In dieser Arbeit sollen die vielseitigen Möglichkeiten der Bilanzierung in Bezug auf die entgeltlich erworbenen und die selbst entwickelten Spieler genauer analysiert, und neben einer Verdeutlichung der Erkenntnisse in einer Bilanzanalyse, eine Abgrenzung zu dem tatsächlichen Marktwert, aufgezeigt werden. Zudem werden im Rahmen einer empirischen Untersuchung die Einflussfaktoren der steigenden Marktwerte und der Transferzahlungen der Spieler erörtert werden.
Hierfür ist zunächst zu klären, welche einschlägigen Regelungskonzepte vorhanden sind. Dazu wird als Erstes der Zusammenhang zwischen den verschiedenen nationalen und internationalen Verbänden erläutert. Darauf basierend wird genauer auf das Reglement zum Financial Fairplay eingegangen, bevor die Rahmenbedingungen in Deutschland im Allgemeinen, und die der 1. Fußball-Bundesliga im Speziellen, dargestellt werden. Als Nächstes wird in Kapitel 2 die ökonomische Bedeutung des Fußballs anhand ausgewählte Begriffsdefinitionen sowie dem Vergleich zwischen der Entwicklung der Umsatzerlöse und den Transferzahlungen verdeutlicht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Bilanzierung entgeltlich erworbener Profifußballspieler
3. Bilanzierung von Nachwuchsspielern und die Aktivierung von deren Entwicklungskosten
4. Tatsächlicher Marktwert der Profifußballspieler
5. Empirische Untersuchung hinsichtlich der Einflussfaktoren auf die Spielermarktwerte und die Transferzahlungen
6. Zwischenfazit
7. Kurze Bilanzanalyse der FC Bayern München AG
8. Lösungsansätze für die optimale Bilanzierung von Spielerwerten
9. Zusammenfassung der Arbeit und Fazit
10. ANHANG
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AG. Aktiengesellschaft
AO. Abgabenordnung
BFH. Bundesfinanzhof
BGB. Bürgerliches Gesetzbuch
BilMoG. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BStBI. Bundessteuerblatt
bzw. beziehungsweise
ca. circa
DFB. Deutscher Fußball-Bund e. V.
e. V. eingetragener Verein
EStG. Einkommenssteuergesetz
EStR. Einkommenssteuerrichtlinie
EU. Europäische Union
EuGH. Europäischer Gerichtshof
FFP. Financial Fairplay
FIFA. Fédération International de Football Association
f. folgende [Seite]
ff. fortfolgende [Seite]
gem. gemäß
GewStG. Gewerbesteuergesetz
GmbH. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GOB. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GuV. Gewinn- und Verlustrechnung
HGB. Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
i. V. m. in Verbindung mit
IFRS. International Financial Reporting Standards
KStG. Körperschaftssteuergesetz
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
Nr. Nummer
R. Richtlinie
Rz. Randziffer
S. Seite(n)
Tab. Tabelle
Tz. Textziffer
UEFA. Union des Associationes Européennes de Football
U. v. Urteil vom
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Zusammenhang von internationalen und nationalen Fußballverbänden
Abb. 2 Möglichkeiten zur Einhaltung der Break-even-Vorschrift
Abb. 3 Aufbau des Verbandsystems in Deutschland
Abb. 4 Rechtsformen der Mannschaften der 1.Fußball-Bundesliga
Abb. 5 Der Herstellungsprozess nach HGB
Abb. 6 Darstellung der Entwicklungsphasen in den Nachwuchsleistungszentren
Abb. 7 Anteilseigner der FC Bayern München AG
Abb. 8 Entwicklung des Spielervermögens
Abb. 9 Entwicklung des Eigenkapitals in der Bundesliga
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Umsatzerlöse ausgewählter Vereine der 1. Fußball-Bundesliga
Anhangverzeichnis
Anhang 1 Tabellen zur Entwicklung des Spielervermögens des FC Bayern München und der Borussia Dortmund von 2010 bis 2021 57
