In dieser Facharbeit wird auf einer kurzen Grundlage von Recht und Strafe die Todesstrafe, ihre Geschichte, Vor- und Nachteile sowie Methoden dargestellt.
Recht ist ein verbindlich anerkanntes System der Gesellschaft, das das Verhalten des Einzelnen in bestimmten Situationen koordiniert und Spannungen zwischen Individuen bereits vorbeugend möglichst verringert. Somit hat das Recht die Aufgabe, das Zusammenleben in der staatlichen Gemeinschaft durch zuverlässige Regeln zu ermöglichen. Diese Regeln werden in Gebote, Gewährungen und Verbote unterteilt.
Wer gegen Verbote verstößt, begeht eine Straftat und da Gerechtigkeit Teil einer funktionierenden Gesellschaft ist, werden diese Menschen bestraft. Aus Blutrache, eine der ursprünglichsten Formen von Bestrafung, wurden mit der Zeit organisierte Verfahren, die den Grundstein für heutige Gerichte schafften. Aus Verhaltensregeln, die schon in der frühsten Menschheitsgeschichte das Recht bildeten, entwickelten sich über Jahrtausende die verschiedenen Grundgesetze, welche man in Menschen-, Grund- und Bürgerrechte unterscheidet.
Gesetze, die tausende von Jahren gültig waren und es heute noch in vielen Teilen der Welt sind, erlauben, dem Recht auf Leben zu widersprechen. Diese legitimieren das Verhängen der Todesstrafe.
Inhaltsverzeichnis
1 Recht und Strafe
2 Geschichte der Todesstrafe
2.1 Angewandte Methoden
2.2 Vor- und Nachteile
3 Fallbeispiel - Rodney Reed
4 Fazit
5 Quellenverzeichnis
1 Recht und Strafe
Recht ist ein verbindlich anerkanntes System der Gesellschaft, das das Verhalten des Einzelnen in bestimmten Situationen koordiniert und Spannungen zwischen Individuen bereits vorbeugend möglichst verringert. Somit hat das Recht die Aufgabe, das Zusammenleben in der staatlichen Gemeinschaft durch zuverlässige Regeln zu ermöglichen. Diese Regeln werden in Gebote, Gewährungen und Verbote unterteilt.
Wer gegen Verbote verstößt, begeht eine Straftat und da Gerechtigkeit Teil einer funktionierenden Gesellschaft ist, werden diese Menschen bestraft. Aus Blutrache, eine der ursprünglichsten Formen von Bestrafung, wurden mit der Zeit organisierte Verfahren, die den Grundstein für heutige Gerichte schafften. Aus Verhaltensregeln, die schon in der frühsten Menschheitsgeschichte das Recht bildeten, entwickelten sich über Jahrtausende die verschiedenen Grundgesetze, welche man in Menschen-, Grund- und Bürgerrechte unterscheidet.
Menschenrechte sind jedem Individuum ab seiner Geburt gegeben. Dazu zählen das Meinungs, Bekenntnis-, Gewissens-, Glaubens- und Gleichheitsgesetz sowie die allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Artikel 2, Absatz 2 im deutschen Grundgesetz besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden (Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern 2016:13).“ Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgetragen wurden, besagt, dass „jeder Mensch […] das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person [hat; M. S. L.].“ In Artikel 5 der gleichen Quelle heißt es weiter: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
Gesetze, die tausende von Jahren gültig waren und es heute noch in vielen Teilen der Welt sind, erlauben, dem Recht auf Leben zu widersprechen. Diese legitimieren das Verhängen der Todesstrafe.
2 Geschichte der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist der Ursprung vieler Strafen, die heute angewandt werden. Den Ursprung findet sie in der archaischen Zeit, aus der auch ihr Wesen von Subjektivität und Irrationalität stammt (vgl. Leder 1987:13).
Im Altertum entstand die Blutrache, wobei sich Gruppen, Familien und Stämme gegenübertraten. Angehörige des Opfers töteten den Mörder oder einen beliebigen Angehörigen aus seiner Sippe. Mit der Ausbreitung des Christentums in der Antike ließen viele ihr Leben durch eine Hinrichtung – verhängt von den Römern. In dieser Zeit war die Todesstrafe ein Mittel zur Beseitigung von Verbrechern und eine Abschreckung von beispielsweise Staatsfeinden. Die Todesstrafe wurde im Jahre 313 nach der konstantinischen Wende durch die Einwilligung von Vergeltungsrecht durch die Kirche legitimiert. Im Mittelalter war das Verbrennen ein weit verbreiteter Weg, um das Böse vollständig auszulöschen. In dieser Epoche diente die Todesstrafe vor allem der Besänftigung Gottes und um zu der Zeit üblichen medizinischen Notfällen entgegenzuwirken. In der frühen Neuzeit stiegen die Todeszahlen der Hinrichtungen, denn selbst kleine Straftaten wie Diebstahl wurden bestraft. Die Verfolgung und Bestrafung von Atheisten ließ nicht nach. Doch diese Epoche brachte auch die ersten lauten Stimmen gegen die Todesstrafe mit sich. Elisabeth I. schaffte das Verhängen der Todesstrafe 1741 ab. Cesare Beccaria wurde 1764 „essentiell und wegweisend […] im Hinblick auf die Wahrnehmung der Todesstrafe (Graw 2019).“
Seit dem 19. Jahrhundert wurde vermehrt nach Möglichkeiten gesucht, die Hinrichtung menschlicher auszuführen. Unter anderem revolutionierten die Guillotine und der elektrische Todesstuhl diesen Weg und sind noch heute im Gebrauch. Diskussionen über die Rechtmäßigkeit wurden besonders nach dem 1. Weltkrieg aktueller. Während die Todesstrafe in vielen Ländern in den Hintergrund rückte und ihr Inkrafttreten auf europäischem Boden im Jahr 1953 endete, traten mehr und mehr Gegner in den Vordergrund. Schließlich wurde sie ebenfalls in Kriegszeiten verboten und ein Eintreten in die Europäische Union nur möglich, wenn die Todesstrafe nicht legitimiert ist.
