Die Bachelorarbeit entwickelt ein Konzept, in dem bestehende Ansatzpunkte – zum Teil bedingt durch die Corona-Pandemie – für die Entlastung der Pflegekräfte in Krankenhäusern optimiert werden. Weitere neue, bislang nicht genutzte Potenziale zur Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern durch freiwillig Engagierte werden aufgezeigt und ausgearbeitet. Seit Jahren ist der Pflegenotstand ein präsentes Thema in den Medien, der Politik und der Gesellschaft. Dennoch verschärft sich der Fachkräftemangel in Pflegeeinrichtungen wie zum Beispiel Altenheimen und in Krankenhäusern immer weiter. Sind freiwillig Engagierte bereits eine Entlastung für Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern? Und wenn ja, wie können freiwillig Engagierte zukünftig eine größere Entlastung sein?
Die aktuelle Personalsituation der Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie die Entwicklung des Krankenhaussektors wird beleuchtet und die Auswirkungen des Pflegenotstands benannt. Die bisherigen gesundheitspolitischen Maßnahmen zur Minderung des Pflegekräftemangels werden anschließend dargelegt. Die Aufgabenbereiche von Pflegekräften werden erörtert und Ansätze möglicher delegierbarer Tätigkeiten geschildert. Es werden auch rechtliche Möglichkeiten zu Delegation hinterfragt. Die Entwicklung des freiwilligen Engagements in Deutschland gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob genügend potenziell freiwillig Engagierte zur Verfügung stehen, um die Pflegekräfte zu unterstützen. Neben den benötigten Versicherungen werden die Haftungsfragen erörtert. Im weiteren Verlauf wird der Einsatz von Freiwilligen in Krankenhäusern und deren Aufgaben aufgezeigt. Projekte, die aktuell durch die Corona-Pandemie entstehen, geben weitere Anhaltspunkte für eine Entlastung.
Um das Forschungsthema empirisch zu untermauern, wird eine quantitative Onlinebefragung von Pflegekräften in allgemeinen Krankenhäusern in ganz Deutschland durchgeführt. In der Befragung werden unter anderem die Aufgaben der Pflegekräfte und deren zeitliches Ausmaß abgefragt. Ziel ist herauszufinden, wo Ehrenamtliche unterstützen oder komplett selbständig Aufgaben der Pflegekräfte übernehmen können. Besonders die administrativen, hauswirtschaftlichen, logistischen und dokumentierenden Tätigkeiten – aber auch pflegerische Tätigkeitsfelder – werden untersucht. Die Erkenntnisse der Befragung werden anschließend für eine quantitative Onlinebefragung von potenziellen freiwillig Engagierten ab 16 Jahren in Deutschland genutzt.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und ihre Pflegekräfte
2.1 Begriffsbestimmungen
2.2 Entwicklung des Krankenhaussektors und des Fachkräftemangels in Krankenhäusern seit 1 9 9 1
2.3 Auswirkungen des Pflegenotstandes in deutschen Krankenhäusern
2.4 Gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften im Krankenhaus
2.5 Aufgaben der Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern
2.6 Mögliche delegierbare Aufgaben der Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern
3. Freiwillig Engagierte
3.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung
3.2 Entwicklung und Hintergründe des freiwilligen Engagements in Deutschland
3.3 Versicherung und Haftung von Engagierten im Gesundheitsbereich
3.4 Aktuelle Aufgaben von freiwillig Engagierten in Krankenhäusern
3.4.1 Einsatz von freiwillig Engagierten vor der Corona-Pandemie
3.4.2 Einsatz von freiwillig Engagierten, Medizinstudenten und anderen Berufsgruppen während der Corona-Pandemie
4. Onlinebefragung von Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern
4.1 Methodik
4.2 Erläuterung des Fragebogens
4.3 Auswertung Teil 1 - Aufgaben der Pflegekräfte:
4.3.1 Patientenferne Aufgaben
4.3.2 Patientennahe Aufgaben
4.3.3 Mögliche zukünftige Aufgaben von freiwillig Engagierten
4.4 Vorläufige Potenzialanalyse der Entlastung durch freiwillig Engagierte
4.5 Auswertung Teil 2 - Freiwillig Engagierte im Krankenhaus
4.5.1 Bisheriger Personaleinsatz und Erfahrungen mit freiwillig Engagierten
4.5.2 Arbeitsplanung/-einbindung von freiwillig Engagierten
5. Onlinebefragung von potenziell freiwillig Engagierten
5.1 Methodik
5.2 Erläuterung des Fragebogens
5.3 Auswertung Teil 1 - Ehrenamt im Krankenhaus
5.3.1 Einstellung gegenüber dem Ehrenamt
5.3.2 Übernahme patientennaher Tätigkeiten
5.3.3 Übernahme patientenferner Tätigkeiten
5.4 Abschließende Potenzialanalyse der Entlastung von Pflegekräften durch freiwillig Engagierte
5.5 Auswertung Teil 2 - Personalplanung und -einsatz von freiwillig Engagierten
6. Konzept
6.1 Handlungsempfehlung 1: Aufgabenkomplexe inkl. Qualifikationsstufen für freiwillig Engagierte festlegen und Schulungsinhalte entwickeln
6.2 Handlungsempfehlung 2: Einsätze von freiwillig Engagierten dokumentieren
6.3 Handlungsempfehlung 3: Recruitingprozess und Einplanung der freiwillig Engagierten durch eine digitale Plattform optimieren
6.4 Handlungsempfehlung 4: Anreize setzen und nach außen kommunizieren
6.5 Handlungsempfehlung 5: Durch Freiwilligen-Teams verlässliche Planbarkeit schaffen
7. Fazit
Anhangsverzeichnis
Literaturverzeichnis
In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Vorgehensweise in der Forschungsfrage
Abbildung 2: Entwicklung der Personalausstattung 1991-2015
Abbildung 3: Pflegeschlüssel auf Intensivstationen nach Schichten
Abbildung 4: "Durch die Aufgabenverteilung habe ich heute deutlich weniger Zeit für meine eigentlichen Aufgaben."
Abbildung 5: Schritt 1/4 - ausgewählte Tätigkeiten nach Literaturrecherche zur Abfrage bei Pflegekräften für eine mögliche Delegation an Ehrenamtliche
Abbildung 6: Geeignetste patientenferne Tätigkeiten für Ehrenamtliche
Abbildung 7: Bewertungsvergleich nach Berufserfahrung am Beispiel „Betten beziehen“ und „Reinigungsarbeiten“
Abbildung 8: Geeignetste patientennahe Tätigkeiten für Ehrenamtliche
Abbildung 9: Bewertungsvergleich nach Berufserfahrung am Beispiel „pflegerischer Tätigkeiten“ und „Essens- und Getränkeverteilung“
Abbildung 10: Schritt 2/4 - delegationsfähige Tätigkeiten nach Bewertung von Pflegekräften
Abbildung 11: Schritt 3/4 - ausgewählte potenzielle Tätigkeiten nach Bewertung der Delegationsfähigkeit, sortiert nach Kategorien
Abbildung 12: Vergleich der bisherigen Entlastung mit einer möglichen Entlastung durch Ehrenamtliche mit einem erarbeiteten Konzept
Abbildung 13: Vergleich der einzelnen Wertänderungen der bisherigen Entlastung mit einer möglichen Entlastung durch Ehrenamtliche
Abbildung 14: Beliebteste patientennahe Aufgaben
Abbildung 15: Schritt 4/4 - übernehmbare Tätigkeiten nach Befragung der möglichen Ehrenamtlichen und Unterteilung in fünf Bereiche
Abbildung 16: Personalrecruiting und -planung via App
Abbildung 17: "Ich helfe Helden"-Ehrenamtskarte und App
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Potenzialanalyse Teil 1
Tabelle 2: Potenzialanalyse Teil 2
Tabelle 3: Beispielhafte Darstellung der Qualifikationsstufen
Tabelle 4: Patientengruppen für Dokumentationsformulare
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Seit Jahren ist der Pflegenotstand ein präsentes Thema in den Medien, der Politik und der Gesellschaft. Dennoch verschärft sich der Fachkräftemangel in Pflegeeinrichtungen wie z. B. Altenheimen und in Krankenhäusern immer weiter. Politische Maßnahmen bewirken noch keine deutliche Verbesserung des Personalmangels.
Die Eingrenzung auf Krankenhäuser erfolgt in dieser Arbeit aufgrund der weit reichenden Folgen dieser Personalengpässe: Die Notfallversorgung von Patienten ist häufig beeinträchtigt und Betten auf Intensivstationen werden ge- sperrt1, einzelne Fachbereiche von Kliniken müssen vorübergehend schlie- ßen.2 Besonders seit Ausbruch der Corona-Pandemie3 zeigt sich das Ausmaß des Fachkräftemangels bei Pflegekräften: Um die Intensivstationen und deren Pflegekräfte nicht zu überlasten, erlebt Deutschland seit November 2020 einen Teillockdown. Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Geschäften, Gastronomie und Hotellerie sind die Folge. Daher lauten die Forschungsfragen dieser Arbeit: Sind freiwillig Engagierte bereits eine Entlastung für Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern? Und wenn ja, wie können freiwillig Engagierte zukünftig eine größere Entlastung sein?
Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist die Entwicklung eines Konzepts, indem bestehende Ansatzpunkte - zum Teil bedingt durch die Corona-Pandemie - für die Entlastung der Pflegekräfte in Krankenhäusern optimiert werden. Weitere neue, bislang nicht genutzte Potenziale zur Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern durch freiwillig Engagierte werden aufgezeigt und ausgearbeitet.
Als Grundlage dieser Bachelorarbeit wird Fachliteratur herangezogen. Nach einer ersten Einarbeitungsphase zur Themeneingrenzung und Orientierung erfolgt eine weitere intensive Literaturrecherche. Damit auch ein hoher Aktualitätsgrad der Bachelorarbeit gewährleistet wird, besteht ein bedeutender Teil der Literatur aus Artikeln aus Fachzeitschriften. Nach grundlegenden Begriffsbestimmungen im Rahmen des Gesundheitswesens werden im ersten Schritt die Begrifflichkeiten von Pflegekräften, Pflege, Delegation und allgemeinen Krankenhäusern erörtert. Die aktuelle Personalsituation der Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie die Entwicklung des Krankenhaussektors wird aufgezeigt und die Auswirkungen des Pflegenotstands in deutschen Krankenhäusern benannt. Die bisherigen gesundheitspolitischen Maßnahmen zur Minderung des Pflegekräftemangels werden anschließend dargelegt. Die Aufgabenbereiche von Pflegekräften werden erörtert und Ansätze möglicher delegierbarer Tätigkeiten geschildert. Um die Fragestellung, ob freiwillig Engagierte mit der Übernahme weiterer Aufgaben eine größere Entlastung sein können, zu beantworten, werden auch rechtliche Möglichkeiten zu Delegation hinterfragt.
