Soziale Berufe werden von Frauen beherrscht. Dies konnte ich sowohl in meinem Beruf als Heilerziehungspflegerin wie auch in meinem derzeitigen Studium feststellen. Die Zahlen der studierenden Männer in unserem Studiengang allein sind wesentlich geringer als die der studierenden Frauen. In unserem Semester (6.) sind von 63 Studierenden nur 13 Männer (20,6 %). In den unteren Semestern ist die Quote der männlichen Studenten sogar noch minimaler. Im 2. Semester sind von insgesamt 118 Studierenden nur 22 männliche Studenten (18,6%). Im 4. Semester findet sich die geringste Männerquote (8,5 %); lediglich sechs Studierende sind Männer (von insgesamt 70 Studenten).
Soziale Arbeit scheint für Männer also kein reizvolles Arbeitsfeld zu sein und mich interessiert, warum diejenigen die sich doch für diesen Bereich entscheiden, Interesse an diesem Beruf entwickelt haben.
Der folgende Bericht bezieht sich auf mein wissenschaftliches Praxisprojekt, welches ich als Vorbereitung auf meine anstehende Bachelorarbeit in der Bewährungshilfe Osnabrück und Bersenbrück durchgeführt habe. Für diesen Bereich entschied ich mich aufgrund der auffällig hohen Männerquote im Gegensatz zu anderen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit.
Im Folgenden werde ich den Prozess und den Vorgang meiner Arbeit näher erläutern. Zu Beginn erläutere ich, wie sich das Interesse für dieses Thema bei mir entwickelt hat. Um einen Eindruck in dieses spezielle Arbeitsfeld zu ermöglichen, möchte ich die Beschreibung der Bewährungshilfe (BWH) vornehmen. Dies bezieht sich auf die Aspekte Aufgaben, Ziele und Gestaltung der Arbeit der BWH. Dies ist wichtig, um die Arbeit der Bewährungshelfer und die Strukturen der behördlichen Arbeit nachvollziehen zu können.
Im weiteren Verlauf möchte ich mein methodisches Handeln genauer beschreiben. Hierzu werde ich kurz auf mein Vorgehen in Bezug auf die Literaturrecherche eingehen, wobei nicht jede Literaturangabe aufgrund des Umfangs der Arbeit explizit erläutert werden kann. Daran anschließend finden sich die Hypothesen wieder, welche ich in der Vorbereitung auf meinen Fragebogen aufgestellt habe. Diesen werde ich im Folgenden genauer erörtern.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Interesse am Thema
3 Aufgabenbeschreibung- Bewährungshilfe
3.1 Aufgaben des Bewährungshelfers
3.1.1 Betreuungsangebot
3.1.2 Auflagen und Weisungen
3.2 Ziele
3.3 Zielgruppe
4 Methodisches Vorgehen
4.1 Wahl des Datenerhebungsinstruments
4.2 Literaturrecherche
4.3 Hypothesen
4.3.1 Hypothesen für die Wahl des sozialen Berufes (des Sozialarbeiters)
4.3.2 Hypothesen für die Wahl des Arbeitsbereiches der Bewährungshilfe
4.4 Erläuterung des Fragebogen
5 Auffälligkeiten in der Auswertung
6 Fazit
II Literaturverzeichnis
III Anhang
Anhang 1: Fragebogen
Anhang 2: Gesetzliche Grundlagen der Bewährungshilfe
1 Einleitung
Soziale Berufe werden von Frauen beherrscht. Dies konnte ich sowohl in meinem Beruf als Heilerziehungspflegerin wie auch in meinem derzeitigen Studium feststellen. Die Zahlen der studierenden Männer in unserem Studiengang allein sind wesentlich geringer als die der studierenden Frauen. In unserem Semester (6.) sind von 63 Studierenden nur 13 Männer (20,6 %). In den unteren Semestern ist die Quote der männlichen Studenten sogar noch minimaler. Im 2. Semester sind von insgesamt 118 Studierenden nur 22 männliche Studenten (18,6%). Im 4. Semester findet sich die geringste Männerquote (8,5 %); lediglich sechs Studierende sind Männer (von insgesamt 70 Studenten).
Soziale Arbeit scheint für Männer also kein reizvolles Arbeitsfeld zu sein und mich interessiert, warum diejenigen die sich doch für diesen Bereich entscheiden, Interesse an diesem Beruf entwickelt haben.