Anhang 2 Tabelle zur Veranschaulichung der Umsatzerlöse ausgewählter Vereine der 1. Fußball-Bundesliga der Saison 2019/2020 58
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Einordnung in die bisherige Forschung
Die derzeitige Fußball-Europameisterschaft zeigt, dass der Fußball wie kaum eine andere Sportart einen sehr großen Einfluss auf Menschen und Wirtschaft hat. Wurde im Jahr 2021 fast ausschließlich über die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie berichtet, schafft es das sportliche Turnier derzeit ein wenig davon abzulenken und mobilisiert viele Menschen auf der ganzen Welt. Der Spruch des langjährigen Manchester United Trainers Sir Alex Ferguson „Football is big business“ verdeutlicht, dass der Fußball nicht nur einen Sport darstellt, sondern eine hohe ökonomische Bedeutung aufweist.1 Die 18 Clubs der Fußball-Bundesliga erzielten in der Saison 2018/2019 erstmals einen Umsatz von mehr als vier Mrd. Euro und erreichten damit den 15. Umsatzrekord in Folge.2 Des Weiteren sind ca. 56.000 Arbeitskräfte in der ersten oder zweiten Bundesliga beschäftigt, wobei die Clubs dieser Ligen für mehr als 1,4 Mrd. Euro für Steuern und weitere Abgaben aufkamen.3 Darüber hinaus haben sich die Strukturen der Vereine enorm geändert. Diese müssen nicht mehr nur als eingetragener Verein fungieren, vielmehr gibt der Deutsche Fußball Bund e. V. (DFB) den Vereinen die Möglichkeit ihre Rechtsform selbst zu wählen. Dies verdeutlicht den Wandel von einem Verein hin zu einem Unternehmen, welches nachhaltig und gewinnmaximierend wirtschaftet.
Dahingehend verändert sich auch der Umfang der bilanziellen Darstellung des Vermögens der Vereine und deren Pflichten zur Offenlegung. Hierbei spielt das Spielervermögen eine große Rolle, da dieses zum einen mitunter den größten bilanziellen Wert darstellt und zum anderen ohne diesen der Spielbetrieb nicht möglich wäre. Jedoch stellt sich die Frage, wie die Bilanzierung des Spielervermögens, welches aus Personen besteht, zu erfolgen hat. Des Weiteren soll der Unterschied der Bilanzierung des entgeltlich erworbenen Spielervermögens und der Entwicklung von Nachwuchsspielern aufgezeigt werden. Bei dem entgeltlichen Erwerb kommt es zu einer Transferzahlung, wohingegen die Entwicklung der Nachwuchsspieler zum einen Forschungs- und zum anderen Entwicklungskosten verursacht. Neben den bilanziellen Unterschieden steigen die Transferzahlungen und somit analog die Spielermarktwerte immer weiter. Die Transferzahlungen haben sich beispielsweise beim FC Bayern München im Vergleich zum 15. September 2016 um mehr als 282 Mio. Euro auf 866,65 Mio. Euro am 1. September 2019 erhöht.4 Dabei ergibt sich eine Diskrepanz zwischen dem bilanziellen Wert, der am 30. Juni 2019 155,5 Mio. Euro aufweist.5 Der Unterschied zwischen den beiden Werten legt die Forschungsfrage nahe, wie die Ermittlung des tatsächlichen Marktwertes des Spielervermögens und dessen Einflussfaktoren ermittelt werden kann.
Die Vielseitigkeit der Bilanzierung der Fußballvereine ist in der Literatur in Summe bis dato relativ gering behandelt worden. Vielmehr wurden einzelne Teilaspekte, wie beispielsweise der Marktwert oder die Bilanzierung grob beleuchtet. Jedoch zeigen mitunter auch die Regularien der verschiedenen Verbände, dass die Bilanzierung des Spielervermögens mit einer Abgrenzung zu dessen Marktwert vollumfänglich untersucht werden sollte. Ist der Zusammenhang hergestellt, kann das Verbesserungspotential der Bilanzierung und die Bedeutung des Fußballs bisher, und auch in Zukunft abgeleitet werden.