Des Weiteren werden die unterschiedlichen Begriffe des Engagements erläutert und abgegrenzt. Die Entwicklung des freiwilligen Engagements in Deutschland gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob genügend potenziell freiwillig Engagierte zur Verfügung stehen, um die Pflegekräfte zu unterstützen. Als Schwerpunkt wird die Entwicklung des Gesundheitsbereiches betrachtet. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung des Konzepts. Daher werden neben den benötigten Versicherungen, auch die Haftungsfragen erörtert. Im weiteren Verlauf wird der Einsatz von freiwillig Engagierten in Krankenhäusern aufgezeigt, wodurch ihre bislang getätigte Aufgaben beleuchtet werden. Projekte, die aktuell durch die Corona- Pandemie entstehen, geben weitere Anhaltspunkte für eine Entlastung.
Aufgrund der bisher unerforschten Potenziale von freiwillig Engagierten in Krankenhäusern stehen nur vereinzelte Quellen zur Beantwortung der Forschungsfrage zur Verfügung. Um das Forschungsthema empirisch zu untermauern, wird daher zunächst eine quantitative Onlinebefragung von Pflegekräften in allgemeinen Krankenhäusern4 in ganz Deutschland durchgeführt. Nicht befragt werden Psychiatrien, Tageskliniken und Rehakliniken, da hier andere Arbeitsabläufe und -inhalte als in allgemeinen Krankenhäusern gelten. In der Befragung werden u. a. die Aufgaben der Pflegekräfte und deren zeitliches Ausmaß abgefragt. Ziel ist herauszufinden, wo Ehrenamtliche unterstützen oder komplett selbständig Aufgaben der Pflegekräfte übernehmen können. Besonders die administrativen, hauswirtschaftlichen, logistischen und dokumentierenden Tätigkeiten - aber auch pflegerische Tätigkeitsfelder - werden untersucht. Die Erkenntnisse der Befragung werden anschließend für eine quantitative Onlinebefragung von potenziellen freiwillig Engagierten ab 16 Jahren in Deutschland genutzt.
Anhand der empirischen Untersuchung werden Handlungsempfehlungen in einem Konzept aufgezeigt. Abschließend wird ein Fazit gezogen.
Abbildung 1: Vorgehensweise in der Forschungsfrage
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
2. Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und ihre Pflegekräfte
Die Fragestellung einer möglichen Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern beruht auf der These, dass Aufgaben der Pflegekräfte vollständig oder unterstützend von Ehrenamtlichen ausgeführt werden können und somit vom Pflegepersonal an diese delegiert werden.
2.1 Begriffsbestimmungen
Delegation bezeichnet die vorübergehende Abgabe einer Tätigkeit an andere Berufsgruppen.5 Bei der Delegation von ärztlichen Tätigkeiten unterscheidet man zwei Arten:6 Eine unmittelbare Delegation liegt vor, wenn die Tätigkeiten auf direktem Wege an die Pflegekräfte übergeben werden.7 Die mittelbare Delegation erfolgt, sobald eine Person - z. B. eine vorgesetzte Pflegekraft - zwischengeschaltet wird.8 Die Aufgabe wird nicht direkt von dem Arzt an denjenigen, der die Tätigkeit auszuführen hat, übertragen.9 In dieser Arbeit stehen besonders Aufgaben der Pflegekräfte im Fokus, die unmittelbar von ihnen auf freiwillig Engagierte abgegeben werden können. Die unmittelbare Delegation steht im Vordergrund, um eine direkte Entlastung der Pflegekräfte - durch die Übernahme von Tätigkeiten aus dem unmittelbaren Aufgabengebiet - zu erzielen. Durch diese wird außerdem ein erhöhtes Arbeits- und Kommunikationsaufkommen beim Personal im Krankenhaus vermieden.
Die in dieser Arbeit betrachteten Pflegekräfte sind nach der Klassifikation der Berufe 2010, die von der die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2010 eingeführt wurden, wie folgt einzuordnen:10 Pflegekräfte werden in unterschiedliche Bereiche unterteilt. Der Berufsbereich „8 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung“ teilt sich in weitere Bereiche, u. a. in „81 Medizinische Gesundheitsberufe“, auf. In dieser Arbeit werden mit „Pflegekräfte“ Beschäftigte in der Berufsgruppe „8130 Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung)“, welche zu den medizinischen Gesundheitsberufen gehört, bezeichnet.
Unter professioneller Pflege wird die Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Menschen sowie der Umgang mit den Folgen von Krankheiten und ihrer Behandlungen verstanden.11
Gemäß § 2 Nr. 1 KHG sind Krankenhäuser Einrichtungen, die durch Leistungen von Ärzten oder Pflegekräften Erkrankungen feststellen, heilen oder lindern sowie Hilfe bei der Geburt leisten. Zudem erfolgt nach § 2 Nr. 1 KHG in den Einrichtungen die Unterbringung und Verpflegung der zu versorgenden Personen. Darüber hinhaus stehen Krankenhäuser nach § 107 Abs. 1 SGB V unter laufender ärztlicher Führung und arbeiten nach wissenschaftliche anerkannten Verfahren, wodurch sie über verschiedene Möglichkeiten der Diagnostik und Therapien verfügen.
Allgemeine Krankenhäuser sind als Krankenhäuser definiert, die sich durch Krankenbetten „in vollstationären Fachabteilungen“12 auszeichnen, wobei die Vorhaltung der Betten „nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische und/oder geriatrische Patienten“13 dient.14
2.2 Entwicklung des Krankenhaussektors und des Fachkräftemangels in Krankenhäusern seit 1991
Mit rund 1,2 Mio. Beschäftigten sind Krankenhäuser ein größerer Arbeitgeber in Deutschland als z. B. die Automobilindustrie mit knapp 0,8 Mio. Beschäftigten.15 In den letzten 20 Jahren hat sich der Krankenhaussektor einem großen Wandel unterzogen.16 Die Anzahl der Krankenhäuser ist stark rückläufig: Gab es 1991 noch 2.411 Krankenhäuser, sank die Anzahl bis zum Jahr 2018 auf 1.925 - ein Rückgang um mehr als 30 %.17 Auch die Bettenzahl sank um ca. 25 % von rund 666.000 auf circa 498.00018 trotz steigender Fall- zahlen.19 Die Anzahl der Intensivbetten erhöhte sich hingegen um 36 % von 1991 bis 2018 auf 27.500 Betten in Deutschland.20 2020 wurden die Intensivbetten aufgrund der Corona-Pandemie auf über 32.000 aufgestockt.21 Die Verweildauer der Patienten hat sich in den letzten 20 Jahren nahezu halbiert und lag im Jahr 2018 bei 7,2 Tagen.22 Die Bettenauslastung ist seit 2003 relativ konstant bei rund 77 %.23
Im Zeitraum von 1991 bis 2015 stieg die Anzahl der Vollzeitäquivalente24 der Ärzte stetig.25 Ein anderes Bild ergibt sichbei den Pflegekräften, bei denen die Krankenhäuser am meisten einsparten.26 Dieser Stellenabbau zeigt sich an der Anzahl der VZÄ der Pflege:27 Nach einem zunächst starken Anstieg sank die Anzahl der Beschäftigung ab Ende der 1990er Jahre drastisch und stieg erstab 2006 wieder an.
Abbildung 2: Entwicklung der Personalausstattung 1991-2015
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Geraedts, M., 2017, S. 88, Datenquelle: Statistisches Bundesamt 1992-2016
Im Jahr 2018 wurde die Anzahl von 1991 mit 331.370 VZÄ im Pflegedienst überschritten.28 Davon sind rund 300.000 VZÄ in den in dieser Arbeit betrachtetenallgemeinen Krankenhäusern tätig.29 Im Vergleich in Bezug auf die Verteilung aller Beschäftigten im Krankenhaus, weisen kleinere Krankenhäuser mit bis zu 299 Betten den größten Anteil an Pflegekräften bei den Beschäftigten mit knapp 40 % auf.30 Große Krankenhäuser mit mehr als 800 Betten hingegen haben mit rund 31 % den geringsten Anteil an Pflegekräften bei ihren Beschäftigten.31
Mit ungefähr 12.000 unbesetzten Vollzeitstellen im Pflegedienst auf Allgemeinstationen deutscher Krankenhäuser im Jahr 2019 hat sich die Zahl der fehlenden Pflegekräfte gegenüber 2016 mehr als verdreifacht.32 2011 hatten bereits 37 % der Krankenhäuser auf Allgemeinstationen Probleme, ihre Stellen zu be- setzen.33 2019 stieg der Anteil auf rund 80 %.34 95 % der Krankenhäuser in der Größenordnung ab 600 Betten geben an, Schwierigkeiten zu haben, Stellen auf Allgemeinstationen zu besetzen.35 Nicht nur Allgemeinstationen ringen immer mehr um Fachkräfte. Auch in der Intensivpflege war 2009 jedes fünfte Krankenhaus betroffen, 2011 jedes dritte Krankenhaus.36 2019 waren drei von vier Allgemeinkrankenhäusern mit mehr als 100 Betten nicht in der Lage, ihre „offenen Stellen in der Intensivpflege (zu, G.F.) besetzen“.37 Krankenhäuser ab 600 Betten sind auch hier besonders betroffen mit 97 %.38
Wenn diese Entwicklung weiter anhält, werden im Jahr 2030 187.000 unbesetzte Pflegevollzeitstellen prognostiziert - davon 63.000 in Krankenhäu- sern.39 Andere Berechnungen beziffern den Mangel der Pflegekräfte in Krankenhäusern für 2030 auf über 400.000 Stellen.40 Ein Grund dafür ist der demografische Wandel, welcher zukünftig den Bedarf an Krankenhausbehandlungen steigen lässt. Aufgrund des Personalmangels ist in deutschen Krankenhäusern eine Pflegekraft für durchschnittlich zehn Patienten zuständig und damit zum Beispiel für mehr als zweimal so viele wie in Norwegen.41
2.3 Auswirkungen des Pflegenotstandes in deutschen Krankenhäusern
Unter den Auswirkungen des Personalmangels litten Pflegkräfte somit bereits vor der Corona-Pandemie: Neben dem Zeitdruck geben Pflegekräfte weitere Belastungen wie Unterbrechungen und administrative Aufgaben an.42 In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages im Jahr 2016 berichtete der Betriebsrat einer Krankenhausgruppe aus Peine, dass viele Pflegekräfte an Schlafstörungen leiden, aus Angst, Patienten vergessen zu haben.43 Der Sprecher der deutschen Krankenhaus Gesellschaft warnte bei der Anhörung vor einem „Dokumentations-Overkill“44.