Der folgende Bericht bezieht sich auf mein wissenschaftliches Praxisprojekt, welches ich als Vorbereitung auf meine anstehende Bachelorarbeit in der Bewährungshilfe Osnabrück und Bersenbrück durchgeführt habe. Für diesen Bereich entschied ich mich aufgrund der auffällig hohen Männerquote im Gegensatz zu anderen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit.
Im Folgenden werde ich den Prozess und den Vorgang meiner Arbeit näher erläutern. Zu Beginn erläutere ich, wie sich das Interesse für dieses Thema bei mir entwickelt hat. Um einen Eindruck in dieses spezielle Arbeitsfeld zu ermöglichen, möchte ich die Beschreibung der Bewährungshilfe (BWH) vornehmen. Dies bezieht sich auf die Aspekte Aufgaben, Ziele und Gestaltung der Arbeit der BWH. Dies ist wichtig, um die Arbeit der Bewährungshelfer und die Strukturen der behördlichen Arbeit nachvollziehen zu können.
Im weiteren Verlauf möchte ich mein methodisches Handeln genauer beschreiben. Hierzu werde ich kurz auf mein Vorgehen in Bezug auf die Literaturrecherche eingehen, wobei nicht jede Literaturangabe aufgrund des Umfangs der Arbeit explizit erläutert werden kann. Daran anschließend finden sich die Hypothesen wieder, welche ich in der Vorbereitung auf meinen Fragebogen aufgestellt habe. Diesen werde ich im Folgenden genauer erörtern.
Konkrete Ergebnisse meiner Befragung nehme ich nicht mit in den Praxisbericht auf; diese werde ich in der Bachelorarbeit berücksichtigen. Um einen Ausblick auf die Bachelorarbeit zu ermöglichen, werden jedoch einige Auffälligkeiten der Auswertungsergebnisse bereits in diesem Bericht bearbeitet und kurz aufgezeigt.
2 Interesse am Thema
Das Thema zu meinem wissenschaftlichen Praxisprojekt „Männer in der sozialen Arbeit“ hat sich aus einem Eigeninteresse entwickelt. Aus der Heilerziehungspflege kommend ist mir schon während meiner Ausbildung aufgefallen, dass im sozialen Bereich wenige Männer vertreten sind und gerade auch die Pflege von Frauen dominiert wird. Während des Studiums ist dieser Eindruck erneut aufgetreten und ich wollte gerne erfahren, warum das der Fall ist. Um dem Grund ein wenig näher zu kommen, habe ich das wissenschaftliche Praxisprojekt für mich genutzt und mich für die Bewährungshilfe als Praxiseinrichtung entschieden, da in diesem Bereich die meisten Männer vertreten sind.
Interessant erschien mir, dass die Soziale Arbeit ein typischer Frauenberuf ist, obwohl die Männer eine genauso wichtige (wenn nicht sogar manchmal eine wichtigere) Rolle in diesem Arbeitsfeld spielen sollten. Da die Kinder in unserer Gesellschaft ein überwiegend weibliches Vorbild in ihrer Sozialisation erfahren, (Kinder geschiedener Eltern wachsen häufig bei der Mutter auf, Erzieherinnen im Kindergarten sind fast ausschließlich weiblich und in der Grundschule unterrichten überwiegend Lehrerinnen) fehlt ihnen doch in bestimmten Bereichen ein männliches Vorbild. Es wäre doch schön, erlebten die Kinder einen Sozialarbeit er z.B. in der Familienhilfe. Dieser könnte ganz andere Aspekte in die Arbeit hineinbringen, als eine Frau. Oder die Kinder würden in der Schulsozialarbeit einen männlichen Sozialarbeiter als Gesprächspartner finden, könnte mit Problematiken männlicher Schüler auch anders umgegangen werden. Was ist also der Grund für das fehlende Interesse von Männern an diesem Beruf? Gebraucht werden würden sie meiner Meinung nach schließlich.
Ich gehe davon aus, dass Männer andere Beweggründe haben als Frauen, in diesen Beruf einzusteigen. In meinem Forschungsprojekt werde ich mich aber ausschließlich mit den Beweggründen der Männer auseinandersetzen, da dieses Projekt nicht genug Volumen hat um die Sichtweise der Frauen herauszufinden.
