Die Religionsklasse setzt sich zusammen aus den evangelischen SchülerInnen der
Klassen 2a und 2b. In die Klasse 2a gehen 16 evangelische SchülerInnen, acht
Mädchen und acht Jungen, und in die Klasse 2b elf evangelische SchülerInnen, fünf
Mädchen und sechs Jungen. Somit besteht die Religionsklasse aus insgesamt 27
SchülerInnen, 13 Mädchen und 14 Jungen.
Der evangelische Religionsunterricht findet in dem Klassenzimmer der 2a statt. Somit
befindet sich ca. die Hälfte der SchülerInnen in ihrer vertrauten Lernumgebung. Die
SchülerInnen sitzen an Gruppentischen, die aus jeweils drei Einzeltischen
zusammengesetzt sind, so dass an jedem Gruppentisch sechs SchülerInnen Platz
haben. Das Klassenzimmer ist für die Größe der Religionsklasse recht klein, so dass
manche SchülerInnen direkt an einem Regal, das an der hinteren Wand des
Klassenzimmers steht, sitzen. Somit sitzen diese SchülerInnen beim Frontalunterricht
weit entfernt von der Lehrerin. Darüber hinaus ist vor der Tafel nicht ausreichend
Platz, um einen Stuhlkreis zu bilden. Es müssen dafür Tische nach hinten gerückt
werden. Ein Sitzkreis ohne Stühle ist möglich, wobei die SchülerInnen zum Teil
gedrängt sitzen.
In dem Regal an der hinteren Wand des Klassenzimmers werden die Religionshefte
der SchülerInnen aufbewahrt. Diese Hefte werden vor Stundenbeginn von einem
Austeildienst selbstständig ausgeteilt. Die Hefte bleiben also immer im
Klassenzimmer, so dass in ev. Religion keine Hausaufgaben gegeben werden
können. Es wird im Fach ev. Religion in dieser Klasse kein Schulbuch verwendet. Es
steht ein Tageslichtprojektor im Klassenzimmer, der aber nur selten benützt zu
werden scheint. Er muss zur Benutzung erst ausgepackt und in Position gestellt
werden. Die Religionslehrerin verwendet ein Klanginstrument als Stillezeichen. Die
SchülerInnen kennen dieses und wissen, dass sie beim Ertönen dieses Instrumentes
ihre Arbeit unterbrechen und aufmerksam zuhören sollen.
Inhalt
1 Zur Ausgangslage des Unterrichts
1.1 Institutionelle Bedingungen
1.2 Anthropologische Bedingungen
2 Überlegungen und Entscheidungen zum Unterrichtsgegenstand
2.1 Klärung der Sache
2.2 Didaktische Überlegungen
2.2.1 Bezug zum Bildungsplan
2.2.2 Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung
3 Intentionen des Unterrichts
3.1 Psychomotorische Zieldimension
3.2 Affektive Zieldimension
3.3 Kognitive Zieldimension
3.4 Soziale Zieldimension
4 Überlegungen zum Lehr-Lernprozess
5 Verwendete Literatur und Materialquellen
1 Zur Ausgangslage des Unterrichts
1.1 Institutionelle Bedingungen
Die Religionsklasse setzt sich zusammen aus den evangelischen SchülerInnen der Klassen 2a und 2b. In die Klasse 2a gehen 16 evangelische SchülerInnen, acht Mädchen und acht Jungen, und in die Klasse 2b elf evangelische SchülerInnen, fünf Mädchen und sechs Jungen. Somit besteht die Religionsklasse aus insgesamt 27 SchülerInnen, 13 Mädchen und 14 Jungen.
Der evangelische Religionsunterricht findet in dem Klassenzimmer der 2a statt. Somit befindet sich ca. die Hälfte der SchülerInnen in ihrer vertrauten Lernumgebung. Die SchülerInnen sitzen an Gruppentischen, die aus jeweils drei Einzeltischen zusammengesetzt sind, so dass an jedem Gruppentisch sechs SchülerInnen Platz haben. Das Klassenzimmer ist für die Größe der Religionsklasse recht klein, so dass manche SchülerInnen direkt an einem Regal, das an der hinteren Wand des Klassenzimmers steht, sitzen. Somit sitzen diese SchülerInnen beim Frontalunterricht weit entfernt von der Lehrerin. Darüber hinaus ist vor der Tafel nicht ausreichend Platz, um einen Stuhlkreis zu bilden. Es müssen dafür Tische nach hinten gerückt werden. Ein Sitzkreis ohne Stühle ist möglich, wobei die SchülerInnen zum Teil gedrängt sitzen.
