Die Corona-Pandemie stellt das Arbeitsrecht in Deutschland vor neue Herausforderungen. Insbesondere mit Blick auf die Entgeltfortzahlungspflichten des Arbeitgebers werfen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zahlreiche Fragestellungen auf, die einer genaueren Analyse bedürfen. Eine zentrale Rolle spielt dabei § 616 S. 1 BGB. Daher beschäftigt sich diese Arbeit mit dessen Anwendung während der Corona-Pandemie. Sie verfolgt das Ziel, den derzeitigen Meinungsstand zu § 616 S. 1 BGB darzustellen, um daraus eine eigene Stellungnahme sowie einen Lösungsvorschlag abzuleiten.
Dazu werden zunächst die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen der Norm erläutert, welche für die weiteren Ausführungen unabdingbar sind. Anschließend wird erörtert, worin die größten Anwendungsprobleme des § 616 S. 1 BGB bestehen und welche Relevanz die Vorschrift in der Corona-Pandemie hat. Dabei werden die zwei wesentlichen Fallgruppen vorgestellt, mit welchen sich diese Arbeit auseinandersetzt: Die behördlich angeordnete Quarantäne sowie die Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten.
Im Zusammenhang damit erfolgt außerdem eine kurze Erläuterung der Entschädigungsvorschriften nach dem IfSG sowie deren Rangverhältnis und den damit verbundenen Konsequenzen in Relation zu § 616 S. 1 BGB. Darauf folgend werden die Fallgruppen der Quarantäneanordnung und der pandemiebedingten Kinderbetreuung unter die Norm subsumiert, wobei der Meinungsstand in der Literatur umfassend dargelegt wird. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse werden anschließend zusammengefasst. Zudem wird ein Lösungsansatz beschrieben, mit welchem eines der bestehenden Anwendungsprobleme des § 616 S. 1 BGB gelöst werden könnte. Ein kurzer Ausblick sowie ein Fazit stellen das Ende der Arbeit dar.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Teil Einleitung
- 2. Teil Tatbestand des § 616 BGB
- § 1 Rechtstechnische Einordnung
- § 2 Normzweck
- § 3 Anwendungsbereich der Norm
- § 4 Tatbestandsvoraussetzungen
- A. Verhinderung aus persönlichen Gründen
- B. Kausalität
- C. Ohne Verschulden
- D. Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
- § 5 Rechtsfolgen
- § 6 Darlegungs- und Beweislast
- § 7 Abdingbarkeit
- 3. Teil Anwendung des § 616 BGB während der Corona-Pandemie
- § 1 Zentrale Probleme des § 616 BGB
- A. Objektive und subjektive Leistungshindernisse
- I. Anwendbarkeit des § 616 BGB auf objektive Leistungshindernisse
- II. Kasuistik
- 1. Fallgruppen subjektiver Leistungshindernisse
- 2. Fallgruppen objektiver Leistungshindernisse
- III. Abgrenzungskriterien
- B. Unerheblicher Zeitraum
- § 2 Relevanz des § 616 BGB während der Corona-Pandemie
- A. Fallgruppen
- I. Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
- II. Kinderbetreuung
- B. Entschädigung nach § 56 IfSG
- I. Voraussetzungen nach § 56 Abs. 1 IfSG
- II. Voraussetzungen nach § 56 Abs. 1a IfSG
- C. Rangverhältnis zwischen § 616 BGB und § 56 IfSG
- D. Relevanz des § 616 BGB
- E. Abbedingung als Vertrag zu Lasten Dritter
- § 3 Subsumption der Fallgruppen unter § 616 BGB
- A. Quarantäneanordnung als objektives Leistungshindernis
- I. Herrschende Lehre
- II. Mindermeinung
- III. Stellungnahme
- B. Dauer der Quarantäneanordnung
- I. Vierzehn Tage unerheblich
- II. Vierzehn Tage erheblich
- III. Diesseitige Auffassung
- C. Kinderbetreuung als objektives Leistungshindernis
- I. Eine Auffassung
- II. Andere Auffassung
- III. Hiesige Auffassung
- D. Dauer der Kinderbetreuung
- 4. Teil Ergebnisse und Lösungsansatz
- § 1 Ergebnisse
- § 2 Lösungsansatz
- A. Problemaufriss
- B. Theoretischer Ansatz
- C. Beispiele
- 5. Teil Ausblick
- 6. Teil Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Masterarbeit untersucht die Anwendung von § 616 BGB (Entgeltfortzahlungspflicht) während der Corona-Pandemie. Ziel ist die Darstellung des aktuellen Meinungsstandes und die Ableitung einer eigenen Stellungnahme sowie eines Lösungsansatzes für bestehende Anwendungsprobleme. Die Arbeit analysiert die Tatbestandsvoraussetzungen des § 616 BGB und beleuchtet dessen Relevanz im Kontext der Pandemie.