Aufgrund der hohen Männerquote entschied ich mich für die Bewährungshilfe, wo mich dann speziell interessierte warum gerade so viele in diesem Bereich arbeiten, wobei die Anzahl der studierenden Männer eigentlich so gering ist. Bietet die Bewährungshilfe einen speziell für Männer interessanten Arbeitsplatz? Können die Männer dort ihre männlichen Eigenschaften eher einsetzen als z.B. in der Familienhilfe o.Ä.?
3 Aufgabenbeschreibung- Bewährungshilfe
„Jeder Mensch gestaltet sein Leben nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Er hat den Willen und das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Für sein daraus resultierendes Handeln ist er selbst verantwortlich. Die Akzeptanz dieser Grundgedanken ist Voraussetzung für das berufliche Tun innerhalb der Bewährungshilfe. Daraus resultieren eine wertschätzende Grundhaltung sowie ein ressourcen- und lösungsorientierter Arbeitsstil in der Betreuungsarbeit, wodurch Selbstverantwortung und positive Fähigkeiten der Probandinnen und Probanden gestärkt und ihre soziale Kompetenz anerkannt werden.“ [1]
3.1 Aufgaben des Bewährungshelfers
Die Aufgaben der Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen sind im Jugendgerichtsgesetz (§24 JGG) und im Strafgesetzbuch (§56d StGB) geregelt.
Wenn die Vollstreckung einer Jugendstrafe bzw. Freiheitsstrafe oder eines Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt wurde, wird die zuständige Bewährungshilfe durch das Gericht informiert.
„Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen stehen den verurteilten Jugendlichen und Erwachsenen helfend und betreuend zur Seite. Sie überwachen aber auch die Auflagen und Weisungen, die das Gericht dem Verurteilten aufgegeben hat, z.B.
- Schadenswiedergutmachung
- Gemeinnützige Dienste
- Zahlung einer Geldbusse
- Erfüllung der Unterhaltspflicht
- Therapieauflagen, etc. „[2]
Während der Bewährungszeit wird eine Akte über die Entwicklung geführt und das Gericht wird vom zuständigen Bewährungshelfer/ -helferin über die Lebensführung informiert (d.h. über die Bereiche Wohnen, Arbeit/Ausbildung, Erfüllung der Auflagen, neue Straftaten). Dieser gibt auch Anregungen zum weiteren Bewährungsverlauf.
3.1.1 Das Betreuungsangebot umfasst:
- Allgemeine Lebensberatung mit der Zielsetzung der Hilfe zur Selbsthilfe
- Psychosoziale Beratung
- Krisenintervention
- Schulische und berufliche Beratung[3]
- „Beratung und
- Unterstützung bei Problemen im zwischenmenschlichen Bereich und
- Praktische Hilfen bei Problemen im Wohn- und Arbeitsbereich
- bei Problemen im Umgang mit Behörden
- bei finanziellen Problemen
- Gesprächsangebote
- Motivationsarbeit und
- Vermittlung an Beratungsstellen und andere Institutionen.“[4]
Bewährungshelfer/- Innen arbeiten einzelfallübergreifend und problemorientiert mit anderen Trägern und Institutionen zusammen (z.B. Straffälligenhilfe, Suchtberatungsstellen). Es werden auch Hausbesuche durchgeführt. Diese gehören zum Betreuungsangebot dazu.
Die Kontroll- und Überwachungsfunktionen gehören ebenfalls zum gesetzlichen Auftrag der Bewährungshilfe und beinhalten:
- Überwachen der Einhaltung von Auflagen und Weisungen, die im Bewährungsbeschluss aufgeführt sind;
- Erstellen von Berichten an das Aufsichtsführende Gericht über den Bewährungsverlauf und die Lebensführung (z.B. Wohnsituation, Arbeit/Ausbildung usw.);
- Mitteilung an das Gericht über bekannt gewordene Straftaten
- Dokumentation des Bewährungsverlaufs in einer Akte. Es werden die Durchschriften der Berichte an das Gericht sowie sonstiger Schriftwechsel in der Bewährungszeit und Vermerke über Zusammentreffen festgehalten.