1.2. Ziel der Arbeit, Gang und Grenzen der Untersuchung
In dieser Arbeit sollen die vielseitigen Möglichkeiten der Bilanzierung in Bezug auf die entgeltlich erworbenen und die selbst entwickelten Spieler genauer analysiert, und neben einer Verdeutlichung der Erkenntnisse in einer Bilanzanalyse, eine Abgrenzung zu dem tatsächlichen Marktwert, aufgezeigt werden. Zudem werden im Rahmen einer empirischen Untersuchung die Einflussfaktoren der steigenden Marktwerte und der Transferzahlungen der Spieler erörtert werden.
Hierfür ist zunächst zu klären, welche einschlägigen Regelungskonzepte vorhanden sind. Dazu wird als Erstes der Zusammenhang zwischen den verschiedenen nationalen und internationalen Verbänden erläutert. Darauf basierend wird genauer auf das Reglement zum Financial Fairplay eingegangen, bevor die Rahmenbedingungen in Deutschland im Allgemeinen, und die der 1. Fußball-Bundesliga im Speziellen, dargestellt werden. Als Nächstes wird in Kapitel 2 die ökonomische Bedeutung des Fußballs anhand ausgewählte Begriffsdefinitionen sowie dem Vergleich zwischen der Entwicklung der Umsatzerlöse und den Transferzahlungen verdeutlicht.
Hierfür wird der entgeltlich erworbene Fußballspieler bezüglich der Bilanzierung nach dem Handels- und das Steuerrecht untersucht. Dabei wird nach den Begriffsdefinitionen der Vermögensgegenstände und der Wirtschaftsgüter zunächst die Einordung des Spielervermögens innerhalb der Bilanz diskutiert und das Verhältnis der Handels- und Steuerbilanz aufgezeigt. Im Anschluss wird sowohl auf die abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit, als auch auf die Zugangs- und Folgebewertung eingegangen.
Das folgende Kapitel 3 widmet sich der Bilanzierung der Nachwuchsspieler, die selbst entwickelt wurden. Auch hierbei erfolgt eine Abgrenzung zwischen dem Handels- und dem Steuerrecht. Des Weiteren muss neben dem Ansatzzeitpunkt, bei der abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit zwischen der Forschungs- und Entwicklungsphase unterschieden werden.
Letztendlich wird die Ermittlung des tatsächlichen Marktwertes der Profifußballspieler, welcher in der Regel von dem bilanziellen Wert abweicht, anhand mehrerer Bewertungsverfahren demonstriert. Dabei sollen die Verfahren nach der objektivierten Bewertung und der Möglichkeit zur einheitlichen Anwendung, untersucht und analysiert werden.
Anhand dieser Erkenntnisse befasst sich die empirische Untersuchung mit den Einflussfaktoren sowohl hinsichtlich der Marktwerte als auch der Transferzahlungen. Diese setzen sich aus mehreren Bereichen zusammen, die innerhalb einer Saison Auswirkungen auf den tatsächlichen Marktwert des Spielers haben können. Dabei soll die Schwierigkeit einer allgemeingültigen Bewertung, die alle Faktoren berücksichtigt, dargelegt werden.
In einem Zwischenfazit werden die gewonnenen Erkenntnisse, die auf Basis einer wissenschaftlichen Auswertung mehrerer Datensätze gewonnen wurden, zusammengefasst. Mit Hilfe einer prägnanten Bilanzanalyse der FC Bayern München AG werden die Bilanzierungsmöglichkeiten und Problematiken veranschaulicht und transparent beleuchtet.
Bevor im letzten Kapitel die Arbeit mit einer Zusammenfassung und einem Fazit beendet wird, werden zuvor Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf die Bilanzierung des Spielervermögens und die Ausgestaltung des FFP zur optimalen Zweckerfüllung aufgezeigt.
