Der Verfasser behandelt in der vorliegenden Hausarbeit die Thematik „Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung im Kontext der digitalen Terrorismusbekämpfung“.
Nach Definitionen der informationellen Selbstbestimmung, der Strafverfolgung und
des Terrorismus werden die aktuellen Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung
aufgezeigt, sowie der Zielkonflikt zwischen Strafverfolgung und der Wahrung der
Grundrechte. „Im deutschen Recht bezeichnet die Informationelle Selbstbestimmung das Recht
des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner
personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht,
welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein
Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die
erforderliche Mehrheit.
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten
Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das
Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1
GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (unter B II 1 a) des Urteils).“
„Kurz beantwortet bedeutet informationelle Selbstbestimmung: Jeder hat das Recht
zu wissen, wer was wann über ihn weiß.“
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Definition „Informationelle Selbstbestimmung“
3. Definition „Strafverfolgung“
4. Definition „Terrorismus“
5. Maßnahmen der digitalen Terrorismusbekämpfung
5.1 Anti-Terror-Datei
5.2 Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung
6. Zielkonflikt zwischen Strafverfolgung und Grundrechte
7. Fazit
7.1 Quellenverzeichnis
1. Einführung
Der Verfasser behandelt in der vorliegenden Hausarbeit die Thematik „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Kontext der digitalen Terrorismusbekämpfung“.
Nach Definitionen der informationellen Selbstbestimmung, der Strafverfolgung und des Terrorismus werden die aktuellen Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung aufgezeigt, sowie der Zielkonflikt zwischen Strafverfolgung und der Wahrung der Grundrechte.
2. Definition „Informationelle Selbstbestimmung“
„Im deutschen Recht bezeichnet die Informationelle Selbstbestimmung das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit.
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (unter B II 1 a) des Urteils).“[1]
„Kurz beantwortet bedeutet informationelle Selbstbestimmung: Jeder hat das Recht zu wissen, wer was wann über ihn weiß.“[2]
3. Definition „Strafverfolgung“
„Strafverfolgung ist dabei ein Vorgang, in dem die für das Verfahren relevanten Informationen erhoben, erfasst, ausgewertet und gespeichert werden, so dass sich das Ergebnis der Erforschung eines Sachverhalts als Produkt eines auf die Erforschung der Wahrheit hin ausgerichteten Datenverarbeitungsprozesses darstellen lässt.“[3]
[...]
[1] Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung; Download vom 02.03.2007
[2] Virtuelles Datenschutzbüro: http://www.datenschutz.de/recht/grundlagen/; Download vom 02.03.2007
[3] Riepl, Frank: Informationelle Selbstbestimmung im Strafverfahren; Tübingen 1998, S. 1
- Citation du texte
- Marko Haselböck (Auteur), 2006, Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Kontext der digitalen Terrorismusbekämpfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112780
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