Die Betreuungsarbeit in der Bewährungshilfe erfolgt unter Zugrundelegung der anerkannten Methoden der Sozialarbeit. Die Bewährungshelfer/- Innen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 StGB. Informationen aus dem persönlichen Lebensbereich der zu Betreuenden dürfen an Außenstehende nicht ohne Zustimmung der Probandin oder des Probanden weitergegeben werden.[5]
3.1.2 Auflagen und Weisungen
Das Gericht allein bestimmt die inhaltliche Gestaltung der Auflagen und Weisungen. Dies darf nicht vom Bewährungshelfer oder Bewährungshelferin übernommen werden, bzw. vom Gericht an ihn/sie delegiert werden. Die nähere Ausgestaltung der Auflagen und Weisungen darf allerdings auf den Bewährungshelfer übertragen werden; bekommt z. B. ein straffällig Gewordener die Auflage gemeinnützige Stunden zu leisten, darf der Bewährungshelfer mit dem Probanden überlegen, in welcher Einrichtung diese absolviert werden. Der Proband wird in der Erfüllung seiner Auflagen und Weisungen von seinem Bewährungshelfer unterstützt. Hierzu gehören:
- Klärung der Zuständigkeit (JGH, Gerichtshilfe, Bewährungshilfe)
- Erklärung der Auflagen und Weisungen (Information, Verfahrensverlauf)
- Beratung über Folgen von Verstößen gegen Auflagen und Weisungen
- Vermittlung z.B. von Einsatzstellen, Therapieeinrichtungen, Therapeuten, Kostenträgern
- Mitteilung an das Gericht
- Überwachung von Schadenswiedergutmachungen
- Kontakte zu Geschädigten und zu Zahlungsempfängern u.a.
3.2 Ziele
Ziel der fachlichen Arbeit der Bewährungshilfe ist es, das eigenverantwortliche Handeln des Probanden zu fördern; dadurch können sie ihre persönlichen Lebenslagen verbessern und stabilisieren. Hierdurch soll eine erneute Straffälligkeit verhindert werden. Die Probanden und Probandinnen sollen durch das sozialarbeiterische Handeln befähigt werden, soziale Lernprozesse zu initiieren, soziale Handlungskompetenzen zu stärken und ihre Problemlagen selbstkritisch zu betrachten.[6]
„Bewährungshilfe versteht sich als gesellschaftspolitisch geeignetes Instrument, einen stabilisierenden Einfluss auf straffällig gewordene Mitbürger auszuüben. Damit arbeitet sie zugleich präventiv.“[7]
Bewährungshilfe ist die kostengünstige Alternative zum Strafvollzug. „Die laufenden Kosten für einen Inhaftierten in einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachen betragen ca. 72,-- € pro Tag (Bundestagsdrucksache 13/9329 v. 02.12.97). Die Errichtung eines Haftplatzes ist dabei nicht inbegriffen. Die Kosten der Bewährungshilfe betragen dagegen ca. 2,-- € pro Tag und Klient.“[8]
3.2.1 Zielgruppe
„Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe sind Erwachsene und Jugendliche, bei denen Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, eine Maßregel oder ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wurde, und die der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt wurden.“[9]
Ist der Proband dem Bewährungshelfer unterstellt, beginnt ein Zwangsverhältnis; das bedeutet, er wird beraten und betreut aber gleichzeitig umfasst das Angebot auch die Aufsicht und Kontrolle.
Die Probanden befinden sich meist in verschiedenen Problemlagen; insbesondere Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, psychische Beeinträchtigungen…[10]
[...]
[1] Standards der Bewährungshilfe. Hrsg.: Niedersächsisches Justizministerium. 3. Auflage. Hannover. 2003. S. 10
[2] http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/master/C5918762_N5709816_L20_D0_I4798959.html
[3] vgl.: Standards der Bewährungshilfe. Hrsg.: Niedersächsisches Justizministerium. 3. Auflage. Hannover. 2003. S. 21
[4] http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/master/C5918762_N5709816_L20_D0_I4798959.html
[5] vgl.: Standards der Bewährungshilfe. Hrsg.: Niedersächsisches Justizministerium. 3. Auflage. Hannover. 2003. S. 14
[6] vgl.: ebda. S. 11.
[7] http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/master/C5918762_N5709816_L20_D0_I4798959.html
[8] ebda
[9] Standards der Bewährungshilfe. Hrsg.: Niedersächsisches Justizministerium. 3. Auflage. Hannover. 2003. S. 10.
[10] Vgl. ebda. S. 10
- Citar trabajo
- Alina Heitjan (Autor), 2008, Männer in der Sozialen Arbeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113810
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