2. Die Bilanzierung entgeltlich erworbener Profifußballspieler
Um den bilanziellen Wert der Profifußballspieler näher bestimmen zu können, ist zum einen die Abgrenzung zwischen dem entgeltlich erworbenen und dem selbst entwickelten Profifußballspieler, und zum anderen eine Einführung in die einschlägigen Regelungskonzepte enorm wichtig. Dabei soll, bevor zwischen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung der entgeltlich erworbenen Fußballspieler unterschieden wird, vor allem ein Einblick in das komplexe Konstrukt der Fußballverbände gegeben, und die zunehmende Bedeutung des Fußballs aus ökonomischer Sicht genauer beleuchtet werden.
2.1. Einschlägige Regelungskonzepte
2.1.1. Zusammenhang zwischen der FIFA, der UEFA und dem DFB
Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) wurde am 21. Mai 1904 in Paris, mit dem Ziel die populärste Sportart der Welt zu organisieren, gegründet und stellt derzeit den größten Fußballsportverband der Welt dar.6 Der Verband, welcher sich aus 211 Mitgliedsverbänden zusammensetzt, vermittelt in den verschiedenen Ländern sowohl diverse Ziele und Regeln als auch das Ideal und die Wertevorstellung der FIFA.7 Strukturell und Strategisch gesehen wird die FIFA durch den Kongress als oberstes und gesetzgebendes Organ sowie durch den FIFA-Rat, bestehend aus 37 im Vier-Jahres-Turnus gewählten Mitgliedern, geleitet. Zu den Kernaufgaben der FIFA zählen neben der Organisation diverser internationaler Fußballturniere auch das Eingreifen und Sanktionieren von Verstößen gegen die Ethik-, Integritäts- und Fairness-Richtlinien.8
Die Mitgliedsverbände der FIFA müssen zudem Mitglied in einem der sechs Kontinentalverbände sein. Der europäische Kontinentalverband ist die Union des Associations Européennes de Football (UEFA) mit seinem Hauptquartier in der Stadt Nyon am Genfer See in der Schweiz.9 Durch die Anerkennung der UEFA durch die FIFA als Leitorgan orientieren sich die Rechte und getroffenen Entscheidungen immer eng an den FIFA-Statuten. Zu den Aufgabengebieten der UEFA zählen somit alle Bereiche des europäischen Fußballs in Verbindung mit sportlichen Turnieren, wie z.B. der UEFA Champions League, sowie die die Beaufsichtigung der insgesamt 55 nationalen Verbände.10
Der DFB ist der deutsche Mitgliedsverband der UEFA und gleichzeitig Mitglied der FIFA. Mit über 25.000 zugehörigen Vereinen ist er der größte deutsche Sportverband. In der Satzung des DFB wird als Kernaufgabe, neben dem Organisieren von nationalen Wettbewerben in unterschiedlichen Spielklassen, auch die Vermittlung von ethischen Werten gefordert, welche sich wiederum nah an den Regularien der FIFA und der UEFA orientieren.11 Als Tochterunternehmen des DFB fungiert die „Deutsche Fußball Liga e.V.“ (DFL), welche seit 2001 existiert und für den Betrieb der Lizenzliegen sowie für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des DFB zuständig ist.12 Ferner wird im weiteren Verlauf der Arbeit detaillierter auf die Rahmenbedingungen in Deutschland und die verschiedenen Rechtsformen der Vereine der 1. Fußballbundesliga eingegangen.
Die folgende Abbildung soll den Zusammenhang der Verbände verdeutlichen und die Aufgabenbereiche der internationalen und nationalen Verbände visualisieren.
Abb. 1: Zusammenhang von internationalen und nationalen Fußballverbänden
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung .
2.1.2. UEFA-Reglement und Financial Fairplay
Zunächst soll sowohl auf die spezifischen Vorgaben der UEFA hinsichtlich der Bilanzierung als auch auf das Reglement zur Klublizenzierung und des Financial Fairplay (FFP) eigegangen werden. Diese Vorgaben bilden, wie bereits illustriert, die Grundlage der nationalen Verbandsregelungen.