Vor dem Hintergrund dieser Belastungen steigen die krankheitsbedingten Fehlzeiten: Die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege lag im Jahr 2018 laut dem deutschen Berufsverband für Pflegeberufe bei 19,3 Tagen.45 Die Techniker Krankenkasse gab für das Jahr 2018 knapp 21 Tage der Berufsunfähigkeit bei den dort versicherten Krankenpflegern an.46 Damit liegt der Wert knapp 30 % über der durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit aller Berufstätigen in Deutschland.47
Die Versicherung BKK hat eine Übersicht der Versicherten mit Diagnose Depression oder Burn-out nach Wirtschaftsgruppen veröffentlicht:48 Vom Burnout ist die Sparte des Gesundheits- und Sozialwesens am stärksten von allen Branchen betroffen mit einem fast doppelt so hohen Wert (2,3 %) wie der Bundesdurchschnitt (1,2 %).49 Auch von den depressiven Episoden sowie rezidivierenden Depressionen ist die Branche am zweitstärksten betroffen.50 Körperliche Beschwerden wie Bandscheibenvorfälle werden bei Krankenpflegern ebenfalls zweimal so häufig diagnostiziert.51 Antidepressiva werden besonders bei den männlichen Krankenpflegern deutlich häufiger verschrieben (6,4 %) als bei allen berufstätigen Männern (4,2 %).52 Bei den Krankenpflegerinnen sind es 8,4 %, bei allen berufstätigen Frauen durchschnittlich 7,3 %.53 Die schlechten Arbeitsbedingungen haben neben den hohen Arbeitsunfähigkeitsausfällen auch einen großen Anteil daran, dass jeder zweite Gesundheits- und Krankenpfleger in einer Teilzeitbeschäftigung oder als geringfügig Beschäftigter arbeitet.54
Mangelnde Arbeitszufriedenheit ist oftmals ein Auslöser für den Berufsaus- stieg.55 Jeder Dritte möchte den Beruf als Pflegekraft aufgeben, jede zweite Pflegekraft hat über eine Aufgabe ihres Berufs nachgedacht.56 In der Intensivmedizin gaben von 2.500 befragten Pflegekräften 37 % an, den Job aufgeben zu wollen und 34 % möchte ihre Arbeitszeit zukünftig verringern.57
Besonders die Corona-Pandemie zeigt das Ausmaß des Pflegenotstandes: Fitnessstudios, Kinos, Gastronomie und Hotellerie sind geschlossen. Der aktuelle Teillockdown ist erforderlich, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, denn „vorhandene freie Betten sind (...) ohne ausreichendes Personal nicht zu betreiben“58. Aufgrund des Personalmangels gibt es bei 76 % der Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern regelmäßig Bettensperrungen. 22 % davon sind sogar täglich von Bettensperrungen betroffen.59 Mehr als ein Drittel der Krankenhäuser nennt Bettensperrungen auf Normalstationen.60
2.4 Gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften im Krankenhaus
Schon vor der Corona-Pandemie meldeten sich 3 von 10 Krankenhäusern zeitweise von der Notfallversorgung ab, da sie nicht genügend Personal hatten, um den Vorgaben der PpUGV zu entsprechen.61 Die Pflegepersonalun- tergrenzen-Verordnung (PpUGV) wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt und legt damit Personaluntergrenzen für sogenannte „pflegesensitive Bereiche“62 fest. Dazu zählten zunächst die Bereiche der Geriatrie, Kardiologie, Intensivmedizin sowie der Unfallchirurgie.63
Laut einer Befragung des DKI konnten diese Untergrenzen besonders in den Bereichen Intensivmedizin (35 %) und Geriatrie (29 %) nicht eingehalten wer- den.64 Die Untergrenzen wurden in allen Bereichen besonders in den Nachtschichten nicht erreicht.65 Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 PpUGV sind folgende Personaluntergrenzen für das Verhältnis zwischen Patienten und einer Pflegekraft vorgeschrieben: In der Intensivmedizin gilt seit dem 1. Februar 2021 bei der Tagschicht maximal zwei Patienten pro Pflegekraft, bei der Nachtschicht drei Patienten je Pflegekraft. Die Empfehlung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) gibt an, dass eine Pflegekraft für maximal zwei Patienten zuständig sein sollte.66 Bei pflegeaufwändigeren Fällen wird ein Pflegeschlüssel von 1:1 genannt.67 Betrachtet man den Pflegeschlüssel auf den Intensivstationen wird deutlich, dass der empfohlene Schlüssel der DIVI von 1:2 besonders bei der Spätschicht und der Nachtschicht nicht eingehalten werden kann.68
Abbildung 3: Pflegeschlüssel auf Intensivstationen nach Schichten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an C. Karagiannidis et al., 2018, S. A-469.
Drei Monate nach der Einführung der PpUGV berichtete der Präsident des Deutschen Pflegerates bereits über sogenannte ,„Verzerrungseffekte' in den Krankenhäusern (.), da Patienten und Personal den nun geltenden Grenzwerten folgend ,verlagert‘ würden.“69 Damit die Vorgaben der PpUGV eingehalten werden, werden Pflegekräfte von Bereichen ohne Untergrenzen in Bereiche mit Untergrenzen umgelagert.70 Folglich leiden die Bereiche ohne festgelegte Untergrenzen.71 Gemäß § 7 S. 1 Nr. 2 PpUGV dürfen die Untergrenzen unterschritten werden, wenn kurzfristig übermäßig viele krankheitsbedingte Ausfälle vorliegen oder beispielweise durch Epidemien oder Großschadensereignisse, die Patientenzahlen stark ansteigen.
Nach § 137j SGB V Abs. 1 wurde für jedes Krankenhaus, welches im Sinne des § 108 SGB V zugelassen ist, ein Pflegepersonalquotient zum 31. Mai 2020 eingeführt, um die gesamte Pflegepersonalausstattung und die Versorgungsqualität in Krankenhäusern zu verbessern und zu sichern. Weiter ist nach § 137j SGB V Abs. 1 die Einhaltung des für jedes Krankenhaus ermittelten Verhältnisses zwischen den Pflegekräften zur unmittelbaren Patientenversorgung und dem Pflegeaufwand der Patienten zu gewährleisten.
2020 und 2021 wurden weitere pflegesensitive Bereiche wie Neurologie, Innere Medizin und Pädiatrie festgelegt und mit Untergrenzen versehen.72 Während der Corona-Pandemie wurde die PpUGV vom 1. Mai 2020 bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.73 Trotz der Ausweitung auf andere Fachbereiche ist knapp ein Drittel der Pflegekräfte für die ersatzlose Abschaffung der PpUGV, lediglich 8 % für die Beibehaltung - bzw. aufgrund der Aussetzung durch die Corona-Pandemie für ein erneutes Inkrafttreten - der PpUGV.74 Sechs von zehn Befragten sind für ein alternatives Verfahren.75 Die Konsequenz ist, neben positiver Effekte wie der Aufstockung des Pflegepersonals in den pflegesensitiven Bereichen, dass Pflegekräfte häufiger als vorher aus ihrer dienstfreien Zeit geholt werden.76 Denn das Personal, welches zur Einhaltung dieser Untergrenzen benötigt wird, ist auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht vorhan- den.77 Befürchtet wird gar eine mögliche Abwerbung von Altenpflegekräften.78 Um Pflegekräfte, die in einen anderen Beruf gewechselt haben, zurückzugewinnen, können diese eine Prämie in Höhe von 5.000 Euro erhalten.79 2000 Euro bekommen Teilzeitpflegekräfte, die ihre Stundenzahl um mindestens 20 % erhöhen.80 Anlässlich der Corona-Pandemie bekommen Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen seit dem 1. April 2021 1,4 % mehr Gehalt, mindestens jedoch 50 Euro pro Monat.81 Ab dem 1. April 2022 wird der Lohn noch einmal um 1,8 % erhöht.82 Des Weiteren wurden die monatlichen Zulagen für Wechselschichten und Intensivmedizin um rund 50 Euro erhöht. Eine Pflegezulage in Höhe von 70 Euro wurde neu eingeführt.83
Um die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsalltag der Pflegekräfte ganzheitlich zu verbessern, wurde von drei Bundesministerien (für Gesundheit, Familie und Arbeit) die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen.84 Hierfür wurden verschiedene Arbeitskreise zu Themen wie Ausbildung, Entlohnung, Gesundheitsförderung, ausländische Pflegkräfte und Digitalisierung gebildet.85 Dort wurden unterschiedliche Maßnahmen, wie u. a. die Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Pflege oder die Beschaffung von Pflegekräften aus dem Ausland, erarbeitet, die es nun umzusetzen gilt.86
2.5 Aufgaben der Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern
Es gibt keine allgemeingültige Auflistung der Tätigkeiten des Pflegepersonals in Krankenhäusern. Aufgabenbereiche lassen sich aus dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) entnehmen, welches das Altenpflege- und Krankenpflegegesetz zum 1.1.2020 abgelöst hat. Gemäß § 4 Abs. 1 PflBRefG i. V. m. § 1 Abs. 1 PflBRefG dürfen die Aufgaben in § 4 Abs. 2 PflBRefG nur von einer ausgebildeten Pflegefachkraft ausgeführt werden. Dazu gehört laut Gesetz u. a. das Erheben des Pflegebedarfs der Patienten, das Organisieren der Pflegeprozesse und die Sicherstellung der Qualität der Pflege.
