Das offene Kodieren
2.1.2.2 Das axiale Kodieren
2.1.2.3 Das selektive Kodieren
III. Praktischer Teil – Empirische Untersuchung der Kinderrechte in Lehre und Praxis
der Sozialen Arbeit in Belize
3. Belize im Kontext
3.1. Geschichte, Kultur und Gesellschaft
3.2 Demografische Angaben
4. Die Forschungskonzeption
4.1 Die Fragestellung
4.2 Ziel der Untersuchung
4.3 Erkenntnisinteresse für die Soziale Arbeit
4.4 Methodenwahl
4.5 Methodologische und organisatorische Überlegungen
5. Auswertung und Interpretation der Ergebnisse
IV. Schlussteil
6. Resümee
7. Literaturverzeichnis
Quellennachweise aus dem World Wide Web
8. Anlagen
Anlage 1: Interviewleitfaden
Anlage: 2 Kurzfragebogen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Flagge von Belize
Abbildung 2 Karte von Belize: Lage in Mittelamerika
Abbildung 3 Karte von Belize: die sechs Distrikte
Abbildung 4 Photo: „Mennoniten“
Abbildung 5 Photo: „Ministerium für menschliche Entwicklung“
Abbildung 6 Konzeptentwicklung „Kinder ohne Rechte“
Abbildung 7 Kreislauf der „Kinder ohne Rechte“
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kurzfassung
„Soziale Arbeit und Menschenrechte“ ist das Thema der vorliegenden Masterarbeit. Soziale Arbeit in der Definition der Internationalen Federation of Social Workers umfasst einen ethischen Kodex, in dem explizit auf die Menschenrechte hingewiesen wird. Die Menschenrechte sind demnach von fundamentaler Bedeutung für die internationale Soziale Arbeit.
Die Kinderrechte sind als Teilbereich der Menschenrechte Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Ausgangslage der Arbeit sind Fragen danach, wie die Menschenrechte am Beispiel von Kinderrechten im Rahmen der universitären Ausbildung von Studenten der Sozialen Arbeit in Belize vermittelt werden können.
Weil es sich bei Belize um ein Entwicklungsland handelt und es keine Literatur zum Forschungsthema gibt, wurden Recherchen und Interviews im Forschungsfeld Belize erhoben. Die fremde Kultur und, damit verbunden, die unbekannte Gesellschaft erforderten eine offene wissenschaftliche Vorgehensweise. Von Interesse war einerseits die Frage, mit welchen sozialen Problemen die Praxis der Sozialen Arbeit in Belize konfrontiert ist und andererseits diejenige, wie der „Spagat“ gelingen kann, in einem Entwicklungsland, in dem Verstöße gegen die Kinderrechtskonvention noch üblich sind, angehende SozialarbeiterInnen darin zu unterrichten, Menschenrechte und Kinderrechte in ihrer Arbeit umzusetzen. Dass dies möglich ist, ist ein Ergebnis der Studie.
Dass dies jedoch nicht so selbstverständlich umsetzbar ist, wie es sich aus einer mitteleuropäischen Denkweise heraus vermuten lässt, zeigt vorliegende Arbeit ebenfalls.
Kinderrechte und Soziale Arbeit in Belize bewegen sich in einem Kreislauf von Armut und fehlenden Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen. Zur Aufrechterhaltung dieses Kreislaufs trägt nicht nur der fehlende politische Wille bei, sondern auch die Soziale Arbeit ist nicht unerheblich daran beteiligt. Wie es dazu kommt, soll ein Thema der folgenden Kapitel sein.
I. Einleitung
Bei der vorliegenden Masterarbeit handelt es sich um eine qualitative Studie der Sozialarbeitswissenschaft, welche als Abschlussarbeit im berufsbegleitenden Masterstudium der Sozialen Arbeit erstellt wurde.
Die Wahl des Themas hat eine persönliche Komponente, die ich an dieser Stelle den weiteren Ausführungen voranstellen möchte.
Während eines Mittelamerika Aufenthaltes 2006 besuchte ich die Universität in Belize. Mein Interesse galt der dortigen Fakultät für „Nursing & Social Work“.