In Bezug auf die bilanziellen Vorgaben kann grundsätzlich erwähnt werden, dass die UEFA von den Mitgliedsvereinen eine umfassende Konzernrechnungslegung erfordert, die sich an den International Financial Reporting Standards (IFRS) orientieren.13 Trotz einer genehmigten Befreiung der Bilanzierung nach IFRS für die Fußballclubs der DFL, stellen manche den Abschluss nach diesen Vorgaben auf. Des Weiteren ist nach den Richtlinien der UEFA ein jährlicher Impairment-Test in Hinblick auf das Spielervermögen durchzuführen, wobei zu beachten ist, dass zum einen die Aktivierung von „selbst entwickelten Spielerwerten“ von der UEFA untersagt wird und zum anderen die Anschaffungsnebenkosten für eine Aktivierung in einem engen Zusammenhang mit dem Erwerb der Spielerregistrierung stehen müssen.14 Darüber hinaus gibt das Reglement der UEFA im Rahmen des FFP vor, dass der jährliche Personalaufwand nicht mehr als 70 Prozent der jährlichen Umsatzerlöse betragen darf. Um eine Lizenz für die UEFA-Klubwettbewerbe zu erhalten, spielt zudem die Break-even-Regel eine große Rolle, wobei die Fußballclubs nicht mehr Ausgaben als Einnahmen verzeichnen dürfen, um neben der Wahrung des Gläubigerschutzes, weiterhin wirtschaftlich rational zu handeln.15 Die UEFA-Finanzkontrollkammer prüft fernerhin die Einhaltung dessen und verhängt bei Nichteinhaltung Disziplinarmaßnahmen. Die relevante Periode besteht aus den drei letzten aufeinanderfolgenden Ergebnissen der Break-even-Untersuchung, wobei das erste Ergebnis in dem Kalenderjahr endet, in welchem die von der UEFA veranstalteten Turniere begonnen haben.16 Für die Saison 2020/2021 würden somit die Break-even Ergebnisse der Jahre 2020, 2019 und 2018 als aggregiertes Break-even-Ergebnis darüber entscheiden, ob die Vorschrift eingehalten wurde. Die Möglichkeiten, die Break-even-Regel einzuhalten, sollen in der anschließenden Abbildung verdeutlicht werden. Auf der einen Seite gibt es die Möglichkeit, dass der Fußballverein die Anforderungen gem. Artikel 62 Abs. 3 des UEFA-Reglements erfüllt, wodurch bezugnehmend auf die Saison 2020/2021 im Jahr 2018 und 2019 kein Break-even-Defizit ausgewiesen werden darf und weder die Going-Concern-Annahme, noch negatives Eigenkapital durch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk sichergestellt sein muss.17 Auf der anderen Seite, ergibt sich die Chance den Vorschriften gerecht zu werden, aus keinem Break-even-Defizit in allen drei aufeinanderfolgenden Jahren.18 Die letzte Option besteht darin, dass das Break-even-Defizit durch eine Einsparung in den folgenden zwei Jahren nach dieser Periode gemindert werden kann. Die zulässige Abweichung für die Break-even-Vorschrift beträgt 5 Mio. Euro, wobei jene auf bis zu 30. Mio. Euro skaliert werden kann, wenn die weiteren 25. Mio. Euro durch die Beiträge der Shareholder gedeckt sind.19 Die Abbildung skizziert die aufgeführten Möglichkeiten.
Abb. 2: Möglichkeiten zur Einhaltung der Break-even-Vorschrift
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Mit Änderungen entnommen aus: Kußmaul/Strauß, 2015, S.146 .