Auch aus den Ausbildungszielen lassen sich weitere Aufgabenbereiche der Pflegekräfte ableiten. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr.1 PflBRefG sollen Tätigkeiten wie die Durchführung vorbeugender und der Gesundheit dienende Maßnahmen, beratende und unterstützende Tätigkeiten für Patienten bei der Auseinandersetzung mit ihrer Krankheit oder für den Aufbau der Alltagskompetenzen, Rehabilitationsmaßnahmen und das Einleiten von lebenserhaltenen Maßnahmen selbstständig durchgeführt werden können. In § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe i) werden Ehrenamtliche aufgeführt, die von ausgebildeten Pflegekräften angeleitet und beraten werden.
In der Literatur und in Fachkreisen werden konkrete Tätigkeiten der Pflegekräfte meist in patientennahe und patientenferne unterschieden. Unter patientenferne Tätigkeiten fallen Aufgaben, die nicht eine unmittelbare Anwesenheit oder die Kommunikation mit dem Patienten erfordern.87 Patientennahe Aufgaben setzen die Beteiligung oder den Austausch mit Patienten voraus.88 Knapp die Hälfte der Arbeitszeit wird in patientennahe Tätigkeiten investiert.89
An erster Stelle des Aufgabenspektrums der Pflegekräfte steht die allgemeine pflegerische Versorgung, aber daneben sind die pflegenden Angestellten auch für patientenferne Tätigkeiten wie Dokumentation, Boten- und Transportdienste, Reinigung, Verwaltung, Hauswirtschaft und Logistik zuständig.90 Rund 88 % der Pflegekräfte führen täglich solche patientenfernen Tätigkeiten aus, die insgesamt mehr als 20 % der Arbeitszeit ausmachen.91 Andere Quellen beziffern allein den Aufwand administrative Tätigkeiten auf rund ein Viertel der gesamten Arbeitszeit.92 Dieser hohe Arbeitsanteil an patientenfernen Aufgaben ist ein ausschlaggebender Faktor für unzureichende Arbeitszufrieden- heit.93 Simple Pflegeaufgaben sollten daher an Assistenzen delegiert wer- den.94
Der Wunsch der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen nach einer Erneuerung der Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften, Ärzten sowie Assistenzen bewirkt die „Verschiebung einzelner Tätigkeiten zwischen Medizin und Pflege sowie den Einsatz von Assistenz- und Servicediensten. Eine echte Reorganisation der Aufgabenkomplexe ist (aber, G.F.) selten.“95
Betrachtet man die Beurteilung der Aussage, ob durch die neue Aufgabenverteilung weniger Zeit für die eigenen Kernaufgaben bleiben, stimmen hierbei knapp die Hälfte des ärztlichen Dienstes voll oder ziemlich zu.96 Bei den Pflegekräften sehen rund sechs von zehn die neue Verteilung als Eingriff in die verfügbare Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben.
Abbildung 4: "Durch die Aufgabenverteilung habe ich heute deutlich weniger Zeit für meine eigentlichen Aufgaben."
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bräutigam et al., 2014, S. 52, Datenquelle: IAT.
Die Arbeitsaufgabender Pflegekräfte sindin den letzten Jahren umfangreicher geworden, da sie immer mehr Tätigkeiten der Ärzte übernehmen.97 Beidiesen medizinischen Assistenzaufgaben derPflegekräfte fallen am häufigsten Dokumentationsaufgaben, gefolgt von Wundmanagement, Blutentnahmen, Injektionen oder EKG s an.98 Die Dokumentationsaufgaben sind in zwei Bereichen zu teilen: Die Kernaufgaben und andere administrative Aufgaben des Pflegedienstes.99 Erstere „können und dürfen selbstverständlich nicht auf andere Berufsgruppen übertragen werden“100. In jedem einzelnen Fall ist zu prüfen, ob die jeweilige Dokumentation zu den Kernaufgaben der Pflegekräfte gehört oder nicht.101 Beispielsweise dauert die Vorbereitung der Dokumentation für Neuzugänge bei der Patientenaufnahme etwa doppelt so lange wie die Dokumentation der Patientendaten in dem Aufnahmebuch.102 Weitere Grenzen bei der Delegation medizinischer Assistenzaufgaben gibt es beispielsweise bei der Versorgung eines Blasendauerkatheters. Die Abgabe dieser Tätigkeit auf weniger qualifiziertes Personal wird von Pflegekräften abgelehnt.103
2.6 Mögliche delegierbare Aufgaben der Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern
Erste Anhaltspunkte für delegierbare Aufgaben gibt eine Studie des DKI. Im Jahr 2010 sind Pflegedienstleistungen nach delegierbaren Tätigkeiten, die examinierte Pflegekräfte ausführen, befragt worden.104 Hierbei geht es um die Delegation an andere hauptamtliche Mitarbeiter, die weniger oder gar nicht als Pflegekraft qualifiziert sind.105 Zu den abgefragten Tätigkeiten gehören dokumentarische und administrative Aufgaben, logistische Tätigkeiten, Beschaffung, Reinigungsarbeiten, Patientenbegleitung sowie Hol- und Bringdienste.106 Fast drei von vier Pflegedienstleistungen bewerteten eine Delegation der Ganzkörperwaschung des Patienten an weniger qualifizierte Berufsgruppen als möglich.107 Allerdings kommen nur angelernte Hilfskräfte in Frage, da eine Patientengefährdung durch Stürze nicht auszuschließen ist und es hierbei auch um Einschätzung des gesundheitlichen Zustandes der Patienten geht.108 Daher wird in der Onlinebefragung der Pflegekräfte nur eine Unterstützung bei Körperpflege abgefragt, sodass die Ehrenamtlichen eine Assistenz für die Pflegekräfte sind. Die benötigten Hilfsmittel an das Krankenbett zu stellen, sehen rund 80 % als möglich an, auch wenn man keine Vorkenntnisse hat.109 Auch das Tätigkeitsgebiet Ernährung hat großes Delegationspotenzial wie z. B. das Austeilen von Essen oder Geschirr abräumen.110
Die Asklepios Kliniken GmbH bilden Pflegeassistenten in ihren Krankenhäusern aus. In ca. 900 Stunden lernen sie die eigenständige Erledigung folgender Tätigkeiten: die Unterstützung bei der Pflege und beim Essen, Patientenbegleitung und -beratung oder das Beziehen von Betten.111 Die Pflegeassistenten sollten Voraussetzungen wie „patientenorientierte Umgangsformen, die Bereitschaft zum stationsübergreifenden Einsatz sowie gute Deutschkenntnisse“112 mitbringen.
Für die Übersicht solcher Qualifikationen, wurden im St. Marien-Hospital Borken 247 Aufgaben bewertet und schriftlich in 4 Kompetenzstufen festgehal- ten.113 Zu jeder Stufe sind Zuständigkeiten, Regelmäßigkeit und Zeitpunkt der Tätigkeit, Auswirkungen bei fehlender oder mangelhafter Ausführung sowie die spezifischen Qualitätsmerkmale der Tätigkeit aufgeführt.114 Dabei sind in Kompetenzstufe 1 die Aufgaben definiert, die nur von einer ausgebildeten Pflegefachkraft ausgeführt werden dürfen.115 Zu diesen Aufgaben benötigt man umfangreiches Wissen über Gesundheitszustände der Patienten, um diese nicht zu gefährden.116 Aufgaben der Kompetenzstufe 4 „dürfen nicht von Pflegefachkräften ausgeführt werden. Verantwortlich für die Durchführung sind die Nicht-Pflegefachkräfte. Nur dann, wenn diese nicht zur Verfügung stehen, dürfen examinierte Pflegekräfte die Arbeit übernehmen“117. In diese Kategorie fallen Aufgabenkomplexe wie Administration, Service, Reinigung, Logistik oder Hol- und Bringdienste.118
Ein weiteres Beispiel ist das Klinikum Fürth. Hier werden hauswirtschaftliche Servicekräfte auf allen Stationen eingesetzt, um Patienten zu helfen. Sie handeln in Absprache mit der jeweiligen Pflegefachkraft - vor allem bei patientennahen Tätigkeiten. Dazu gehören Aufgaben wie Betten machen, Essen und Getränke verteilen, Essen anreichen bei Patienten ohne Schluckstörungen oder die Unterstützung beim Patiententransport.119 Weitere Aufgabenbereiche sind die Speisenversorgung, Aufnahme und Entlassung der Patienten, Bestellungen und Lagerhaltung.120 Ähnliche Tätigkeiten wurden in einem Modellprojekt der Robert-Bosch-Stiftung definiert. Zusätzlich sind hier Tätigkeiten wie Putz- und Aufräumarbeiten und das Einsortieren von Befunden in die Patientenakten zu nennen.121 An der Uniklinik Köln dürfen ausgewählte und entsprechend geschulte Servicekräfte EKGs schreiben.122
In der Literatur sind folgende Tätigkeiten zu finden, deren Delegation als möglich und sinnvoll erachtet wird: Weniger fordernde Tätigkeiten der Pflegekräfte wie die Mobilisierung von Patienten können von Physiotherapeuten und die Essensverteilung von Hilfskräften übernommen werden.123 Fast die Hälfte der Pflegekräfte hat von ihrem Aufgabenbereich noch keine Tätigkeiten an andere Berufsgruppen abgegeben.124 Nur jeder Fünfte gibt eine Abgabe von Tätigkeiten wie das Ordern von Essen oder Transportaufgaben an Service- oder Hilfskräfte an.125
Die Hans-Böckler-Stiftung befragte den Pflegedienst in Krankenhäusern nach Aufgaben, die im eigenen Arbeitsbereich vernachlässigt werden. Die drei meistgenannten Aufgaben sind die Kommunikation mit den Patienten (62 %), Beratung und Anleitung der Patienten (62 %) sowie die Angehörigenbetreuung (60 %).126 Zu 95 % wünschen sich die Befragten eine Abgabe der Tätigkeit der Materialversorgung und des Materialtransports.127
Die Ärzte und Pflegekräfte sind für viele ihrer Aufgaben überqualifiziert. Sie sollten Tätigkeiten übernehmen, die ihrer Qualifikationsstufe angemessen sind. Ansonsten beeinflusst dies ihre Arbeitszufriedenheit negativ.128 Besonders in der Intensivmedizin ist bei Pflegekräften umgehend eine Entlastung von den patientenfernen Tätigkeiten erforderlich.129 Je niedriger die Gefährdung der Patienten bei der jeweiligen pflegerischen Tätigkeit ist, desto „geringere Anforderungen dürften auch an die Qualifikation des Delegationsempfängers sein.“130
Die auf Basis der Literaturrecherche ausgewählten Tätigkeiten sind der Abbildung 5 zu entnehmen. Diese Tätigkeiten sind in patientenferne sowie patientennahe Aufgaben aufgeteilt und werden als diese in einer Onlinebefragung131 von Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern nach einer teilweisen oder kompletten Delegation an freiwillig Engagierte abgefragt. Es werden hierbei auch weniger delegierbare Aufgaben, die eine höhere Patientengefährdung mit sich bringen, wie das Ausführen ärztlicher Verordnung oder Teilnahme an Visiten aufgenommen, um ein ganzheitliches Bild der zeitlichen Verteilung aller Aufgaben der Pflegekräfte zu erhalten.
