Einsendeaufgaben im Fach "Ausgewählte Aspekte des Public Management".
Aufgabe eins definiert und erläutert grundlegend den Begriff E-Government. Auf Anwendungsfelder in Deutschland wird eingegangen.
Der zweite Abschnitt befasst sich mit dem Thema "Wirkungen von Standortpolitik und Wirtschaftsförderung". Besonderes Augenmerk wird auf die Effekte am Beispiel der institutionellen Forschungs- und Entwicklungsförderung gelegt.
Abschnitt drei führt zu den zentralen Zielen des Stadt- und Regionalmarketings aus.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. E-Government
1.1 Allgemeines und Begrifflichkeiten
1.2 Anwendungsfelder der deutschen E-Administration
2. Standortpolitik und Wirtschaftsförderung
2.1 Wirkungen von Standortpolitik und Wirtschaftsförderung
2.2 Effekte am Beispiel der institutionellen Forschungs- und Entwicklungsförderung
3. Zentrale Ziele des Stadt- und Regionalmarketing
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 ausgewählte Basic Services des E-Government
Abbildung 2 Hinweis auf aktuellen Schriftstücken der Jobcenter
Abbildung 3 Wirkrichtungen der Wirtschaftsförderung
Abbildung 4 Redewendung zur Notwendigkeit staatlicher Förderung von Forschungsprojekten
Abbildung 5 Ziele und Ihre Gewichtung
1. E-Government
1.1 Allgemeines und Begrifflichkeiten
„eGovernment in Deutschland gibt es nicht.“1 So urteilt es in einem Gutachten im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrates aus dem Jahre 2015. Ganz so drastisch muss die Lage freilich nicht eingeschätzt werden, doch es gibt umfangreiche Potentiale. Die These ist prägend.
Als grundlegendste Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des E-Governments sollte das „New Public Management“ kurz ausgeführt werden. In der Verwaltungspraxis wird dies bereits seit den 1990er-Jahren diskutiert und implementiert. Es geht hierbei ganz grundsätzlich um die Reform und Modernisierung des Staates und der Verwaltung2 . Denn nur schlankere, dienstleistungsorientierte Strukturen und durchdachte, mehrwertbezogene Prozesse sind dazu geeignet, durch die modernen Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnik überhaupt verbessert zu werden.3
Eine Legaldefinition zum Begriff E-Government existiert nicht, auch das „E-Government-Gesetz“ regelt keine einheitliche Erläuterung. So finden sich also in der Literatur verschiedene Ansätze, deren gemeinsamer Trend jedoch erkennbar ist.
„E-Government bezeichnet die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung und Regierung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung: Die Prozesse werden beschleunigt, die Kommunikation vereinfacht und damit insgesamt die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns erhöht.“4
Eine andere Erläuterung wählt der in Fachmedien häufig verwendete „Speyerer Forschungsbericht“. Hier wird E-Government etwas weiter als „die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien“5 aufgefasst.
Die im Folgenden weiter ausgeführte Systematisierung lässt sich aus folgender Definition herleiten: „E-Government kann als elektronische Abwicklung von Verwaltungs- und Demokratieprozessen im Rahmen staatlicher Aktivitäten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien verstanden werden [,..].“6
Verwaltung und Demokratie, die sogenannten „Basic Services“ des E-Governments, bilden die Kernpunkte der Definition.7 Die weiterführenden, „Advanced Services“ sollen an dieser Stelle nicht weiter erläutert werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 ausgewählte Basic Services des E-Government
Quelle: E ig ene Darstellung, in Anlehnung an Wirtz/Piehler (2010), S. 10
Der Begriff E-Democracy meint im engeren Sinne demokratische Abläufe und Verfahren. Bürger und Wähler können Ihre Meinung zur politischen Landschaft online bilden8, Bürgerinitiativen und Parteien können sich austauschen, positionieren und entwickeln9 (E-Participation). Politische Umfragen, Volksabstimmungen und Wahlen würden mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnik durchgeführt10 (E-Voting bzw. E-Election). Die angebliche „Politikverdrossenheit“ vor allem der jüngeren Bevölkerung könnte damit erfolgreich überwunden werden.
E-Administration hingegen bezeichnet alle elektronischen Prozesse und Angebote, die der Verwaltung des Staates dienen.11 Im folgenden Kapitel werden hierzu praktische Beispiele ergänzt.
Vor allem die beiden Bereiche E-Information und E-Communication sind mittlerweile in das alltägliche Leben der meisten Bürger fest verwurzelt und begleiten wie selbstverständlich sämtliche Vorhaben. Während unter E-Information die reine Zurverfügungstellung von Informationen gemeint ist, so erweitert der Bereich E-Communication dies noch um eine Kommunikationsmöglichkeit.12 E-Forms stehen überall dort zur Verfügung, wo Vordrucke oder Formulare benötigt werden und online abgerufen werden können. Werden ganze Anträge oder Akten elektronisch angenommen, bearbeitet und geführt, so handelt es sich dabei um E-Transactions. Zuletzt fallen von den ausgewählten Services die administrativen elektronischen Zahlungssysteme, Ausschreibungsplattformen und Auktionsmodelle unter den Begriff E-Commerce.13 Anders als der Name vermuten ließe, sind hierbei nicht private Online-Shops gemeint.