In dem Regal an der hinteren Wand des Klassenzimmers werden die Religionshefte der SchülerInnen aufbewahrt. Diese Hefte werden vor Stundenbeginn von einem Austeildienst selbstständig ausgeteilt. Die Hefte bleiben also immer im Klassenzimmer, so dass in ev. Religion keine Hausaufgaben gegeben werden können. Es wird im Fach ev. Religion in dieser Klasse kein Schulbuch verwendet. Es steht ein Tageslichtprojektor im Klassenzimmer, der aber nur selten benützt zu werden scheint. Er muss zur Benutzung erst ausgepackt und in Position gestellt werden. Die Religionslehrerin verwendet ein Klanginstrument als Stillezeichen. Die SchülerInnen kennen dieses und wissen, dass sie beim Ertönen dieses Instrumentes ihre Arbeit unterbrechen und aufmerksam zuhören sollen.
1.2 Anthropologische Bedingungen
Die geplante Unterrichtsstunde ist die dritte Stunde in der Unterrichtseinheit Kirche. In der ersten Stunde lernen die SchülerInnen die Kirche als Gebäude kennen. Da die zweite Stunde von der Religionslehrerin gehalten wird, ist mir das Thema dieser Stunde nicht bekannt. In den weiteren Stunden der Unterrichtseinheit wird es voraussichtlich um die Taufe und um Kirche in anderen Ländern gehen.
Das Vorwissen der SchülerInnen zum Thema Kirchengemeinde wird vermutlich sehr unterschiedlich sein. Manche gehen regelmäßig in den (Kinder-)Gottesdienst und/oder besuchen eine Jungschar o.ä., manche haben Verwandte und/oder FreundInnen, die sich in einer Kirchengemeinde engagieren, während andere nur zu bestimmten Feiertagen/Veranstaltungen oder überhaupt kein Kontakt zu einer Kirchengemeinde haben. Insgesamt handelt es sich aber um eine Klasse, in der viele SchülerInnen christlich sozialisiert sind.
Die SchülerInnen sind mit verschiedenen Arbeitsformen, wie z.B. Sitzkreis, Partner-/Einzelarbeit vertraut und können diese anwenden. Die meisten SchülerInnen der Klasse sind aufgeschlossen und gesprächsbereit und lassen sich schnell für das jeweilige Unterrichtsthema motivieren sowie zum Mitdenken animieren.
Das Spektrum der Leistungsmöglichkeiten und das Lerntempo der SchülerInnen ist unterschiedlich, der Unterschied fällt aber nicht besonders groß aus.
Das soziale Klima in der Klasse scheint insgesamt positiv zu sein. Es gibt keine SchülerInnen, die besondere Aufmerksamkeit, Hilfsmittel etc. benötigen.
2 Überlegungen und Entscheidungen zum Unterrichtsgegenstand
2.1 Klärung der Sache
In einer Kirchengemeinde gibt es verschiedene haupt-, neben- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen. Zu den haupt- bzw. nebenamtlichen MitarbeiterInnen gehören der/die PfarrerIn (Aufgaben: Gottesdienst, Bildungsauftrag der Kirche erfüllen, Seelsorge und gemeindliche Bau- und Verwaltungstätigkeit[1] ), der/die KantorIn bzw. OrganistIn (Aufgaben (Beispiele): musikalische Begleitung des Gottesdienstes, Leitung von Singchören und/oder Posaunenchor, Instrumentalkreis etc.) und der/die MesnerIn (Aufgaben (Beispiele): Instand- und Sauberhaltung der Kirche und des Gemeindehauses, Vorbereitung des Kirchenraumes für den Gottesdienst, Mitarbeit bei der Vorbereitung von Veranstaltungen). Je nach Situation und Struktur der Kirchengemeinde können dort auch SekretärInnen, JugendreferentInnen, KrankenpflegerInnen, ErzieherInnen, Zivildienstleistende oder VikarInnen beschäftigt sein. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen können z.B. bei der Leitung von Gruppen oder Kreisen, z.B. in der Jugend- oder Seniorenarbeit, tätig sein oder bei der Organisation von Veranstaltungen, ebenso können sie sich bei Besuchsdiensten oder Nachbarschaftshilfe engagieren.[2] Die Mitarbeit im Kirchengemeinderat gilt, außer bei den haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern, auch als Ehrenamt.
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[1] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Pfarrer (05.01.07).
[2] vgl. Gäde 1995, S. 31.
- Citation du texte
- Silvia Armbruster (Auteur), 2006, Unterrichtsstunde: Lebendige Bausteine einer Kirchengemeinde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112861
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