Abbildung 5: Schritt 1/4 - ausgewählte Tätigkeiten nach Literaturrecherche zur Abfrage bei Pflegekräften für eine mögliche Delegation an Ehrenamtliche
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
3. Freiwillig Engagierte
3.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung
Die Begriffe Ehrenamt, ehrenamtliches Engagement, bürgerschaftliches Engagement sowie freiwilliges Engagement werden in der Literatur weitgehend synonym verwendet. In diesem Kapitel werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten beleuchtet.
Der Begriff des Ehrenamtes ist nicht einheitlich definiert. Es gibt unterschiedliche Umschreibungen. Sprachlich und historisch hat das Ehrenamt seinen Ursprung im öffentlichen Ehrenamt, welches das unentgeltliche Antreten eines öffentlichen Amtes bezeichnet und mit sozialer Ehre belohnt wird.132 Nach Ro- senbladt handelt es sich um ein traditionelles Verständnis von ehrenamtlichem Engagement in Vereinen oder Verbänden und damit als nicht weit genug gefasster Begriff für neuere Formen wie Selbsthilfegruppen oder Initiativen.133 Ehrenamtliches Engagement wird laut der Enquéte-Kommission134 als freiwillige kooperative Tätigkeit, die nicht auf einen materiellen Gewinn abzielt, sondern für das Gemeinwohl und meist in Einrichtungen im öffentlichen Raum durchgeführt wird, bezeichnet.135 Nach Winkler unterscheidet man zwei Bereiche, in denen Ehrenamtliche verankert sind.136 Zum einen sind es Vereine und Verbände mit „überwiegend ehrenamtlichen Element(en, G.F.)“137 wie Sportvereine, Wohlfahrtsverbände oder politische Parteien.138 Zum anderen sind es „Organisationen mit hauptsächlich berufsbezogener Orientierung“139 mit Ehrenämtern als Ergänzung oder Unternehmen mit ehrenamtlichen Betriebsräten, Schulen mit ehrenamtlichen Elternsprechern oder Kommunen mit ehrenamtlichen Wahlhelfern.140 Nach Rauschenbach ist der Begriff des Ehrenamtes ein „hochbesetzter, emotional aufgeladener Begriff“141, denn die Grenzen zwi- schen dem Ehrenamt und dem Beruf werden unschärfer.142 Ehrenamt betont den Begriff des „Amtes“.143 Im Gegensatz zum Begriff des Ehrenamts stärkt das bürgerschaftliche und freiwillige Engagement dagegen „moderne Aspekte der demokratischen Partizipation und der Individualisierung“144.
Bestandteile der Definitionen des bürgerschaftlichen Engagements sind meist Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit und eine Gemeinwohlorientierung.145 Gensicke beschreibt bürgerschaftliches Engagement als freiwillige Tätigkeit, die dem Gemeinwohl dient und ohne finanzielle oder erlebnisorientierte Motive ausgeführt wird.146 Bürgerschaftliches Engagement deckt nach Heinze/Olk eine Reihe von Ausprägungen des Engagements ab.147 Dazu gehören u. a. Aktivitäten in Vereinen, Selbsthilfen, Parteien bis hin zur Freiwilligen Feuerwehr.148 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert bürgerschaftliches Engagement u. a. als „die freiwillige, nicht auf materielle Gegenleistungen ausgerichtete und meist kollektive Tätigkeit von Menschen für das (.) allgemeine Wohl. Der Begriff umfasst auch den klassischen Begriff Ehrenamt, ergänzt diesen aber durch eine in einem allgemeinen Sinn politische Komponente“149.
Nach Olk/Hartnuß ist freiwilliges Engagement eine aus freiem Entschluss ausgeführte Tätigkeit, die dem Individuum einen Ausdruck seines jeweiligen Lebensstils verleiht.150 Die Freiwilligkeit der Engagierten steht im Vordergrund und nicht die bloße Pflichterfüllung.151 Auch bei Matuschek/Niesyto wird der freie Wille der Engagierten unterstrichen. 152 Diese Auffassung des freiwilligen Engagements eignet sich besonders für moderne Ausprägungen des Engagements und zu dem gesellschaftlichen Wandel durch die Entwicklung hin zu mehr Individualität, Vielfalt und Gleichberechtigung.153
Gemeinsame Aspekte des bürgerschaftlichen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements sind jeweils das freiwillige und unentgeltliche Ausführen der Tätigkeiten, welche nicht für Angehörige erfolgen und in einem organisatorischen Rahmen über einen längeren Zeitraum auszuführen sind.154
In dieser Arbeit wird, aufgrund des etablierten Begriffs des Ehrenamtes im Krankenhaus, der Terminus Ehrenamt synonym mit den Begriffen der Engagierten, Freiwilligen oder freiwillig Engagierten verwendet. Der Gedanke des freiwilligen Engagements passt im Kontext dieser Arbeit, da nicht bloß eine Pflicht erfüllt wird, sondern Menschen sich freiwillig für das Helfen im Krankenhaus entscheiden.
3.2 Entwicklung und Hintergründe des freiwilligen Engagements in Deutschland
Seit 1999 wird alle fünf Jahre eine sogenannte „Freiwilligensurvey“ durchgeführt, die eine wesentliche Basis für eine Beurteilung über das Engagement in Deutschland bildet.155 Der Anteil der Engagierten lag 1999 bei 30,9 % der in Deutschland lebenden Personen über 14 Jahren und ist bis 2014 auf 40 % gestiegen.156 28,8 Mio. Menschen waren im Jahr 2019 in Deutschland freiwillig engagiert und damit weiterhin rund 40 % der in Deutschland lebenden Men- schen.157 Erstmalig, seit Durchführung der „Freiwilligensurvey“, ist das Engagement von Frauen mit rund 39 % fast genauso hoch wie das der Männer mit circa 40 %.158 Die meisten Engagierten sind 30 bis 49 Jahre alt.159 Am geringsten ist die Quote der über 65-Jährigen.160 Die meisten freiwillig Engagierten gibt es im Bereich Sport mit 13,5 %, eine der geringsten Quote hat der Gesundheitsbereich mit 2,0 %.161 Die engagierteste Altersgruppe im Bereich Gesundheit sind die 50- bis 65-Jährigen (2,4 %) gefolgt von den 14- bis 29Jährigen (2,1 %).162 Der Anteil der Frauen ist mit 2,4 % höher als bei den Männern mit 1,6 %.163
Personen mit einem höheren Bildungsniveau sind häufiger freiwillig engagiert als mit niedrigem Bildungsstand.164 Rund ein Viertel hat für die Ausübung des Engagements eine besondere Weiterbildung absolviert.165 Seit 1999 ist der Aufgabenbereich stetig gewachsen.166 Voraussetzung für ein freiwilliges Engagement ist eine „sozial und finanziell abgesicherte( ) Position“167, um sich das Engagement überhaupt erlauben zu können.168
Bei dem Einbinden von Ehrenamtlichen stellt sich die Frage, wie offen bzw. „engagementfreundlich“169 die jeweilige Einrichtung ist.170 In öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Schulen, Krankenhäusern oder Wohlfahrtsverbänden wird Engagierten für die Mitgestaltung und -bestimmung aufgrund von festgelegten Alltagsstrukturen wenig Raum gegeben.171 Besonders das Gesundheitswesen ist hauptsächlich durch traditionelle Organisationen wie den Malteser Hilfsdienst oder das Deutschen Roten Kreuz geprägt.172
Es gibt neue Ausprägungen des Engagements: „Es wird häufiger spontan und außerhalb etablierter Strukturen ausgeübt und es werden digitale Instrumente der Kommunikation und Information (.) integriert.“173 Mehr als die Hälfte nutzt mittlerweile für sein Engagement das Internet.174
Mögliche Anreize eines Engagements sind Anerkennung, Teilhabe am öffentlichen Leben, Selbstverwirklichung, etwas Nützliches tun, Übernahme von Verantwortung oder das Verbringen von Zeit mit Personen, die man mag.175 Heutzutage sind weiterentwickelte Maßnahmen, Abläufe und Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche nötig, die den Engagierten bei ihrer Tätigkeit helfen und ihnen Anerkennung bringen.176 Als Beispiel sei eine Ehrenamtskarte genannt, welche Engagierten Rabatte in Bereichen wie Sport oder Kultur verschafft und somit als Anreiz für ein Engagement dient.177 Dazu wurde die App „Ehrensache. NRW “ ins Leben gerufen, in der die Orte der Vergünstigungen angezeigt und eine Route dorthin geplant wird.178 Die Ehrenamtskarte unterliegt jedoch der Voraussetzung, dass das Ehrenamt bereits drei Jahre beträgt und die wöchentlichen aufgewendeten Stunden fünf oder mehr betragen oder 250 Stunden pro Jahr.179 Jedoch sinkt tendenziell der Wille „sich auf zeitlich und inhaltlich umfangreiche und verpflichtende Tätigkeiten einzulassen“180. Die Bereitschaft für ein Engagement in Wohlfahrtsverbänden kann durch eine zeitliche Befristung gesteigert werden, woraus sich bestenfalls ein langfristiges Engagement ergibt.181 Der wöchentlich aufgewendete Stundenumfang für die freiwillige Tätigkeit sinkt zudem kontinuierlich - lag 1999 der Anteil derer, die bis zu zwei Stunden pro Woche investiert haben, noch bei rund 51 % - waren es 2019 60 %.182 1999 war knapp jeder Vierte mehr als 6 Stunden pro Woche ehrenamtlich aktiv, 2019 weniger als jeder Sechste.183 Hintergründe sind die zunehmende Erwerbstätigkeit in der Bevölkerung sowie der wachsende Leis- tungsdruck.184