Zu den relevanten Einnahmen innerhalb einer Periode zählen laut der UEFA sämtliche Kartenverkäufe, das Sponsoring und die Werbung, der Verkauf der Übertragungs- und kommerziellen Rechte, sowie die Transfererlöse durch die Veräußerung von Spielerwerten, wobei erhaltene Spenden, Wertsteigerungen von Fußballspielern und etwaige Einnahmen ohne fußballerischen Bezug zum Club nicht dazu zählen. Den Einnahmen stehen sowohl Ausgaben an Material-, Personal-, Finanz- und sonstigem betrieblichen Aufwand, als auch mögliche Verluste im Rahmen der Veräußerung von Fußballspielern gegenüber. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung von Nachwuchsspielern oder Ausgaben für den Frauenfußball nicht miteinbezogen werden.20
2.1.3. Institutionelle Rahmenbedingungen in Deutschland
Durch das UEFA-Reglement werden die Anforderungen für die Lizenz zum Teilnehmen an einem von der UEFA veranstalteten Klubwettbewerb festgelegt. Somit müssen diese sowohl von den jeweiligen nationalen Verbänden implementiert, als auch von den Fußballclubs eingehalten werden und stellen dadurch eine solide Grundlage für die Rahmenbedingungen in Deutschland dar, welche im nächsten Abschnitt genauer betrachtet werden.
2.1.3.1. Aufbau des Verbandsystems in Deutschland
Wie schon bereits erwähnt ist der DFB der nationale Fußballverband, welcher grundsätzlich in einen Profi- und einen Amateurbereich eingeteilt wird. Im Amateurbereich gibt es in Deutschland insgesamt fünf Regionalverbände, die wiederum in 21 Landesverbände mit verschiedenen Bezirken und Kreisen untergliedert werden.21 Die verschiedenen Fußballclubs gehören somit je nach Region und Spielklasse einem unterschiedlichen Verband an.
In dieser Arbeit soll jedoch nur auf den Profibereich, bzw. die Fußballvereine der 1. Fußball-Bundesliga eingegangen werden. Der Profibereich setzt sich aus jeweils 18 Vereinen der 1. und 2. Bundesliga zusammen, die die Lizenzen von der Deutschen Fußball Liga GmbH als 100 prozentiger Tochter der DFL e. V. erhalten.22 Des Weiteren ist die Tochter für die ordnungsgemäße Leitung des Spielbetriebs und die Kommerzialisierung der Ligen zuständig. Die DFL e. V. ist wiederum für den Betrieb der Lizenzligen und für das Vergeben der Lizenzen an die Clubs sowie an deren Spieler nach der Lizenzierungsordnung verantwortlich.23
Abb.3: Aufbau des Verbandsystems in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung.
Zudem fordert die DFL von den Vereinen des Profibereichs die Erfüllung von bestimmten Richtlinien, damit diese am Spielbetrieb teilnehmen können. Zunächst wird in der Lizenzierungsordnung die Vorgabe zur Aufstellung einer Handelsbilanz wiedergegeben, welche unabhängig von der Rechtsform der Vereine ist, und sich nach den generellen handelsbilanziellen Vorgaben richtet.24 Daraus ergibt sich, dass die Vereine neben einem testierten (Konzern-) Jahresabschluss, eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen müssen, und durch genaue Vorschriften zur Bilanzierung des Spielervermögens, der Auslegungsspielraum und die Wahlrechte des HGB eingeschränkt werden.25 Allgemein kann der Abschluss nach den Vorschriften des HGB oder des IFRS aufgestellt werden.26 Das Hauptaugenmerk soll auf den finanziellen Aspekten liegen, um eine zuverlässige Fortführungsprognose abgeben und den Spielbetrieb weiterhin gewährleisten zu können.27 Im Anschluss sollen die Vorgaben der UEFA dadurch stringent weiterverfolgt werden.
2.1.3.2. Rechtsformen der 1. Fußball-Bundesliga
Da nun die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland näher erläutert wurden, soll nun explizit auf die Vereine der 1. Fußballbundesliga eingegangen werden. Dahingehend werden anhand der verschiedenen Rechtsformen der Fußballclubs die vorgegebenen Voraussetzungen der DFL erläutert.
Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Fußballverein weiterhin dominant ist, haben die meisten Fußballclubs eine andere Rechtsform als „eingetragener Verein“ (e.V.) gem. § 21 BGB. Nach den Vorgaben der DFL können die Fußballclubs neben der Rechtsform e.V. auch als AG, GmbH oder als GmbH & Co. KGaA fungieren.28 In der nachstehenden Abbildung wird die jeweilige Anzahl der Rechtsformen der 18 Mannschaften der 1. Fußballbundesliga für die Saison 2020/2021 verbildlicht. Insgesamt gab es 6 GmbH & Co. KGaAs, 5 GmbHs, 4 e.V. und 3 AGs.29
Abb. 4: Rechtsformen der Mannschaften der 1. Fußball-Bundesliga
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statista, 2021a.