In vielen Ländern ist eine Exekution weiterhin legal, doch vermehrt entscheiden sich Staaten dazu, die Todesstrafe abzuschaffen. Amnesty International (2020) brachte am 20. April 2020 einen aktuellen Bericht mit neuen Erkenntnissen über die Entwicklung der Todesstrafe im Jahr 2019 heraus. 106 Länder haben sie vollständig abgeschafft, 142 schafften sie per Gesetz oder in der Praxis ab (Abb. 1). Es gab 657 bekannte Hinrichtungen im vergangenen Jahr. Die Länder, welche die meisten Exekutionen vollzogen, sind China mit tausenden, der Iran mit über 251 und Saudi-Arabien mit 184 Hinrichtungen. Während es zum zweiten Mal in Folge der niedrigste Wert war – er sank um 5% – erreichten unter anderem der Iran, der Irak sowie Saudi-Arabien steigende Werte im Vergleich zum Vorjahr. Hingegen verzeichneten unter anderem Ägypten, Singapur und Japan weniger Hinrichtungen als 2018.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.1
2.1 Angewandte Methoden
Mit der Entwicklung der Todesstrafe veränderten sich auch die Hinrichtungsarten. Die ursprünglichsten Formen waren die Friedlosigkeit, Steinigung, Enthauptung, Kreuzigung sowie der Felssturz, das Hängen, Rädern, Ertränken, Verbrennen und lebendige Begraben.
Daraus bildeten sich die heutzutage am meisten verwendeten Arten. Im Jahr 2019 war die herkömmlichste Methode in Saudi-Arabien die Guillotine. Auf die Giftspritze setzen vor allem China, die USA und Vietnam. Der elektrische Stuhl ist vorrangig in den USA eingesetzt worden, während sich das Erschießen sowie der Tod durch das Hängen in vielen Ländern wie beispielsweise Ägypten, Singapur, Syrien, Jemen und dem Iran durchgesetzt haben.
2.2 Vor- und Nachteile
Ein wichtiger Faktor ist bei den Vorteilen ist, dass die Gesellschaft endgültig vor dem Täter geschützt ist und es zu keinen Wiederholungstaten kommen kann. Zusätzlich kann die Todesstrafe gegebenenfalls als Abschreckung dienen. Aus der religiösen Sicht kommt, in dem Falle eines Mordes, das Argument „Auge um Auge“ ins Spiel. Sollte ein Drang zum beispielsweise Töten bestehen, so würde der Täter erlöst werden. Bei dem Wort Erlösung denkt man auch an die Familien der Opfer, die mit dem Tod eventuell Frieden finden oder von ihrem Leid entbunden werden.
Jedoch sollte kein Mensch über Leben und Tod bestimmen dürfen und für den Vollstrecker ist es eine unzumutbare Aufgabe. Die Todesstrafe ist ein Verstoß gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Dazu ist eine Hinrichtung endgültig. Nicht in jedem Fall kann zu 100 Prozent bewiesen werden, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist. Bei diesem Vorkommnis kann die Todesstrafe über einen Unschuldigen verhängt werden, während der wahre Täter noch frei ist. Weiterhin wird für den Kriminellen jegliche Möglichkeit auf Rehabilitation verhindert. Das Abschrecken wird Menschen, die beispielsweise unter einem ausgeprägten Drang zu morden oder einer schweren psychischen Krankheit leiden, nicht daran hindern, weitere Verbrechen zu begehen. „Es fehlt an überzeugenden Beweisen, daß [sic] die Todesstrafe tatsächlich abschreckender wirkt als z.B. eine lange Freiheitsstrafe (Amnesty International 1979:11).“ Auch der Faktor Geld spielt eine Rolle, denn nicht jeder kann sich einen angemessenen Anwalt leisten. Zusätzlich hat jeder Mensch Emotionen, die er nicht unterdrücken kann und Vorurteile, die jederzeit aufkommen können, welche erheblichen Einfluss auf das Urteil haben können. Weiterhin kann der Weg von der Verurteilung bis hin zur endgültigen Vollstreckung psychische wie auch physische Schäden bei dem Verurteilten erzeugen.
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