Auch eine direkte Ansprache von möglichen Ehrenamtlichen ist sinnvoll, da zwei von drei freiwillig Engagierten angeben, dass sie ihr Engagement aufgrund von einer aktiven Ansprache Dritter, wie z. B. Freunde oder Medien, gewählt haben.185 Rosenbladt verwendet für Personen, die aktuell oder zukünftig interessiert sind ein Engagement auszuführen, den Begriff des „Engage- mentpotenzials“.186 Im Jahr 1999 gehörten zu dieser Gruppe rund ein Drittel der deutschen Bürger, darunter sowohl Personen mit als auch ohne Erfahrung im Engagement.187 In den 1990er Jahren gab es zahlreiche Gründungen von Freiwilligenagenturen und -zentren oder Ehrenamtsbörsen.188 Rund 400 Freiwilligenagenturen vernetzen Personen in Deutschland, die an einem Engagement interessiert sind, mit Organisationen, Unternehmen, o. ä., die Ehrenamtliche suchen.189
Neben den positiven Seiten des Ehrenamtes taucht in der Literatur aber auch Kritik auf. Besonders in Non-Profit-Organisationen gibt es Konkurrenzgedanken zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen, da Hauptamtliche Angst haben, durch Ehrenamtliche aufgrund der Kostenersparnis ersetzt zu werden.190 Es besteht das Risiko, das Ehrenamtliche „als kostengünstige Lückenbüßer für minimalstaatliche Sparstrategien oder als allfälliger Problemlöser für alle erdenklichen ungelösten gesellschaftlichen Probleme instrumentalisiert (...) werden“191. Hingegen kann nach Rosenbladt ein Ehrenamt nur mit Hauptamtlichen und einer guten Infrastruktur gelingen.192
3.3 Versicherung und Haftung von Engagierten im Gesundheitsbereich
Die gesetzliche Unfallversicherung ist geprägt durch den Arbeitnehmerschutz, bezieht aber auch unterschiedliche Bereiche des Ehrenamtes mit ein. Dazu gehören gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII u. a. Personen, die unentgeltlich - z. B. ehrenamtlich - in dem Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege193 arbeiten. Die in dieser Arbeit als „freiwillig Engagierte“ Bezeichneten fallen unter diesen Paragraphen und sind somit gesetzlich unfallversichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Schäden bei der ehrenamtlichen Tätigkeit an den Engagierten selbst ab.194 Entstehen Schäden durch die ehrenamtlichen Handlungen am Patienten, betrifft dies die private Haftpflichtversicherung des Ehrenamtlichen.195 Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Pflichten zahlt diese private Haftpflichtversicherung nicht.196
In einem Artikel der Fachzeitschrift „Heilberufe“ werden Empfehlungen bzgl. der Haftungsfragen im Ehrenamt aufgezeigt. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollten mit den Engagierten Regelungen treffen, welche Aufgaben sie übernehmen, wann und wie oft sie eingesetzt werden und wieviel Freiheiten sie haben.197 Damit im Schadensfall keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, muss jede ungelernte Person nachweisbar geschult werden und nach der Schulung die entsprechenden Tätigkeiten - begleitet durch eine Fachkraft - ordnungsgemäß durchgeführt haben.198
Aus einem Urteil des Landgerichts Heilbronn von 2019 ging hervor, „dass durch den Einsatz ungelernter Hilfskräfte ein zu berechnendes Risiko gesetzt werde“199. Ein sturzgefährdeter Bewohner der Einrichtung stürzte.200 Es lag eine Pflichtverletzung vor, da die Hilfskraft hierfür nicht ausreichend geschult war.201 Auch fehlte ihr die Information, dass der Patient sturzgefährdet war. Somit waren die Schadensersatzansprüche der Krankenkasse von der Einrichtung zu bezahlen.202 Aus dieser Urteilsverkündung ist die Notwendigkeit der Durchführung einer Schulung für den Umgang gefährdeter Patienten inkl. schriftlichem Nachweis durch die betreffende Einrichtung abzuleiten .203 Zusätzlich ist die praktische Erfahrung von Freiwilligen mit dieser Patientengruppe schriftlich nachzuweisen.204
Dr. Magrit Gratz (Hospizleiterin in Stuttgart), Silke Kastner (Krankenpflegerin im Hospizverein Bamberg) und Dr. Gesine Walz (Fachanwältin für Medizinrecht sowie ehrenamtliche Hospizbegleiterin) haben eine rechtliche Orientierungshilfe für den Einsatz von Ehrenamtlichen zur Hilfe beim Essen und Trinken von Hospizbewohnern erarbeitet. Hier widmeten sie sich u. a. dem Thema Versicherungsschutz. Da Ehrenamtliche in der Funktion des Hospizes agieren, ist das Hospiz dazu angehalten, die Versicherungsfragen zu klären.205 Um im Falle eines Schadens abgesichert zu sein, sollte ein Dokumentationsformular zur internen Verwendung206 durch eine hauptamtliche Fachkraft ausgefüllt sein, indem neben dem gesundheitlichen und kognitiven Zustand des Patienten auch mögliche Komplikationen dokumentiert werden.207 Eine Beschreibung des Umfangs der Tätigkeit inklusive der Grenzen und etwaigen Verboten wird aufgeführt.208 In einer weiteren Dokumentation209 sollte für die Versicherung über den Wissenstand des ehrenamtlichen Hospizbegleiters Auskunft gegeben und die Beachtung der Vorschriften garantiert werden. Im Schadensfall ist vom Ehrenamtlichen eine Ereignisdokumentation210 auszufüllen.211
Die Haftplicht-Versicherung des Hospizes übernimmt in unbegrenzter Höhe Personen- und Sachschäden, die durch Ehrenamtliche fahrlässig verursacht wurden.212 Bevor man Ehrenamtliche engagiert, ist zu prüfen, ob die bereits abgeschlossene Haftplicht-Versicherung der Einrichtung diese Leistung Ehrenamtlicher abdeckt.213 Eine Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung sichert die Prozesskosten bei Fehlern von Ehrenamtlichen im Umgang mit Patienten ab.214
Um ärztliche Tätigkeiten zu delegieren, empfiehlt sich die Ausrichtung folgender Kriterien:215 die verhältnismäßige Einfachheit der Aufgaben im Vergleich zum Kenntnisstand des Auszuführenden, die vergleichsweise ungefährlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten und die absolut sichere Durchführung der ausführenden Person.216 Für die Neuordnung von Aufgaben im Krankenhaus zwischen Ärzten, Pflegekräften und weiteren Berufsgruppen benötigt es eine konkrete rechtliche Grundlage.217 Dies kann als Orientierungshilfe für eine Delegation von Pflegekräften an freiwillig Engagierte dienen.
3.4 Aktuelle Aufgaben von freiwillig Engagierten in Krankenhäusern
3.4.1 Einsatz von freiwillig Engagierten vor der Corona-Pandemie
Bereits 1992 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Krankenhäusern die Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen nahegelegt.218 Aus einer Umfrage aus dem Jahr 2017 des DKI geht hervor, dass ehrenamtliche Krankenhaushelfer folgende Tätigkeit durchführen:219 Auf dem ersten Platz der Tätigkeiten liegen Gespräche mit Patienten. 98 % gaben hier an die Aufgabe sehr oft oder oft durchzuführen. Darauf folgen Botendienste für Patienten, die rund die Hälfte der Befragten regelmäßig erledigen. Jeder Fünfte gibt an regelmäßig Getränke oder Zwischenmahlzeiten zu verteilen. Das Austeilen der Hauptmahlzeiten ist nicht angegeben. Den Patienten beim Essen zu helfen, zählt jeder Zehnte zu seinen Aufgaben. Auch bei der Aufnahme der Patienten, der Patientenbegleitung sowie Telefonaten gibt es großes Potenzial, da diese Aufgaben bislang mehrheitlich nicht übernommen werden.
Eine Ehrenamtskoordinatorin schildert ihr erarbeitetes Konzept für Ehrenamtliche in einem Pflegeheim.220 Wichtige Bestandteile sind die Haftungs- und Versicherungsfragen, die finanziellen Voraussetzungen, eine Bedarfsanalyse sowie eine Personalplanung. Weitere Aspekte sind neben dem Qualitätsmanagement und der Gewinnung neuer freiwillig Engagierten und ihrer Weiterbildung, eine Festlegung der Handlungsspielräume und das Begleiten der Ehrenamtlichen.
Die „Grünen Damen und Herren“ wurden 1969 gegründet und gehören zu der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Krankenhaus-Hilfe sowie der Evangelischen Kranken- und Altenhilfe e. V.221 In Deutschland engagieren sich ca. 8.000 „Grüne Damen und Herren“ in den Krankenhäusern.222 Sie kümmern sich vor allem um die individuellen Wünsche der Patienten, „die über die medizinische und pflegerische Versorgung hinausgehen.“223 Darunter fallen Gesprächsangebote, Serviceangebote (Besorgungen für den Patienten, Literaturangebote, Bring- und Abholdienste zur Wäscherei, Begleitung zu Untersuchungen, Spaziergänge, Erledigungen bei Behörden oder Banken), Unterhal- tungs- und Beschäftigungsangebote (Vorlesen, Basteln, Singen, Spielen, Gottesdienste), Hilfen für Angehörige und Besucher von Patienten (Wegweiser und Kinderbetreuung) sowie die Begleitung von Patienten mit einer besonde- ren Betreuungserfordernis (z. B. Demenz).224 Nach Rücksprache der zuständigen Pflegekräfte kann den Patienten Essen angereicht werden.225 Es werden keine Tätigkeiten aus der Pflege und der Hauswirtschaft übernommen, da die Engagierten ihre Zeit vor allem den Patienten und deren Angehörigen widmen möchten. Außerdem sehen sie sich nicht als Ersatz von Hauptamtlichen.226 Eine Kontinuität in der Betreuung ist bislang nicht gegeben, da dies mit einem großen zeitlichen Aufwand einzelner Engagierter einhergeht.227 Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Einplanung der Ehrenamtlichen. In weiterer Folge entsteht Verunsicherung der hauptamtlichen Pflegekräfte, da sie nicht wissen, welcher Engagierter ihnen in der jeweiligen Situation zur Verfügung steht und welchen Schulungsstand sowie welche fachlichen Kenntnisse er hat.