Zu beachten ist, dass nicht jeder Vorgang trennscharf einzelnen Bereichen zugeordnet werden kann. Viele Prozesse durchlaufen auch mehrere Bereiche des E-Governments.
1.2 Anwendungsfelder der deutschen E-Administration
E-Information und E-Communication
Da die beiden Bereiche E-Information und E-Communication recht nah beieinanderliegen, sollen diese auch gemeinsam betrachtet werden.
Um praktische Anwendungsmöglichkeiten aufzuzeigen ist kaum noch ein Griff zu Fachliteratur notwendig. Beinahe keine Kommune, keine kreisfreie Stadt und kein Landkreis oder Bundesland verfügt nicht mittlerweile über eine eigene Webseite. Dargestellt werden in jedem Falle Unmengen an allgemeinen Informationen, über Öffnungszeiten, Standorte von Auslagerungen, integrierte Fachämter und zumindest Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit der Zentrale oder eine E-Mail-Adresse, unter der allgemeine Anliegen bereits zuverlässig geklärt werden können.
Mit fachlicher Vertiefung jedoch sinkt die Qualität der Angebote, was oftmals auch der (trotz allem bestehenden) fachlichen Umfänglichkeit geschuldet ist. Allerdings gibt es auch hier noch sehr umfangreiche Angebote: Hausbauer können sich auf der KfW-Webseite über Fördermöglichkeiten informieren14, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert über Zuschüsse zum Heizen mit erneuerbaren Energien.15
Auch soziale Medien sind in den Fokus der öffentlichen Behörden gerückt. Das Bundesumweltministerium unterhält seine eigene Facebookseite16, beinahe jede Sicherheitsbehörde twittert den aktuellen Stand bei Bedrohungslagen mittlerweile online und in Echtzeit. Fast immer ist eine direkte Kommunikation über solche Plattformen möglich, Antworten folgen in kürzester Zeit. Kein Abwarten einer Pressekonferenz, Informationen auf der Titelseite einer Tageszeitung sind am Erscheinungstag bereits veraltet.
Per Smartphone-App informiert der Zoll Reisende über Ausfuhrmengen und Einfuhrabgaben.17 Der Katastrophenschutz unterhält die App “KatWarn“ für sämtliche relevante Meldungen, Push-Benachrichtigungen erfolgen in Sekundenschnelle auf jedes Gerät der Mitglieder und interessierter Bürger.18 Selbst die Abfallentsorgung unterhält eigene Apps, mit denen Bürger an Termine erinnert werden und Informationen abrufen können.19
Die Liste könnte scheinbar unendlich lang fortgeführt werden, an Informationen mangelt es kaum. Auch die Kommunikation ist zum Großteil solide aufgestellt. Wie bereits angemerkt, lässt das Angebot jedoch mit fachlicher Tiefe nach, und das hat seinen Grund: einzelfallbezogene, rechtlich fundierte und damit verbindliche Aussagen sollten im deutschen Rechts-Urwald von Fachspezialisten getroffen werden, jedoch verwalten diese im Regelfall keine Webseiten.
E-Forms
Auch das Feld öffentlicher elektronischer Formulare bietet eine Vielzahl an praktischen Beispielen. Sehr viele der Behörden, die Informationen online anbieten, Veröffentlichen über Ihre Webseiten auch die erforderlichen Formulare.
Zwar kann die Zulassung eines Kraftfahrzeuges noch nicht flächendeckend rein online ausgeführt werden, jedoch werden wichtige Vordrucke wie beispielsweise Vollmachten zur Anmeldung oder Einverständniserklärungen zur Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer bereits seit Jahren im Internet bereitgestellt.20
295 Formulare stellt alleine der Landkreis Mansfeld-Südharz auf seiner Webseite zur Verfügung21, hierunter zum Beispiel Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe samt Anlagen, Wohngeldanträge und verschiedenste Merkblätter und Hinweise.
Unternehmensgründer können sich auf der Seite der Investitionsbank SachsenAnhalt alle Anträge und Auskunftsformulare herunterladen.22
[...]
1 Fromm et al. (2015), S. 5
2 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (2019)
3 Vgl. Hermes, B. (2012), S. 56-57
4 Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (2019)
5 Von Lucke/Reinermann (2000), S. 1
6 Wirtz/Piehler (2010), S. 5
7 Vgl. Wirtz/Piehler (2010), S. 9
8 Vgl. Wirtz/Piehler (2010), S. 11
9 Vgl. Von Lucke/Reinermann (2000), S. 5
10 Vgl. Von Lucke/Reinermann (2000), S. 5
11 Vgl. Nolte (2016), S. 29
12 Vgl. Von Lucke/Reinermann (2000), S. 3
13 Vgl. Von Lucke/Reinermann (2000), S. 4
14 Vgl. KfW Bankengruppe (2019)
15 Vgl. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2019)
16 Vgl. Bundesumweltministerium auf Facebook (2019)
17 Vgl. Zoll (2019)
18 Vgl. KATWARN (2019)
19 Vgl. Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz (2019)
20 Vgl. Service Portal für Kraftfahrtwesen (2019)
21 Vgl. Landkreis Mansfeld-Südharz (2019)
22 Vgl. Investitionsbank Sachsen-Anhalt (2019)
- Quote paper
- Anonymous,, 2019, Ausgewählte Aspekte des Public Management. E-Government, Standortpolitik und Wirtschaftsförderung, Stadt- und Regionalmarketing, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1146397
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