In diesem Essay geht es um die ontologische Frage, welche Bedingungen notwendig und hinreichend sind, damit sich ein Individuum zum Träger von Rechten und Pflichten qualifiziert. Unter welchen Voraussetzungen ist man Rechtsträger, unter welchen Adressat von Pflichten? Wann erhält man gar Bürgerstatus?
Nach Donaldson & Kymlicka (2011) seien etwa auch Tiere Rechtsträger, da sie empfindungsfähig seien, eine individuelle, subjektive Wahrnehmung ihres eigenen Lebens und ihrer Umwelt haben und über eine Idee des subjektiven Wohls verfügen. Sie seien als Rechtsträger auch Pflichtadressat, da sie zu gesellschaftlichem Gemeinwohl beitrügen und in Zuge dessen auch Bürgerstatus bekommen sollten, da sie unseren Lebensraum teilen und in Kooperationsbeziehungen zu uns stehen. Als Schlussfolgerung fordern die Autoren für sie Aufenthaltsrecht, Schutz vor Gefahren und Angriffen, das Recht auf Gesundheitsversorgung und die Einbringung von Interessen in politischen Sphären.
Diese Konklusion wurde von Marx & Tiefensee (2015) hinterfragt und widerlegt. Dabei argumentierten Marx & Tiefensee (2015), diese Diskussion müsse gar auf die neue Spezies der Roboter ausgeweitet werden, hinsichtlich der Frage, welches moralische Ansehen sie in Zukunft zu genießen haben.
Zwar mögen Überlegungen bezüglich hoch entwickelter Roboter wie Material für Science-Fiction-Romane klingen, doch gibt es bereits ernstzunehmende Prognosen (Sandberg & Bostrom 2008; Price & Tallinn 2012), dass das Replizieren von menschlichen Leistungen durch Künstliche Intelligenz (KI) innerhalb der nächsten 50 Jahre möglich sein kann: „The question, therefore, does not seem to be if, but when sophisticated robots will become a reality (Marx & Tiefensee 2015).
Inhaltsverzeichnis
- Fallen Roboter in die Kategorie an‚Dingen‘, die prinzipiell als Rechtsträger und Pflichtadressat in Frage kommen?
- Einleitung
- Akteursstatus
- Rechtsträger
- Pflichtadressat
- Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Essay untersucht die Frage, ob Roboter als Rechtsträger und Pflichtadressaten betrachtet werden können. Es wird untersucht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um ein Individuum als Rechtsträger und Pflichtadressat zu qualifizieren. Die Analyse befasst sich mit der Frage, ob Roboter die Fähigkeit zu intentionalem Handeln, Empfindsamkeit und moralischem Verhalten besitzen, und welche Auswirkungen diese Eigenschaften auf die Frage nach ihren Rechten und Pflichten haben.
- Die Definition des Akteursstatus
- Kriterien für die Rechtsträgerschaft
- Kriterien für die Pflichtadressatenschaft
- Moralische Akteure
- Empfindungsfähigkeit und Leidensfähigkeit von Robotern
Zusammenfassung der Kapitel
- Im ersten Kapitel wird zunächst der Akteursstatus definiert und die Fähigkeit zu intentionalem Handeln als Voraussetzung für diese Kategorie herausgestellt.
- Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen ein Individuum als Rechtsträger gilt. Es werden die Kriterien von Donaldson & Kymlicka (2011) sowie Marx & Tiefensee (2015) herangezogen und diskutiert, ob Roboter diese erfüllen.
- Im dritten Kapitel werden die Kriterien für die Pflichtadressatenschaft untersucht. Es wird analysiert, ob Roboter moralische Akteure sein können und ob sie in moralischer Hinsicht für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können.
Schlüsselwörter
Roboter, Rechtsträger, Pflichtadressat, Moralische Akteure, Empfindsamkeit, Leidensfähigkeit, Intentionalität, Kooperationsnormen, Gesellschaftliches Gemeinwohl, Künstliche Intelligenz, Sozialisierung, Rationalität.
Häufig gestellte Fragen
Können Roboter in Zukunft Rechtsträger sein?
Der Essay untersucht die ontologischen Bedingungen dafür, ob hoch entwickelte KI-Systeme Rechte erhalten könnten, ähnlich wie es Donaldson & Kymlicka für Tiere fordern.
Was ist die Voraussetzung für einen Akteursstatus?
Eine wesentliche Voraussetzung ist die Fähigkeit zu intentionalem Handeln, also die Verfolgung von Zielen durch bewusstes Verhalten.
Können Roboter moralische Akteure sein?
Das hängt davon ab, ob sie moralische Normen verstehen und ihr Handeln danach ausrichten können, um als Pflichtadressaten verantwortlich gemacht zu werden.
Warum spielt Empfindungsfähigkeit eine Rolle für Rechte?
Viele Philosophen argumentieren, dass Rechte dem Schutz des subjektiven Wohls dienen. Ohne Empfindungs- oder Leidensfähigkeit fehlt Robotern eine zentrale Basis für den Status als Rechtsträger.
Was ist der Bürgerstatus für nicht-menschliche Wesen?
Konzepte wie die von Donaldson & Kymlicka schlagen vor, Wesen, die in Kooperationsbeziehungen mit uns stehen und zum Gemeinwohl beitragen, bestimmte bürgerliche Schutzrechte einzuräumen.
- Citar trabajo
- Christian Ramspeck (Autor), 2021, Fallen Roboter in die Kategorie an Dingen, die prinzipiell als Rechtsträger und Pflichtadressat in Frage kommen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1150912