3.4.2 Einsatz von freiwillig Engagierten, Medizinstudenten und anderen Berufsgruppen während der Corona-Pandemie
Eine erste Befragung von der eKH und der Diakonie Deutschland zum Ehrenamt im Krankenhaus in der Corona-Pandemie zeigt, dass sich die Folgen der Pandemie auf die „Grünen Damen und Herren“ auswirken, jedoch diese nicht handlungsunfähig machen.228 Bspw. ist bei Besuchsverboten eine Umstellung von Besuchsdiensten auf einen telefonischen Austausch erfolgt.229
Um das Personal in Krankenhäusern in der Corona-Pandemie zu entlasten sind auf diversen Websites von Krankenhäusern Aufrufe zu finden. Das Charité Universitätsklinikum in Berlin sucht aufgrund von personellen Engpässen hauptamtliche Personen ohne Vorerfahrung für patientenferne Aufgaben wie die Essensverteilung, Bettenplatzaufbereitung und Materialbeschaffung.230 Personen mit geringer Vorerfahrung, wie z. B. Pflegehelfer, werden für die Unterstützung bei der Körperpflege und die Mobilisation von Patienten ebenfalls mit einer dreimonatigen Befristung gebraucht.231 Ehrenamtliche werden für den Besuchsdienst, Besorgungen für Patienten und Spaziergänge gesucht.232
Das Klinikum Westmünster hat einen Online-Meldebogen für Personen, die sich freiwillig engagierten möchten, auf ihrer Website eingerichtet.233 Dort werden der Gesundheitszustand, Impfschutz, mögliche Einsatzzeiten, Berufsausbildung und -status, medizinische und sprachliche Kenntnisse abgefragt.234 Auch das Klinikum Bayreuth sucht in der Corona-Pandemie online freiwillige Helfer.235 Es sind Anschrift, Alter sowie der berufliche Hintergrund anzugeben - gewählt werden kann hier u. a. zwischen Bürotätigkeiten, Hauswirtschaft oder Vorerfahrung in Gastronomie sowie Hotels.
Die Stadt Bochum erarbeitet in Kooperation mit der Hochschule für Gesundheit in Bochum Fortbildungsmöglichkeiten für freiwillig Engagierte, um im ambulanten und häuslichen Bereich pflegebedürftige Personen zu unterstüt- zen.236 Ziel ist es hierbei, das Engagement im Pflegebereich zu fördern.237
Zu Beginn der Pandemie im März 2020 unterzeichneten rund 15.000 Medizinstudenten eine Petition, um in Krankenhäusern helfen zu dürfen.238 Aus dieser Petition entstand die Plattform namens „match4healthcare“.239 Hierbei werden hilfsbereite Medizinstudenten auf Krankenhäuser verteilt und damit ein gezielter und rascher Einsatz der Studenten gewährleistet.240 Der Versicherungsschutz der aushelfenden Studenten läuft über das jeweilige Krankenhaus.241 Weitere Voraussetzungen sind die Einarbeitung in die stationsinternen Abläufe und das Dokumentationssystem des Krankenhauses, die vertraglich geregelte Aufwandsentschädigung sowie Schulungen zu u. a. Hygienemaßnamen, CO- VID -19242, Beatmungsgeräten und Lagerungstechniken.243 Anreize sind die Möglichkeit einer kurzfristigen Kündigung, kostenlose Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten, mögliche Teilnahme an psychologischer Supervision und Mobilitätsangebote.244 Dieses Projekt wurde von der Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit „Zusammen gegen Corona“ ausgezeich- net.245 Analog dazu wird auf der Plattform „#pflegereserve“ nach ehemaligen Pflegekräften gesucht, die bereit sind in der Pandemie wieder in Pflegeeinrichtungen zu arbeiten.246 Ziel ist es Personen mit entsprechender Qualifikation für die Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern zu finden, um das System trotz der Belastungen der Pandemie aufrecht zu erhalten.247
Für die optimale Versorgung von Patienten, die an Corona erkrankt sind, mangelt es an erfahrenem Pflegepersonal.248 Daher wurde Ende des Jahres 2020 eine neue Leitlinie veröffentlicht, um andere Berufsgruppen für die Unterstützung in Risikobereichen systematisch anzulernen.249 Die Helfer werden in verschiedene sogenannte Cluster eingeteilt und so für verschiedene Tätigkeiten der Intensivmedizin aufgeteilt.250 Es wird empfohlen bei der Personalplanung routinierte Intensivmediziner und Freiwillige kombiniert einzusetzen.251 Ein zeitsparendes Anmeldesystem für die Helfer ist einzurichten und die Einsätze der Helfer in die Personalplanungssoftware zu integrieren.252 Die Schulungen werden in verschiedene Module unterteilt. Je nach bestehender Qualifikation und Erfahrung werden die Teilnehmer den Modulen - z. B. Hygiene, Assistenz im Pflegeprozess oder Theorie zur Intensivmedizin, zugeteilt.253 Die Europäische Kommission von der European society of intensive medicine (ESICM) hat ein hierfür ein Programm entwickelt, indem medizinisches Fachpersonal ohne Erfahrung auf Intensivstationen darin geschult und auf den Einsatz mit Intensivpatienten vorbereitet werden.254
[...]
1 Vgl. C. Karagiannidis et al., 2018, S. A-468.
2 Vgl. K. Blum et al., 2020 b, S. 129.
3 Die Corona-Pandemie entstand durch ein Corona-Virus, welches Ende 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan zum ersten Mal seinen großen Ausbruch hatte und sich im Jahr 2020 weltweit verbreitete. (Vgl. D. Richter, 2021, S. 45.)
4 Siehe Kapitel 2.1, S. 5.
5 Vgl. R. Hoffmann et al., 2008, S. 368 ff.
6 Vgl. H. Sträßner, 2006, S. 247.
7 Vgl. ebenda.
8 Vgl. ebenda.
9 Vgl. ebenda.
10 Vgl. hier und im folgenden Bundesagentur für Arbeit, 2011, S. 140.
11 Vgl. E. Spichiger et al., 2006, S. 51.
12 Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 3.
13 Ebenda.
14 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 3.
15 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2017, S. 16.
16 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 a, (06.03.2021).
17 Vgl. ebenda.
18 Vgl. ebenda.
19 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 10.
20 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 a, (06.03.2021).
21 Vgl. H.-R. Casser, 2020, S. 54.
22 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 10.
23 Vgl.ebenda.
24 Ein Vollzeitäquivalent ist eine Hilfsgröße bei der Messung von Arbeitszeit, bei der bspw. zwei Teilzeitbeschäftigte mit 20 Arbeitsstunden insgesamt genauso viel wie eine vollzeitarbeitende Person mit 40 Stunden (1 VZÄ) zählen. (Vgl. E. J. Jahn/M. Rosholm, S.1).
25 Siehe Abbildung 2.
26 Vgl. K. Sahmel, 2018, S. 18.
27 Siehehier und im folgenden Abbildung 2.
28 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 27 ff.
29 Vgl. ebenda.
30 Vgl. M. Albrecht et al., 2017, S. 33.
31 Vgl. ebenda.
32 Vgl. K. Blum et al., 2019 a, S.32.
33 Vgl. P. Steffen/K. Blum, 2021, S. 43.
34 Vgl. ebenda.
35 Vgl. ebenda.
36 Vgl. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), 2018, S. 2.
37 K. Blum et al., 2020 b, S. 128.
38 Vgl. P. Steffen/K. Blum, 2021, S. 44.
39 Vgl. K. Blum et al., 2019 b, S.5.
40 Vgl. D. A. Ostwald et al., 2010, S.10.
41 Vgl. J. Kurze, 2015, S. 59.
42 Vgl. B. Braun et al., 2008, S. 11.
43 Vgl. Deutscher Bundestag, 2016, S. 1.
44 Ebenda, S. 3.
45 Vgl. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), 2018, S. 5.
46 Vgl. T. Grobe/S. Steinmann, 2019, S. 25.
47 Vgl. ebenda.
48 Vgl. K. Kliner et al., 2015, S. 44.
49 Vgl. ebenda.
50 Vgl. ebenda.
51 Vgl. T. Grobe/S. Steinmann, 2019, S. 38.
52 Vgl. ebenda, S. 60.
53 Vgl. T. Grobe/S. Steinmann, 2019, S. 60.
54 Vgl. A. Hillienhof, 2016, (18.03.2021).
55 Vgl. P. Angerer et al., 2019, S. 73.
56 Vgl. H. Rothgang et al., 2020, S. 208.
57 Vgl. H. Bensch/P. Schwehm, 2019, S. 292.
58 Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2020, (04.01.2021), S. 1.
59 Vgl. C. Karagiannidis et al., 2018, S. A-468.
60 Vgl. K. Blum, 2021, S. 41.
61 Vgl. K. Blum et al., 2020 b, S. 129.
62 Ein pflegesensitiver Bereich liegt vor, wenn bspw. eine Fachabteilung den Schwerpunkt der Geriatrie, Kardiologie oder Unfallchirurgie hat oder die Intensivpflege 400 Fälle sogenannter Komplexcodes OPS 8-980 oder OPS 8-98ff. übertrifft. (Vgl. K. Blum et al., 2020 a, S. 44.)
63 Vgl. K. Blum, 2021, S. 38.
64 Vgl. K. Blum, et al., 2019 a, S. 13.
65 Vgl. ebenda, S. 13 ff.
66 Vgl. G. Jorch et al., 2010, S. 5.
67 Vgl. ebenda.
68 Siehe Abbildung 3.
69 F. Osterloh, 2019, S. A-615.
70 Vgl. ebenda.
71 Vgl. ebenda.
72 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2021, (15.03.2021).