Hinzu kommt eine Regel seitens des DFB und der DFL, die beinhaltet, dass die DFL eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung auf eine Kapitalgesellschaft nur dann lizenziert, wenn weiterhin ein Verein mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligt ist.30 Diese auch als „50+1-Regel“ bekannte Vorschrift besagt somit, dass der Mutterverein mindestens über 50 Prozent der Stimmanteile und über mindestens einen Prozent der Stimmanteile der Anteilseignerversammlung verfügen muss.31 Als explizites Beispiel lässt sich der FC Bayern München nennen.
Die FC Bayern München AG fungiert mit der Rechtsform AG, wobei der FC Bayern München e.V. mit 75 Prozent mehrheitlich beteiligt ist.32 Durch den Stimmanteil von mehr als 50 Prozent ist es unerheblich, wer die restlichen Aktionäre sind, und ob die Stimmrechte auf einen oder mehrere Aktionäre entfallen. Darüber hinaus spielt Borussia Mönchengladbach als VfL 1900 Mönchengladbach GmbH in der ersten Bundesliga, wobei der Verein für Leibesübungen e.V. mit 100 Prozent der Stimmen beherrschender Gesellschafter der GmbH ist. Die Voraussetzungen für die Einhaltung der Regel sind, dass der Verein unabhängig ist und zudem mehr als 50 Prozent der Stimmanteile besitzt.33 Darüber hinaus gibt es noch die GmbH & Co. KGaA, bei der als Voraussetzung für eine Lizenzierung seitens der DFL der Mutterverein als Komplementär genannt wird.34 Dadurch ist für die Einhaltung der Regel nicht unbedingt ein Stimmenanteil von 50 Prozent erforderlich, sondern lediglich die Stellung des Muttervereins als mehrheitlich beteiligter Gesellschafter an der Kapitalgesellschaft des Komplementärs. Durch das mehrheitliche Stimmrecht ist die Befugnis zur Geschäftsführung sichergestellt und die „50+1-Regel“ wird gewahrt. Borussia Dortmund beispielsweise hat die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als Komplementär eingesetzt, woran der Borussia 09 e.V. Dortmund zu 100 Prozent beteiligt ist.35 Dadurch hat der Mutterverein das mehrheitliche Stimmrecht des Komplementärs und daher die Befugnis zur Geschäftsführung.
Zugleich gibt es jedoch eine Ausnahme der Regelung. Diese betrifft zum Beispiel die Mannschaften der Bundesligisten VfL Wolfsburg, Bayer 04 Leverkusen oder TSG 1899 Hoffenheim. Diese Mannschaften befinden sich entweder im Besitz
der Volkswagen AG oder der Bayer AG oder zum Großteil im Besitz des Investors Dietmar Hopp. Dennoch verstoßen diese Clubs nicht gegen die „50+1-Regel“, da die Investoren bereits länger als 20 Jahre beteiligt sind und den Fußballsport des Vereins ununterbrochen bereits erheblich gefördert haben.36
2.2. Ökonomische Bedeutung des Fußballs
2.2.1. Definition der Begriffe Markt- bzw. Bilanzwert und Transferzahlung
Im Folgenden sollen signifikante Wertebegriffe der Profifußballspieler näher definiert werden. Dies dient als Ausgangspunkt für die Erarbeitung der Besonderheiten bei der Wertermittlung der Profifußballspieler.
Im allgemeinen Sprachgebrauch tritt überwiegend der Begriff des Marktwerts auf. Dieser Wert gibt an, zu welchem Preis ein Vermögensgegenstand zwischen zwei unabhängigen und fachkundigen Geschäftspartnern i. V. m. dem Angebot und der Nachfrage verkauft werden kann.37 Somit besteht das Ziel des Marktwertes darin, den tatsächlichen Wert der Profifußballspieler zu ermitteln.38 Auf die Einflussfaktoren der Marktwerte wird in Form einer empirischen Untersuchung in Kapitel 5 eingegangen.