- Anwendung des § 616 BGB während der Corona-Pandemie
- Objektive und subjektive Leistungshindernisse
- Relevanz von Quarantäne und pandemiebedingter Kinderbetreuung
- Rangverhältnis zwischen § 616 BGB und § 56 IfSG
- Lösungsansatz für Anwendungsprobleme des § 616 BGB
Zusammenfassung der Kapitel
1. Teil Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema ein und beschreibt den Kontext der Arbeit. Sie benennt die Herausforderungen, die die Corona-Pandemie für das Arbeitsrecht mit sich bringt, und hebt die Bedeutung von § 616 BGB in diesem Zusammenhang hervor. Die Arbeit verfolgt das Ziel, den aktuellen Meinungsstand zu diesem Paragraphen darzustellen und daraus eine eigene Stellungnahme sowie einen Lösungsvorschlag abzuleiten. Es wird der Aufbau der Arbeit skizziert, der die Erörterung der allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen, der Anwendungsprobleme, der Relevanz in der Pandemie (mit Fokus auf Quarantäne und Kinderbetreuung), der Subsumption der Fallgruppen unter die Norm und schließlich die Darstellung der Ergebnisse und eines Lösungsansatzes umfasst. Die Einleitung betont auch, dass die behandelten Rechtsfragen zwar bereits vor der Pandemie existierten, jedoch durch diese an Bedeutung gewonnen haben.
2. Teil Tatbestand des § 616 BGB: Dieser Teil befasst sich ausführlich mit den rechtlichen Grundlagen des § 616 BGB. Er analysiert die rechtstechnische Einordnung der Norm, ihren Normzweck und Anwendungsbereich. Im Detail werden die Tatbestandsvoraussetzungen – Verhinderung aus persönlichen Gründen, Kausalität, Verschuldensfreiheit und Verhältnismäßigkeit der Zeit – untersucht. Die Rechtsfolgen, die Darlegungs- und Beweislast sowie die Abdingbarkeit der Norm werden ebenfalls umfassend erörtert. Dieser Teil legt das fundamentale Verständnis für die spätere Anwendung des § 616 BGB im Kontext der Corona-Pandemie.
3. Teil Anwendung des § 616 BGB während der Corona-Pandemie: Dieser zentrale Teil der Arbeit analysiert die Anwendungsprobleme des § 616 BGB während der Corona-Pandemie. Er differenziert zwischen objektiven und subjektiven Leistungshindernissen und untersucht die Anwendbarkeit des § 616 BGB auf beide. Besondere Aufmerksamkeit wird den Fallgruppen Quarantäne und pandemiebedingter Kinderbetreuung gewidmet. Die Entschädigungsvorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden erläutert und deren Rangverhältnis zu § 616 BGB wird eingehend diskutiert. Die Subsumption der Fallgruppen unter den § 616 BGB wird mit Darstellung des Meinungsstandes in der Literatur ausführlich behandelt.
4. Teil Ergebnisse und Lösungsansatz: Dieser Teil fasst die Ergebnisse der vorhergehenden Analysen zusammen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird ein Lösungsansatz für ein bestehendes Anwendungsproblem des § 616 BGB vorgestellt. Dieser Ansatz beinhaltet einen Problemaufriss, einen theoretischen Ansatz und konkrete Beispiele zur Veranschaulichung. Der Lösungsansatz bietet somit einen Beitrag zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen.
Schlüsselwörter
§ 616 BGB, Entgeltfortzahlung, Corona-Pandemie, Leistungshindernis, objektiv, subjektiv, Quarantäne, Kinderbetreuung, Infektionsschutzgesetz (IfSG), Rechtsprechung, Literatur, Lösungsansatz, Anwendungsprobleme.
Häufig gestellte Fragen zur Masterarbeit: Anwendung des § 616 BGB während der Corona-Pandemie
Was ist der Gegenstand dieser Masterarbeit?