Ich wunderte mich ein wenig darüber, dass in dem kleinen Land, das zu den sogenannten Entwicklungsländern zählt, eine solche Fakultät existiert. Bei einem Besuch der Universität in Belize City hatte ich die Gelegenheit, mit der damaligen Leiterin des Lehrstuhls ein Gespräch zu führen. Im Verlauf des Gesprächs wurde ich gefragt, ob ich daran interessiert sei, als Dozentin dort tätig zu werden. Etwas verwundert über diesen unerwarteten Verlauf meines Besuchs, erkundigte ich mich nach den Inhalten einer solchen Tätigkeit. So rückte der Semesterstundenplan der Studiengänge „Associate`s and Bachelor`s degree in „Social Work“ in den Blickpunkt meines Interesses. Hier konnte ich nachlesen, dass ein Pflichtseminar im Social Work Bachelor Studiengang angeboten wird, das sich „Soziale Arbeit und Menschenrechte“ nennt. Sofort bemerkte ich, dass ich im Rahmen meines Studiums zur Diplom-Sozialpädagogin mit der Thematik der Menschenrechte explizit noch nicht in Berührung gekommen war. So stellte sich mir die Frage, wie es sein kann, dass, anders als in Deutschland, in dem Entwicklungsland Belize die Menschenrechte, die von internationaler Bedeutung sind, gelehrt werden.
Aus dieser Begebenheit ergab sich der Wunsch, mich mit der Thematik „Menschenrechte und Soziale Arbeit“ näher zu beschäftigen. Ich wollte herausfinden, wie beides miteinander in Beziehung steht.
Darüber hinaus frage ich mich, was eine Sozialarbeitswissenschaftlerin mit westlichem Hintergrund wissen sollte, wenn sie in einem mittelamerikanischen Land wie Belize angehende SozialarbeiterInnen unterrichten möchte.
Die Arbeit ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. Im theoretischen Teil gehe ich auf die für das Thema relevanten Hintergründe ein. Was sind Menschenrechte, und wie ist Soziale Arbeit zu definieren? Nach dieser Abhandlung wird der Frage nachgegangen, wie beide miteinander in Verbindung stehen. Dies sind die Themen des ersten Kapitels.
Die Forschungsmethode der Grounded Theory, die für diese Arbeit verwendet wurde, wird im zweiten Kapitel recht ausführlich beschrieben und erklärt. Im sich anschließenden praktischen Teil der Arbeit wird zunächst das Land des Forschungsfeldes vorgestellt. Dazu wird der geschichtliche, kulturelle und gesellschaftliche Hintergrund von Belize dargestellt und mit statistischen Zahlen ergänzt. Landkarten und ein Foto sind zum Verständnis sowie zur besseren Orientierung eingefügt.
Im vierten Kapitel wird das Forschungsvorhaben systematisch aufgebaut. Neben der Fragestellung werden auch das Ziel sowie die Methodenauswahl der Untersuchung beschrieben. Welche Erkenntnisse bringt eine solche Studie der Sozialen Arbeit? Darum soll es im folgenden Kapitel gehen.
Eine Forschungsarbeit dieser Art beinhaltet auch eine praktische Vorbereitung, angefangen bei Überlegungen zum Einsatz und Transport geeigneter technischer Geräte bis hin zu logistischen Fragen am Einsatzort. Darum wird es im letzten Kapitel gehen.
Bei der praktischen Durchführung wurden Interviews in englischer Sprache aufgezeichnet. Die Ergebnisse aus den mittels der Grounded Theory kodierten Transkribten, werden im folgenden Kapitel ausgewertet, beschrieben und interpretiert.
Das Resümee endet mit weiterführenden Fragen, die sich während der Feldeinsatzes und auch in der Auswertungsphase ergeben haben.
Sprachlich wird nicht konsequent die männliche oder weibliche Schreibweise eingehalten. Wenn möglich, wird eine Form für beide Geschlechter gewählt; wenn dies nicht möglich ist, wird abgewechselt zwischen männlicher und weiblicher Form. Bedingt dadurch, dass die praktische Durchführung in einem englischsprachigen Land stattfand, finden sich auch in dieser Arbeit einige Ausdrücke wieder, die im Original beibehalten wurden, wenn ein allgemeines Verständnis vorausgesetzt werden kann.