Neben dem Marktwert spielt der Bilanzwert hinsichtlich der handelsrechtlichen Erfassung eine große Rolle. Dieser Wertebegriff stellt dar, in welcher Höhe der Vermögensgegenstand auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.39 Auf die Vorschriften und die korrekte Ermittlung dieses Wertes soll unter Abschnitt 2.3 genauer eingegangen werden. Oftmals ist aufgrund ablösefreier Spielerwechsel die Differenz zwischen dem Markt- und Bilanzwert sehr hoch.
Darüber hinaus hat die Bezeichnung Transferzahlung einen Einfluss auf den Wert der beiden Begriffe. Hierbei handelt es sich um eine Ablösesumme, auf die sich zwei Fußballclubs einigen, damit der zahlende Verein das „Recht“, bzw. die Spielererlaubnis an dem wechselnden Spieler erhält. Diese Zahlung richtet sich oft nach dem Marktwert des Spielers und hat maßgeblichen Einfluss auf den bilanziellen Wert.
[...]
1 Vgl. Hoffmann, 2006, S. 126.
2 Vgl. Deutsche Fußball Liga GmbH, 2020, S. 2.
3 Vgl. Deutsche Fußball Liga GmbH, 2020, S. 3.
4 Vgl. Statista, 2021a.
5 Vgl. Bundesanzeiger, 2020, Bilanz.
6 Vgl. FIFA, 2020a.
7 Vgl. FIFA, 2019.
8 Vgl. FIFA, 2018, S.8.
9 Vgl. Vieli/UEFA, 2016, S.64.
10 Vgl. Vgl. Vieli/UEFA, 2016, S.86.
11 Vgl. Deutscher Fußball Bund e.V., 2016, § 5 Nr. 1-5.
12 Vgl. Deutsche Fußball Liga GmbH, 2018, § 4 Nr. 1.
13 Vgl. Dehesselles, 2011, S.24-26.
14 Vgl. Handschin, 2012, S. 1284.
15 Vgl. Schülke, 2012, S.42.
16 Vgl. UEFA, 2018, Art. 60 Abs. 4-5.
17 Vgl. Kußmaul/Strauß, 2015, S. 188.
18 Vgl. UEFA, 2018, Art. 60 Abs. 5.
19 Vgl. UEFA, 2018, Art. 60 Abs. 6.
20 Vgl. UEFA, 2018, Art. 60 Abs. 1.
21 Vgl. Deutscher Fußball Bund e.V., 2018.
22 Vgl. Deutsche Fußball Liga e.V., 2019, § 4 Nr.1.
23 Vgl. Deutsche Fußball Liga GmbH, 2020, § 2 Nr. 1.
24 Vgl. Dehesselles, 2011, S. 26.
25 Vgl. Deutsche Fußball Liga e.V., 2019, § 8.
26 Vgl. Weber, 2019, S. 259.
27 Vgl. Deutsche Fußball Liga GmbH, 2020, § 1.
28 Vgl. Deutsche Fußball Liga e.V., 2019, § 8 Nr. 1.
29 Vgl. Statista, 2021a.
30 Vgl. Deutscher Fußball Bund e.V., 2018, § 16c Nr.2.
31 Vgl. Deutsche Fußball Liga e.V., 2019, § 8 Nr. 2.
32 Vgl. FC Bayern München AG, 2021.
33 Vgl. Deutsche Fußball Liga e.V., 2019, § 8 Nr. 2 und 3.
34 Vgl. Deutsche Fußball Liga e.V., 2019, § 8 Nr. 3.
35 Vgl. Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, 2021, S. 20.
36 Vgl. Deutsche Fußball Liga e.V., 2019, § 8 Nr. 2.
37 Vgl. Elter, 2012, S. 696 f.
38 Vgl. Galli, 2012, S. 710.
39 Vgl. Hoffmann, 2006, S. 132.
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