Bei dieser Arbeit handelt es sich um ein Gutachten für den Abschleppfall im Zivilrecht.
Nach § 677 BGB muss das Geschäft "für einen anderen besorgt" werden. Daraus ergibt sich das Erfordernis eines fremden Geschäfts. Dies ist gegeben, wenn eine Geschäftsbesorgung im Rechts- oder Interessenkreis des Geschäftsherrn durch den Geschäftsführer übernommen wird. Eine Geschäftsbesorgung ist jedes tatsächliche oder rechtsgeschäftliche Tätigwerden für den Geschäftsherrn.
Vorliegend setzt G das Kraftfahrzeug des S vom Parkplatz des E um. Ein tatsächliches Tätigwerden des G als Geschäftsführer für S als Geschäftsherr i.S.d § 677 BGB liegt somit vor. Des Weiteren müsste die Geschäftsbesorgung objektiv oder subjektiv in den Rechts- oder Interessenkreis des Geschäftsherrn fallen.
S ist Eigentümer des Kraftfahrzeugs, das G durch den Abschleppvorgang umsetzt. Somit könnte G im Rechtskreis des S agieren. Außerdem ist G jedoch aus dem Rahmenvertrag mit E dazu verpflichtet, auf Wunsch des E, einzelne Kraftfahrzeuge von dessen Kundenparkplatz umzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Anspruch des G auf Zahlung gegen S
- I. Echte berechtigte GoA gem. § 677 BGB
- 1. Fremdes Geschäft
- 2.
- 3.
- II. Anspruch aus einem anderen eigenen Recht
- III. Anspruch aus abgetretenem Recht
- 1. Abtretungsvertrag
- 2. Forderung des Zedenten
- B. Anspruch durchsetzbar
- C. Anspruch nicht erloschen
- D. Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Gutachten untersucht den Anspruch des G auf Zahlung gegen S im Kontext einer möglichen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) und prüft alternative Rechtsgrundlagen für einen Zahlungsanspruch. Es analysiert die Voraussetzungen einer echten berechtigten GoA nach § 677 BGB, insbesondere den Aspekt des "fremden Geschäfts". Zusätzlich werden Ansprüche aus anderen eigenen Rechten und abgetretenem Recht betrachtet.
- Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB)
- Fremdes Geschäft im Sinne des § 677 BGB
- Anspruch aus abgetretenem Recht
- Schadensersatzansprüche (§§ 823 I, II i.V.m. 858 I BGB)
- Konkurrenz verschiedener Rechtsgrundlagen
Zusammenfassung der Kapitel
A. Anspruch des G auf Zahlung gegen S: Dieses Kapitel untersucht den potenziellen Anspruch von G auf Zahlung von S. Es beginnt mit der Prüfung eines Anspruchs aus einer echten berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) gemäß §§ 670, 677, 683 BGB. Die Analyse fokussiert auf die Definition eines "fremden Geschäfts" im Kontext des Abschleppvorgangs eines Fahrzeugs. Die Frage, ob der bloße Eigentumsbesitz des S an seinem Fahrzeug ausreicht, um eine Geschäftsbesorgung im fremden Rechtskreis zu begründen, wird aufgeworfen, jedoch bleibt die abschließende Klärung dieser Frage offen, da die weitere Prüfung des Fremdgeschäftsführungswillens bereits einen Ausschluss eines Anspruches aus GoA impliziert. Das Kapitel legt den Grundstein für die weitere Untersuchung alternativer Rechtsgrundlagen.
Schlüsselwörter
Geschäftsführung ohne Auftrag, § 677 BGB, Fremdes Geschäft, Abtretung, Schadensersatz, §§ 823 I, II i.V.m. 858 I BGB, Bereicherungsrecht, § 812 I 1 Alt. 2 BGB, Abschleppen, Besitzstörung.
FAQ: Gutachten zum Anspruch des G auf Zahlung gegen S
Was ist der Gegenstand des Gutachtens?
Das Gutachten untersucht den Anspruch von G auf Zahlung gegen S. Es prüft dabei verschiedene Rechtsgrundlagen, insbesondere die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach § 677 BGB und alternative Ansprüche aus eigenen Rechten oder abgetretenem Recht.
Welche Rechtsgrundlagen werden im Gutachten geprüft?
Das Gutachten analysiert vor allem die Voraussetzungen einer echten berechtigten GoA gemäß § 677 BGB, einschließlich der Definition eines "fremden Geschäfts". Zusätzlich werden Ansprüche aus anderen eigenen Rechten des G und aus einem möglicherweise abgetretenen Recht geprüft. Weitere relevante Paragraphen sind §§ 670, 683, 823 I, II i.V.m. 858 I BGB und § 812 I 1 Alt. 2 BGB.
Was ist der zentrale Streitpunkt bezüglich der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)?
Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob ein "fremdes Geschäft" im Sinne des § 677 BGB vorliegt. Konkret wird untersucht, ob der bloße Eigentumsbesitz des S an seinem abgeschleppten Fahrzeug genügt, um eine Geschäftsbesorgung im fremden Rechtskreis zu begründen. Die Klärung dieser Frage bleibt jedoch offen, da der fehlende Fremdgeschäftsführungswille bereits den Anspruch aus GoA ausschließt.
Welche weiteren Ansprüche werden neben der GoA betrachtet?
Neben dem Anspruch aus GoA werden auch Ansprüche aus anderen eigenen Rechten von G und aus einem möglicherweise abgetretenen Recht untersucht. Schadensersatzansprüche nach §§ 823 I, II i.V.m. 858 I BGB werden ebenfalls als mögliche Rechtsgrundlagen in Betracht gezogen.
Welche Kapitel umfasst das Gutachten?
Das Gutachten ist in folgende Kapitel gegliedert: A. Anspruch des G auf Zahlung gegen S (inkl. Prüfung der GoA, Ansprüche aus anderen eigenen Rechten und abgetretenem Recht); B. Anspruch durchsetzbar; C. Anspruch nicht erloschen; D. Ergebnis.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für das Gutachten?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Geschäftsführung ohne Auftrag, § 677 BGB, Fremdes Geschäft, Abtretung, Schadensersatz, §§ 823 I, II i.V.m. 858 I BGB, Bereicherungsrecht, § 812 I 1 Alt. 2 BGB, Abschleppen, Besitzstörung.
Wie ist die Zielsetzung des Gutachtens?
Das Gutachten zielt darauf ab, den Anspruch des G auf Zahlung gegen S umfassend zu untersuchen und die verschiedenen möglichen Rechtsgrundlagen zu analysieren, um die Durchsetzbarkeit des Anspruchs zu prüfen.
Welche Zusammenfassung der Kapitel bietet das Gutachten?
Die Zusammenfassung beschreibt detailliert die Prüfung des Anspruchs aus GoA, mit Fokus auf die Definition des "fremden Geschäfts" im Kontext des Abschleppens. Es wird deutlich gemacht, dass die Klärung der Frage nach dem fremden Geschäft bereits den Ausschluss eines Anspruches aus GoA impliziert. Die Zusammenfassung unterstreicht die Bedeutung der Prüfung alternativer Rechtsgrundlagen.
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- Anonym (Author), 2018, Der Abschleppfall im Zivilrecht. Eine Anspruchsprüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1141620