II. Theoretischer Teil
1. Soziale Arbeit und Menschenrechte
1.1 Soziale Arbeit
Ich beziehe ich mich in dieser Masterarbeit auf die internationale Definition Sozialer Arbeit, welche in dem Gesamtwerk der „Globalen Standards für die Ausbildung in Sozialer Arbeit“ durch die IASSW / IFSW im Jahre 2004 in Adelaide verabschiedet worden ist. Die folgende Übersetzung ins Deutsche erfolgte durch Staub-Bernasconi: 2006:(267-289). „Soziale Arbeit ist eine Profession, die sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen fördert, um ihr Wohlbefinden zu verbessern. Indem sie sich auf Theorien menschlichen Verhaltens sowie sozialer Systeme als Erklärungsbasis stützt, interveniert Soziale Arbeit im Schnittpunkt zwischen Individuum und Umwelt/Gesellschaft. Dabei sind die Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit für die Soziale Arbeit von fundamentaler Bedeutung“.
Bereits im vergangenen Jahrhundert hat die aufkommende professionelle Soziale Arbeit den Focus auf menschliche Bedürfnisse gelenkt sowie Menschen in ihrer Entwicklung gestärkt. Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit dienen als Motivation für die Soziale Arbeit. Diese hat schon von jeher die Armut, die Not und das Leiden von Menschen in den Fokus ihrer Arbeit gerückt. Bereits im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts betrieb Ilse von Arlt, eine Pionierin der Sozialen Arbeit, Armutsforschung. Sie hat eine Theorie zur Armut entwickelt, wobei sie Bedürfnisse als Ausgangslage aller Fürsorge beschrieb. Ilse von Arlt plädierte schon zur damaligen Zeit dafür, dass die Fürsorge mit der Fürsorgeforschung einhergehen müsse, um effektiv und glaubwürdig zu sein. Die sehr bedeutsamen Theorien sind seit der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland nicht mehr beachtet worden. Ilse von Arlt war ihrer Zeit voraus, nur so ist es erklärbar, dass ihre Forschungen heute wieder in die moderne Sozialarbeitsforschung Einzug halten. Silvia Staub Bernasconi widmete Ilse von Arlt ein ganzes Kapitel in ihrem Lehrbuch „Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft“.
Die Soziale Arbeit aus der Perspektive des systemischen Paradigmas, so wie es von Silvia Staub-Bernasconi vertreten wird, umfasst soziale Probleme als ihren Gegenstand. Damit wird an die genannten Forschungen von Ilse von Arlt und anderen Wissenschaftlern dieser Zeit angeknüpft. Die Arbeitsweise der professionellen Sozialen Arbeit beruht auf einem systemischen Wissen, das aus der Zusammenarbeit von Forschung und Praxis entwickelt wird. Die Kompliziertheit der Beziehungen von Menschen zueinander sowie zu ihrer Umwelt wird erkannt. Ebenso werden die Fähigkeit der Menschen, von diesen Beziehungen berührt zu sein, und die Möglichkeit, die vielfältigen Einflüsse zu verändern, erfasst. Die professionelle Soziale Arbeit bedient sich der Wissenschaften zur menschlichen Entwicklung, zum Verhalten und zur Soziologie, um schwierige Situationen zu analysieren und um individuelle, organisatorische, soziale und kulturelle Veränderungen zu erleichtern. (vgl. W-DBSH)
Menschen (Individuen) haben Bedürfnisse, weil sie einen bestimmten biologischen Zustand anstreben. Die Bedürfnisse werden durch das Nervensystem gesteuert. Der Mensch als Organismus strebt, wie auch andere Organismen, einen idealen Zustand an. Kann dieser Zustand durch Störungen verschiedener Art (z.B. Hunger, Schmerzen, Frieren) nicht erreicht werden, entsteht ein Spannungszustand. Je nach Intensität und Art der Störung, wird diese Spannung unterschiedlich und nicht zwingend bewusst vom Individuum wahrgenommen.
Das Nervensystem versucht den Spannungszustand wieder auszugleichen, das heißt, der Mensch ist bestrebt, einen erträglichen, ausgeglichenen Zustand wiederherzustellen. Wenn dies gelingt, nennt man den Vorgang Bedürfnisbefriedigung.
1.2 Ethik in der Sozialen Arbeit
Soziale Arbeit basiert auf humanitären und demokratischen Idealen, die aus dem Respekt vor der Gleichheit und Würde aller Menschen resultiert.
Menschenrechte sowie soziale Gerechtigkeit sind die Motivation für sozialarbeiterisches Handeln.
