Diese Arbeit befasst sich mit den aktuellen Themen der Kalkulationspraxis zu Nachträgen bei Änderungen des Bauentwurfs und zusätzlichen Leistungen nach VOB/B. Rundum der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu § 2 Abs. 2 und 3 VOB/B, ersten Urteilen von Gerichten zu § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B und dem neuen Werkvertragsrecht vom 01.01.2018 ergeben sich vielerlei neue Fragen, die es in der Hinsicht zu beantworten gilt. Speziell geht es um die Beantwortung der Frage, ob das neue Bauvertragsrecht in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung zu einer Änderung der bisherigen Kalkulationspraxis von Nachträgen führen kann. Es werden hier Vertragskonstellationen zwischen mittelständischen Bauunternehmen und anderen Unternehmen bzw. öffentlichen Auftraggebern betrachtet. Verträge mit Verbrauchern werden nur am Rande betrachtet.
Mit dem neuen Bauvertragsrecht ist eine neue Zeit des Bauvertragsrechts im BGB eingeläutet worden. Der Bauvertrag (§§ 650ff. BGB) besitzt nun ein eigenes Kapitel und findet sich erstmalig im deutschen Gesetz wieder. Neben dem Bauvertrag finden auch der Architekten- und Ingenieurvertrag sowie der Verbraucherbauvertrag und der Bauträgervertrag Platz.
Der Bauvertrag ist ein spezifisches Anwendungsgebiet eines Werkvertrags und bedarf somit besonderen Anforderungen. Das alte Werkvertragsrecht umfasste mit den bisherigen Regelungen jegliche Art von Werkvertrag ohne weitere Spezifizierung. Hier genau liegt das Problem. Die Herstellung eines maßangefertigten Anzugs ist davon genauso umfasst wie der hier zu behandelnde Bauvertrag. Durch die mangelnde Berücksichtigung des spezifischen Bauvertrags war es absehbar und auch notwendig, wichtige Vertragsbestandteile des Bauvertrags in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen, wie es der Deutsche Baugerichtstag in seinen Anfängen 2006 bereits gefordert hatte. Der Änderungsbedarf bestand unter anderem im einseitigen Anordnungsrecht des Auftraggebers, welches in dieser Form in keinem anderen Werkvertrag zur Anwendung kommt. Des Weiteren sind die aus den Anordnungen folgenden Vergütungsanpassungen aufgenommen worden, worum es in dieser wissenschaftlichen Arbeit hauptsächlich geht.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Einführung in das Thema
II. Ziele und Methodik
B. Grundlagen
I. Nachträge nach § 2 VOB/B
1. Massenmehrung/-minderung (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
2. Leistungsänderung (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
3. Zusätzliche Leistung (§ 2 Abs. 6 VOB/B)
II. Nachträge nach dem BGB-Werkvertragsrecht
1. Regelungen nach altem Werkvertragsrecht
2. Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b BGB (§ 650c BGB)
3. Hintergrundanalyse der Änderungen im neuem Werkvertragsrecht
III. Tatsächlich erforderliche Kosten
C. Vergleich der Neuregelung in VOB/B und BGB
I. Vergleichsbetrachtung von BGB und VOB/B
II. Die Regelungen der VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingungen
III. Aufzeigung von Konfliktpotentialen
D. Systematik der Nachtragskalkulation
I. Nachtragskalkulation auf Basis der Urkalkulation
II. Nachtragskalkulation auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten
III. Praxis nach alter VOB/B Rechtsprechung
IV.Aktuelle Entwicklungen
1. Bewertung von aktuellen Urteilsverkündungen und Expertenmeinungen
2. Aussicht und Einschätzung der zukünftigen Rechtsprechung zu geänderten und zusätzlichen Leistungen
E. Schlussbetrachtung
I. Hinterfragung der Vergütungsregeln der VOB/B
II. Praxishinweise
III. Fazit
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.