Die Masterarbeit untersucht die Anwendung des § 616 BGB (Entgeltfortzahlungspflicht) während der Corona-Pandemie. Sie analysiert die Herausforderungen, die die Pandemie für das Arbeitsrecht mit sich bringt, und konzentriert sich insbesondere auf die Anwendungsprobleme des § 616 BGB in diesem Kontext.
Welche Ziele verfolgt die Arbeit?
Die Arbeit hat zum Ziel, den aktuellen Meinungsstand zur Anwendung des § 616 BGB während der Pandemie darzustellen, eine eigene Stellungnahme abzugeben und einen Lösungsansatz für bestehende Anwendungsprobleme zu entwickeln. Sie beleuchtet dabei die Tatbestandsvoraussetzungen des § 616 BGB und dessen Relevanz im Kontext von Quarantänemaßnahmen und pandemiebedingter Kinderbetreuung.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen des § 616 BGB, unterscheidet zwischen objektiven und subjektiven Leistungshindernissen, analysiert die Anwendbarkeit des § 616 BGB auf Quarantäne und pandemiebedingte Kinderbetreuung, diskutiert das Verhältnis zwischen § 616 BGB und § 56 IfSG und entwickelt einen Lösungsansatz für die aufgeworfenen Anwendungsprobleme. Die Arbeit berücksichtigt den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in fünf Teile: Einleitung, Tatbestand des § 616 BGB, Anwendung des § 616 BGB während der Corona-Pandemie, Ergebnisse und Lösungsansatz, und Ausblick/Fazit. Jeder Teil behandelt spezifische Aspekte der Thematik, beginnend mit den rechtlichen Grundlagen bis hin zur Entwicklung eines Lösungsansatzes.
Welche Aspekte des § 616 BGB werden im Detail untersucht?
Die Arbeit untersucht detailliert die Tatbestandsvoraussetzungen des § 616 BGB, wie Verhinderung aus persönlichen Gründen, Kausalität, Verschuldensfreiheit und Verhältnismäßigkeit der Dauer der Arbeitsverhinderung. Es wird auch auf die Rechtsfolgen, die Darlegungs- und Beweislast sowie die Abdingbarkeit eingegangen.
Wie werden objektive und subjektive Leistungshindernisse unterschieden?
Die Arbeit differenziert zwischen objektiven Leistungshindernissen (z.B. Quarantäneanordnung) und subjektiven Leistungshindernissen (z.B. Erkrankung des Kindes). Sie analysiert die Anwendbarkeit des § 616 BGB auf beide Arten von Leistungshindernissen und untersucht die jeweiligen Fallgruppen im Detail.
Welche Rolle spielt das Infektionsschutzgesetz (IfSG)?
Die Arbeit erläutert die Entschädigungsvorschriften des IfSG (§ 56) und diskutiert das Rangverhältnis zwischen § 616 BGB und § 56 IfSG. Sie analysiert, wie beide Normen zusammenwirken und welche Bedeutung § 616 BGB trotz der Entschädigungsmöglichkeiten nach dem IfSG behält.
Welche Fallgruppen im Kontext der Corona-Pandemie werden besonders betrachtet?
Besondere Aufmerksamkeit wird den Fallgruppen Quarantäne und pandemiebedingte Kinderbetreuung gewidmet. Die Arbeit analysiert, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Situationen unter den § 616 BGB fallen.
Was ist der zentrale Lösungsansatz der Arbeit?
Die Arbeit entwickelt einen Lösungsansatz für Anwendungsprobleme des § 616 BGB im Kontext der Corona-Pandemie. Dieser Ansatz basiert auf den Ergebnissen der vorhergehenden Analysen und umfasst einen Problemaufriss, einen theoretischen Ansatz und konkrete Beispiele.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: § 616 BGB, Entgeltfortzahlung, Corona-Pandemie, Leistungshindernis, objektiv, subjektiv, Quarantäne, Kinderbetreuung, Infektionsschutzgesetz (IfSG), Rechtsprechung, Literatur, Lösungsansatz, Anwendungsprobleme.
- Arbeit zitieren
- Richard Mahr (Autor:in), 2021, Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers während der Corona-Pandemie. § 616 BGB im Hinblick auf Quarantäne und Kinderbetreuung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1147743