„Professionelle Arbeit ist bemüht, Armut zu lindern, verletzte, ausgestoßene und unterdrückte Menschen zu befreien, so wie die Stärken der Menschen zu erkennen und Integration zu fördern. Die Werte von Sozialer Arbeit sind in den „Codes of Ethics“ in aller Welt enthalten.“ (http://www.dbsh.de/html/wasistsozialarbeit.html)
Der IFSW, der International Federation of Social Workers, und der IASSW, die Association of Schools of Social Work, haben die ethischen Grundlagen für die Soziale Arbeit in den internationalen Standards verfasst. Diese gründen auf dem „International Code of Ethics of Social Workers“.
Im Oktober 2004, auf der Generalversammlung des IFSW und des IASSW in Adelaide, Australien, wurde ein neues Dokument mit dem Titel „Ethik in der Sozialen Arbeit“ verabschiedet. Danach ist die Grundlage sozialarbeiterischen Handelns ein ethisches Bewusstsein. Die Verpflichtung und Fähigkeit der SozialarbeiterInnen zu ethischem Handeln stellt einen bedeutsamen Aspekt im Hinblick auf die Qualität ihrer Dienstleistungen dar. SozialarbeiterInnen aller Nationen sollen ermutigt werden, über die Herausforderungen und Dilemmata nachzudenken, die sich in der Praxis ergeben können. Zum Beispiel Konfliktsituationen, in denen Soziale Arbeit sowohl unterstützend und schützend als auch kontrollierend tätig ist. Aus diesen Mehrfachmandaten heraus können sich innere Konflikte der SozialarbeiterInnen ergeben, wenn die ethischen Grundsätze der Sozialen Arbeit beachtet werden.
1.3 Menschenrechte
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ wurde am 10.12.1948 von Eleanor Roosevelt, der damaligen Vorsitzenden der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, verkündet. Die Menschenrechte sollten nach den grausamen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges für die Menschen aller Nationen zur Orientierung und Richtschnur für ein menschenwürdiges Leben ohne Angst und Schrecken werden.
58 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen nahmen damals im Pariser Palais de Chaillot ohne Gegenstimme bei acht Enthaltungen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ an.
Die Erklärung stellte ein Ideal dar, welches von allen Völkern und Nationen gemeinsam erreicht werden sollte. Die Erklärung stützte sich weder auf ein bestimmtes Menschenbild noch auf eine spezielle Religion oder Philosophie. Ihre Grundlage war die Achtung vor dem Leben sowie der Glaube an den Wert eines jeden Menschen. (http://www.planet-issen.de/pw/Artikel,,,,,,,D9ADF72DCE6DA49AE030DB95FBC362C1,,,,,,,,,,,,,,,.html)
Menschenrechte sind grundlegende Rechte, auf die sich jeder Mensch berufen kann. Heiner Bielefeldt spricht von einer aus dem 18. Jahrhundert überlieferten Metapher, die besagt, dass die Menschenrechte den Menschen angeboren sind(vgl. Bielefeldt 2007: 35). Diese Redensart ist auch heutzutage noch gebräuchlich. So findet sich in Artikel 1 der Allgemeinen Menschenrechte von 1948 der Satz: „Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren.“ Nach Bielefeldt verweist die Geburtsmetapher „... auf das Faktum des Menschseins als den Anknüpfungspunkt für die Anerkennung grundlegender Rechte“. (ebd.)
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Erkenntnis, dass die Menschenrechte nicht das Ergebnis eines Verdienstes oder einer Leistung sind (utilitaristisches Prinzip), sondern jedem Menschen alleine deshalb zustehen, weil er oder sie als Mensch geboren wurde oder noch nicht geboren ist. Dieses „Menschsein“ stellt die Basis und den Bezug zu einem normativen Universalismus der Menschenrechte dar. Es handelt sich dabei um eine innere Qualität einer Rechtskategorie und nicht um die tatsächliche weltweite Anerkennung bestimmter Rechte.
1.4 Die Verbindung von Sozialer Arbeit und Menschenrechten
Sowohl die Adressaten der Sozialen Arbeit als auch die Adressaten der Menschenrechte sind in der Regel Individuen oder Gruppen, die man auch „verletzbare Personen und Gruppen nennt“.
Damit sind die Menschen gemeint, die Adressaten täglicher Sozialarbeitspraxis sind, wie z.B. Frauen, Kinder, Jugendliche, Inhaftierte, Arme, Migranten, Opfer, Menschen mit Behinderung, Wohnungslose, Arbeitslose, Menschen, die einer religiösen bzw. kulturellen Minorität angehören, oder Menschen, die auf der Flucht sind etc.