73 Vgl. K. Blum, 2021, S. 38.
74 Vgl. ebenda, S. 41.
75 Ebenda.
76 Vgl. ebenda, S. 39
77 Vgl. F. Osterloh, 2018 a, S. A-1156.
78 Vgl. F. Osterloh, 2018 b, S. A-1627 ff.
79 Vgl. F. Osterloh, 2018 a, S. A-1156.
80 Vgl. ebenda.
81 Vgl. Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020, (03.04 2021).
82 Vgl. ebenda.
83 Vgl. ebenda.
84 Vgl. C. Vogler, 2018, S. 68.
85 Vgl. ebenda.
86 Vgl. S. Girts, 2019, S. 16 ff.
87 Vgl. K. Blum, 2003, S.9.
88 Vgl. M. Offermann/K. O. Bergmann, 2010, S. 16.
89 Vgl. B. Braun et al., 2008, S. 11.
90 Siehe. Anhang 2, S. VIII.
91 Vgl. P. Tackenberg et al., 2009, S. 12.
92 Vgl. B. Braun et al., 2008, S. 11.
93 Vgl. P. Steffen/K. Blum, 2021, S. 45.
94 Vgl. Deutscher Bundestag, 2016, S. 3.
95 C. Bräutigam et al., 2014, S. 8.
96 Siehe hier und im folgenden Abbildung 4.
97 Vgl. M. Wagner, 2010, S. 49.
98 Siehehier und im folgendenAnhang 2, S. IX.
99 Vgl. M. Offermann/K. O. Bergmann, 2010, S. 69.
100 M. Offermann/K. O. Bergmann, 2010, S. 69.
101 Vgl. ebenda, S. 69.
102 Vgl. ebenda, S. 70.
103 Vgl. ebenda, S. 25.
104 Vgl. ebenda, S. 20 ff.
105 Vgl. ebenda, S. 20 ff.
106 Vgl. ebenda, S. 19.
107 Vgl. ebenda, S. 28.
108 Vgl. ebenda, S. 32.
109 Vgl. ebenda, S. 29.
110 Vgl. M. Offermann/K. O. Bergmann, 2010, S. 32 ff.
111 Vgl. ebenda, S. 60 ff.
112 Vgl. ebenda, S. 108.
113 Vgl. ebenda, S. 61.
114 Vgl. ebenda, S. 62 ff.
115 Vgl. ebenda, S. 62.
116 Vgl. ebenda, S. 62.
117 Ebenda, S. 64.
118 Vgl. ebenda, S. 64 ff.
119 Vgl. M. Offermann/K.O. Bergmann, 2010, S. 65 ff.
120 Vgl. ebenda, S. 67 ff.
121 Vgl. ebenda, S. 68 ff.
122 Vgl. ebenda, S. 99.
123 Vgl. M. Albrecht et al., 2017, S. 28.
124 Vgl. C. Bräutigam et al., 2014, S. 54.
125 Vgl. ebenda, S. 48.
126 Vgl. ebenda, S. 54.
127 Vgl. ebenda, S. 50.
128 Vgl. M. Offermann/K.O. Bergmann, 2010, S. 195.
129 Vgl. C. Karagiannidis et al., 2018, S. A-468.
130 K. O. Bergmann, 2011, S. 18.
131 Siehe Kapitel 4.
132 Vgl. J. Winkler, 2011, S. 94.
133 Vgl. T. von Rosenbladt, 2000, S. 43.
134 Die Enquéte-Kommission hat die Aufgabe politische Strategien und Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland zu erarbeiten. (Vgl. U. Weber, 2020, S. 60.)
135 Deutscher Bundestag, 2002, S.90.
136 Vgl. J. Winkler, 2011, S. 96 ff.
137 Ebenda.
138 Vgl. ebenda.
139 Ebenda, S. 97.
140 Vgl. ebenda, S. 96 ff.
141 T. Rauschenbach, 1991, S. 2.
142 Vgl. T. Rauschenbach, 1991, S. 8.
143 Vgl. hier und im folgenden B. Hollstein, 2015, S. 22.
144 Ebenda.
145 Vgl. G. Igl et al., 2002, S. 551.
146 Vgl. T. Gensicke, 2001, S. 288.
147 Vgl. R. G. Heinze/T. Olk, 2001, S. 13 ff.
148 Vgl. ebenda, S. 15.
149 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2006, (02.04.2021), S. 6.
150 Vgl. T. Olk/B. Hartnuß, 2011, S. 146.
151 Vgl. ebenda.
152 Vgl. K. Matuschek/J. Niesyto, 2013, S. 5.
153 Vgl. T. Olk/B. Hartnuß, 2011, S. 146.
154 Vgl. S. Roth/S. Simoneit 1993, S. 143.
155 Vgl. J. Simonson et al., 2017 a, S. 21.
156 Vgl. J. Simonson et al., 2021, S. 10.
157 Vgl. ebenda.
158 Vgl. ebenda, S. 4.
159 Vgl. ebenda, S. 16.
160 Vgl. J. Simonson et al., 2021, S. 16.
161 Vgl. ebenda, S. 22.
162 Vgl. ebenda, S. 24.
163 Vgl. ebenda, S. 23.
164 Vgl. J. Simonson et al., 2017 a, S. 23.
165 Vgl. ebenda, S. 24.
166 Vgl. ebenda.
167 R. Seiters, o. J., S. 9, (06.01.2021).
168 Vgl. ebenda.
169 Enquete Kommission, 2002, S. 513.
170 Vgl. ebenda, S. 513.
171 Vgl. ebenda.
172 Vgl. ebenda, S. 516.
173 K. Beher et al., 2000, S. 7.
174 Vgl. J. Simonson et al., 2021, S. 35.
175 Vgl. K. Beher et al., 2000, S. 7.
176 Vgl. T. C. Feld, 2018, S. 288.
177 Vgl. C. Hoeft/J. Kopp, 2016, S. 363.
178 Vgl. Staatskanzlei des Landes NRW, o. J., (02.04.2021).
179 Vgl. C. Hoeft/J. Kopp, 2016, S. 363.
180 G. Heinze/C. Strünck, 2001, S. 235.
181 Vgl. R. Seiters, o. J., (06.01.2021), S. 10.
182 Vgl. J. Simonson et al., 2021, S. 30.
183 Vgl. ebenda.
184 Vgl. J. Simonson et al., 2017 b, S. 93.
185 Vgl. T. von Rosenbladt, 2000, S. 24 ff.
186 Vgl. ebenda, S. 24.
187 Vgl. ebenda.
188 Vgl. O. Ebert/K. Speck, 2011, S. 553.
189 Vgl. O. Ebert/K. Speck, 2011, S. 553 ff.
190 Vgl. U. Weber, 2020, S. 113.
191 R. G. Heinze/T. Olk, 2001, S. 13.
192 Vgl. U. Weber, 2020, S. 113.
193 Nach AO § 66 Abs. 2 ist Wohlfahrtspflege die planmäßige, zum Allgemeinwohl und nicht
des Erwerbs wegen, ausgeführte Sorge für schutzbedürftige, notleidende Menschen.
194 Vgl. G. Igl, 2002, S. 45 ff.
195 Vgl. ebenda, S. 47.
196 Vgl. ebenda.
197 Vgl. A. Zimmermann, 2016, S. 60.
198 Vgl. ebenda.
199 Ebenda.
200 Vgl. ebenda.
201 Vgl. ebenda.
202 Vgl. ebenda.
203 Vgl. ebenda, S. 60 ff.
204 Vgl. ebenda.
205 Vgl. M. Gratz et al., 2020, S. 55 ff.
206 Siehe Anhang 3.1, S. X.
207 Vgl. M. Gratz et al., 2020, S. 49.
208 Vgl. M. Gratz et al., 2020, S. 49.
209 Siehe Anhang 3.2, S. XI.
210 Siehe Anhang 3.3, S. XII.
211 Vgl. M. Gratz et al., 2020, S. 51.
212 Vgl. ebenda, S. 55.
213 Vgl. ebenda, S. 55 ff.
214 Vgl. ebenda, S. 57
215 Vgl. H. Böhme, 2005, S. 260.
216 Vgl. ebenda.
217 Vgl. I. Schlingensiepen, 2008, S. 2.
218 Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 2.
219 Siehe hier und im folgenden Anhang 1, S. VIII.
220 Vgl. hier und im folgenden M. Weber, 2018, S. 82.
221 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 2.
222 Vgl. Bundesgeschäftsstelle der Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe e. V. (eKH), 2020, (01.05.2021), S. 18.
223 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 2.
224 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 3 ff.
225 Vgl. S. Gurlit/M. Brune, 2019, S. 282.
226 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 2.
227 Vgl. hier und im folgenden S. Gurlit/M. Brune, 2019, S. 282.
228 Vgl. Bundesgeschäftsstelle der Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe e. V. (eKH), 2020, (01.05.2021), S. 18.
229 Vgl. ebenda.
230 Vgl. Charité - Universitätsmedizin Berlin, o. J. a, (10.04.2021).
231 Vgl. ebenda.
232 Vgl. Charité - Universitätsmedizin Berlin, o. J. b, (10.04.2021).
233 Vgl. Klinikum Westmünsterland GmbH, o. J., (20.03.2021).
234 Vgl. ebenda.
235 Vgl. hier und im folgenden Klinikum Bayreuth GmbH, o. J., (18.03.2021).
236 Vgl. I. Özlü, 2020, S. 124.
237 Vgl. ebenda.
238 Vgl. D. S. Majorski et al., 2020, S. A-1130.
239 Vgl. ebenda.
240 Vgl. M. D. Kaufmann, 2020, S. 144.
241 Vgl. D. S. Majorski et al., 2020, S. A-1130.
242 Die durch das neuartige Coronavirus ausgelöste Erkrankung wird offiziell COVID-19 genannt. Dieser Name ist eine Abkürzung für das Virus (Coronavirus) und die Erkrankung (...), welche im Jahr 2019 erstmalig aufkam. Diese Erkrankung befällt primär die unteren Atemwege (Lunge), aber auch verschiedene andere Körperorgane und führt in vielen Fällen zum Tode. (D. Richter, 2021, S. 44.)
243 Vgl. D. S. Majorski et al., 2020, S. A-1130 ff.
244 Vgl. D. S. Majorski et al., 2020, S. A-1130 ff.
245 Vgl. M. D. Kaufmann, 2020, S. 144.
246 Vgl. O. A., 2021, S. 8.
247 Vgl. I. Özlü, 2020, S. 124.
248 Vgl. S. Dönitz, 2021, S. 64.
249 Vgl. ebenda.
250 Vgl. S. Sopka et al., 2020, (15.04.2021), S. 6.
251 Vgl. ebenda, S. 5.
252 Vgl. ebenda.
253 Vgl. ebenda, S. 10 ff.
254 Vgl. ebenda, S. 8.
- Arbeit zitieren
- Gesche Frillmann (Autor:in), 2021, Entlastung von Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern. Der gezielte Einsatz von freiwillig Engagierten als Erfolgskonzept?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1139876
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