Unter Zuwanderungspolitik werden einerseits Regelungen der
Zugangsberechtigung für bestimmte Personengruppen, andererseits die
Gestaltung der Lebensbedingungen im Aufnahmeland verstanden. Das heißt
mit anderen Worten es geht darum, wer wann einreisen und wie lange bleiben
darf und es muss entschieden werden wie mit den Zuwanderern umgegangen
wird. Ziel der Ein-/Zuwanderungspolitik ist die Steuerung grenzüberschreitender
Wanderung zwischen Staaten sowie die Integration der
Zugewanderten - zwei Bereiche, die untrennbar miteinander verbunden sind. In
Deutschland untergliedert sich die Zuwanderungspolitik in drei Politikfelder,
nämlich Ausländer-, Asyl- und Aussiedlerpolitik.
Während unter "Zuwanderung" alle Arten der Migration, auch diejenigen mit
nur vorübergehendem Charakter verstanden werden, erfasst der Begriff der
"Einwanderung" nur die dauerhafte Niederlassung.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts räumt dabei dem
Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die rechtliche Ausgestaltung der
Zuwanderung ein. In einer Entscheidung zum Ehegattennachzug aus dem
Jahre 1987 führt es aus: "Das Grundgesetz überantwortet es ... weitgehend der
gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt festzulegen, in welcher Zahl
und unter welchen Voraussetzungen Fremden der Zugang zum Bundesgebiet
ermöglicht wird. Es schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden
aus, noch gebietet es eine solche Praxis"(1).
(1) Bundesverfassungsgericht in Neue Juristische Wochenschrift 1988, S. 626
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- 1. Definition Ein-/ Zuwanderungspolitik
- 2. Bedeutung der Zuwanderung für Deutschland
- B. Grundzüge der Ein-/ Zuwanderungspolitik seit 1945
- I. Zuwanderung von Deutschen
- 1. Vertriebene und Flüchtlinge nach dem 2. Weltkrieg
- 2. Aussiedler und Spätaussiedler
- II. Zuwanderung von Ausländern
- 1. Anwerbung von Gastarbeitern (1955-1973)
- 2. Das Ausländergesetz von 1965
- 3. Das Ausländergesetz von 1990
- 4. Flüchtlinge und Asylbewerber
- 5. Weitere Möglichkeiten der legalen Zuwanderung von Ausländern
- III. Neuere Zuwanderungspolitik
- 1. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
- 2. Die Green - Card
- 3. Das neue Zuwanderungsgesetz
- I. Zuwanderung von Deutschen
- C. Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Grundzüge der deutschen Ein-/Zuwanderungspolitik seit 1945. Sie beleuchtet die verschiedenen Formen der Zuwanderung, die in Deutschland stattgefunden haben, und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die diese Prozesse prägten. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis der Entwicklung der deutschen Ein-/Zuwanderungspolitik und ihrer wichtigsten Einflussfaktoren zu vermitteln.
- Zuwanderung von Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg
- Anwerbung von Gastarbeitern und die Entwicklung des Ausländerrechts
- Asylpolitik und die Integration von Flüchtlingen
- Die Bedeutung der Zuwanderung für die deutsche Gesellschaft
- Die Herausforderungen der modernen Ein-/Zuwanderungspolitik
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung definiert den Begriff der Ein-/Zuwanderungspolitik und erläutert ihre Bedeutung für Deutschland. Sie beleuchtet die verschiedenen Arten der Migration und die rechtlichen Grundlagen, die die Zuwanderung in Deutschland regeln. Die Kapitel B.I. und B.II. befassen sich mit den verschiedenen Formen der Zuwanderung nach Deutschland seit 1945, angefangen von den Vertriebenen und Flüchtlingen nach dem Zweiten Weltkrieg bis hin zur Anwerbung von Gastarbeitern, dem Asylrecht und anderen Möglichkeiten der legalen Zuwanderung. Kapitel B.III. schließlich skizziert die Entwicklung der deutschen Ein-/Zuwanderungspolitik in den letzten Jahren.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Einwanderung, Zuwanderung, Ausländerrecht, Asylpolitik, Integration, Vertreibung, Flüchtlinge, Gastarbeiter, Spätaussiedler, Staatsangehörigkeit, Green Card, neue Zuwanderungspolitik.
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- Bernhard Krammer (Autor), 2003, Grundzüge der Ein-/Zuwanderungspolitik seit 1945, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11281