Gemeinsam ist diesen verletzbaren Gruppen, dass ihre Menschenwürde wiederholt verletzt wird.
Wer sich mit dem Thema „Soziale Arbeit und Menschenrechte befasst“, der wird recht schnell auf den Namen Silvia Staub Bernasconi treffen. Zur naturrechtlichen Begründung der Menschenrechte sagt sie, dass diese nicht ungebrochen von der Sozialen Arbeit übernommen werden kann, weil das Naturrecht eine willkürliche Kategorie ist, die, wie die Geschichte gezeigt hat, missbraucht wurde und auch weiterhin Missbrauch ermöglicht. (vgl. Bernasconi 1995b: 63)
So kann z.B. mittels der Naturrechtsbegründung, je nach der Interessenlage, der Menschenhandel abgeschafft werden, weil alle Menschen von Natur aus gleich sind, oder man kann das Argument auch umdrehen und anführen, dass die Menschen z.B. aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, physischer Verfassung, Bildung oder Einkommen unterschiedlich sind. Hier kann ebenfalls das Naturrecht angeführt werden, indem gesagt wird, dass die Menschen eben von Natur aus ungleich sind, so dass sie in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt werden können. So könnte z. B. eine Gruppe, die aus willkürlich festgelegten Kriterien z. B. Hautfarbe, zusammengesetzt wird dem Menschenhandel preisgegeben werden. In der Gegenwart wären das z.B. Kinderhandel, Frauenhandel oder Menschenhandel.
Silvia Staub-Bernasconi hat als erste im deutschsprachigen Raum auf die Bedeutung des Manuals für die Ausbildung und die Profession der sozialen Arbeit hingewiesen, das sie selber zum Teil für einen Artikel vom Englischen ins Deutsche übersetzte. In diesem 1995 erschienen Artikel „Das fachliche Selbstverständnis sozialer Arbeit – Wege aus der Bescheidenheit“ zeigte sie die Bedeutung und Chancen für eine Form sozialer Arbeit auf, die sich durch eine Verbindung von Menschenrechten und Sozialer Arbeit ergeben können. Soziale Arbeit habe erstmalig durch diese Verbindung die Möglichkeit, selbstbestimmt wissensbasierte Aufträge zu übernehmen und sich so aus der Fremdbestimmung anderer Auftraggeber zu lösen.
Sie spricht hier das sogenannte Trippelmandat der Sozialen Arbeit an, das neben dem bisherigen Verständnis des sogenannten Doppelmandats der Sozialen Arbeit (Unterstützung der Klienten einerseits und dem Auftrag der gesellschaftlichen Instanzen andererseits) eine wissenschaftliche Beschreibungs- und Erklärungsbasis im Hinblick auf den Gegenstand der Sozialen Arbeit als Grundlage enthält und mit einer berufsethischen Basis, nämlich dem Berufskodex, ausgestattet ist. Die im Berufskodex verankerten Menschenrechte können demnach als eine Legitimationsbasis betrachtet werden, die über nationales Recht hinausweisen und es im Bedarfsfalle ermöglichen, dass Soziale Arbeit sich einen selbstbestimmten Auftrag erteilt. Der Unterschied zum bisherigen Doppelmandat besteht darin, dass ein Auftrag der Sozialen Arbeit nicht nur aus der Perspektive der vom Gesetz- oder Arbeitgeber vorgeschriebenen Verträge und Gesetze betrachtet wird, sondern zusätzlich aus der Perspektive der Menschenrechte. Wenn Diskrepanzen zum Nachteil der Klienten bzw. Menschenrechte erkannt werden, kann sich die Soziale Arbeit auf ihr Trippelmandat, also auf die international gültigen Menschenrechte berufen. Mit der Verortung der Menschenrechte in die Sozialen Arbeit folgt Silvia Staub-Bernasconi den Vorgaben des Handbuchs „Menschenrechte und Soziale Arbeit “ (im Original: „Human Rights and Social Work“) der Vereinten Nationen (Zentrum für Menschenrechte) sowie der IFSW und der IASSW.
