Die Aufgaben des EuGH sind im Artikel 164 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) – ferner im EGKSV Art. 31 und im EAGV Art.136 – folgendermaßen definiert: "Der Gerichtshof sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung dieses Vertrags." (zit.n.Rohde,S.132) Demnach hat der Europäische Gerichtshof also die Aufgabe, daß vollständige Gemeinschaftsrecht sämtlicher Gemeinschaftsverträge zu wahren, die drei Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften auszulegen und anzuwenden sowie die von den EU-Organen erlassenen Durchführungsvorschriften zu sichern. D. h., er muß nicht nur das Primärrecht, sondern auch das Sekundärrecht, ja alle Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechtes berücksichtigen, so z.B. auch die Rechtsprinzipien und die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Streinz umreißt die Rolle des EuGH folgenderweise:
"Er hat sich mit grundlegenden wirtschaftspolitischen Problemen zu befassen, ist häufig rechtsfortbildend und rechtsergänzend tätig und durch seine eigenständige, 'dynamische' Interpretationsmethode neben der Kommission zum 'Motor der Integration' geworden, der deren Prozeß in Gang gehalten hat."
(Streinz,S.162)
Der EuGH muß zum einen die jeweiligen Befugnisse der einzelnen Gemeinschaftsorgane, zum anderen die der Gemeinschaft übertragenen und die den Mitgliedsstaaten verbliebenen Zuständigkeiten voneinander abgrenzen.
Überdies hat der Gerichtshof die Aufgabe, Gutachten zu erstellen (Art. 228 II EGV). Darüber hinaus und ganz besonders aber sieht sich der EuGH zur Fortbildung des EU-Rechts berufen. Der EuGH ist – abgesehen von dem ihm untergeordneten Gericht der ersten Instanz – die einzige gerichtliche Instanz der EU (vgl.Hitzler,S.197). Außerdem hat der EuGH durch den Unionsvertrag auch "beschränkte Rechtsprechungskompetenzen" (Rohde,S.132) im Rahmen der Union erhalten.
Inhaltsverzeichnis
- I) Die Aufgaben und Zuständigkeiten:
- 1. Aufgaben und Zuständigkeiten
- 1a. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze
- 1b. Das Gericht erster Instanz (EuG)
- 1c. Rechtsschutz
- 1d. Die Klagearten
- a) Vertragsverletzungsklage
- b) Nichtigkeitsklage
- c) Untätigkeitsklage
- d) Schadensersatzklage
- 1e. Verfahren
- a) In Klagesachen
- b) In Vorlagesachen
- c) Urteil
- 1f. Die Vorlage zur Vorabentscheidung
- 2. Das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht
- 1. Aufgaben und Zuständigkeiten
- II) Literaturliste
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit den Aufgaben und Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Ziel ist es, die Rolle des EuGH im europäischen Rechtssystem darzustellen und seine Bedeutung für die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu verdeutlichen.
- Die Aufgaben des EuGH im Rahmen des Gemeinschaftsrechts
- Die Rechtsgrundsätze, die die Arbeit des EuGH leiten
- Die Rolle des EuGH bei der Fortbildung des EU-Rechts
- Das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht
- Die Bedeutung des EuGH für die Integration und Entwicklung der Europäischen Union
Zusammenfassung der Kapitel
I) Die Aufgaben und Zuständigkeiten:
Dieses Kapitel befasst sich mit den Aufgaben und Zuständigkeiten des EuGH. Es werden die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die Klagearten, die Verfahren und die Rolle des EuGH bei der Vorabentscheidung erläutert.
II) Literaturliste
Dieses Kapitel enthält eine Liste der Literatur, die für die Erstellung der Hausarbeit herangezogen wurde.
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof, Gemeinschaftsrecht, EU-Recht, Vertragsverletzung, Nichtigkeitsklage, Untätigkeitsklage, Schadensersatzklage, Vorabentscheidung, Rechtsschutz, Rechtsgrundsätze, Integration, Rechtsprechung, EU-Organe, Mitgliedsstaaten.
- Arbeit zitieren
- Kulturwissenschaftler M.A. Adrian Flasche (Autor:in), 1998, Der Europäische Gerichtshof. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des EuGH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11457