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Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Voraussetzungen und Abgrenzung zur Berichtigung einer Erklärung

Titel: Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Voraussetzungen und Abgrenzung zur Berichtigung einer Erklärung

Essay , 2021 , 13 Seiten , Note: 2,3

Autor:in: Katharina Grunenberg (Autor:in)

Jura - Steuerrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In diesem Scientific Essay wird der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und die strafbefreiende Selbstanzeige mit allen Voraussetzungen erläutert sowie zur Berichtigung einer Erklärung gemäß § 153 AO abgegrenzt. Die steuerrechtliche Selbstanzeige ist ein Rücktritt vor dem vollendeten Delikt. Eine wirksame Selbstanzeige hinsichtlich der Steuerhinterziehung kann einen Strafaufhebungsgrund erzeugen, wodurch der Steuerpflichtigen seine Steuerehrlichkeit zurückerlangen kann.

Dem Steuerpflichtigen wird die Möglichkeit gewährt "reinen Tisch zu machen" und hinterzogene Steuern nachzuzahlen, um zu verhindern, strafrechtlich verfolgt zu werden. Sie ist ein Mittel des Staates, um Steuerpflichtigen einen Anreiz zu geben, nachträglich dem Fiskus unbekannte Steuerquellen offenzulegen, die ohne dieses Instrument mit großer Wahrscheinlichkeit im Verborgenen geblieben wären. Die Steuerhinterziehung wird konsequent bekämpft und die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Daher haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder das Gesetz zur strafbefreienden Selbstanzeige zum 01.01.2015 deutlich verschärft.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO
  • Strafbefreiende Selbstanzeige
    • Definition
    • Kreis der Anzeigeerstatter
    • Form und Adressat der Selbstanzeige
    • Voraussetzungen
    • Ausschlussgründe der Strafbefreiung
  • Abgrenzung zur Berichtigung einer Erklärung nach § 153 AO
  • Fazit
  • Literaturverzeichnis

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Dieser Scientific Essay behandelt die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige im deutschen Steuerrecht. Er analysiert den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und beleuchtet die Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für die strafbefreiende Selbstanzeige. Darüber hinaus wird die Abgrenzung zur Berichtigung einer Erklärung nach § 153 AO dargestellt.

  • Der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige und ihre Voraussetzungen
  • Der Kreis der Anzeigeerstatter
  • Die Abgrenzung zur Berichtigung einer Erklärung nach § 153 AO
  • Die Bedeutung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung

Der Essay führt in das Thema der Steuerhinterziehung und der strafbefreienden Selbstanzeige ein. Er betont die Relevanz der Thematik im Kontext der Steuerstraftaten und der Strafverfolgung. Zudem wird die Bedeutung der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerpflichtige hervorgehoben.

Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO

Dieses Kapitel beleuchtet den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Es werden die verschiedenen Begehungsformen der Steuerhinterziehung, die Strafbarkeit des Versuchs und die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung erläutert. Zudem werden die verschiedenen Strafmaßstäbe für die unterschiedlichen Formen der Steuerhinterziehung dargestellt.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Dieses Kapitel definiert die strafbefreiende Selbstanzeige und ihre Voraussetzungen. Es erläutert den Kreis der Anzeigeerstatter, die Form und den Adressaten der Selbstanzeige sowie die Ausschlussgründe für eine Strafbefreiung.

Abgrenzung zur Berichtigung einer Erklärung nach § 153 AO

Dieses Kapitel grenzt die strafbefreiende Selbstanzeige von der Berichtigung einer Erklärung nach § 153 AO ab.

Schlüsselwörter

Die zentralen Schlüsselwörter und Themenfelder dieses Essays sind Steuerhinterziehung, strafbefreiende Selbstanzeige, § 370 AO, § 153 AO, Steuerrecht, Strafrecht, Steuerstraftaten, Steuerehrlichkeit, Strafbefreiung, Voraussetzungen, Ausschlussgründe, Berichtigung einer Erklärung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?

Sie ist ein Rücktritt vom vollendeten Delikt der Steuerhinterziehung, der es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, durch Offenlegung und Nachzahlung Straffreiheit zu erlangen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Straffreiheit erfüllt sein?

Die Anzeige muss vollständig sein, alle Steuerquellen offenlegen und erfolgen, bevor die Tat entdeckt wurde oder eine Prüfung angekündigt wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstanzeige und Berichtigung nach § 153 AO?

Eine Berichtigung nach § 153 AO erfolgt bei unabsichtlichen Fehlern, während die Selbstanzeige nach § 371 AO eine bewusste Steuerhinterziehung korrigiert.

Wann ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen?

Gründe sind unter anderem das Erscheinen eines Prüfers, die Einleitung eines Strafverfahrens oder wenn die Tat bereits entdeckt war (Tatentdeckung).

Was hat sich durch die Verschärfung zum 01.01.2015 geändert?

Die Anforderungen an die Vollständigkeit wurden erhöht, die Verjährungsfristen verlängert und zusätzliche Zahlungen (Zinsen/Zuschläge) wurden verpflichtend.

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Voraussetzungen und Abgrenzung zur Berichtigung einer Erklärung
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule
Note
2,3
Autor
Katharina Grunenberg (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
13
Katalognummer
V1141906
ISBN (eBook)
9783346524034
ISBN (Buch)
9783346524041
Sprache
Deutsch
Schlagworte
selbstanzeige steuerhinterziehung voraussetzungen abgrenzung berichtigung erklärung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Katharina Grunenberg (Autor:in), 2021, Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Voraussetzungen und Abgrenzung zur Berichtigung einer Erklärung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1141906
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Leseprobe aus  13  Seiten
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