Humanitäre Interventionen sind seit jeher sowohl politisch, als auch juristisch höchst umstritten.
Schon in der klassischen Staatenpraxis vor dem ersten Weltkrieg finden sich Beispiele für Interventionen, denen zumindest Menschenrechtsverletzungen vorausgingen, wobei niemals allein aus diesem Grund interveniert wurde.1 Nach dem Ende des kalten Krieges und der damit einhegenden gegenseitigen Blockade der Großmächte im Sicherheitsrat der UNO gewann das Thema einer rein humanitär motivierten Intervention erstmals Aktualität. Dabei führte eine zunehmende
Erweiterung der Kompetenzen des Sicherheitsrates zu einer verstärkten Bereitschaft, im Namen der Menschenrechte auch in die staatliche Souveränität einzugreifen. Doch die anfängliche Euphorie über die neue Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft wich schnell allgemeiner Ernüchterung,
ergaben sich durch die neue Praxis doch auch eine Vielzahl von Problemen. Aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Sicherheitsrates in der Kosovo-Frage sah sich die NATO 1998 sogar gezwungen, ohne die Zustimmung der UNO zu intervenieren.
Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst der Begriff der Intervention im Allgemeinen, jener der humanitären Intervention im Besonderen, genauer bestimmt werden. Anschließend soll die besondere Bedeutung der Menschenrechte in der UN-Charta untersucht werden. Ferner ist zu überprüfen, inwieweit sich die humanitäre Intervention möglicherweise in einem Spannungsverhältnis zu wichtigen Artikeln der Charta befindet. Im Folgenden werden die im Rahmen
der UNO vorgenommenen humanitären Interventionen anhand von ausgewählten Fallbeispielen untersucht, wobei auch der Kompetenzerweiterung des Sicherheitsrates (im Folgenden mit „SR“ abgekürzt) genauere Aufmerksamkeit zukommen soll. Dabei sollen die Probleme angeschnitten werden, die sich bei der Durchführung einer humanitären Intervention im Rahmen der UNO ergeben
können. Schließlich gilt es, die Gründe für die unilaterale humanitäre Intervention der NATO zu untersuchen und deren Vereinbarkeit mit dem Völkerecht zu überprüfen.
Dabei können im Rahmen dieser Arbeit sämtliche Themengebiete nur angeschnitten werden. Es wurde trotzdem versucht, einen Überblick über die Problematik der humanitären Intervention zu geben.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffsbestimmung
- Definition Intervention
- Definition Humanitäre Intervention
- Humanitäre Interventionen und die UN-Charta – Ein Spannungsverhältnis?
- Die Anerkennung der Menschenrechte in der UN-Charta
- Vereinbarkeit mit dem Souveränitätsgrundsatz nach Art. 2, Ziff. 7.
- Vereinbarkeit mit dem Gewaltenverbot nach Art. 2, Ziff. 4.
- Humanitäre Interventionen im Rahmen der UNO
- Der Sicherheitsrat nach Ende der Ost-West-Blockade
- Das erweiterte Verständnis der Friedensbedrohung
- Auf Euphorie folgt Ernüchterung
- Humanitäre Interventionen mit Mandat des Sicherheitsrates
- Somalia 1992-1994
- Jugoslawien 1991-1995
- Ruanda 1994
- Fazit der humanitären Interventionen mit UN-Mandat
- Unilaterale Interventionen und ihre Völkerrechtliche Zulässigkeit
- Die NATO-Intervention im Kosovo 1998
- Die Völkerrechtliche Zulässigkeit einer unilateralen Intervention
- Schlussbetrachtung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Thema der humanitären Intervention und untersucht deren völkerrechtliche Zulässigkeit. Sie analysiert die Spannungsverhältnisse zwischen humanitären Interventionen und der UN-Charta, insbesondere im Hinblick auf den Souveränitätsgrundsatz und das Gewaltverbot. Die Arbeit beleuchtet die Entwicklung des Sicherheitsrates der UNO nach dem Ende des Kalten Krieges und die damit verbundene Erweiterung seiner Kompetenzen im Bereich der humanitären Intervention. Anhand von Fallbeispielen werden die Probleme und Herausforderungen bei der Durchführung von humanitären Interventionen im Rahmen der UNO untersucht. Schließlich wird die unilaterale Intervention der NATO im Kosovo 1998 analysiert und deren völkerrechtliche Zulässigkeit geprüft.
- Definition und Abgrenzung des Begriffs der humanitären Intervention
- Die Rolle der Menschenrechte in der UN-Charta und deren Bedeutung für humanitäre Interventionen
- Die Entwicklung des Sicherheitsrates der UNO und die Erweiterung seiner Kompetenzen im Bereich der humanitären Intervention
- Die Probleme und Herausforderungen bei der Durchführung von humanitären Interventionen im Rahmen der UNO
- Die völkerrechtliche Zulässigkeit von unilateralen Interventionen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der humanitären Intervention ein und stellt die Relevanz des Themas im Kontext der internationalen Politik dar. Sie skizziert die historische Entwicklung des Interventionsbegriffs und die Herausforderungen, die sich im Zuge der neuen Praxis der humanitären Intervention ergeben haben.
Das zweite Kapitel befasst sich mit der Begriffsbestimmung von Intervention und humanitärer Intervention. Es werden verschiedene Interventionsbegriffe vorgestellt und deren Abgrenzung zueinander erläutert. Die Definition der humanitären Intervention wird im Kontext der Menschenrechte und der internationalen Rechtsordnung diskutiert.
Das dritte Kapitel untersucht die Spannungsverhältnisse zwischen humanitären Interventionen und der UN-Charta. Es werden die zentralen Artikel der Charta, insbesondere der Souveränitätsgrundsatz und das Gewaltverbot, im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit von humanitären Interventionen analysiert.
Das vierte Kapitel beleuchtet die Entwicklung des Sicherheitsrates der UNO nach dem Ende des Kalten Krieges und die damit verbundene Erweiterung seiner Kompetenzen im Bereich der humanitären Intervention. Es werden die Gründe für die zunehmende Bereitschaft des Sicherheitsrates, im Namen der Menschenrechte in die staatliche Souveränität einzugreifen, untersucht.
Das fünfte Kapitel analysiert anhand von Fallbeispielen die Durchführung von humanitären Interventionen mit Mandat des Sicherheitsrates. Es werden die Erfahrungen in Somalia, Jugoslawien und Ruanda beleuchtet und die Probleme und Herausforderungen bei der Durchführung von humanitären Interventionen im Rahmen der UNO diskutiert.
Das sechste Kapitel befasst sich mit der völkerrechtlichen Zulässigkeit von unilateralen Interventionen. Es wird die NATO-Intervention im Kosovo 1998 als Beispiel für eine unilaterale humanitäre Intervention analysiert und die rechtlichen Argumente für und gegen die Rechtmäßigkeit dieser Intervention diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die humanitäre Intervention, die UN-Charta, das Völkerrecht, die Menschenrechte, den Souveränitätsgrundsatz, das Gewaltverbot, den Sicherheitsrat der UNO, die unilaterale Intervention und die NATO-Intervention im Kosovo.
- Citation du texte
- Martin Maerschalk (Auteur), 2008, Humanitäre Intervention, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113624
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