Werden Jugendliche oder Heranwachsende zum Täter, d. h. begehen sie eine Straftat, wird die Jugendhilfe in Form der Jugendgerichtshilfe (JGH) aktiv. Nach § 52 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist das Jugendamt organisatorisch für die Jugendgerichtshilfe zuständig, während die Ausübung der JGH teilweise in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe (4%) erfolgt, aber zum größten Teil (96%) von den öffentlichen Trägern ausgeübt wird (vgl. Trenczek, 2003, S. 46).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der JGH sind u.a. in den §§ 52 KJHG und § 38 JGG festgelegt. Speziell aus dem JGG und dem sich daraus ableitbaren Erziehungsgedanken straffällig gewordener Jugendlicher ergeben sich die Aufgaben der JGG, die von Jugendgerichtshelfern wahrgenommen werden.
Zum Personenkreis, für den die Jugendgerichtshilfe zuständig ist, gehören Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren. Mit diesen Straftätern, deren Straftaten und Ursachen muss sich der Jugendgerichtshelfer auseinandersetzen, die Einsicht in das begangene Unrecht, also die Straftat, fördern und durch den Einsatz erzieherischer Maßnahmen erneute Straftaten verhindern.
Die Jugendgerichtshilfe befindet sich im Raum zwischen Jugendhilferecht und Jugendstrafrecht.
„Im Vordergrund aller jugendstrafrechtlicher Überlegungen müssen daher die Erforschung der Täterpersönlichkeit – und nicht primär die Tat – sowie die richtige „Behandlung“ des Täters stehen. Denn spätestens seit Beginn unseres Jahrhunderts wird erkannt, daß fast alle Straftaten Jugendlicher (14-18 Jahre) und Heranwachsender (18-21 Jahre) ihre Ursache in ihrer Entwicklung/Sozialisation haben, die der Staat bei seinen strafrechtlichen Sanktionen daher beachten muß.“ (Schleicher, 1992, S. 281)
Die historische Entwicklung, die rechtlichen Grundlagen und die Aufgaben der JGG werden im Nachfolgenden abgehandelt. Bereits in früheren Zeitaltern, wie der Germanischen Zeit oder im Mittelalter, gab es für Kinder und Jugendliche bezüglich der Bestrafung vorangegangenen Unrechts eine Sonderstellung. Entweder wurde ihnen nur die Hälfte der Strafe auferlegt oder sie bekamen andere Strafen als Erwachsene, z.B. wurden sie nicht verstümmelt, sondern ausgepeitscht.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Historische Entwicklung der Jugendgerichtshilfe
- Rechtliche Grundlagen der Jugendgerichtshilfe
- Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
- Ermitteln § 38 Abs. 2 Satz 2 (Ermittlungshilfe)
- Berichten § 38 Abs. 2 Satz 2, 3 und 4 JGG (Berichtshilfe)
- Überwachen - § 38 Abs. 2 Satz 5 bis 7 JGG (Sanktionsüberwachung)
- Betreuung § 38 Abs. 9 JGG
- Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der Jugendgerichtshilfe und analysiert deren historische Entwicklung, rechtliche Grundlagen und Aufgaben. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis der Jugendgerichtshilfe im Kontext des Jugendstrafrechts und der Jugendhilfe zu vermitteln.
- Historische Entwicklung der Jugendgerichtshilfe
- Rechtliche Grundlagen der Jugendgerichtshilfe
- Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
- Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe
- Bedeutung der Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld von Jugendstrafrecht und Jugendhilfe
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Jugendgerichtshilfe ein und erläutert die Bedeutung der Jugendgerichtshilfe im Kontext des Jugendstrafrechts und der Jugendhilfe. Sie stellt den Personenkreis der Jugendgerichtshilfe vor und beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden ergeben.
Das Kapitel "Historische Entwicklung der Jugendgerichtshilfe" zeichnet die Entwicklung der Jugendgerichtshilfe von ihren Anfängen bis zur heutigen Zeit nach. Es beleuchtet die verschiedenen Phasen der Entwicklung, die von unterschiedlichen Konzepten und Ansätzen geprägt waren. Dabei wird auch die Bedeutung der Jugendgerichtsbewegung und die Entstehung des Jugendstrafrechts hervorgehoben.
Das Kapitel "Rechtliche Grundlagen der Jugendgerichtshilfe" analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Jugendgerichtshilfe. Es beleuchtet die relevanten Gesetze und Verordnungen, die die Aufgaben und Kompetenzen der Jugendgerichtshilfe regeln. Dabei werden die verschiedenen Aufgabenbereiche der Jugendgerichtshilfe im Detail erläutert.
Das Kapitel "Aufgaben der Jugendgerichtshilfe" befasst sich mit den konkreten Aufgaben der Jugendgerichtshilfe. Es beschreibt die verschiedenen Aufgabenbereiche, die von der Ermittlungshilfe über die Berichtshilfe bis hin zur Überwachung und Betreuung reichen. Dabei werden die jeweiligen Aufgabenbereiche im Detail erläutert und die Bedeutung der Jugendgerichtshilfe für die Strafverfolgung und die Resozialisierung von straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden hervorgehoben.
Das Kapitel "Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe" beleuchtet die rechtliche Stellung der Jugendgerichtshilfe im Kontext des Jugendstrafrechts und der Jugendhilfe. Es analysiert die Rolle der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, wie z.B. dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Jugendämtern. Dabei werden auch die besonderen Herausforderungen und Chancen der Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld von Strafverfolgung und Resozialisierung beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Jugendgerichtshilfe, das Jugendstrafrecht, die Jugendhilfe, die Resozialisierung von straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden, die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe, die rechtlichen Grundlagen der Jugendgerichtshilfe, die historische Entwicklung der Jugendgerichtshilfe und die Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe. Der Text beleuchtet die Bedeutung der Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld von Strafverfolgung und Resozialisierung und analysiert die Herausforderungen und Chancen der Jugendgerichtshilfe in der heutigen Zeit.
- Citation du texte
- Dipl.-Ing. Gunter Thiele (Auteur), 2008, Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113237
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