Das Handbuch hat den Zweck, bei Ausbildern und Praktikern der Sozialen Arbeit Verständnis und Offenheit bezüglich Menschenrechtsfragen und dem Anliegen der sozialen Gerechtigkeit zu wecken. In Deutschland wurde 2005 von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit ein Kerncurriculum für das Studium der Sozialen Arbeit und der Sozialarbeitswissenschaft für Bachelor und Masterstudiengänge vorgelegt. Dieses bezieht sich auf die Empfehlungen der IASSW aus dem Jahre 2000 sowie auf die globalen Standards, die auf der IFSW-Konferenz in Adelaide verabschiedet wurde.
1.5 Kinderrechte
Der Völkerbund, die Vorläuferorganisation der Vereinten Nationen, verabschiedete 1924 die „Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder“.
Entwickelt und vorbereitet wurde die Erklärung von der englischen Sozialarbeiterin Eglantine Jebb, die im Nachkriegs-Europa aufgrund des damaligen Kinder- und Jugendlichenelends, eine Organisation mit dem Namen „Save the Children“ gründete. Sie entwarf eine Charta der Kinderrechte, die vom Völkerbund als Deklaration der Rechte des Kindes angenommen wurde (vgl. Staub-Bernasconi 2004:233). Nach der Einführung der allgemeinen Menschenrechte 1948 wurde am 20. November 1959 die „Erklärung über die Rechte des Kindes“ durch die Vereinten Nationen verkündet. Polen legte 1978 in der UN-Menschenrechtskommission den Entwurf für eine Konvention über die Rechte des Kindes vor. Am 20.November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommen. Außer von den USA und Somalia wurde die Konvention von allen anderen 191 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen unterzeichnet und ratifiziert. Das ist bisher einmalig. Keine andere Menschenrechtkonvention wurde so schnell und so zahlreich anerkannt. Die Kinderrechtskonvention war der erste Menschenrechtsvertrag, der bürgerliche, kulturelle, soziale, politische und wirtschaftliche Menschenrechte auf einer internationalen Ebene beinhaltet.
Die Konvention dient dazu, die schon bestehenden menschenrechtlichen Standards im Hinblick auf die Bedürfnisse und Ansprüche von Kindern genauer zu betrachten und zu ergänzen. Weil die Kinderrechtskonvention die allgemeinen Menschenrechte spezifiziert, muss sie im Kontext des Menschenrechtsansatzes gesehen werden (vgl. Bielefeld 2007:35-36). Für Kinder und Jugendliche bedeutet das, dass ihren Ansprüchen auf Schutz, Grundversorgung und Partizipation Rechnung getragen wird. Die UN-Konvention trat am 2. September 1990 in Kraft. Seit diesem Tag hat jeder Staat die Möglichkeit, die Konvention zu unterschreiben und zu ratifizieren. Mit der Ratifikation erkennt ein Staat nicht nur die Kinderrechte an, sondern er geht eine völkerrechtliche Verpflichtung ein, diese von ihm unterzeichnete Konvention im eigenen Staat umzusetzen und damit die Kinderrechte zu verwirklichen.
Neben der inhaltlichen Verpflichtung haben die Unterzeichnerstaaten mit der Ratifizierung einem Monitoringverfahren zugestimmt, in dessen Rahmen alle fünf Jahre ein Staatenbericht vorgelegt werden muss. Nach dem ersten, dem Initialbericht, folgt der erste periodische Bericht. Dieser Staatenbericht soll aufzeigen, inwieweit der jeweilige Staat die Kinderrechtskonvention umsetzen und implementieren konnte. Im Staatenbericht soll dargelegt werden, was bisher Positives erreicht wurde und wie das geschah. Es soll auch mit Begründung darüber berichtet werden, an welchen Stellen die beabsichtigten Ziele nicht erreicht werden konnten. Der Bericht wird einem unabhängigen Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen in Genf, dem „Ausschuss für die Rechte des Kindes“, vorgelegt. Dieser Ausschuss setzt sich aus achtzehn ehrenamtlichen Experten zusammen, die periodisch neu gewählt werden. Die Wirksamkeit der Staatenberichte wird durch sogenannte Parallelberichte oder auch Schattenberichte ergänzt. Das sind Berichte, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen, z.B. der UNICEF, parallel zum Staatenbericht angefertigt werden. Weil die Organisationen in den jeweiligen Ländern aktiv sind, haben sie meist einen guten Überblich über die tatsächliche Situation der jeweiligen Zielgruppen. Durch die ergänzenden Angaben im Schattenbericht kann der Ausschuss sich einen objektiveren Eindruck verschaffen, was zu einer genaueren Bewertung des Staatenberichtes führt. Sobald ein Staatenbericht fertiggestellt ist, wird der Bericht von den Ausschussmitgliedern ausgewertet. Der Ausschuss lädt eine Abordnung sachkundiger Personen des jeweiligen Landes zu einer Aussprache zur UN nach Genf ein. Ein ganzer Tag wird für die Aussprachen angesetzt, der jeweils im Palais Wilson stattfindet. Der Ausschuss beendet die Aussprache mit den „concluding observations“, der abschließenden Bewertung. Darin legt er seine Einschätzung des Sachstandes und bereits erfolgter Umsetzungen sowie der noch wünschenswerten Schritte dar. Der Ausschuss erstellt diese abschließende Bewertung schriftlich. An ihr können sich die Länder dann für die kommenden fünf Jahre orientieren. Belize ratifizierte am 2. Mai 1990 die Konvention der Kinderrechte, vier Monate bevor das Gesetz wirksam wurde. Den Initialbericht legte Belize 1996 vor, er wurde 1999 von der Kommission angenommen. Den ersten periodischen Bericht für den Zeitraum 1996-2002 legte Belize Ende 2002 vor. Die Aussprache war im Januar 2005.
