Bei dieser Arbeit handelt es sich um ein Gutachten für den Abschleppfall im Zivilrecht.
Nach § 677 BGB muss das Geschäft "für einen anderen besorgt" werden. Daraus ergibt sich das Erfordernis eines fremden Geschäfts. Dies ist gegeben, wenn eine Geschäftsbesorgung im Rechts- oder Interessenkreis des Geschäftsherrn durch den Geschäftsführer übernommen wird. Eine Geschäftsbesorgung ist jedes tatsächliche oder rechtsgeschäftliche Tätigwerden für den Geschäftsherrn.
Vorliegend setzt G das Kraftfahrzeug des S vom Parkplatz des E um. Ein tatsächliches Tätigwerden des G als Geschäftsführer für S als Geschäftsherr i.S.d § 677 BGB liegt somit vor. Des Weiteren müsste die Geschäftsbesorgung objektiv oder subjektiv in den Rechts- oder Interessenkreis des Geschäftsherrn fallen.
S ist Eigentümer des Kraftfahrzeugs, das G durch den Abschleppvorgang umsetzt. Somit könnte G im Rechtskreis des S agieren. Außerdem ist G jedoch aus dem Rahmenvertrag mit E dazu verpflichtet, auf Wunsch des E, einzelne Kraftfahrzeuge von dessen Kundenparkplatz umzusetzen.
Gliederung des Gutachtens:
A. Anspruch des G auf Zahlung gegen S
I. Echte berechtigte GoA gem. § 677 BGB
1. Fremdes Geschäft
2. Fremdgeschäftsführungswille
3. Zwischenergebnis: Kein Anspruch aus einer GoA
II. Anspruch aus einem anderen eigenen Recht
III. Anspruch aus abgetretenem Recht
1. Abtretungsvertrag
2. Forderung des Zedenten
a. Echte berechtigte GoA
aa. Fremdes Geschäft
(a) Verbotene Eigenmacht gem. § 858 I BGB
(aa) Besitzentziehung oder Störung des Besitzes
(bb) Ohne Willen des Besitzers
(cc) Rechtfertigung
(dd) Zwischenergebnis
bb. Fremdgeschäftsführungswille
cc. Ohne Berechtigung
dd. Berechtigung im Sinne des § 683 S. 1 BGB
(1) Objektives Interesse
(2) Wille des Geschäftsherrn
(3) Unerheblichkeit des Willen des Geschäftsherrn gem. § 679 BGB
ee. Kein Anspruch aus einer GoA
b. Schadensersatzanspruch gem. § 823 I BGB
aa. Anwendbarkeit des § 823 BGB
bb. Tatbestand
(1) Rechtsverletzung
(2) Haftungsbegründende Kausalität
(3) Rechtswidrigkeit
(4) Verschulden
(5) Schaden
(a) Ersatzfähiger Schaden
(b) Haftungsausfüllende Kausalität
(c) Mitverschulden
(d) Art und Umfang
cc. Anspruch durchsetzbar und nicht erloschen
c. Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 823 II i.V.m. 858 I BGB
aa. Schutzgesetz
bb. Verstoß gegen das Schutzgesetz
aa. Rechtswidrigkeit
bb. Verschulden
cc. Schaden
dd. Haftungsausfüllende Kausalität
ee. Art und Umfang
ff. Anspruch durchsetzbar und nicht erloschen
gg. Zwischenergebnis
d. Anspruch des E gegen F gem. § 812 I 1 Alt. 2 BGB
e. Zwischenergebnis
3. Übertragbarkeit
B. Anspruch durchsetzbar
C. Anspruch nicht erloschen
D. Ergebnis
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.