Die BGB-Gesellschaft, geregelt in den §§ 705 – 740 BGB, ist die wohl flexi-belste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Dies liegt vor allem daran, dass es zu ihrer Gründung keines besonderen Aufwands bedarf. Erforderlich ist nur (aber immer) ein Gesellschaftsvertrag, aus dem gem. § 705 hervorgehen muss, wie der (zwingend vorhandene) gemeinsame Zweck der Gesellschafter zu fördern ist. Da dies grundsätzlich formlos –und damit kostengünstig– möglich ist, sind sehr viele verschiedene Varianten der GbR, von der privaten (Urlaubs-) Fahrgemeinschaft bis zur Holding, denkbar und vorhanden.
Inhaltsverzeichnis
- ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE BGB-GESELLSCHAFT
- Außen- und Innen-GbR
- Gelegenheits- und Dauer-GbR
- Unterscheidung nach Gesellschaftszweck
- Schlicht zivilistisch tätige GbR
- Mitunternehmer-GbR
- Vorgründungsgesellschaften
- Publikumsgesellschaften
- RECHTSENTWICKLUNG UND STREITSTAND BIS JANUAR 2001
- Die GbR als „Urtyp" der Gesamthand
- Der erste Entwurf des BGB — die GbR als reines Schuldverhältnis
- Der zweite Entwurf des BGB — die GbR als Gesamthandsgemeinschaft
- Die Gesamthand — Sondervermögen oder Rechtsträger
- Die Traditionelle Gesamthandslehre
- Inhalt
- Kritik
- Foltbestand der Rechtsverhältnisse bei Mitglieder-wechseln
- Umwandlungen in andere und von anderen Rechtsformen
- Parteifähigkeit
- Prozessuale und materielle Rechtstellung
- Problem der Identifizierung der aktuellen Gesellschafter
- Die Neue Gesamthandslehre
- Inhalt
- Kritik
- Mangelnde Vereinbarkeit mit dem Gesetzeswonlaut
- Uneinheitlichkeit der Lehre
- Beschränkung der Rechtsfähigkeit auf bestimmte GbR
- Haftung der Gesellschafter
- Doppelverpflichtungstheorie
- Akzessorietätstheorie
- c. Reaktionen der Rechtsprechung
- DAS LEITURTEIL
- Rechtsfähigkeit
- Feststellungen
- Begründung
- Parteifähigkeit
- Feststellungen
- Begründung
- Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten
- FOLGEN UND PROBLEME
- Ausgewählte Probleme
- Mitgliedschaft in einem anderen Verband
- Eintragung aller Gesellschafter
- Eintragung nur der Gesellschaft
- Stand der Rechtsprechung
- Haftung
- Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten
- Haftung des neu eintretenden Gesellschafters
- Haftung der Gesellschaft entsprechend 31 BGB ?
- Erbfähigkeit und Arbeitgebereigenschaft
- Die GbR: Angleichung an die juristische Person ?
- Bestandsaufnahme
- Erläuterung
- Abweichende Meinungen
- Exkurs: Rechtsfähigkeit des nichtrechtsfähigen Vereins
- WÜRDIGUNG UND ALTERNATIVEN
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Beitrag befasst sich mit der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im deutschen Recht. Er beleuchtet die historische Entwicklung der Rechtsprechung und Literatur zum Thema, analysiert die aktuelle Rechtslage nach dem Leiturteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Januar 2001 (BGHZ 146, 341), und diskutiert die daraus resultierenden Folgen und Probleme.
- Die Rechtsfähigkeit der GbR
- Die Parteifähigkeit der GbR
- Die Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten
- Die Registerpublizität der GbR
- Die Abgrenzung der GbR von der juristischen Person
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil des Beitrags gibt einen allgemeinen Überblick über die BGB-Gesellschaft, ihre verschiedenen Arten und ihre Bedeutung im Rechtsverkehr. Es werden verschiedene Arten von GbR unterschieden, wie z.B. Außen- und Innen-GbR, Gelegenheits- und Dauer-GbR sowie schlicht zivilistisch tätige GbR und Mitunternehmer-GbR.
Der zweite Teil beleuchtet die historische Entwicklung der Rechtsprechung und Literatur zum Thema der Rechtsfähigkeit der GbR. Es werden die beiden Hauptströmungen der Rechtswissenschaft, die Traditionelle Gesamthandslehre und die Neue Gesamthandslehre (Gruppenlehre), vorgestellt und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile diskutiert.
Im dritten Teil wird das Leiturteil des BGH vom 29. Januar 2001 (BGHZ 146, 341) analysiert. Es wird festgestellt, dass der BGH der GbR Rechtsfähigkeit im Rahmen ihrer Teilnahme am Rechtsverkehr zuspricht und sie gleichzeitig als parteifähig im Zivilprozess anerkennt. Die Haftung der Gesellschafter wird als akzessorisch im Sinne des § 128 ff. HGB betrachtet.
Der vierte Teil des Beitrags widmet sich den Folgen und Problemen, die sich aus dem Leiturteil des BGH ergeben. Es werden verschiedene Problemfelder diskutiert, wie z.B. die Registerpublizität der GbR, die Frage der Grundbuchfähigkeit und die Haftung der Gesellschafter.
Im fünften Teil werden verschiedene Lösungsvorschläge zur Klärung der offenen Fragen im Recht der GbR diskutiert. Es werden die Ansätze von Ulmer und K. Schmidt vorgestellt und ihre Vor- und Nachteile bewertet.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit, Haftung, Registerpublizität, Akzessorietät, Doppelverpflichtungstheorie, Traditionelle Gesamthandslehre, Neue Gesamthandslehre (Gruppenlehre), Leiturteil des Bundesgerichtshofs (BGH), Grundbuchfähigkeit, Mobilisierung des Bodens, Mituntemehmer-GbR, Emissionskonsortium, ARGE, Unternehmen, Verbraucher, Handelsrecht.
- Citar trabajo
- Wolfgang Ziebarth (Autor), 2003, Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11394
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.