2. Grounded Theory
Wie in der Einleitung bereits erwähnt, wurde zur Bearbeitung der Untersuchung die Grounded Theory als Forschungsmethode gewählt. Im Folgenden wird ausgeführt, wie die Methode im Einzelnen angewendet werden kann. Die zentralen Elemente, die Kodierverfahren, werden vorgestellt. Grounded Theory, was – ins Deutsche übersetzt – so viel wie „begründete Theorie“ oder auch „gegenstandsbezogene bzw. datenverankerte Theorie“ bedeutet, ist ein wissenschaftstheoretisch begründeter Forschungsstil. Mittels der Einzeltechniken der Grounded Theory kann eine begründete Theorie entwickelt werden. Entwickelt wurde die Theorie von den Soziologen Barney G. Glaser und Anselm L. Strauss. Barney G. Glaser wurde 1930 in San Francisco geboren. Er erhielt seinen Bachelor in Jahr 1952 von der Universität Stanford in Kalifornien. An der Sorbonne in Paris studierte er zeitgenössische Literatur. Während seiner zweijährigen Militärdienstzeit war er ein Jahr in Deutschland stationiert. Die dienstfreien Zeiten nutzte er zum Studium der deutschen Sprache und Literatur in Freiburg. An der Universität von Columbia in New York studierte er Soziologie bei dem eher quantitativ-statistisch forschenden Robert K. Merton sowie bei dessen Kollegen Paul Felix Lazarsfeld, dem Begründer der empirischen Sozialforschung und Mitverfasser der berühmten Marienthalstudie. 1961 promovierte Barney Glaser mit dem Thema „ Organizational Scientists: Their Professional Careers“. Anschließend wechselte er zur „University of California“, wo er am Institut für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, mit Anselm Strauss eine Forschungszusammenarbeit im Bereich der klinischen Soziologie begann. Strauss und Glaser brachten gemeinsam 1965 „The awareness of Dying“ heraus, 1967 „The discovery of grounded theory und 1968 „Time for dying“. Glaser gründete 1970 den Verlag „Sociology Press“, der sich auf das Publizieren von Grounded-Theory-Methoden und -Schriften spezialisiert hat. 1999 gründete er das Webforum „Grounded Theory Institute“. Anselm L. Strauss wurde am 18.Dezember 1916 in New York City geboren. Am 5. September 1996 verstarb er in San Francisco. Strauss Großeltern waren Einwanderer aus Deutschland. Strauss erhielt 1939 den Bachelor of Science im Fach Biologie von der University of Virginia, 1942 den Master of Art im Fach Soziologie an der Universität von Chicago, wo er 1945 auch in diesem Bereich promovierte. Er forschte, praktizierte und publizierte unfassend im Bereich der medizinischen Soziologie. Strauss war ein Schüler von Herbert Blumer . Er lehrte und forschte in der Tradition der Chicagoer Schule, welche eine lange Geschichte und ausgeprägte Tradition der qualitativen Forschung aufweist. Er wurde geprägt wurde durch G.H. Mead (Symbolischer Interaktionismus) und J. Dewey (Pragmatismus). Durch diesen Hintergrund beeinflusst, flossen folgende Überlegungen in die Entwicklung der Grounded Theory ein.
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