Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Ende der mittelalterlichen Fehde Führung sowie dem damit verbundenen Ewigen Landfrieden und dem zur gleichen Zeit gegründeten Reichskammergericht. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Fragestellung, inwieweit das Reichskammergericht ab seiner Gründung 1495 einen Zweckerfüller der kaiserlichen Interessen darstellte. Dem voraus soll allerdings zunächst Grundlegendes zur mittelalterlichen Fehde, zum ewigen Landfrieden, speziell zu den Gesetzestexten sowie Grundlegendes zur Gründung des Reichskammergerichts gehen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Ende der Fehde?
- Der Ewige Landfriede und die Gründung des Reichskammergerichts
- Das Reichskammergericht als Zweckerfüller politischer Interessen?
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung untersucht das Ende der mittelalterlichen Fehde und die damit verbundenen Entwicklungen: den Ewigen Landfrieden und die Gründung des Reichskammergerichts. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, inwieweit das Reichskammergericht die Interessen des Kaisers erfüllte. Zuvor werden Grundlagen zur mittelalterlichen Fehde, zum Ewigen Landfrieden und zur Gründung des Reichskammergerichts erläutert.
- Das Ende der mittelalterlichen Fehde
- Der Ewige Landfriede als Rechtsreform
- Das Reichskammergericht und die kaiserliche Interessen
- Die Reichsreform und das Machtgleichgewicht
- Die Bedeutung der Ständegesellschaft im Kontext der Fehde und des Ewigen Landfriedens
Zusammenfassung der Kapitel
Das Ende der Fehde?: Diese Einleitung beschreibt den Kontext der mittelalterlichen Fehde als gängige Praxis zur Konfliktlösung und Selbstjustiz unter freien Männern. Sie betont den Ausschluss bestimmter Gruppen und die Rolle des Fehdebriefs als formelle Ankündigung. Der Abschnitt führt die Notwendigkeit einer übergeordneten Instanz zur Konfliktlösung ein und legt den Grundstein für die spätere Diskussion um den Ewigen Landfrieden und das Reichskammergericht.
Der Ewige Landfriede und die Gründung des Reichskammergerichts: Dieser Abschnitt beschreibt den Ewigen Landfrieden von 1495 als einen Wendepunkt in der deutschen Rechtsgeschichte, der das Ende der Fehde einleitete. Er betont die vorherigen Friedensbewegungen und die Bedeutung des Wormser Reichstags als entscheidenden Moment der Reichsreform. Der Abschnitt beleuchtet die Rolle Maximilian I. als Initiator und die Parallelen zwischen dem Ewigen Landfrieden und modernen Strafgesetzen (z.B. § 125 StGB). Die detaillierte Analyse des Gesetzestextes des Ewigen Landfriedens unterstreicht dessen weitreichende Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung.
Das Reichskammergericht als Zweckerfüller politischer Interessen?: Dieser Abschnitt setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit das Reichskammergericht die Interessen des Kaisers erfüllte. Er beschreibt die langjährige Diskussion um eine Reichsreform, die durch die monarchischen Ansichten Friedrichs III. behindert wurde, und wie Maximilian I. diese Reform zum Teil aus seinen eigenen politischen Interessen vorantrieb. Der Abschnitt beleuchtet die Definition von Reichsständen und wie die Reichsreform das Machtverhältnis zwischen Kaiser und Reich neu definierte. Die Zusammenhänge zwischen dem Ewigen Landfrieden, dem Reichskammergericht, und der Reichsreform werden hier genauer untersucht.
Schlüsselwörter
Fehde, Ewige Landfriede, Reichskammergericht, Reichsreform, Maximilian I., Wormser Reichstag, Selbstjustiz, Ständegesellschaft, Reichsstände, Kaiser, mittelalterliche Rechtsprechung, Gewaltmonopol.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Ausarbeitung: "Das Ende der Fehde?"
Was ist der Gegenstand dieser Ausarbeitung?
Die Ausarbeitung untersucht das Ende der mittelalterlichen Fehde und die damit verbundenen Entwicklungen: den Ewigen Landfrieden und die Gründung des Reichskammergerichts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, inwieweit das Reichskammergericht den Interessen des Kaisers diente.
Welche Themen werden behandelt?
Die Ausarbeitung behandelt die mittelalterliche Fehde, den Ewigen Landfrieden als Rechtsreform, das Reichskammergericht und die kaiserlichen Interessen, die Reichsreform und das Machtgleichgewicht sowie die Bedeutung der Ständegesellschaft im Kontext der Fehde und des Ewigen Landfriedens.
Was wird in den einzelnen Kapiteln behandelt?
Das Ende der Fehde?: Dieses Kapitel beschreibt den Kontext der mittelalterlichen Fehde, den Ausschluss bestimmter Gruppen und die Rolle des Fehdebriefs. Es führt die Notwendigkeit einer übergeordneten Konfliktlösungseinrichtung ein.
Der Ewige Landfrieden und die Gründung des Reichskammergerichts: Dieses Kapitel beschreibt den Ewigen Landfrieden von 1495 als Wendepunkt, die Rolle Maximilians I. und die Parallelen zu modernen Strafgesetzen. Es analysiert den Gesetzestext des Ewigen Landfriedens.
Das Reichskammergericht als Zweckerfüller politischer Interessen?: Dieses Kapitel untersucht, inwieweit das Reichskammergericht die Interessen des Kaisers erfüllte. Es beschreibt die Reichsreform, die Rolle Maximilians I. und die Neudefinition des Machtverhältnisses zwischen Kaiser und Reich.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Fehde, Ewige Landfrieden, Reichskammergericht, Reichsreform, Maximilian I., Wormser Reichstag, Selbstjustiz, Ständegesellschaft, Reichsstände, Kaiser, mittelalterliche Rechtsprechung, Gewaltmonopol.
Welche Zielsetzung verfolgt die Ausarbeitung?
Die Ausarbeitung zielt darauf ab, das Ende der mittelalterlichen Fehde und die Entstehung des Ewigen Landfriedens und des Reichskammergerichts zu untersuchen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Analyse der politischen Interessen im Kontext dieser Entwicklungen, insbesondere der kaiserlichen Interessen.
Welche Quellen wurden verwendet? (Diese Frage kann nur beantwortet werden, wenn die Quellen in der Originalfassung angegeben sind.)
Die verwendeten Quellen sind in der Originalfassung der Ausarbeitung angegeben.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2019, Das Reichskammergericht als Zweckerfüller politischer Interessen? Der Ewige Landfriede und die Gründung des Reichskammergerichts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1149306